Protocol of the Session on April 26, 2023

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Staat – das sind wir – ist ein zentraler Auftraggeber in diesem Land. Wir bauen Schulen, Krankenhäuser und Kitas und wir geben Busse und Bahnen in Auftrag. Wir sind deshalb ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in diesem Land.

Selbstverständlich haben die Menschen in diesem Land einen Anspruch darauf, wenn wir als Freistaat oder als Kommunen mit ihren Steuergeldern öffentliche Aufträge auslösen. Dazu kann man ein paar Beispiele nennen. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten von uns, dass wir mit den Geldern, die wir für öffentliche Aufträge ausgeben, keine Unternehmen beauftragen, die schlechte Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind, Billiglöhne zahlen, ihre Beschäftigten schlecht behandeln und nicht darauf achten, ob ihre Produkte, die sie weiterverarbeiten, aus Kinderarbeit stammen, und denen ökologische Standards egal sind.

Die Bürgerinnen und Bürger verlangen von uns, dass wir dort schon etwas genauer hinschauen. Um es positiv zu formulieren: Sie wollen, dass wir als Staat eine Vorbildwirkung haben, dass wir mit den Steuergeldern auch steuern, dass wir die Unternehmen belohnen, die nach Tarif bezahlen und schauen, dass ihre Baustoffe nachhaltig hergestellt sind. Deshalb diskutieren wir in diesem Land darüber, wie Vergabekriterien gestaltet werden müssen und wie ein Staat dieser besonderen Verantwortung bei der öffentlichen Vergabe gerecht werden kann.

Das tun wir zum einen über das Sächsische Vergabegesetz. Das ist zu Recht Gegenstand einer Diskussion, weil das aktuelle nicht nur den Bundesgesetzen, sondern auch den gesellschaftlichen Anforderungen nicht mehr gerecht wird. An einer Änderung arbeiten wir als Koalition und nicht zuletzt als SPD mit einem klaren Fokus.

Das Zweite ist aber: Wir haben in Sachsen viele Kommunen. Diese Kommunen haben auch eine gewisse Freiheit bei der Ausgestaltung des Vergaberechts. Das haben sie jetzt und das werden sie auch in Zukunft haben. Die Rückmeldungen, die ich gerade von vielen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern bekomme, besagen: Wir würden gern mehr tun. Wir haben Stadtratsbeschlüsse, die uns dazu auffordern, genauer hinzuschauen, was die ökologischen Kriterien angeht, genauer hinzuschauen, dass wir Kinderarbeit ausschließen, und genauer hinzuschauen, dass bei uns der anständige Unternehmer zum Zuge kommt und nicht derjenige, der die billigsten Löhne zahlt.

Gleichzeitig haben wir eine rechtliche Lage, die für viele Kommunen kompliziert ist. In der Stadtverwaltung einer kleinen Stadt mit 7 000 Einwohnern ist eine halbe Personalstelle dafür vorgesehen, sich um öffentliche Vergaben zu kümmern. Wie soll diese in allen Präzedenzurteilen auf dem Laufenden sein? Das ist ein juristisch hoch umkämpftes Feld. Entscheidungen werden nicht selten beklagt oder mit Einsprüchen überzogen. Deshalb ist das formale Recht der Kommunen, über die Vorgaben, die wir als Land machen, tätig zu werden, nur ein formales Recht, das in Sachsen so gut wie nie in Anspruch genommen wird, weil die notwendige Sicherheit und die Orientierung fehlen.

Deshalb ist es wichtig, dass wir das Sächsische Vergabegesetz novellieren, aber es ist darüber hinaus auch wichtig, dass wir den Kommunen zur Seite stehen, wenn sie ihre Freiheiten nutzen, um an der einen oder anderen Stelle ein besonderes Augenmerk bei ihren öffentlichen Vergaben zu formulieren. Deshalb macht eine solche Beratungsstelle an vielen Stellen Sinn.

Aber wir müssen trotzdem aufpassen – und deshalb können wir dem Antrag der Linksfraktion nicht zustimmen –, dass wir erstens nicht in Konflikt mit Recht und Gesetz gelangen. Zweitens müssen wir schauen, dass wir für die Kommunen ein handhabbares Angebot machen. Denn wir haben bereits eine kommunale Beratungsstelle, und ich halte es nicht für klug, einfach eine daneben zu stellen. Was passiert denn, wenn eine Kommune zwei staatlich unterstützte Beratungsstellen fragt und diese unterschiedliche Hinweise geben? Das macht keinen Sinn. Deshalb halte ich Ihren Antrag an dieser Stelle für nicht zu Ende gedacht.

Gleichwohl haben wir als Koalition uns dazu klar bekannt. Wir haben im Haushalt die notwendigen haushälterischen Mittel zur Verfügung gestellt, um eine Unterstützungs- und Beratungsstruktur für Kommunen einzurichten, aber immer in der Abgrenzung. Wir können, dürfen und wollen den Kommunen ihre Arbeit nicht abnehmen, sondern wir wollen sie dabei beraten, rechtssichere Wege zu gehen, für die sie sich selbst in ihrer kommunalen Autonomie entscheiden.

Deshalb plädieren wir an dieser Stelle für ein modernes und gerechtes Vergabegesetz, für eine Beratungs- und Unterstützungsstruktur für Kommunen, die bereit sind, ihrer Verantwortung für soziale und nachhaltige Vergabe gerecht zu werden, aber das in einem guten und klugen Konstrukt, das die Kommunen nicht überfordert und nicht in unterschiedliche Beratungssituationen versetzt, die am Ende weniger als mehr Sicherheit schaffen.

In diesem Sinne, liebe Linksfraktion, werden wir Ihren Antrag ablehnen.

(Beifall bei der SPD und der Staatsregierung)

Kollege Homann war der letzte Redner in dieser Rederunde. Jetzt frage ich, ob die einbringende Fraktion abermals sprechen möchte. – Frau Kollegin Mertsching, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Als Erstes will ich darauf eingehen, was Herr Wähner befürchtet, nämlich dass es weniger Angebote gebe, wenn man entsprechende Nachhaltigkeitskriterien in die Vergabe integrieren würde. Schaut man sich das in anderen Bundesländern an, die dabei vorangehen – zum Beispiel Nordrhein-Westfalen –, sieht man, dass die Angebotsanzahl wieder steigt, wenn bestimmte Dinge nachgefragt werden. Denn gerade in den Bereichen Dienst- und Schutzkleidung oder IT haben sich die Unternehmen auf den Weg gemacht, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und entsprechende Siegel und Zertifikate nachzuweisen.

Wenn die öffentliche Hand das nicht nachfragt, führt dies eher dazu, dass bei anderen Unternehmen bzw. bei denen, die es machen, der Eindruck entsteht: Warum sollen wir das tun, wenn es nachher nicht eingekauft wird? Es gibt Unternehmen, die sich auf den Weg machen oder machen wollen. Ein ganzer Branchenverband – Bitkom – steht dahinter. Die öffentliche Hand ist nun einmal ein bedeutender Nachfrager, und wenn von dort endlich einmal Signale ausgehen würden nach dem Motto „Wir interessieren uns dafür und nehmen diese Produkte ab“, dann fordert sie das heraus bzw. unterstützt sie darin, die Wege zu gehen, die sie gehen wollen.

Von daher ist es an der Zeit, dass wir die Kriterien verbindlich festlegen. Ich habe nicht richtig verstanden, was Sie mit den Rechtsanwälten etc. meinten. Wir sprechen bei der Kompetenzstelle die ganze Zeit von Beratung. Wir sprechen nicht von Rechtsberatung, sondern wir sprechen von einer Beratung bei einem Vergabeauftrag, die einer Kommune dabei helfen soll, wie sie diesen sicher in die Ausschreibung aufnehmen kann. Das sind natürlich auch rechtliche Hinweise, die dabei gegeben werden, aber es ist nicht zwangsläufig eine Rechtsberatung. Trotzdem ist es nicht ausgeschlossen, dass man diese Rechtsberatung über einen Rahmenrechtsvertrag etc. für die Kommunen organisieren könnte. Es hätte auch nichts damit zu tun, dass Kompetenzen verlagert werden würden, sondern es würde nur denjenigen, die sich sowieso darum kümmern müssen, eine praktische Hilfe an die Seite stellen, ohne lange Leitfäden lesen zu müssen, die man vielleicht im ersten Moment nicht nachvollziehen kann, sondern es braucht jemanden, der es einmal mit einem durcharbeitet.

Ich habe das in der Stadt Leipzig gemacht. Ich habe einen Beschaffungsprozess bei der Feuerwehr begleitet. Wir haben uns zusammen mit einem Anwalt angeschaut, wie man das machen kann, und die Kommune bzw. die Feuerwehr dabei unterstützt, weil sie unsicher sind, weil sie sich fragen, was sie machen und wie sie es einbauen können. Es hat am Ende funktioniert, und wir waren froh darüber, dass es funktioniert hat.

