Protocol of the Session on June 2, 2022

Zum Thema Mietpreisbremse ist durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt, dass diese nicht grundsätzlich verfassungswidrig ist. Sie ist vielmehr unter bestimmten Rahmenbedingungen anwendbar. Zentrale Grundvoraussetzung – bei Herrn Löser klang das an – ist das Vorhandensein eines angespannten Wohnungsmarkts.

Einen entsprechenden Rahmen zur Ermittlung, ob es sich um einen angespannten Wohnungsmarkt handelt oder nicht, hat der Gesetzgeber in § 556 d Abs. 2 BGB formuliert. Dort sind vier Kriterien benannt, welche je nach Länderspezifik angepasst und ergänzt werden können.

In Sachsen müssen wir feststellen, dass es zu der Frage, ob der Wohnungsmarkt nun angespannt ist oder nicht, durchaus unterschiedliche Positionen gibt, was hier im Sächsischen Landtag auch in mehreren öffentlichen Sachverständigenanhörungen schon deutlich geworden ist. Selbst die in meinen Augen der übermäßigen Gewinnerzielung absolut unverdächtigen Wohnungsgenossenschaften sehen sachsenweit, also auch in den Großstädten Dresden und Leipzig, eher entspannte Wohnungsmärkte.

(Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD)

Das heißt nicht – jeder von uns kennt entsprechende Fälle –, dass in bestimmten Lagen in den Großstädten – etwa in besonders beliebten Stadtteilen, teilweise auch bei bestimmten Wohnungsgrößen; leider sind oftmals die großen Familienwohnungen betroffen – der Markt nicht doch angespannt ist.

(André Barth, AfD, steht am Mikrofon.)

Die Frage ist dennoch immer, ob diese Angespanntheit eine solche Intensität erreicht, dass sie Eingriffe wie beispielsweise eine Mietpreisbremse rechtfertigt.

(Jörg Urban, AfD: Frau Präsidentin!)

Vor dem Hintergrund dessen, dass die Mietpreisbremse in Sachsen nun kommt, erwarte ich, dass auch in Sachsen Klagen gegen ebendiese Mietpreisbremse eingehen, und hoffe, dass die Kernfrage nach der Angespanntheit des Wohnungsmarkts beantwortet wird

(Zurufe von der AfD: Frau Präsidentin! Hallo!)

und die Mietpreisbremse nicht etwa aufgrund anderer, eher formaler Fehler für ungültig erklärt wird, was in anderen Bundesländern ja bereits passiert ist. Die Kernfrage – –

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Fritzsche?

Würde ich gestatten.

Herr Barth, bitte.

Danke, Frau Präsidentin. Danke, Herr Fritzsche, dass Sie diese Zwischenfrage zulassen.

Sie haben vor einer halben Minute gesagt: In Dresden haben die Vertreter der Wohnungsgenossenschaften in der Anhörung gesagt, dass grundsätzlich kein angespannter Wohnungsmarkt bestehe, sondern nur in ganz bestimmten lokalen Einzelbereichen. Warum haben Sie dann für gesamt Dresden durch die Staatsregierung eine Mietpreisbremse beschlossen?

(Marco Böhme, DIE LINKE: Sie sind nicht die Staatsregierung!)

Herr Barth, erstens – danke, Herr Böhme – bin ich nicht die Staatsregierung.

(Heiterkeit bei der CDU)

Zum Zweiten haben Sie meinen Ausführungen nicht genau zugehört. Ich habe gesagt, dass es zum Thema der Angespanntheit unterschiedliche Positionen gibt. Man kann bei Auslegungen – und der Gesetzgeber hat diesen Spielraum im BGB mit Rahmenkriterien eingeräumt – auch zur Überzeugung gelangen, dass der Wohnungsmarkt angespannt ist. Aus meiner Sicht – es ist in Deutschland so geregelt – wird die finale Klärung an dieser Stelle, ob die Kriterien richtig zur Anwendung gebracht wurden, über Gerichte erfolgen. Davon bin ich ziemlich überzeugt.

