Lassen Sie mir diese persönliche Anmerkung noch zu, dass Sie spätestens seit gestern mit Ihrer unsäglichen Debatte und Kampagne wirklich jeglichen Anspruch verloren haben, hier über Toleranz und Akzeptanz zu sprechen.
Abschließend fordern Sie, die jährliche Prüfung der Kostenentwicklung einzuführen. Aus unserer Sicht ist tatsächlich Berichterstattung jetzt im Kitagesetz schon ein Fortschritt. Für uns ist es notwendig und sinnvoll, da wir dort eine langfristige Betrachtung der Entwicklung betrachten können. Nichtsdestotrotz steht es Ihnen natürlich
Das war Christin Melcher für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Weiteren Gesprächsbedarf für den Änderungsantrag sehe ich jetzt nicht.
Dann kommen wir zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Drucksache 7/13540. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Vielen Dank! Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dafür, keiner Stimmenthaltung und einer Mehrheit an Stimmen dagegen ist diesem Änderungsantrag auch nicht entsprochen.
Wir stimmen jetzt über den Gesetzentwurf in der Fassung ab, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen worden ist. Jetzt wieder die übliche Frage: artikelweise oder im Block? – Im Block klingt gut? – Dann erledigen wir dies im Block.
Wir stimmen jetzt ab über das Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Kindertageseinrichtungen mit Überschrift, Artikel 1 Änderung des Gesetzes über Kindertageseinrichtungen, Artikel 2 Inkrafttreten. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Vielen Dank. Wer enthält sich der Stimme? – Bei vielen Stimmenthaltungen und trotzdem einer Mehrheit an Stimmen dafür ist dem so entsprochen worden.
Wir kommen nun zur Schlussabstimmung. Ich bitte nochmals diejenigen, die ihre Zustimmung geben möchten, um das Handzeichen. – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Wer enthält sich der Stimme? – Bei keinen Stimmen dagegen, vielen Stimmenthaltungen und trotzdem einer Mehrheit an Stimmen dafür ist der Entwurf damit als Gesetz beschlossen.
Uns liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung vor. Gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 Geschäftsordnung können wir dem entsprechen, wenn wir die Dringlichkeit miteinander beschließen. Ich frage, ob gegen die Dringlichkeit Widerspruch besteht. – Das sehe ich nicht. Damit ist die Dringlichkeit beschlossen. Es kann unverzüglich ausgefertigt werden.
Meine Damen und Herren! Es liegt ein Entschließungsantrag der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD in der Drucksache 7/13571 vor. Es wäre schön, wenn jemand den Erschließungsantrag einbringt – Frau Firmenich für die Koalitionsfraktionen, vermutlich für alle drei? – Doch nicht? – Gut, dann erst einmal für die CDU-Fraktion; bitte schön.
Ich freue mich, dass wir das jetzt positiv abgeschlossen haben, unser Kitagesetz beschlossen haben und damit einen wichtigen Schritt für mehr Qualität in der frühkindlichen Bildung gegangen sind. Wir sichern somit die notwendige finanzielle Unterstützung für die Gemeinden, die darauf dringend warten.
Wie ich schon in meinem Redebeitrag gesagt habe, konnten wir natürlich nicht alles unterbringen, was notwendig gewesen wäre, weil einfach die Zeit noch nicht reif dafür war. Der Bund arbeitet derzeit an gesetzlichen Regelungen. Wir wollten dem einfach nicht vorgreifen, um das Gesetz dann nicht zeitnah nochmals anpacken zu müssen.
Es gibt auch einige Aufgaben, die wir uns ins Heft geschrieben haben und die im Zusammenhang mit unserem Gesetz stehen. Da geht es zum Beispiel bei der Kindertagespflege darum, dass ein entsprechendes Fort- und Weiterbildungsangebot geschaffen und die Aktualisierung der Empfehlungen zur Bedarfsplanung mit Blick auf das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern und die Mustervereinbarung zwischen Kommune und Kindertagespflegeperson vorgenommen werden soll. Auch die Empfehlungen zur Fachberatung in Kitas und Kindertagespflege sollen novelliert und weiterentwickelt werden.
