Protocol of the Session on May 2, 2024

Vor diesem Hintergrund möchte ich meine heutige Fachregierungserklärung dazu nutzen, die Justiz in den Mittelpunkt zu rücken, auch wenn sie sich im Rampenlicht normalerweise nicht so wohlfühlt. Das liegt eventuell auch in der Natur der Sache; denn diejenigen, die sich in ihrer Arbeit mit Fragen des Rechts und der Gerechtigkeit befassen, verschwinden in der Regel hinter und leider viel zu oft in ihrer Arbeit. Deshalb heißt es nicht ganz zu Unrecht: Wenn der Rechtsstaat nicht in den Fokus gerät, ist das ein gutes Zeichen, denn das heißt, er erfüllt seine Aufgabe, er funktioniert.

Aber daraus sollte nicht geschlussfolgert werden, der Rechtsstaat dürfe kein Gesicht zeigen oder besitze keine Persönlichkeit. Er ist nicht zur Selbstdarstellung verpflichtet; doch er darf die Öffentlichkeit auch nicht in völliger Unkenntnis darüber lassen, was sich in seinen Gebäuden und Korridoren abspielt, wie in einem für Außenstehende manchmal schwer nachvollziehbaren Idiom verhandelt und argumentiert wird und auf welcher Grundlage und mit welcher Begründung Entscheidungen getroffen werden.

In dem Zusammenhang möchte ich gern ein paar Sätze, die von der langjährigen Präsidentin des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs, Birgit Munz, stammen und die sie aus Anlass des 25-jährigen Bestehens des Verfassungsgerichtshofs schrieb, zitieren:

Die Justiz trägt Verantwortung dafür, dass sie als wesentliche Repräsentantin dieses Staatswesens und Gradmesser für die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaates wahrgenommen wird. Dazu gehört auch, dass wir uns nicht als

Geheimbund mit einer eigenen Sprache und Herrschaftswissen verstehen, sondern dass wir unsere Arbeit im Rahmen des Möglichen erklären und moderieren. Das bedeutet auch, in geeigneten Fällen über unsere Urteile zu sprechen und zu erklären, wie sie zustande kommen und warum Rechtsprechung nicht die Vollstreckung der Mehrheitsmeinung bedeutet. Wenn der Justiz dies gelingt, schafft sie Vertrauen in den demokratischen Rechtsstaat und sie wird greifbarer als in den gängigen Schlagzeilen, die Sie alle kennen: „Justiz unter Druck“, „Justiz unter Spannung“, „Justiz überlastet“, „Justiz bedroht“, „Justiz steht vor Herausforderungen“. Ich glaube, ich könnte es beliebig fortsetzen.

Ja, ich kann nachvollziehen, warum die Justiz vor allem dann im Mittelpunkt steht, wenn über ihre Leistungsfähigkeit diskutiert wird. Doch zugleich gehen solche Darstellungen an der Wahrheit vorbei; denn die Justiz, die in diesen Schlagzeilen aufgerufen wird, bleibt anonym und unbeseelt, als wäre sie eine stur vor sich hinlaufende Maschine, der alle nötigen Paragrafen einprogrammiert worden sind. Damit werden die ganz vielen Akteurinnen und Akteure ausgeblendet, ohne die unser demokratischer Rechtsstaat nicht funktionieren könnte. Die Menschen wünschen sich nahbare und zugängliche Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner; sie möchten persönlich bei einer Richterin vorsprechen können, genauso wie umgekehrt auch die Juristen niemals auf den direkten und persönlichen Umgang mit Opfern, mit Zeugen und mit Beschuldigten verzichten würden. Häufig sind das Menschen, denen ein Unrecht geschehen ist und die dieses Unrecht auch als Verlust ihrer Würde empfinden, oder sie sind selbst zu Tätern geworden.