Dazu komme ich auch in meinen weiteren Ausführungen. Die Kernfrage ist für mich: Wie lassen sich die unterschiedlichen Sichtweisen der Wohnungsverbände, der Eigentümer auf der einen Seite und der Mieterinnen und Mieter auf der anderen Seite erklären? Anscheinend werden unterschiedliche Datenbasen genutzt. Wir sehen, dass die Zahlen der Wohnungsverbände, wenn sie ihre eigenen Zahlen bringen, sich durchaus von den Zahlen unterscheiden, mit denen beispielsweise das Statistische Landesamt arbeitet oder mit denen die Städte selbst arbeiten.

Ein weiterer Punkt – das klang bei Herrn Löser bereits an –, der sich nicht wegdiskutieren lässt, ist die Dynamik. Dieses dynamische Moment, das wir zweifelslos insbesondere in Leipzig in den letzten Jahren sehen, also dass die Mieten sehr stark steigen – 25 % stehen hier im Raum –, lässt sich ein Stück weit dadurch erklären, dass wir über die letzten 20 Jahre von einem sehr niedrigen Niveau kommen, also von 1990 bis sicherlich 2005, 2008. Es war in Leipzig üblich, dass große Wohnungen mit Stuck und Parkett ausgerüstet in besten Lagen für unter 5 Euro pro Quadratmeter kalt vermietet wurden.

Bitte zum Ende kommen!

– Ich komme gleich zum Ende. – Wenn wir uns an dieser Stelle in die Rolle des Eigentümers versetzen, ist das auch keine bestandserhaltende Miete. Dabei sollten wir diesen Blickwinkel nicht ganz verlieren. In einer zweiten Runde würde ich mich noch zum Thema der Wirksamkeit der Instrumente äußern.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Jetzt ist die AfD-Fraktion an der Reihe. – Herr Abg. Thumm, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lange war sie angekündigt und kaum steht die Wahl eines neuen Oberbürgermeisters in Dresden vor der Tür, kommt sie: die Mietpreisbremse. Diese ist in Ihrem Kabinett doch schon längst beschlossen und in der Presse vollmundig angekündigt. Was die GRÜNEN in dieser Debatte machen, ist billiges Wahlkampfgetöse, um ihre Dresdner OB-Kandidatin zu forcieren. Diese betont doch die Wichtigkeit, sich bei der anstehenden Wahl in besonderem Maße für die Rechte von Geflüchteten, die nach Dresden kommen, einzusetzen. Sicherlich findet auch dadurch eine Wohnraumverknappung statt.

(Zurufe von der CDU – Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU)

Wenn man bedenkt, dass circa 15 000 Menschen im Freistaat vollziehbar ausreisepflichtig sind und diese Menschen vorzugsweise in den Großstädten des Freistaates residieren, ist die Mietpreisbremse nur die Folge eines selbst verursachten rot-grünen Problems.

(Beifall bei der AfD – Jörg Urban, AfD: Und schwarz!)

Dafür sind Sie, die CDU, aber auch maßgeblich in Verantwortung zu nehmen. Das möchte ich ausdrücklich dazusagen.

Worum geht es den GRÜNEN eigentlich in dieser Debatte? Mit dieser Debatte wollen Sie den LINKEN etwas zuvorkommen, die in der Drucksache 7/7643 eine staatliche Wohnbaugesellschaft errichten wollen.

(Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE)

Herr Gebhardt, wie wollen Sie denn diese staatliche Wohnbaugesellschaft nennen? VEB-Platte? Was die grünen und roten Genossen heute hier machen, ist nichts anderes als billiges Wahlkampfgetöse, vornehmlich, um ihre urbane Stammwählerschaft zu beglücken. Dabei haben sie die Koalitionskollegen der CDU – wie so oft – einmal wieder übertölpelt.

Werte Kollegen! Die Verordnung zur Mietpreisbremse für die Wohnungsmärkte in Dresden und Leipzig führt kein Stück weiter und ist scharf zu kritisieren. Die geplante Mietpreisbremse der Staatsregierung benachteiligt besonders private Vermieter, die an langfristigen Mietverhältnissen interessiert sind, in der Regel ein freundliches Miteinander zu ihren Mietern pflegen und ihren Mietern langfristig qualitativ hochwertigen Wohnraum zur Verfügung stellen.

