Wenn ich Ihnen diese Projekte als abgehakt auf der To-doListe vorstelle, dann sind definitiv nicht Rechtsstaat und Demokratie damit als erledigt zu erklären. Aber ich bin davon überzeugt, dass diese Maßnahmen das Vertrauen in unsere Demokratie und in unseren Rechtsstaat stärken und wir beides wehrhaft machen müssen. Rechtsstaat und Demokratie brauchen nicht nur eine punktuelle Maßnahme oder vereinzelte Vorzeigeprojekte. Dafür sind die Aufgaben einfach viel zu vielschichtig.
Wenn uns zum Beispiel an einem menschenwürdigen und zeitgemäßen – also auf Resozialisierung ausgerichteten – Justizvollzug gelegen ist, dann brauchen wir valide, kriminologische Forschungsgrundlagen, mehr Suchttherapieangebote und moderne Haftanstalten.
Wenn uns heute, fast ein Jahr nach dem russischen Angriff auf die Ukraine, der europäische Zusammenhalt am Herzen liegt und der Freistaat zugleich eine europäische Vorzeigeregion werden soll, dann brauchen wir ein Europabildungskonzept für Sachsen, mehr Präsenz in Brüssel sowie in unseren Partnerregionen. Wir brauchen auch neue Partnerschaften, die uns nicht nur wirtschaftlich und kulturell voranbringen, sondern die uns angesichts – wir haben es gerade von Martin Dulig gehört –, des Fach- und Arbeitskräftemangels neue Möglichkeiten eröffnen. Und wenn wir schließlich als Demokratie glaubhaft sein wollen, dann dürfen wir weder den Opferschutz vernachlässigen noch tatenlos dabei zusehen, wenn gegen Minderheiten gehetzt wird.
Demokratie lebt davon, dass der Rechtsstaat für die Rechte aller Menschen einsteht, sie lebt davon, dass wir aktiv gegen Diskriminierung vorgehen. Deshalb schreiben wir als Staatsregierung den Landesaktionsplan Vielfalt fort und legen Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, ein Gleichstellungsgesetz vor, das in Sachsen längst schon überfällig ist.
Angesichts all dieser Herausforderungen glaube ich nicht, dass uns ein in engen Grenzen gedachtes Ministerium – ausschließlich für Justiz und für sonst nichts – weiterhelfen würde – auch wenn ich weiß, dass der eine oder die andere dem vermeintlich aufs Wesentliche konzentrierten Justizministerium der Vergangenheit nachweint, möglicherweise deshalb, weil die To-do-Liste damals einfacher abzuhaken war. Denen kann ich nur antworten: Das SMJusDEG ist vielleicht nicht das Ministerium, das Sie gern hätten, aber
es ist das Ministerium, dass Sachsen heute und in Zukunft zur Wahrung eines bürgernahen und modernen Rechtsstaates sowie einer lebendigen und demokratischen Kultur braucht.
Vielen Dank, Frau Staatsministerin. Die Fraktionen haben nun die Möglichkeit, Fragen an die Staatsministerin zu stellen. Die jeweilige Frage darf eine Minute, die Antwort 3 Minuten nicht überschreiten. Die Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE und SPD. Ich übergebe zuerst an den Kollegen Marko Schiemann, Mikrofon 4; bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatsministerin! Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, dass die Zusammenarbeit der Staatsanwaltschaften des Freistaates Sachsen mit der sächsischen Polizei und den Jugendämtern im Bereich der Jugendkriminalität evaluiert wird. Die Zusammenarbeit soll unter Berücksichtigung der regionalen Strukturen deutlich intensiviert werden. Wie ist der Sachstand? Wurde die Evaluation bereits durchgeführt? Wenn ja, welches Ergebnis hat sie gebracht?
Katja Meier, Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung: Vielen Dank, Herr Abgeordneter. In der letzten Legislaturperiode hatten wir ein Haus des Jugendrechts, inzwischen haben wir schon drei; zwei sind noch hinzugekommen: jeweils eines in Bautzen und in Görlitz. Die Idee der Häuser des Jugendrechts – Sie haben es gesagt – ist einerseits, dass wir damit die Profession zusammenführen – die Polizei, die Staatsanwaltschaften und die Jugendgerichtshilfe –, weil die Prävention an erster Stelle steht, aber auch die Ahndung und Verfolgung von Jugendkriminalität.