Wir bitten die Staatsregierung, die neuen Regelungen zur Aufnahme in die Kindertagesbetreuung, die die bisherige Kitatauglichkeitsuntersuchung ersetzen, offensiv zu
kommunizieren, damit es dort nicht zu Irritationen oder Missverständnissen kommt, und die Kitas und Kindertagespflegepersonen mit einem Musterformular zu unterstützen, das zur Verfügung gestellt wird.
Beim Bildungsplan geht es uns darum, dass bei der Überarbeitung auf die verschiedenen Betreuungsformen und Altersgruppen achtgegeben wird und insbesondere der Hort nochmals getrennt berücksichtigt wird. Ich glaube, dazu werden meine Kolleginnen noch etwas sagen. Wir wollen weiterentwickeln in Richtung Ganztagesbetreuung. Dafür benötigen wir eine Überarbeitung.
Das war Frau Kollegin Firmenich für die CDU-Fraktion. Für die BÜNDNISGRÜNEN sehe ich Christin Melcher.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Kollegin Frau Firmenich hat schon wesentliche Punkte gesagt. Ich möchte nur noch zwei Aspekte herausgreifen, die uns BÜNDNISGRÜNEN besonders wichtig sind.
Beim Thema Inklusion haben wir bereits mit unserem Änderungsantrag nachgesteuert. Die gemeinsame Betreuung
von Kindern mit und ohne Behinderung wird nun zum Regelfall. So sieht es das SGB vor und so haben es auch die Sachverständigen in der Anhörung zum Kitagesetz angemahnt.
Mit dem Entschließungsantrag machen wir deutlich, dass es mit den Gesetzesänderungen nicht getan ist. In einem Jahr wollen wir einen Zwischenbericht zur Förderung der Inklusion in der Kindertagesbetreuung. Wir wollen wissen, was es weiterhin bedarf, um nicht nur integrative, sondern inklusive Kitas zu entwickeln. Dabei ist auch die Kita-Integrationsverordnung in ihrer derzeitigen Fassung kritisch zu überprüfen und unter der Zielsetzung Inklusion fortzuschreiben.
Ein zweiter zentraler Punkt ist die Unterstützung von Kindertageseinrichtungen mit besonderen Bedarfen. In Leipzig gab es vor Kurzem eine Veranstaltung zu den KiFaz, den städtischen Kinder- und Familienzentren. In dieser Veranstaltung wurde sehr deutlich, welch schmerzliche Lücke in den Einrichtungen beim Übergang von der letzten zur aktuellen ESF-Förderperiode im Programm KINDER STÄRKEN entstanden ist.
Kitasozialarbeit ist wichtig und ist vor allem Beziehungsarbeit. Als solches muss sie zielgerichtet und auf Dauer angelegt sein. Sie muss dort ankommen, wo sie am dringendsten benötigt wird. Wir erbitten deshalb im Entschließungsantrag zunächst einen Bericht zum ESF-Programm bis August nächsten Jahres. Außerdem soll aufgezeigt werden, wie künftig Einrichtungen in herausfordernden sozialen Lagen gezielt unterstützt werden können.
Mittelfristig sind wir BÜNDNISGRÜNEN weiterhin offen für gesetzliche Regelungen, wie etwa für Budgets zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung. Diese haben sich im Schulbereich aus unserer Sicht bereits sehr bewährt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um noch einmal zwei Dinge aus dem Entschließungsantrag zu erwähnen, die uns besonders wichtig sind. Das ist zum einen die Vorbereitung auf das ganze Thema des rechtlichen Anspruchs auf Ganztag. Wir sehen bereits jetzt die Notwendigkeit, dass das Ministerium gewisse Rahmenbedingungen – sowohl personeller als auch räumlicher Art – für sich ins Auge fasst, um einen guten Ganztag, der auch eine Kooperation zwischen Hort und Schule beinhaltet, zu ermöglichen. Das Ministerium soll sich frühzeitig Gedanken darüber machen, welche räumlichen Anforderungen dieser Ganztag mit sich bringt. Dafür ist noch
ein wenig Zeit, aber wir müssen uns jetzt auf den Weg machen. Deswegen ist uns dieser Punkt im Entschließungsantrag ganz wichtig.