Wir schlagen eine solche Kompetenzstelle vor, weil ich in der Praxis gesehen habe, dass es funktioniert. Mir ist die Auftragsberatungsstelle in den letzten Jahren immer nur als ein Ort mit dem Vorsitzenden oder dem Geschäftsführer bekannt gewesen, den sie einmal hatte, die sich die ganze Zeit gegen die Anwendung dieser Kriterien ausgesprochen hat. Von daher hätten wir niemals vorgeschlagen, die Auftragsberatungsstelle dafür zu nutzen. Sollte sich der Geist im Hause etwas verändert haben, wäre es sinnvoll, das dort anzudocken, wenn tatsächlich Beratung in der Hinsicht stattfindet. In der Zeit, in der ich mich damit beschäftigt habe, war das nicht so. Deshalb haben wir eine eigene Kompetenzstelle vorgeschlagen. Ich bitte weiterhin um Ihre Zustimmung zum Antrag.

Danke.

(Beifall bei den LINKEN)

Kollegin

Mertsching eröffnete die zweite Rederunde. Gibt es seitens der Fraktionen noch Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Dann übergebe ich jetzt an die Staatsregierung, an Herrn Staatsminister Schuster. Bitte schön, Herr Staatsminister.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist unbestritten, Frau Abg. Mertsching, Kriterien der Nachhaltigkeit gelten für alle staatlichen Ebenen. Aber das ist keine bahnbrechend neue Information mehr. Ich hatte bei Ihren Darstellungen eher den Eindruck, dass Sie noch sehr missionarisch unterwegs sind, und ich sage einmal, als Kommunalminister vertrete ich die Interessen der Kommunen. Für die ist klar, dass dich nachhaltige Beschaffung, wenn du sie nicht machst, auf eine Verliererstraße bringt, genauso wie für Firmen. Wer das heute nicht verstanden hat, kann nicht erfolgreich sein.

Diese Erkenntnis ist in den Kommunen angekommen, bei Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen, bei Oberbürgermeistern und Landräten. Deshalb, glaube ich, braucht es nicht noch irgendeine Überzeugung, die wir schaffen müssen. Es braucht – darin haben Sie recht – Beratungsangebote für diese kaufmännischen, ökologischen, sozialen oder juristischen Entscheidungen, um nachhaltig zu vergeben. Diese Angebote gibt es aber zuhauf. Um sie einmal der Reihe nach zu nennen:

Wir haben die Auftragsberatungsstelle Sachsen – da gilt das, was der Abg. Homann gesagt hat; in die wollen wir investieren, das sagt auch der Koalitionsvertrag aus –, die Landesdirektion Sachsen, das Kompetenzzentrum Innovative Beschaffung, den Kommunalen Kompass Nachhaltigkeit und die Servicestelle Kommunen in der einen Welt. Hinzu kommen privatwirtschaftliche Beratungsangebote, die jede Kommune in Anspruch nehmen kann. Ich glaube, ich muss hier nicht erklären, dass du dieses Honorar über den Return on Investment weit hereinholst, wenn du nachhaltig beschaffst. Die Kommunen wenden sich an diese Stellen und lassen sich in Nachhaltigkeitsfragen bei Vergabe und Beschaffung beraten.

Wir als Staatsregierung haben beschlossen, außerdem einen praxisorientierten Leitfaden für Vergaben zu erstellen, um den Kommunen so eine sichere Handhabe zu bieten. Das steht auch so in der Koalitionsvereinbarung.

Meine Damen und Herren, Nachhaltigkeit ist ein Schlüsselfaktor für die Qualität von kommunaler Leistung. Das macht den Erfolg aus. Jetzt kommt der Unterschied zwischen uns: Eigentlich sind wir uns im Ziel einig. Sie wollen den zentralen Weg dorthin, und wir wollen den dezentralen Weg dorthin. Qualität zentral erzeugen zu wollen, ist eine Idee von vor 30 Jahren. So hat man einmal damit angefangen. Heute hat sich längst bestätigt – wir nennen das im politischen Sprech kommunale Selbstverwaltung –, wie wichtig das Prinzip der Selbstverantwortung der Kommunen ist. Dieses wollen wir stärken. Es basiert darauf, dass wir nicht eine zentrale Kompetenzstelle beim Wirtschaftsministerium ansiedeln, die dann finanziell vom Land getragen wird, weil das nicht zielführend wäre.

Die Kommunen haben Möglichkeiten, sie brauchen keine zusätzliche Kompetenzstelle. Sie brauchen keine zusätzliche Bürokratie, keine zusätzlichen Kosten, keinen zusätzlichen Berater, der ihnen Strategiefragen abnimmt. Ich habe sogar den Eindruck, dass der Effekt entstehen könnte: Wenn wir das den Kommunen anböten, würde man quasi diese Entscheidung nach oben outsourcen. Es würde Qualität kosten, aber nicht bringen, es würde Nachhaltigkeit kosten, aber nicht bringen, wenn ich solche Fragen nach oben schieben würde, meine Damen und Herren.

Sie haben gesagt, Sie verstehen das juristisch nicht. Sie würden mit einer solchen Stelle, die Sie schaffen wollen, den Wettbewerb verzerren und gegen das Beihilferecht und das Rechtsdienstleistungsgesetz verstoßen, weil staatlich finanzierte Kompetenzstellen – es wäre nach Ihrem Vorschlag für die Kommunen unentgeltlich – Fachanwälte im Vergaberecht vom Markt verdrängten. Sie haben eben selbst das Beispiel genannt. Wenn ich mich dort unentgeltlich hinwenden kann, verlieren Menschen, die darauf ihre Geschäftsgrundlage aufgebaut haben, ihren Job. Das ist aus meiner Sicht juristisch nicht machbar. Einer solchen Versuchung sollten wir widerstehen.

Meine Damen und Herren! Auch Ihren Vorschlag für bessere Fortbildung gibt es bereits. Die Fachhochschule Meißen bildet die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Thema Vergabewesen jetzt schon fort. Dort findet der fachliche Austausch statt, auch zwischen den staatlichen und den kommunalen Stellen. Dort kann man auch Fortbildungen buchen. Man könnte sogar Beratung an der Fachhochschule Meißen buchen.

Wir gehen deshalb einen anderen Weg. Wir sind vielleicht in einer unterschiedlichen Geschwindigkeit in den Kommunen unterwegs, glauben aber, dass die Kooperation zwischen den Kommunen, das Netzwerk, die Zusammenarbeit mit der LDS, die Impulsgebung durch die LDS, die Frage, was in Meißen gemacht werden kann, die kommunale Selbstverantwortung stärkt. Wir möchten die Entscheidung in den Händen der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister wissen und sind deshalb der Auffassung, dass ein zentraler Weg der falsche wäre.

Deshalb empfehlen wir, Ihren Antrag abzulehnen.

(Beifall bei der CDU und der Staatsregierung)

Staatsminister Schuster sprach für die Staatsregierung. Jetzt kommen wir zum Schlusswort. Bitte schön.

Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Ich nutze mein Schlusswort, um kurz darauf einzugehen. Ich weiß nicht, woher Sie haben, dass es eine zentrale Kompetenzstelle sein soll. Das steht nicht in dem Antrag, weder in der Überschrift noch im Antragstext. Das ist genauso, als würden wir Rechtsberatung fordern. Sie stellen hier Dinge dar, die nicht stimmen.

Wenn Sie sagen, Sie wollen die Auftragsberatungsstelle stärken, dann ist das auch ein zentraler Akteur. Darin widersprechen Sie sich am Ende selbst. Sie sagen, wenn die

Kommunen Rechtsberatung bekämen, würden wir Fachanwälten die Arbeit entziehen. Ich glaube, Anwälte haben auf der einen Seite genug Aufträge, die sie bekommen, und auf der anderen Seite brauchen die Kommunen trotzdem eine rechtliche Beratung. Wer die bezahlt, ist dann egal, weil der Anwalt am Ende trotzdem arbeitet.

Vorhin hat der Kollege gesagt, dass nachhaltige Kriterien bei den Kommunen angekommen seien und diese das easypeasy umsetzten. Auch beim Verzicht auf ausbeuterische Kinderarbeit sei doch alles klar usw. Ich glaube nicht, dass sich die Vergabepraxis in den letzten fünf Jahren derart geändert hat, dass wir in Sachsen von nachhaltiger Beschaffung reden können. Deshalb haben wir diesen Antrag gestellt.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Kollegin Mertsching sprach das Schlusswort für die Fraktion DIE LINKE. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 7/10555 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Herzlichen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei einigen Fürstimmen und einer Mehrheit an Gegenstimmen ist die Drucksache nicht beschlossen worden. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 13

Nachträgliche Genehmigungen gemäß Artikel 96 Satz 3

der Verfassung des Freistaates Sachsen zu über-

und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungen

Drucksachen 7/12551 und 7/12859, Anträge des

Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen

Drucksache 7/13145, Beschlussempfehlung und

Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses

Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht der Berichterstatter des Ausschusses, Herr Löffler, oder ein Abgeordneter dennoch das Wort? – Das sehe ich nicht. Meine Damen und Herren! Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 7/13145 ab. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Sehe