Was auch immer im Einzelfall zutrifft: Satz 1 in Artikel 1 des Grundgesetzes ist an keine Bedingung geknüpft. So sehr sich das Grundgesetz in 75 Jahren auch verändert hat, so viele Kommentare auch hinzugekommen sind: Dieser erste Satz ist nie modifiziert worden, und dank der Ewigkeitsklausel in Art. 79 Grundgesetz wird er es auch niemals. Auf diesen Satz folgt kein „es sei denn“, kein „außer wenn“ und kein „abgesehen davon“ oder Ähnliches. Die Würde des Menschen ist unantastbar – Punkt.

Aus diesem ersten Satz des Grundgesetzes ergeben sich wichtige Folgen für die Arbeit der Justiz. Sie muss essenziell auf den Menschen bezogen sein. Schon deshalb ist die Vorstellung eines anonymen Justizapparates, der unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor sich hinarbeitet, ganz und gar weltfremd und obendrein auch irreführend. Dies darf kein Leitbild unseres demokratischen Rechtsstaats sein, und es entspricht auch nicht meinen Erfahrungen als Bürgerin, als Gleichstellungspolitikerin und als Justizministerin.

Wenn ich hier im Freistaat Sachsen unterwegs bin und die Gerichte und Staatsanwaltschaften besuche, komme ich mit Menschen ins Gespräch, die dafür verantwortlich sind, dass unser demokratischer Rechtsstaat umsichtig und beherzt arbeitet und dass er nach wie vor großes Ansehen in der Bevölkerung genießt.

Ich lerne Menschen kennen, die sich mit vollem Herzen und aus Überzeugung engagieren: als Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, als Richterinnen und Richter, als Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, als Mitarbeitende in den Geschäftsstellen und als Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamte.

Diese Menschen erzählen mir von ihrem ganz konkreten Arbeitsalltag, ihren Aufgaben und von ihren persönlichen Belastungsgrenzen. Ich erlebe eine lebendige und offene, eine engagierte und professionelle Justiz, die dem ersten Satz in Artikel 1 unseres Grundgesetzes jeden Tag aufs Neue gerecht wird; denn sie ist für die Menschen in unserem Land da, sie bietet ihnen Hilfe und Unterstützung an und sie leistet Beistand und Schutz.

Die Menschen, die der Justiz in Sachsen ein Gesicht verleihen, erwarten völlig zu Recht Unterstützung, wenn die Belastung zunimmt. Viele anspruchsvolle Aufgaben sind mit immer knapperen Ressourcen zu bewältigen. Doch Mehrbelastungen dürfen nicht zum Regelfall werden. Wenn wir es mit dem Schutz unserer Grundrechte ernst meinen, dann darf es auch keine Abstriche an der Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit unseres demokratischen Rechtstaats und unserer Rechtspflege geben. Ich glaube, das ist das Mindeste, was wir für die Menschen tun können, die unsere Grundrechte schützen und für Vertrauen in den Rechtsstaat inmitten gesellschaftlicher Spannungen und größerer Transformationsprozesse sorgen.

Ich denke dabei sowohl an den personellen Umbruch, bedingt durch den Generationenwechsel, als auch an den Digitalisierungsprozess. Ich bin stolz darauf, dass wir beide Umbrüche durch den großen Einsatz aller Beteiligten so gut bewältigen und uns angesichts des Erreichten nicht verstecken müssen.

Seit dem Jahre 2019 verzeichnen wir einen deutlichen Zuwachs bei den Neueinstellungen und haben bei den Proberichterinnen und -richtern im letzten Jahr sogar eine neue Bestmarke aufgestellt.

Dank dieser Zuwächse bleibt die sächsische Justiz leistungsfähig. Sie wird jünger und sie wird auch weiblicher; denn wir schaffen Anreize mit einem Anwärtersonderzuschlag der freien Heilfürsorge im allgemeinen Vollzugsdienst, mit einer der besten Besoldungen für Referendarinnen und Referendare bundesweit, mit flexiblen Arbeitsbedingungen und besserer Vereinbarkeit von Familie und Beruf, mit einem Mentoringprogramm, das Frauen bei ihrem Aufstieg in der sächsischen Justiz unterstützt, und seit Neuestem auch mit der Möglichkeit des integrierten Bachelorgrades an der Universität in Leipzig.