Ich möchte einen zweiten Punkt nennen, den heute nur der Minister in seiner Rede erwähnt hat: Das ist das Thema der Anerkennung des gelben Heftes. Wir haben in der Diskussion – Frau Firmenich hat es auch angebracht, Entschuldigung! – gemerkt, dass sowohl die Kinderärzte als auch die Einrichtungen klar gespiegelt haben, dass es eine Erleichterung für sie wäre, wenn wir dieses gelbe Heft, das Früherkennungsuntersuchungsheft anerkennen, um die Tauglichkeit für eine Kindertageseinrichtung nachzuweisen.
Uns ist es wichtig, mit dem Entschließungsantrag klarzumachen: Es braucht Kommunikation. Wir wissen, es geht nicht immer so einfach, dass alle Einrichtungen, alle Träger gleich auf dem Schirm haben, dass das gelbe Heft angerechnet werden und für die Tauglichkeit auch genutzt werden kann. Deswegen war uns dieser Punkt besonders wichtig.
Wir hoffen damit ein Stück weit weniger Bürokratie in den Kita-Alltag zu bringen. Das ist ein guter Punkt, der nicht nur die Kitas entlastet, sondern auch die Kinderärzte. Wir wissen ja, dass wir nicht so viele Ärzte haben. Von daher sind wir sehr froh darüber.
Das war Juliane Pfeil für die SPD-Fraktion. Für die AfDFraktion spricht Dr. Weigand. Ich bitte ein wenig um Ruhe. – Herr Kollege Hartmann!
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich möchte kurz in einigen Punkten auf den Entschließungsantrag eingehen. Ich begrüße es ganz besonders und ehrlich – unter II. Punkt 3 beim Betriebserlaubnisverfahren – die Kooperation mit Schulen und Horten stärker in die Pflicht zu nehmen. Das sehe ich auf kommunaler Ebene. Es ist ein riesengroßes Problem, wenn es um die Diskussion geht, gemeinsame Räume zu nutzen. In manchen Kommunen funktioniert das relativ unproblematisch, in anderen Kommunen gibt es wieder riesengroße Diskussionen über Quadratmeter und eine mögliche Zusammenarbeit. Dass es ein Rauchverbot geben soll und dass Kindertagespflegepersonen gemeinsam Küchen nutzen dürfen, ist völlig in Ordnung.
Was ich ein wenig kritisch sehe, ist die Fachkräftestrategie. Man beginnt jetzt, aber die Zahlen liegen schon seit Jahren vor. Wir fragen das regelmäßig ab. Wir kennen den Fachkräftebedarf in den Kommunen genau, in den einzelnen Gemeinden. Zu den Jahresscheiben: Das braucht man theoretisch bloß rausziehen. Da brauche ich keine große Strategie 2030 auf den Weg bringen, sondern man müsste einfach loslegen.
Zum Sächsischen Bildungsplan habe ich meine Kritik bereits geäußert. Für mich besteht die Frage, wie hier die entsprechenden Familien ausgewählt werden und was von diesen Anregungen umgesetzt wird.
Summa summarum: ein wenig Positives, ein wenig Kritisches. Deswegen werden wir uns hierbei enthalten.
Das war Herr Dr. Weigand für die AfD-Fraktion zum Entschließungsantrag. Nun bitte ich Frau Marika Tändler-Walenta für die Fraktion DIE LINKE nach vorne.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Abgeordnete der Regierungskoalition! Ich wundere mich langsam ein wenig: Es scheint hier parlamentarischer Brauch zu werden, mit Entschließungsanträgen zu arbeiten. Aber allein das Vorliegen eines Entschließungsantrages zeigt, dass es in der Koalition offensichtlich keineswegs so funktioniert, wie es vielleicht sollte. Normalerweise bringt eine Regierungskoalition ihre inhaltlichen Vorstellungen in einen Gesetzentwurf ein, der nach Beratung vom Landtag beschlossen wird und dann gilt.
Dass eine Regierungskoalition einen Gesetzentwurf noch einmal mit einem Entschließungsantrag mit sage und schreibe 15 Punkten begleitet, ist schon ein wenig grotesk. Zum Teil sind es Prüfungen und Bitten