Protocol of the Session on May 2, 2024

Sie mögen sich ja als Verteidiger des Grundgesetzes, als Verteidiger von Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaat aufspielen, doch das nehmen Ihnen immer weniger Bürger ab;

(Beifall bei der AfD)

denn Sie und Ihre Parteifreunde tragen für all diese demokratie- und freiheitsfeindlichen Entwicklungen der letzten Jahre die Verantwortung.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Wir sind mitten in der Aussprache. Für die AfD-Fraktion sprach Herr Kollege Urban. Jetzt ergreift für die CDU-Fraktion Kollege Modschiedler das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auf das Thema der Regierungserklärung zurückkommen. Das war 75 Jahre Grundgesetz, und ich finde das an diesem Platz ein würdiges Thema, ein würdiger Anlass. Frau Staatsministerin hatte in der Fachregierungserklärung den Bogen aus der Vergangenheit in unsere Gegenwart gezogen. Und wie bei so vielen historischen Eckdaten geht es hier nicht um 1990, sondern um die wechselvolle Geschichte unseres Landes, den 23. Mai 1949. Da wächst für uns aus der Vergangenheit Verantwortung, und zwar für jeden von uns für die Zukunft, für damals wie jetzt. Das ist ein wichtiger Merksatz. Aus der Vergangenheit erwächst unsere Verantwortung tagtäglich: Verantwortung für die Freiheit, Verantwortung für die Demokratie, Verantwortung für unsere Rechtsstaatlichkeit und vor allem für unsere offene Gesellschaft, die von Menschenwürde und auch von Toleranz getragen wird.

Schauen wir uns an dieser Stelle die Entstehungsgeschichte unseres Grundgesetzes an. Den Mitgliedern des einberufenen Parlamentarischen Rates – wir sind im Jahr 1949 – standen das Scheitern und die Fehler der Weimarer Verfassung und die Schrecken des Nationalsozialismus noch deutlich vor Augen. Der Bonner Historiker Michael Feldkamp hat es einmal so formuliert: „Der spätere Erfolg der Bundesrepublik Deutschland ist aus verfassungsgeschichtlicher Perspektive auch den Erfahrungen in der Weimarer Republik zu verdanken.“ Kurz und bündig heißt das nichts anderes: Aus der Vergangenheit erwächst unsere gemeinsame Verantwortung.

Wir Juristen würden das jetzt noch als die Lehren aus Weimar bezeichnen. Das hat uns durch unser Studium getragen. Man hat versucht, diese Fehler nicht noch einmal zu machen. Leider höre ich inzwischen wieder anderes. Nach neun Monaten intensiver Beratung wurde das Grundgesetz am 8. Mai 1949 beschlossen und auf der feierlichen Beschlusssitzung des Parlamentarischen Rates am 23. Mai 1949 verkündet. Um Mitternacht trat es dann in Kraft. Das ist die Geburtsstunde der noch geteilten Bundesrepublik. Am 23. Mai 1949 begann ein neuer Abschnitt in der bewegten Geschichte unseres Landes. So hat es an diesem Tag auch der Präsident des Parlamentarischen Rates, Konrad Adenauer, formuliert. Wie recht er doch hatte! Das Grundgesetz ist ein Glücksfall für unser Land, und das weiterhin jeden Tag aufs Neue.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU – Beifall des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE)

Man kann immer daran rummäkeln, aber man sollte wirklich das Positive sehen. Das ist ein in sich geschlossener Wertekanon. Der 23. Mai ist ein Tag, sich auch zu freuen und dankbar zu sein für den Mut, die Weitsicht und die Entschlossenheit dieser 65 Männer und Frauen, dieses Parlamentarischen Rates. Ihnen haben wir gewissermaßen die DNA unserer Demokratie zu verdanken. Ich denke, das ist wichtig, dass wir diese DNA weiter pflegen und erhalten.

Das Grundgesetz verkörpert die Werte, auf denen unsere Gesellschaft aufbaut. Frau Staatsministerin, Sie haben es genau gesagt, im Mittelpunkt steht nämlich ein ganz schlichter, aber bedeutsamer Satz: Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Wie würden das Fundament unserer Demokratie und die Quelle unseres Rechtsstaates aussehen? Sie ist der Maßstab, an dem wir uns messen müssen. Sie ist die Richtschnur, nach der wir handeln. Damit sind wir bei einem weiteren elementaren Bestandteil des Grundgesetzes angelangt, dem Rechtsstaatsprinzip. Die Bindung aller staatlichen Gewalt an die Grundrechte sind unmittelbar geltendes Recht, so die Gewaltenteilung, der Rechtsschutz, die Rechtssicherheit. Der Rechtsstaat ist eine ganz wesentliche Säule unserer Demokratie.

Er garantiert uns die Freiheit und die Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger. Frau Staatsministerin hat es auch so angesprochen: Ein starker Rechtsstaat ist kein Selbstzweck. Er ist Ausdruck einer selbstbewussten, streitbaren

und wehrhaften Demokratie. Aber was heißt denn das für uns? Es heißt, dass wir entschlossen für unsere Demokratie eintreten müssen, dass die Stimme jedes Einzelnen respektiert und geschützt wird. Wir müssen all jenen entschlossen entgegentreten, die unsere Grundwerte untergraben und unsere Demokratie destabilisieren wollen – ganz gleich, ob Organisierte Kriminalität, religiöser Fanatismus oder politisch motivierter Extremismus. Hier braucht es eine klare Kante und einen starken Rechtsstaat.

(Beifall bei der CDU und der Staatsregierung)

Genauso braucht es eine engagierte, selbstbewusste und achtsame Zivilgesellschaft. Wir Bürgerinnen und Bürger sind hier gefragt – die demokratische Mitte. Das sind wir unseren Vätern und Müttern des Grundgesetzes schuldig. Aus der Vergangenheit erwächst unsere gemeinsame Zukunft.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Herr Kollege

Modschiedler sprach zu uns für die CDU-Fraktion. Jetzt erteile ich Kollegen Gebhardt das Wort. Er spricht für die Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Staatsministerin, Kritik an der Regierung und dem Regierungshandeln ist noch lange kein Populismus, sondern Teil einer Demokratie, über die wir heute reden wollen. Sie haben darüber ausführlich gesprochen.

Unsere Verfassung heißt nicht Verfassung, sondern Grundgesetz. Der Grund dafür ist bekannt. Als das Grundgesetz vor 75 Jahren in Kraft trat, war es ausdrücklich nur dafür vorgesehen – Zitat –, „dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben“. So stand es in der Präambel. Deshalb wurde es nicht durch eine Volksabstimmung, sondern durch die Zustimmung der Länderparlamente beschlossen.

Deutschland war wegen des Kalten Krieges geteilt. Nur die westdeutschen Länder hatten Vertreterinnen und Vertreter in den Parlamentarischen Rat entsenden können. Diejenigen, die den Text des Grundgesetzes schrieben, seine Väter und die wenigen Mütter, hofften, dass eines Tages eine gesamtdeutsche Verfassung ihr Werk ersetzen würde.

Im Jahre 1990 gab es diese Chance für eine solche neue Verfassung. Die Menschen in der DDR hatten durch ihre Demonstrationen die SED dazu gezwungen, ihren Anspruch auf Alleinherrschaft aufzugeben. Am runden Tisch sprachen die Vertreterinnen und Vertreter der verschiedenen Parteien und gesellschaftlichen Gruppen über eine Demokratisierung der DDR. Aber die CDU drängte auf eine möglichst schnelle Wiedervereinigung. Eine Mehrheit der Menschen in der DDR glaubte dem Versprechen Helmut Kohls, dass es danach schon bald im Osten blühende Landschaften geben werde.

Über den Verfassungsentwurf für eine demokratische DDR, den eine Arbeitsgruppe des runden Tisches entworfen hatte, wurde in der Volkskammer nicht einmal mehr debattiert. Die Abgeordneten der CDU, bei denen es sich mehrheitlich nicht um Widerstandskämpfer, sondern um Wendehälse – wie es damals hieß –, handelte, hatten kein Interesse daran. Die Wiedervereinigung wurde schließlich eilig als Beitritt der ostdeutschen Länder vollzogen, ohne dass sich gemeinsam eine neue Verfassung gegeben wurde. Es gab wieder keine Volksabstimmung.

Wie die Ostdeutschen im Einigungsvertrag über den Tisch gezogen wurden und was sie statt blühender Landschaften in den Neunzigerjahren erleben mussten, muss ich nicht erzählen. Das wissen wir alle.

(Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU)

Dass die Vereinigung damals als Übernahme des Ostens durch den Westen und nicht als Zusammenschluss auf Augenhöhe vollzogen wurde, war ein schwerer politischer Fehler.

(Beifall bei den LINKEN)

Hierin liegt eine der Ursachen, dass sich viele Ostdeutsche bis heute als Bürgerinnen und Bürger nicht gleichberechtigt bzw. gleichwertig fühlen. Lange Zeit waren wir als PDS bzw. als LINKE die einzigen, die das beklagt haben. Inzwischen leugnen das nur noch wenige.

(Sören Voigt, CDU: Weil Sie damit ein Problem haben!)

Trotzdem stelle ich für mich persönlich Folgendes fest: Das ursprünglich nur als Provisorium gedachte Grundgesetz hat sich über Jahrzehnte bewährt. Auch der damalige Vorsitzende der KPD lehnte zwar bei der Schlussabstimmung das Grundgesetz aber, begrüßte aber zugleich die darin festgeschriebenen bürgerlich-demokratischen

Grundrechte wie Menschenwürde, die freie Entfaltung der Persönlichkeit, Religions- und Pressefreiheit.

Eine neue gesamtdeutsche Verfassung hätte also grundsätzlich auf dem am 23. Mai 1949 beschlossenen Grundgesetz beruhen können. Vorbildlich ist das Grundgesetz besonders darin, dass die Würde des Menschen an der ersten Stelle steht – ich möchte noch einmal betonen: nicht der Deutschen.

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Alle Menschen haben bei uns das gleiche Recht auf ein würdevolles Leben – ganz egal, woher sie stammen, wen sie lieben und wie viel sie besitzen. Auch die Grundrechte gelten, soweit es ihrem Wesen nach möglich ist, für alle Menschen, die hier leben. Wir haben politische Differenzen mit vielen Parteien. Aber es gibt nur eine Parlamentspartei, die in Deutschland derzeitig die Demokratie gefährdet: Das ist die extrem rechte AfD.

(Beifall bei den LINKEN)

Sie greift das fundamentale Prinzip des Grundgesetzes an, die gleiche Würde aller Menschen. Es reicht, sich die Äußerungen des sächsischen Möchtegern-Höcke, Jörg Urban, anzuschauen. Er erklärt Europa zum Kontinent der Weißen. Er denkt darüber nach, Bürgerinnen und Bürger, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, das Wahlrecht wegzunehmen. Er denunziert Menschen des islamischen Glaubens pauschal als Verbrecher. All das sind Zitate von Jörg Urban – belegbar. Dazu braucht man keinen Geheimdienst. Das kann man alles öffentlich nachlesen.

(Jörg Urban, AfD: Das sollte man aus dem Zusammenhang lesen!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Solche Leute dürfen in Sachsen und in Deutschland nie die Macht in die Hand bekommen und nicht zeigen, dass sie daran scheitern würden.

(Beifall bei den LINKEN – Zuruf von der AfD: Jeder sieht es anders!)

Auch wenn es vielen nicht passt, das Grundgesetz garantiert, dass Deutschland ein sozialer Staat ist und bleibt. Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohl der Allgemeinheit dienen, heißt es in Artikel 14, der Enteignungen zum Wohle der Allgemeinheit zulässt. Damit sind nicht nur Enteignungen für Straßenbaumaßnahmen gemeint. Das Grundgesetz schützt das Privateigentum, aber es erlaubt in Artikel 15 auch Vergesellschaftungen in Gemeineigentum oder in anderen Formen der Gemeinwirtschaft.

Wenn wir als LINKE fordern, dass die Gesundheit, die Energieversorgung und alle anderen Bereiche der sozialen Daseinsfürsorge wie auch Wohnen wieder zurück in die öffentliche Hand gebracht werden sollen, dann sind wir nicht verfassungsfeindlich, sondern wir folgen dem Geiste des Grundgesetzes.

(Beifall bei den LINKEN)

Die Ergebnisse des Sachsens-Monitors in den vergangenen Jahren haben uns alarmiert. Zwar unterstützt eine Großzahl der Menschen die Demokratie, doch fast 60 % der Menschen in Sachsen sind damit unzufrieden, wie unsere Demokratie funktioniert. Sicher gibt es mehr als nur eine Ursache für diese Entwicklung. 60 % der Sächsinnen und Sachsen haben immer noch das Gefühl, dass Ostdeutsche als zweitklassig behandelt werden. Dafür sind die Fehler im Prozess der Vereinigung verantwortlich, über die ich schon kurz gesprochen habe.

Die Menschen haben auch aktuell allen Grund, sich ungerecht behandelt zu fühlen. Die Ostdeutschen bekommen für die gleiche Arbeit immer noch niedrigere Löhne und Renten als im Westen. Weder die Bundesregierung und schon gar nicht die Kretschmer-Koalition in Sachsen haben daran ernsthaft etwas geändert. Nach den Ergebnissen des Sachsen-Monitors fühlte sich eine große Mehrheit politisch machtlos und wünscht sich mehr direkte Demokratie. Aber die Sachsen-CDU hat die dafür notwendige Verfassungsänderung, die Volksbegehren und Volksentscheide erleichtert hätte, verhindert. Die CDU behauptet zwar

weiterhin in ihrem neuen Wahlprogramm, sie sei die Partei der Sachsen, aber selbst entscheiden lassen möchte sie die Sächsinnen und Sachsen doch lieber nicht.

Frau Staatsministerin, deshalb ist Ihr Appell für mehr Klimaschutz in der sächsischen Verfassung zwar richtig, aber an der sächsischen CDU gescheitert. Das hat leider Tradition. Schon unter Kurt Biedenkopf hat die CDU Sachsen wie ihr Eigentum betrachtet und Sachsen wie ein Königreich regiert. An einer lebendigen politischen Kultur, an einer politischen Debatte und an politischer Bildung von jungen Menschen hatte die CDU nie ein Interesse. Stattdessen hat sie versucht, Sachsen einzuschläfern und als ewige Staatspartei an der Macht zu bleiben. Jetzt kommt das böse Erwachen – auch für Sie, Herr Voigt.

(Sören Voigt, CDU: Wer hat denn hier wen eingeschläfert?)

Versagt hat die sächsische CDU insbesondere im Kampf gegen die extreme Rechte. König Kurt Biedenkopf verkündete: Die Sachsen seien immun gegen den Rechtsextremismus. Konsequenz: Die CDU fand es überflüssig, die Menschen gegen diesen Virus zu impfen. Nun haben wir seit Jahrzehnten eine Seuche rechter Gewalt und Gesinnung in Sachsen.

Das fürchterlichste Kapitel dieser Geschichte sind Taten der Terrororganisation NSU. Zehn Morde und zwei Bombenanschläge verübte der NSU und operierte dabei 13 Jahre lang von Chemnitz und Zwickau aus mithilfe eines Netzwerkes von Neonazis. Trotzdem sprach die Sächsische Staatsregierung lange von einer Thüringer Terrorzelle. Es war ein plumper Versuch, Verantwortung auf das Nachbarland abzuwälzen.