Im Jahr 2015 hatten wir in Leipzig das erste Haus des Jugendrechts, das sich ausschließlich auf jugendliche Intensivtäter fokussiert hat. 2021 und 2022 haben wir in Görlitz und Bautzen noch zwei Häuser des Jugendrechts eingerichtet, die sich mit allen Bereichen beschäftigen.
Im Koalitionsvertrag haben wir uns vorgenommen, einheitliche Fach- und Verfahrensstandards aufzulegen. Die Generalstaatsanwaltschaft hat uns als Ministerium das Ende letzten Jahres im Hinblick auf die datenschutzrechtlichen Aspekte vorgelegt. Geplant ist, dass es im März veröffentlicht wird. Das ZKFS, das wir an der TU Chemnitz eingerichtet haben, wurde von uns beauftragt, eine Evaluation durchzuführen. Sie mussten zunächst die entsprechenden Daten sammeln. Es ist vorgesehen, dass im Herbst dieses Jahres die Ergebnisse vorliegen, sodass wir diese dann im Ausschuss vorstellen werden.
Vielen Dank. Frau Ministerin, der Rechtsstaat lebt vom Vertrauen der Bürger in seine Funktionsfähigkeit. Das setzt ein abgestimmtes und effizientes Handeln der Strafverfolgungsbehörden voraus. Es ist zu konstatieren, dass die Staatsanwaltschaften durch das Justizministerium bzw. die Richtlinien zur einheitlichen Strafverfolgungspraxis angehalten werden, zahlreiche Delikte, zum Beispiel Diebstahl bestimmter Gegenstände, nicht mehr zu verfolgen. Andererseits wird vom Innenminister verkündet, dass „die Polizei weiterhin ihre konsequente Linie verfolgen und Ermittlungen einleiten“ werde, –
– zitiert nach den „Dresdner Neuesten Nachrichten“ vom 17. Januar 2023. Innenminister Schuster fordert null Toleranz bei der Kleinkriminalität. Meine Frage lautet: Heißt das, dass die Polizei im Bereich der Kleinkriminalität zukünftig für die buchstäbliche Tonne arbeitet, weil ja letztlich die Staatsanwaltschaften –
Katja Meier, Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung: Zunächst einmal ist es selbstverständlich weiterhin die Aufgabe der Polizei, Straftaten zu verfolgen; aber es ist natürlich die Aufgabe der Staatsanwaltschaft und der Gerichte, darüber zu entscheiden. Was die Richtlinie angeht, kann ich an dieser Stelle noch einmal erklären: Wir hatten vor zwei Wochen die Sitzung des Rechtsauschusses. Der Generalstaatsanwalt war mit vor Ort und hat uns die Richtlinie, die er gemeinsam mit den Leitenden Oberstaatsanwälten erarbeitet hat, in einer ausführlichen Debatte erläutert.
Nochmals sei gesagt: Wir hatten im Koalitionsvertrag mit CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vereinbart, dass wir die Ermessensspielräume der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte im Freistaat Sachsen entsprechend stärken wollen. Genau das haben wir gemacht. Wir haben Ende des Jahres 2020 als Ministerium eine VwV erlassen, womit wir den Rahmen vorgegeben haben. Wir haben gesagt: Der Generalstaatsanwalt soll sich gemeinsam mit den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, mit den LOStA, hinsetzen und unter Einbeziehung des Staatsanwaltsrats gemeinsame Richtlinien der Strafverfolgung erarbeiten. Genau das haben sie gemacht.
Ferner haben wir dort festgelegt, dass das regelmäßig überprüft werden soll. Wir haben auch festgelegt, dass die Erarbeitung der Richtlinien nach kriminologischem Wissen und kriminologischen Standards, im Maßstab der anderen Bundesländer, zu erfolgen hat. Das waren die Maßgaben,
die wir in unserer VwV erlassen haben. Es war dann die Aufgabe des Generalstaatsanwalts und der LOStA, das zu erarbeiten. Genau das haben sie getan.
