Dass eine Regierungskoalition einen Gesetzentwurf noch einmal mit einem Entschließungsantrag mit sage und schreibe 15 Punkten begleitet, ist schon ein wenig grotesk. Zum Teil sind es Prüfungen und Bitten
An mutigen und vorwärtsgewandten Regelungen im Gesetz selbst aber mangelt es. Das wäre Ihre Aufgabe als Koalition gewesen – übrigens auch die Umsetzung der im Koalitionsvertrag ausdrücklich vorgesehenen Dynamisierung der Kitapauschale. Wohlgemeinte Absichtserklärungen sollten hier fehlende gesetzliche Regelungen und fehlendes Vertrauen in die eigene Regierung ersetzen.
Wir haben nichts gegen diese 15 Punkte, uns fehlt nur das Vertrauen in die Ernsthaftigkeit der Umsetzung. Deswegen werden wir uns heute enthalten.
Ich bitte diejenigen um das Handzeichen, die dem Entschließungsantrag zustimmen. – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei vielen Stimmenthaltungen und trotzdem einer Mehrheit an Stimmen dafür ist dem Entschließungsantrag somit entsprochen und der Tagesordnungspunkt beendet.
Sie wissen, dass es hierzu keine allgemeine Aussprache gibt, sondern die Einreicherin spricht. Deswegen bitte ich die AfD-Fraktion, den Entwurf einzubringen. Herr Ulbrich, bitte.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Soeben fiel in einem anderen Zusammenhang das böse Wort „abkupfern“. Hier hingegen wurde abgekupfert – aber im Einzelnen.
Für unseren vorliegenden Gesetzentwurf haben die Damen und Herren Kollegen der SPD bereits vor vielen Jahren erhebliche Vorarbeit geleistet. Im Jahr 2000 – also lange bevor die AfD gegründet wurde – beantragten die
Sozialdemokraten, das Sächsische Richtergesetz dahin gehend zu ändern, dass in Zukunft die Präsidenten der Obersten Landesgerichte durch den Landtag, alle anderen Richter durch einen neu zu bildenden Richterwahlausschuss gewählt werden sollen. Ein Ausschuss, der auch über Beförderungen mitentscheiden sollte.
Diesen Gesetzentwurf greifen wir jetzt auf und freuen uns, hierbei hoffentlich auf die Stimmen der SPD zählen zu können.
Wobei es allerdings schon etwas irritiert, dass die SPD – nachdem sie ab 2004 Koalitionspartner in der Regierung
war und das seit 2014 wieder und noch immer ist – ihr Projekt nicht wieder aufgegriffen und im Landtag eingereicht hat. Werden bestimmte Themen plötzlich uninteressant, sobald man an der Macht ist? Aber egal.
(Sabine Friedel, SPD: Vielleicht hatten wir auch keine absolute Mehrheit? – Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU)
Ziel des Gesetzes ist es, die verfassungsmäßig garantierte richterliche Unabhängigkeit zu sichern und die demokratische Legitimation sächsischer Richter zu erhöhen. Und das ist auch dringend nötig, nachdem sich unser Rechtssystem immer mehr in Richtung einer Gesinnungsjustiz entwickelt hat.
Das gehört nicht in das Lager von Satire, Fake News oder Verschwörungstheorien, sondern ist Realität im besten Deutschland aller Zeiten.
Statt Recht und Gesetz walten zu lassen, orientieren sich Urteile und Rechtsfolgen zunehmend an der politischen Verortung des Delinquenten.
die eine lächerlich geringe Haftstrafe für ihren dreisten Raub unseres wertvollsten Kulturgutes aus dem Grünen Gewölbe bekommen haben. Das nur, weil sie einen Teil der Beute zurückgegeben haben. Das steht in keinem Verhältnis zu den fast zehn Jahren Haft, die der Täter bekommen hat, der in Dresden die Tür einer Moschee zerstört hat – aber gut.
vom Dezember letzten Jahres gegen den ehemaligen AfDBundestagsabgeordneten Jens Maier, den man nicht mehr zurück in seinen Beruf als Richter gelassen
Und das aufgrund von Äußerungen, die er in seiner Zeit als Abgeordneter getätigt hat und die übrigens nicht einmal strafbar waren.
(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Darum geht es ja gar nicht in dem Verfahren! Gesetz gelesen, dabei gewesen! – Zuruf des Abg. Martin Modschiedler, CDU)
Hier wurde schnell ein neues Rechtsinstitut kreiert: Schädigung des Ansehens der Justiz, wofür kein Verschulden des Betroffenen erforderlich sei.
Zur Zeit der Corona-Hysterie wurden Menschen, die angeblich zu lange an einer Bushaltestelle in Königsbrück warteten,