(Juliane Nagel, DIE LINKE: Aber die betrifft es doch überhaupt nicht!)

Dafür bedarf es auch privater Investitionen. Menschen, die als Teil der Mittelschicht das Rückgrat dieses Landes bil

den und bereits jetzt stark unter kaum zu ertragenden Kosten und Bürokratie leiden, werden im Ergebnis aufgeben. Sie werden ihren Wohnungsbestand an Wohnungskonzerne verkaufen – Wohnungskonzerne, die genug Juristen haben, um Schlupflöcher in der Mietpreisbremse zu suchen und sich ihre privaten Profite zu sichern.

(Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE)

Wohnungskonzerne, die die Wartungsarbeiten sowie die Nebenkosten über eigene Tochtergesellschaften abwickeln werden, um damit Profitmaximierung auf den Rücken der Mieter zu betreiben. Deshalb fordern wir als AfD-Fraktion: erstens, die Wohnungsgenossenschaften im Freistaat zu stärken. Zweitens, eine adäquate Erhöhung der Wohngeldförderung für die sozial Schwächsten. Drittens, die Wohneigentumsschaffung, um damit für soziale Sicherheit zu sorgen und vor Altersarmut zu schützen.

Sie sehen: Ihre Mietpreisbremse schafft mehr Probleme als sie löst. Es würde den Bürgern mehr helfen, wenn Sie – wie gerade dargelegt – richtige Prioritäten setzen würden, was Sie aber nicht machen. Sie verzerren den Wohnungsmarkt mit noch mehr staatlichen Verordnungen. So geht es nicht. Mehr dazu in einer weiteren Rederunde, die mein Kollege Barth führen wird.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach nee! – André Barth, AfD: Das müssen Sie aushalten, Herr Gebhardt!)

Die Fraktion DIE LINKE; Frau Abg. Nagel, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen!

(Oh-Rufe von der AfD)

Endlich soll die Mietpreisbremse nun für Leipzig und Dresden in Kraft treten, anderthalb Jahre zu spät; denn in Ihrem Koalitionsvertrag, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von CDU, GRÜNEN und SPD, war die Einführung für das Jahr 2021, also vor anderthalb Jahren, versprochen. Diese anderthalb Jahre waren wertvolle Zeit, wertvolle Zeit für Mieterinnen und Mieter der zwei betroffenen Städte Dresden und Leipzig. Diese hätten anderthalb Jahre lang Mieterinnen und Mieter zumindest im Bestand vor horrenden Neuvertragsmieten schützen können. Denn – das ist bekannt – diese sind bisher nicht reguliert. Das wird von einigen Vermietern – nicht von allen, davon ist auch nicht die Rede – schamlos ausgenutzt.

Ich höre oft Beispiele. Neulich habe ich eines von einem Pärchen aus Leipzig, Stadtteil Lindenau, gehört, das seine Wohnsituation verändern wollte – WG zu einer Paarwohnung verpartnerschaftet. Der Vermieter wollte bzw. will eine Miete aufrufen, die 50 % über der vorherigen Miete liegt, ohne dass an der Wohnung irgendwas verändert

wurde. Das sind Beispiele, die man in beiden großen Städten relativ oft hört. Das ist Preistreiberei auf Kosten der Mieterinnen und Mieter. Das ist Profitmaximierung zulasten der Mieterinnen und Mieter. Das muss aus unserer Sicht endlich aufhören. Gegen ein solches Vorgehen kann die Mietpreisbremse zumindest ein wenig dämpfend wirken.

Ich möchte kurz zu den Wirkungen sprechen, indem sie die Miete bei der Neuvermietung im Bestand auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete deckelt. Herr Löser hat bereits über die Kriterien gesprochen, die uns das BGB dafür vorgibt. Der Kriterienkatalog – das muss betont werden – ist nicht abschließend gemeint. Darum möchte ich auf ein Argument eingehen, das beide Städte in ihren Stellungnahmen dargelegt haben: