Protocol of the Session on September 21, 2023

von 180 000 Euro und für Hilfe zur Pflege von 3,1 Millionen Euro. Für das Jahr 2023 plant die Stadt rund 4,3 Millionen Euro und für das Jahr 2024 5,6 Millionen Euro ein. Die Tendenz ist somit weiter steigend.

Die Zahlen zeigen, dass wir die Kreise und kreisfreien Städte mit dem Problem einfach allein lassen. In einer Kleinen Anfrage habe ich nachgefragt, ob die Staatsregierung ein Pflegewohngeld für Sachsen plant. Scheinbar ist das noch ein Geheimnis, da die Frage mit folgendem Satz beantwortet wurde: „Von einer Beantwortung der Frage wird abgesehen. Die Frage berührt den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, weil sie einen noch nicht abgeschlossenen Meinungsbildungsprozess berührt.“

Sehr geehrte Frau Staatsministerin, ich wünsche Ihnen viel Erfolg dabei, das Herz, aber vor allem den Geldbeutel von Herrn Vorjohann zu öffnen. Wie steht es in der Bibel? „Man gebe dir, was dein Herz begehrt, und erfülle alles, was du dir vornimmst!“, so im Psalm 20,5. Das sollte doch das Motto der CDU hier sein.

(Heiterkeit im Saal)

Na ja, jetzt habe ich wenigstens Ihre Aufmerksamkeit; das ist doch schon sehr viel wert.

(Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU)

Zum Schluss müssen es doch wieder die Kommunen ausbaden. Diese haben aber durchaus andere Sorgen und sind sowieso schon am Limit.

Allen, die sich jetzt beschweren, dass die Pflegeversicherung nun einmal eine Teilversicherung sei und man doch privat vorsorgen solle, sei gesagt, dass ein großer Teil keinen Cent übrig hat, um privat vorzusorgen. Das ist eine Realität in diesem Land. Zum Schluss zahlen wir es so oder so. Die Gelder in den Kreisen und Städten kommen auch vom Steuerzahler. So könnten sie aber endlich alle in eine Vollversicherung einzahlen, und den betroffenen Menschen wäre der unwürdige Gang zum Amt im Alter erspart. Altern in Würde ist eine vernünftige Pflege und darf nicht vom Geldbeutel des Betroffenen oder dessen Familie abhängen. Es kann doch nicht angehen, dass die Heimbewohner oder deren Familien die zwingend notwendigen Investitionen, auch die Kosten der Ausbildung, einzig und allein aus eigener Tasche bezahlen müssen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition, versuchen Sie bitte nicht wieder, sich damit herauszureden, dass es eine Bundesangelegenheit ist.

(Zuruf der Abg. Daniela Kuge, CDU)

Sie können durch den Bundesrat durchaus Einfluss nehmen. Wir sind es den Menschen, die ihr ganzes Leben für Sachsen und in Sachsen gearbeitet haben, schuldig. Denn jede und jeder hat das Recht, in Würde zu altern.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den LINKEN)

Kollegin Schaper eröffnete die erste Rederunde für die Fraktion DIE LINKE.

Nun spricht für die CDU-Fraktion Kollegin Kuge. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Schaper, als ich mich auf die heutige Rede vorbereitet habe, kam mir der Antrag doch recht bekannt vor – Sie sprachen es bereits selbst an. Bereits im Juni sprach ich hier zu Ihrem Antrag „Armutsfalle Pflege wirksam bekämpfen – Eigenanteile in der Pflege deckeln!“. Nun heißt es: „Pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige schnell und wirksam finanziell entlasten: Solidarische Pflegevollversicherung einführen!“

Ich stimme Ihnen auch jetzt im September noch zu, dass wir die Pflegebedürftigen unterstützen und sicherstellen müssen, dass sie ein würdevolles Leben im Alter führen können. Die Kosten für die Pflege sind zweifellos eine enorme finanzielle Belastung. Die Eigenbeteiligung für einen Pflegeheimplatz sinkt jedoch – das hatten Sie auch gesagt –, je länger man sich in einer Pflegeeinrichtung befindet.