Auch bei der Digitalisierung besteht durchaus Grund zur Zuversicht. Auf dem Weg zum großen Ziel, bis zum 01.01.2026 flächendeckend an allen Gerichten und Staatsanwaltschaften digitale Verfahren zu führen, steht Sachsen im Vergleich zu anderen Bundesländern hervorragend da. Die Digitalisierung wird die sächsische Justiz effektiver, flexibler und natürlich auch handlungsfähiger machen. Sie

wird uns beim Ringen um den juristischen Nachwuchs zugutekommen, denn unsere Angebote, wie das digitale Examen, sprechen sich herum.

Unsere Gestaltungsmöglichkeiten nehmen auch durch das Thema KI, die künstliche Intelligenz, zu. Wie genau sich die Arbeit der Justiz mit KI verändern könnte, steht im Mittelpunkt einer Kooperation, die unsere LIT gemeinsam mit dem Leipziger Institut für Angewandte Informatik angeht. Selbstverständlich werden wir für den Digitalisierungsprozess weiterhin ausreichend qualifiziertes Personal und auskömmliche Mittel benötigen, um alle gesetzlichen Ansprüche zu erfüllen; denn es gibt nun einmal Belastungsgrenzen.

Wenn diese Belastungsgrenzen in der Justiz erreicht sind, dann heißt das nicht, dass eine Maschine vorübergehend überhitzt ist und diese sich mit ein paar geübten Handgriffen wieder instand setzen lässt, sondern unter dieser Überlastung leiden die Menschen, die unseren demokratischen Rechtsstaat mit Leben füllen. Umso wichtiger erscheint es mir, dass die Justiz allmählich greifbar wird. Sie ist dank unserer Aktivitäten in den sozialen Medien sichtbarer geworden. Sie wirbt erfolgreich um Nachwuchs, und sie lädt Schulklassen dazu ein, sich früh ein Bild vom Rechtsstaat zu machen.

Bürgernähe entsteht aber nicht durch gut gemachte Imagekampagnen mit einer hohen Reichweite. Sie lebt vor allem davon, dass die Justiz empathisch und vermittelnd in Erscheinung tritt, dass sie Kontakt zu Betroffenen sucht und problemlos für die Menschen erreichbar ist, die zum Beispiel zur Zielscheibe von Anfeindungen, von Hass und Hetze werden. Dafür haben wir in Sachsen die Zentrale Anlaufstelle für Opfer von Rechtsextremismus und Antisemitismus geschaffen. Ferner gibt es Ansprechpersonen für Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und Identität zum Opfer von Straftaten werden.

Was diesen Menschen an Hass widerfährt, an entwürdigenden Attacken entgegenschlägt, das finde ich erschreckend und beschämend. Genauso geht es mir, wenn Menschen angegriffen werden, die sich für unser Gemeinwohl und für den Erhalt unserer Demokratie einsetzen.

Deswegen setze ich mich dafür ein, politisches Stalking künftig unter Strafe zu stellen. Wir schlagen auf Bundesebene vor, Straftatbestände zu schaffen bzw. zu erweitern, um endlich einen wirkungsvollen strafrechtlichen Schutz von Amts- und Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern zu gewährleisten.

Unsere Initiative hat bereits viel Resonanz gefunden. Besonders freue ich mich über den klaren Zuspruch des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, der wichtigsten Interessenvertretung aller, die sich vor Ort für ihre Kommunen starkmachen. Hier ist der Rechtsstaat in der Pflicht, denn es geht um eine entscheidende Schnittstelle für den Erhalt unserer Demokratie: das gute und vertrauensvolle Verhältnis zwischen Politik und Verwaltung auf der einen Seite sowie der engagierten Zivilgesellschaft auf der anderen Seite.