Angesichts dieser Debatte, die Sie hier anstoßen und über die ja auch in den Zeitungen nachgelesen werden kann, denke ich, dass es uns nicht hilft, Strafrechtspolitik zu Symbolpolitik zu machen. Damit wird man der gesamten Debatte nicht gerecht. Es geht nicht um ein Gefühl, sondern es geht um Fakten. Wir haben versucht, diese Debatte zu entpolitisieren und dahin zurückzuführen, wo sie hingehört, nämlich in die Staatsanwaltschaft bzw. Generalstaatsanwaltschaft.
Vielen Dank, Herr Präsident. Frau Ministerin, meine Fraktion hatte in der Haushaltsberatung einen Antrag zur Demokratiebildung in den Schulen gestellt; er wurde leider von der Mehrheit abgelehnt. Aber ich habe jetzt gelesen, dass es eine Kooperationsvereinbarung gibt, die Ihr Haus mit dem Kultusminister abgeschlossen hat.
Meine Frage lautet: Wie soll das praktisch umgesetzt werden? Wir wissen, dass die Lehrerinnen und Lehrer sehr ausgelastet sind. Ich denke, auch die meisten Staatsanwaltschaften und Richter sind stärker beansprucht. Wie kann ich mir das, was Sie uns verkündet haben, praktisch vorstellen?
Katja Meier, Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung: Dass sowohl unsere Lehrerinnen und Lehrer als auch die Gerichte gut ausgelastet sind, mag stimmen. Aber ich halte es für essenziell wichtig, dass Schülerinnen und Schüler Demokratieerziehung und ebenso Rechtskunde in den Schulen erhalten. Deshalb haben wir uns an dieser Stelle quasi zusammengetan.
Diese Kooperationsvereinbarung ist schon in der letzten Legislaturperiode geschlossen worden, aber wir haben es als wichtig angesehen, sie zu erneuern und anzupassen. Dies geschah auch vor dem Hintergrund, dass die Sächsische Landeszentrale für politische Bildung vorher beim Kultusministerium angesiedelt war und jetzt beim SMJusDEG ist.
Die Idee dahinter ist, dass wir einerseits Unterrichtsmodule entwickeln. Dabei sitzen das SMJusDEG, das SMK und das LaSuB, aber auch die Rechtanwaltskammer zusammen und bereiten diese Unterrichtsmaterialien gemeinsam vor. Aber essenziell ist, dass auch Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Richterinnen und Richter, die Interesse daran haben, gefragt worden sind, inwieweit sie in die Schulklassen gehen und dort Auskunft geben wollen. Dabei geht es nicht nur um das Berufsfeld des Juristen oder der Juris
tin, sondern auch um Fragen der Gewaltenteilung, der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und um unseren Rechtsstaat insgesamt.
Es ist aber auch wichtig – und das finde ich total spannend –, den Rechtsstaat einfach erlebbar zu machen. Es soll für die Schülerinnen und Schüler Möglichkeiten geben, in die Gerichte zu gehen und sich eine Gerichtsverhandlung anzuschauen. Ich denke, das ist der richtige Weg. Die Landeszentrale für politische Bildung ist entsprechend eingebunden. Ein weiterer Punkt ist, dass auch die Lehrkräfte in diesem Bereich geschult werden. – Herr Piwarz nickt.
Vielen Dank, Herr Präsident. Frau Staatsministerin, wie ist nach Kenntnis des sächsischen Justizministeriums der Stand der geplanten Novellierung des Deutschen Richtergesetzes zur Berufung von Schöffinnen und Schöffen und zur Überprüfung von deren Verfassungstreue? Wie sind insbesondere die Länder hierbei eingebunden? Wie ist die Positionierung des SMJusDEG in dieser Frage?
Katja Meier, Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung: Bundesjustizminister Buschmann hat bereits Anfang letzten Jahres angekündigt, eine entsprechende Änderung des Richtergesetzes vorzulegen. Ich gebe zu, wir haben lange darauf gewartet; denn wir alle wissen, dass im Herbst dieses Jahres die Richterwahlen anstehen. Wir haben dafür schon geworben und machen das natürlich weiterhin, denn es müssen sich circa 7 000 Leute finden, die sich bereit erklären. Am Ende wird die Hälfte von ihnen, also knapp 3 500, gewählt werden. Das ist eine große Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern.
In den letzten Wochen haben wir gesehen – was uns mit großer Sorge umtreibt –, dass extremistische Kleinstparteien dazu explizit aufrufen, sich für die Schöffenwahl zu bewerben. Das ist uns und der Bundesregierung natürlich nicht erst heute aufgefallen, sondern diese Entwicklungen waren schon länger zu beobachten. Deshalb hat der Bundesjustizminister diese Gesetzesinitiative angekündigt.
Allerdings ist der Gesetzentwurf erst Anfang dieses Jahres, Mitte Januar, zur Stellungnahme an die Ministerien geschickt worden – gleichwohl mit dem Hinweis, dass dieser Gesetzentwurf noch nicht zwischen allen Bundesministerien abgestimmt ist. Es ist zunächst ein Entwurf und ich bin gespannt, wie es an dieser Stelle weitergeht.
Wir haben unseren Geschäftsbereich beteiligt und um Stellungnahme bis Ende Februar gebeten. Das Ziel des Gesetzes ist die Regelung des Erfordernisses der Verfassungstreue von Schöffinnen und Schöffen und ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern. Jetzt ist die Aufgabe – und da warten wir noch auf die Stellungnahme der Gerichte und Rechtsanwaltskammern, die wir beteiligt haben –, dass vor
allem geprüft wird, inwieweit es möglicherweise revisionsrechtlich relevante Revisionsgründe geben könnte. Dann müssen wir Stellung nehmen und schauen, inwieweit es prozessrechtliche Regelungen geben muss. Aber das ist alles noch im Fluss und ich bin gespannt, wie die Debatte weitergeht.
Was ich kritisiere, ist, dass der Entwurf für die Schöffenwahl in diesem Jahr definitiv zu spät kommt.
Vielen Dank, Herr Präsident. Frau Ministerin, auch Sie haben es der Presse entnommen: Es gab eine Berichterstattung, die sehr bewegend war, über eine Jugendstraftäterin, die während ihrer Haftzeit sehr häufig Begegnungen, beispielsweise in der Arbeitstherapie, mit Beate Zschäpe – also einer Schwerstkriminellen – hatte. Wir sind uns darüber im Klaren, dass dies auch der Tatsache geschuldet ist, dass es sehr wenige Mädchen und junge Frauen in diesem Bereich gibt.
Hat diese Berichterstattung und die sich damit stellende Frage dafür gesorgt, dass man mit der JVA in Kontakt getreten ist, und wird sich eventuell perspektivisch in diesem Bereich etwas ändern?
Katja Meier, Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung: Die Presseberichterstattung – ich glaube, es war in der „Freien Presse“ gewesen – hat uns natürlich auf den Plan gerufen und das zuständige Referat hat sofort Kontakt mit der Anstaltsleiterin aufgenommen. Es hat Gespräche gegeben, wie man so etwas zukünftig verhindern kann.
Jetzt gibt es die Festlegung, dass bei schweren Straftaten, insbesondere bei Staatsschutzdelikten, die Erwachsenen zukünftig nicht mehr mit den Jugendstrafgefangenen in Verbindung kommen. Das soll selbstverständlich nicht nur für die JVA in Chemnitz gelten, sondern auch für die Jugendhaftanstalt in Regis-Breitingen. Darüber hinaus ist festgelegt worden, dass extremistische Gefangene Maßnahmen – also Arbeitsstellen oder Beschäftigung – zukünftig nur befristet zugewiesen werden.
Vielen Dank. Die erste Runde haben wir absolviert und wir gehen in die zweite Runde. Frau Kollegin Leithoff, bitte schön.
Vielen Dank. Frau Staatsministerin, auf der letzten Jahrestagung der Präsidentinnen und Präsidenten der Gerichte vom 23. Mai bis zum 25. Mai 2022 wurde der Einsatz von künstlicher Intelligenz und algorithmischen Systemen lang und breit erörtert. Inwieweit hat sich Sachsen bisher über die entsprechende Arbeitsgruppe eingebracht? Welche der laufenden oder geplanten Projekte will Sachsen im Bereich KI oder algorithmische Systeme mit Blick auf digitale Justiz mit betreuen?