Außer Frage steht, dass die Eigenbeteiligung eine große Belastung darstellt. Erneuert fordern Sie, dass der Freistaat darüber nachdenken solle, ob er die Pflegebedürftigen bei den Investitionskosten entlasten kann. Wie Sie und wir alle wissen, ist der Doppelhaushalt 2023/24 bereits verabschiedet. Wie bereits im Juni gesagt, können wir dies in die nächsten Haushaltsverhandlungen entsprechend einbringen.

Im ersten Antrag forderten Sie die schrittweise Senkung der Eigenanteile und die Umgestaltung der Pflegeversicherung, während der heutige Antrag die Einführung einer solidarischen Pflegevollversicherung auf Bundesebene und eine Kappung der Eigenanteile auf Landesebene gleich offen und wenigstens direkt fordert. Doch egal, wie Sie die Reform der Pflegeversicherung angehen wollen, ob schrittweise oder komplett neu, egal, ob es sich um den Antrag vom vergangenen Juni oder den heutigen handelt, das Problem der Finanzierung bleibt bestehen.

Mit Blick auf den demografischen Wandel in Deutschland und besonders hier in Sachsen frage ich mich, wie solidarisch eine solche Pflegevollversicherung gegenüber den kommenden Generationen ist. Würde die Pflegevollversicherung eingeführt und über die Pflegeversicherung finanziert werden, würde der Beitrag um 0,6 % ansteigen und Mehrkosten von 7 bis 8 Milliarden Euro zur Refinanzierung benötigt werden.

Bereits jetzt beträgt der Beitragssatz 3,4 % für Ehepaare oder Personen mit Kindern bzw. 4 % für kinderlose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Noch einmal: Die Kosten tragen somit die Arbeitnehmer und Arbeitgeber, also die Menschen, die hier für unseren Wohlstand sorgen. Zusätzlich dürften die für den Freistaat anfallenden Kosten im dreistelligen Millionenbereich pro Jahr liegen. Bei einer abnehmenden Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten wird die Finanzierung somit zunehmend schwieriger.

Des Weiteren lassen sich nicht alle Probleme mit dem Gießkannenprinzip lösen. Die Finanzierung ist das eine, aber die langfristige Qualitätssicherung, die Sie im komplexen Bereich der Pflege auch unterstützen, ist das andere. Hier bedarf es weitergehender Ansätze.

Und übrigens: Es fällt niemand durch das soziale Netz. Aus dem Heim muss niemand ausziehen. Im Falle der Fälle wird die Hilfe zur Pflege unter der Bedingung gezahlt, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist, für Pflegekosten aufzukommen.

Wir lehnen den Antrag ab. Ich bin gespannt, was die AfDFraktion jetzt erzählen möchte, nachdem Kollege Dringenberg gestern die pflegenden Angehörigen diskreditiert hat.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Kollegin Kuge sprach für die CDU-Fraktion. Nun spricht für die Fraktion der AfD Kollege Schaufel.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Vierteljährlich grüßt das Murmeltier – oder in unserem Fall die Linksfraktion. Erst im Juni haben wir über Ihren Antrag debattiert. Auch uns ist aufgefallen, dass er im Grunde dasselbe Falsche wie heute forderte. Es geht im Kern um die Umwandlung der gesetzlichen Pflegeversicherung in eine Pflegevollversicherung.

Unbestritten besteht dringender Handlungsbedarf, die Eigenanteile in Pflegeeinrichtungen zu begrenzen. Hier müssen die Pflegebedürftigen hohe Summen für die Pflege aufwenden, die nicht durch die Pflegeversicherung gedeckt werden. Das betrifft in erster Linie die stationären Pflegeeinrichtungen. In diesen stationären Einrichtungen haben sich in den letzten fünf Jahren die Eigenanteile verdoppelt. Aktuell werden rund 2 400 Euro monatlich im ersten Jahr des Aufenthalts im Pflegeheim fällig; Frau Schaper hat es ausgeführt. 2 400 Euro monatlich bei einer Durchschnittsrente von 1 300 Euro für Frauen und 1 500 Euro für Männer in Sachsen! Dass sich das kein Pflegebedürftiger länger leisten kann, sollte Jedem klar sein. Immer mehr Pflegebedürftige werden daher zum Fall für die Sozialhilfe; auch das haben wir bereits gehört.

Ein Ansatzpunkt, den der Freistaat selber in der Hand hat, sind die Investitionskosten der Pflegeeinrichtungen. In diesem Punkt stimmen wir also mit Ihnen, Frau Schaper, überein. Bislang müssen die Pflegebedürftigen die Investitionen ihres Heimes selber bezahlen. Hiervon wird zum Beispiel die Substanz modernisiert. Diese zusätzlichen finanziellen Belastungen muss der Freistaat übernehmen, sodass die Pflegebedürftigen entlastet werden.

CDU-Gesundheitsministerin Frau Klepsch kündigte noch vor der letzten Landtagswahl ein Pflegewohngeld an. Leider brach die CDU aber ihr Wahlversprechen. Bis heute stehen die Pflegebedürftigen mit exorbitanten Pflegekosten allein im Regen.

Die Misere muss gelöst werden. Was wir jedoch nicht wollen, ist Ihre Pflegevollversicherung. Warum wollen wir sie nicht? Weil Sie die enorm hohen Folgekosten nicht im Blick haben, werte LINKE. Die Uni Osnabrück hat die Pflegevollversicherung einmal durchgerechnet. Der Beitragssatz in der Pflegeversicherung würde auf bis zu 6 % steigen. Das wäre fast eine Verdopplung zum heutigen Niveau. Diese Prognoserechnung bezog sich aber auf das Jahr 2017.

(Susanne Schaper, DIE LINKE, meldet sich zu einer Zwischenfrage.)

Erlauben Sie eine Zwischenfrage? –

Ja, gern.

Bitte schön.

Herr Schaufel, Sie haben gesagt, dass sich die Kosten verdoppeln können. Wer zahlt die Kosten in der Kommune? Was sind das für Gelder?

Das sind Steuergelder.

Danke schön.

Bitte.

Seither sind die pflegebedingten Kosten aber enorm gestiegen und die Ausweitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs führte zu sehr viel mehr Anspruchsberechtigten in der Pflegeversicherung. Die 6 % wären also unter heutigen Bedingungen noch zu niedrig angesetzt. Wie das alles finanziert werden soll, ist unklar.

(Zuruf der Abg. Susanne Schaper, DIE LINKE)

Auch mit der Ausweitung der Versicherungspflicht und der Heranziehung weiterer Einkommensarten, so wie Sie das vorschlagen, werden die Kostensteigerungen nicht aufzufangen sein. Wir können Ihrem Antrag daher nicht zustimmen. Uns stört noch etwas anderes im Antrag: Was ist eigentlich mit der Angehörigenpflege? Diesen Aspekt berücksichtigen Sie gar nicht.

(Daniela Kuge, CDU: Davon wollten Sie doch gestern gar nichts hören, hat Herr Dringenberg gesagt! Sie sollten sich mal einig sein!)

Auch bei der Pflege zu Hause – mit oder ohne Pflegedienst – entstehen hohe Kosten, die die Pflegeversicherung nicht trägt. Auch hier kann der Freistaat Sachsen Unterstützung leisten, indem er seine Wertschätzung für die Leistung der zu Hause pflegenden Angehörigen ausdrückt und einen Zuschuss leistet. Ich rede hier vom Landespflegegeld, das wir schon öfter beantragt haben. Auch DIE LINKE hat dies schon öfter beantragt. Aber heute kommt es in Ihrem Antrag nicht vor.

(Susanne Schaper, DIE LINKE: Das ist kein Steuergeld, oder was?)

Es ist immer die Frage, wer das bezahlt, ob der Bund, das Land und so weiter.

(Zuruf der Abg. Susanne Schaper, DIE LINKE)

Aber heute kommt es, Frau Schaper, in Ihrem Antrag nicht vor. Und da frage ich Sie, Frau Schaper: Warum nicht? Unsere Sachsen stehen weiterhin allein im Regen mit enorm hohen Kosten für die Pflege ihrer Angehörigen zu Hause. Wir brauchen unbedingt das Landespflegegeld; das ist Teil des AfD-Wahlprogramms.

Noch einmal: Das Landespflegegeld fehlt in Ihrem Antrag. Auch die folgende Umwandlung der Pflegeversicherung in eine Pflegevollversicherung ist nicht durchdacht und nicht finanziell dargestellt. Dennoch muss sich etwas ändern. Wir werden uns daher zu Ihrem Antrag enthalten.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.