Vor diesem Hintergrund darf sich in meinen Augen eine Fachregierungserklärung des Justizministeriums im Jahr 2024 auch nicht nur im Gespräch über die Justiz erschöpfen. Um zu diesem Schluss zu kommen, muss man keinem Haus vorstehen, das den Namen Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung trägt, aber es hilft.

Unsere Justiz arbeitet zwar unabhängig, aber nicht im luftleeren Raum. Sie ist ein integraler Bestandteil des demokratischen Rechtsstaats, denn sie sorgt mit dafür, dass beides – Demokratie und Rechtsstaat – nur im Zweiklang denkbar ist.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung)

Auch diese Verpflichtung folgt aus dem Grundgesetz. In einer Demokratie, die allen Menschen dieselben Rechte und dieselbe unveräußerliche Würde zugesteht, muss alle staatliche Gewalt zum Schutz dieser Würde verpflichtet sein. So steht es in Artikel 1 des Grundgesetzes. Ein bisschen ist es paradox, denn wenn etwas unantastbar ist, bedarf es eigentlich nicht dieses Schutzes. Doch genau davon wird in Artikel 1 ausgegangen. Das gesamte Grundgesetz ist auf ewig einem besonderen Anliegen verpflichtet: dem Menschen und der Achtung seiner Würde durch unseren Staat.

Jede staatliche Gewalt ist in unserer Demokratie für den Menschen da und nicht umgekehrt. Deswegen geht eins nicht ohne das andere. Für eine lebendige Demokratie, die diesen Namen verdient, brauchen wir einen wehrhaften Rechtsstaat. Umgekehrt ist ein Rechtsstaat, der diesen Namen verdient, nur in einer Demokratie möglich, die die Rechte der Bürgerinnen und Bürger wahrt und ihnen die Teilhabe ermöglicht.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der Staatsregierung)

Für diesen demokratischen Rechtsstaat setze ich mich als Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung ein. Darunter verstehe ich keine vier verschiedenen Ministerinnenämter, zwischen denen ich – je nach Situation – hin und her wechsle, sondern darunter verstehe ich ein einziges Amt, dessen Bereiche in Verbindung zueinanderstehen. Darauf kommt es umso mehr an, sobald die Demokratie unter Spannung gerät, sobald der Umgangston rauer wird und die Regeln des demokratischen und respektvollen Miteinanders erst ignoriert und dann immer offensiver übertreten und schließlich gebrochen werden.

Häufig beginnt im Kleinen, was zu einer existenziellen Herausforderung für unseren Rechtsstaat und unsere freiheitliche demokratische Grundordnung werden kann. Die Justiz ist die letzte Bastion eines Rechtsstaates und einer wehrhaften Demokratie. Hier landen die Probleme, die vorher nicht gelöst, und Konflikte, die nicht auf anderem Weg befriedet worden sind.

Gesellschaftliche Verwerfungen zeigen sich auch in den Entwicklungen, mit denen es schlussendlich die Justiz zu tun bekommt. Deshalb kann man die Justiz nicht isoliert betrachten, sondern auch sie steht in einem Kontext. Schließlich bekommt sie es, wie ich bereits sagte, mit allem zu tun, schließlich wird ihr alles anvertraut, was zuvor gesellschaftlich versäumt oder verdrängt wurde: alle kleinen Eruptionen, alle Gräben und Verwerfungen.

Deshalb käme es mir geradezu unanständig vor, die weiteren Aufgaben unseres Hauses heute unerwähnt zu lassen, denn sie greifen allesamt ineinander. Denken sie nur an den Kampf gegen die Feinde unserer Verfassung, zu dem die sächsische Justiz in den vergangenen Monaten entscheidend beigetragen hat. Regelungslücken wurden gefüllt und Rechtsunsicherheiten ausgeräumt, damit wir keine Verfassungsfeinde im Staatsdienst dulden müssen.

Es spricht in meinen Augen sehr für die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen in Sachsen, dass die Initiativen sowohl im Rahmen der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister als auch der Konferenz der Innenministerinnen und Innenminister auf eine einhellige Zustimmung gestoßen sind und nun auch vom Bundesgesetzgeber aufgegriffen werden.

Ja, auch von der Reform des Namensrechts zugunsten der sorbischen Minderheit über das Disziplinarrecht bis hin zur Stärkung der Richteranklage im Bundesrecht haben wir den Rechtsstaat aus Sachsen heraus auch bundesweit hervorragend gestärkt, und zwar unter reger Teilnahme einer politisch interessierten und engagierten Zivilgesellschaft.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE, und des Staatsministers Wolfram Günther)

Dieses Interesse und Engagement zu fördern, betrachte ich als eine unserer Schlüsselaufgaben; denn eine wehrhafte Demokratie wird nicht allein vom Expertengespräch ausgewählter Fachkreise am Leben gehalten. Auch in Zukunft ehren wir unser Grundgesetz am besten, indem wir nicht nur Festakte planen, sondern indem wir uns mit aller Kraft für die freiheitliche demokratische Grundordnung einsetzen.

Die vielen Bedrohungen dieser Ordnung liegen offen vor uns ausgebreitet: Extremisten, die unser Land gern zu einem autoritären aggressiven Nationalstaat umgestalten würden, befeuert vom Beispiel Putins, der einen furchtbaren Eroberungskrieg gegen die Ukraine führt und unsere freiheitliche demokratische Grundordnung hier in

Deutschland und in Europa zu Fall bringen will.

Wohin es führen kann, wenn Extremisten und Populisten die politische Auseinandersetzung vergiften und sogar an Regierungen beteiligt werden, haben wir vor nicht allzu langer Zeit in Polen beobachten müssen. Dort konnten sich die Menschen plötzlich ihres Rechtsstaats und der Unabhängigkeit der Justiz nicht mehr sicher sein. Wir dürfen niemals zulassen, dass die Unabhängigkeit der Gerichte angetastet wird und damit wertvolles Vertrauen in den Rechtsstaat verloren geht.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und des Staatsministers Wolfram Günther)

Genauso wenig darf es uns egal sein, wenn der Staat die geschlechtliche und sexuelle Identität von Menschen in Abrede stellt, wenn unverhohlen diskriminiert, gepöbelt und gehetzt wird, wenn die Menschenwürde regelrecht mit Füßen getreten wird.

Zugleich bereitet mir das Beispiel Polen auch Zuversicht; denn hier haben sich die Menschen bei den letzten Wahlen klar gegen den Raubbau an Demokratie und Rechtsstaatlichkeit entschieden.

Welche Schlüsse können wir daraus ziehen, etwa den, dass sich die Demokratie von selbst erhält und dass verlorenes Vertrauen in den Rechtsstaat einfach nachwächst? – Ganz sicher nicht. Dafür müssen wir etwas tun. Deshalb war es auch so wichtig, dass wir in den letzten Jahren mit Polen im Dialog geblieben sind, dass wir bei der Leipziger Rechtsstaatskonferenz, die wir ins Leben gerufen haben, unter anderem Herrn Prof. Adam Bodnar eingeladen und mit ihm diskutiert haben; er ist heute Justizminister in Polen.

Auch hier in Sachsen dürfen wir unseren demokratischen Rechtsstaat niemals für selbstverständlich halten, sondern sollten ihn für die kommenden Jahre wehrhaft und handlungsfähig machen mit Vorhaben, die zu lange verschleppt worden sind: mit moderner und praxisnaher politischer Bildungsarbeit an den von uns geförderten Instituten, mit wirksamen Konzepten gegen Extremismus und gegen Hass im Netz, mit einem nachhaltigen Einsatz für Vielfalt und mit einem menschenwürdigen, auf Resozialisierung ausgerichteten Justizvollzug, einem Vollzug, der auf der Grundlage valider Forschungen entwickelt wird, therapeutische Angebote macht, moderne Haftanstalten bereitstellt, sich der Prävention verpflichtet fühlt und verstärkt auch auf freie Formen setzt.

Laute Forderungen nach härterem Durchgreifen und drastischeren Strafen, nach bloßem Sanktionieren und Wegsperren machen unsere Gesellschaft nicht friedlicher. Das behaupten nur Populisten, die in der Justiz nichts anderes sehen als eine auf Überwachung und Strafen programmierte Maschine, die im Akkord Verurteilungen produzieren soll. Ein solcher Strafvollzug wird niemanden zurück in die Gesellschaft führen, geschweige denn der Rückfallgefahr vorbeugen. Ein solcher Vollzug könnte auch niemals dem Artikel 1 unseres Grundgesetzes gerecht werden. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Das gilt hier in unseren Reihen, es gilt in der demokratischen Auseinandersetzung, es gilt im Gerichtssaal, und, ja, es gilt natürlich auch in den Gefängnissen.

Wenn wir diesem Anspruch gerecht werden, dann kommt das unmittelbar unserer Demokratie zugute. Es findet Resonanz. Wir haben in den knapp fünf Jahren zählbare Erfolge im Kampf gegen den Extremismus erzielt, ein modernes Gleichstellungsgesetz geschaffen, die Strafvollzugsgesetze im Freistaat modernisiert, Forschungsstellen ins Leben gerufen und Bürgerbeteiligungsformate und

neue Demokratieprojekte gestartet. Uns erreichen dazu sehr viele Rückmeldungen, insbesondere auch von den kommunalen Trägern, aus der Zivilgesellschaft und aus dem Feld der Wissenschaft, Rückmeldungen, die uns darin bestärken, an diese neu geschaffenen Strukturen anzuschließen und fortzusetzen, was unter anderem mit dem Bürgerrat „Forum Corona“ und an den Orten der Demokratie begonnen hat.

Wenn wir die Menschen im Freistaat stärker in politische Entscheidungsprozesse einbinden, dann stärkt das auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Es schafft Vertrauen und beugt jenem Brodeln und jenen Verwerfungen vor, die sich irgendwann zu dem Beben auswachsen, dessen Schäden dann wieder die Justiz beheben soll.

Vielleicht haben wir uns zu lange auf diese Politik der Ultima Ratio verlassen und uns daran gewöhnt, dass die Justiz in einem demokratischen Rechtsstaat immer als letzte Bastion fungieren wird. Im Umkehrschluss hieße das, immer nur den Entwicklungen hinterherzulaufen, statt proaktiv zu handeln. Das kommt mir manchmal zu kurz, dass wir vielleicht zu selten ein Bild davon entwerfen, wohin es gehen soll. Eine echte Zukunftsvision für unseren demokratischen Rechtsstaat brauchen wir gerade jetzt, da das bestimmende Gefühl unserer Zeit die Krisenerfahrung zu sein scheint.

Was können wir dem entgegensetzen? – Einen bürgernahen Freistaat Sachsen, in dem die freiheitliche demokratische Grundordnung auch künftig gegen alle Erschütterungen geschützt bleibt; einen modernen Rechtsstaat mit einer unabhängigen Justiz, die Rückhalt und Vertrauen in der Bevölkerung genießt; eine selbstbewusste Demokratie, die die freie und fundierte Willensbildung ihrer Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt stellt und in der die Würde des Menschen unantastbar ist. Das erfordert gar keinen radikalen Umbau von Institutionen, sondern einen neuen Politikstil, einen Paradigmenwechsel, der hier in Sachsen längst überfällig gewesen ist.