Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Prantl, ich bin der festen Überzeugung – und das war Gegenstand dessen, was ich gesagt habe –, dass uns vom Mittelalter die Tatsache unterscheidet, dass wir wissenschaftlicher Evidenz den Vorzug gegenüber der Emotion und der Angstmacherei geben. Im Mittelalter war es üblich zu glauben, die Erde sei eine Scheibe, Krankheiten seien gottgewollt. Man hat Frauen verbrannt, weil man dachte, dass sie auf Besen durch die Gegend fliegen. Man hat der Emotion den Vortritt vor wissenschaftlicher Evidenz gelassen.
Genau das tun wir heute nicht. Ich ging lange davon aus, dass es darüber einen großen gesellschaftlichen und politischen Konsens gibt, dass unser Wohlstand, unsere Lebenserwartung, all das, was wir in diesem Land so wertschätzen, sehr stark damit im Zusammenhang oder zumindest in Korrelation steht. Das ziehen Sie in Zweifel. Diesen Zweifel säen Sie wider wissenschaftliche Evidenz. Das heißt, was Sie betreiben ist das Verbreiten von mittelalterlichem Aberglauben, aber keine wissenschaftliche Evidenz.
Es ist natürlich so, dass man Corona möglicherweise nicht vollständig mit den vorgenannten Krankheiten vergleichen kann. Aber immer wieder so zu tun, als sei Corona im Grunde eine harmlose Erkrankung der Atemwege, obwohl längst erwiesen ist, dass es sich bei Corona um eine Systemerkrankung handelt, die einzeln oder im Komplex viele Teile des Körpers auch langfristig angreifen kann, ist ein Fehler. Wir haben jetzt wieder nur über dieses Schwarz oder Weiß, tot oder überlebt gesprochen. Es ist aber so, dass diese Erkrankung auch langfristige Schädigungen bei jüngeren Menschen zur Folge haben kann. Dabei geht es um die Long-Covid-Symptomatik, die noch nicht in vollständiger Art und Weise ausgeforscht worden ist. Das leugnen Sie immer wieder.
Ich glaube, es sollte einen Konsens geben: Alle seriösen Studien auf der Welt sprechen dafür, dass das Impfen einer natürlichen Infektion vorzuziehen ist. Denn diejenigen, die eine natürliche Infektion durchgemacht haben und daran gestorben sind, kommen gar nicht in den „Genuss“ der von Ihnen so viel gepriesenen Immunität durch natürliche Infektion.
Das waren Kurzintervention und Reaktion. Jetzt geht es weiter in der dritten Rederunde. Das Wort ergreift für die SPD-Fraktion Kollegin Friedel.
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich muss noch kurz auf einen Aspekt eingehen, weil ich glaube, dass er wichtig ist und noch nicht genug angesprochen wurde. Das ist das Thema Angst. Ich denke, das ist ein wesentlicher Kern in dieser Debatte.
Es gibt Menschen, die haben Angst vor dem Fliegen. Die kann ich nicht mit Zahlen überzeugen, dass das Flugzeug das sicherste Verkehrsmittel der Welt ist, wie viele Millionen Kilometer es unfallfrei fliegt usw. usf. Sie haben Angst vorm Fliegen und behalten sie auch angesichts der Zahlen. Sie fliegen nicht.
Ich glaube, Angst spielt auch hier eine entscheidende Rolle, nämlich die Angst, dass der schlimmste Fall eintritt, dass ich mich gegen Corona impfen lasse und sterbe. Da kann man natürlich genauso mit Zahlen argumentieren, wie ich das hier versucht habe, als ich sagte: In zwei von einer Million Fällen passiert so etwas. Das nimmt die Angst nicht weg. Das ist aber nicht die einzige Angst. Genauso sehr haben Menschen Angst, dass sie sich mit Corona infizieren und sterben. Auch diese Angst kann man nicht mit Zahlen wegnehmen. Selbst wenn ich sage, 10 000 von einer Million ist nicht so viel – die Angst bleibt trotzdem da.
Worüber wir hier reden, das ist: Wessen Angst wiegt schwerer? Das ist der eigentliche Kern. Wenn Menschen unfreiwillig in ein Krankenhaus müssen, wenn Menschen auf eine Pflegestation müssen, wenn sie ohnehin schon in einem schwierigen gesundheitlichen Zustand sind und
dann Angst haben müssen, sich tödlich mit Corona zu infizieren, und zwar unter Umständen, die vermeidbar gewesen wären, dann finde ich, dass diese Angst nicht weniger berechtigt ist als die Angst, einer von zweien von einer Million zu sein.
Die schlimme Situation, in der wir alle miteinander, aber vor allem die Gesundheitsämter vor Ort sind, ist zu entscheiden: Wie gehen wir mit diesen Ängsten um und wie sorgen wir dafür, dass diese Ängste das Versorgen von kranken Menschen nicht allzu sehr beeinflussen? Angesichts einer solchen Situation hier so zu argumentieren, so einen Klamauk zu machen und diese grundsätzlichen ethischen und moralischen Fragen nach Freiheit und Freiwilligkeit völlig wegzuwischen, halte ich in dieser Debatte wirklich für unwürdig.
Gibt es jetzt weiteren Redebedarf in dieser Runde? Gibt es überhaupt weiteren Redebedarf aus den Fraktionen heraus in dieser immer noch ersten Aktuellen Debatte? – Das kann ich jetzt nicht feststellen. Dann kommt jetzt die Staatsregierung zum Zuge. Das Wort ergreift Frau Staatsministerin Köpping. Bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich beginne meine Rede mit den aktuellen Entwicklungen, die wir in Sachsen haben. Ich konnte jetzt mehrere Wochen berichten, dass die Inzidenzen fallen. Im Moment haben wir die Tendenz, dass die Inzidenzen wieder steigen. Ich sage das deshalb, weil der eine oder andere denkt, Corona sei vorbei. Das ist es leider nicht, auch wenn ich mir das natürlich wünschen würde. Aber Corona ist weiter da.
Wir hatten am 30.05. eine Inzidenz von 84. Das klang wirklich sehr gut. Wir hatten am 31.05. eine Inzidenz von 95, am 01.06. von 101 und heute von 116. Ich sage das deshalb – die Zahl ist heute schon einmal genannt worden –, weil gerade die Entwicklung in Portugal zeigt, dass die neuen Varianten hoch ansteckend sind. Sie sind nicht so gefährlich wie die Delta-Variante, aber eben hoch ansteckend. Deshalb müssen wir wachsam bleiben.
Das Impfen selbst schützt natürlich nicht vor der Ansteckung. Das ist hundertmal gesagt worden. Ich sage es noch einmal. Es schützt aber vor schweren Erkrankungen. Das ist das eigentliche Ziel.
Heute gab es das Thema Pflegekräfte. Ich möchte ausdrücklich sagen, dass ich mich bei allen Pflegekräften und Pflegeeinrichtungen ganz herzlich bedanke, bei allen Menschen, die im Gesundheitswesen arbeiten, die sich die ganze Zeit dieser Pandemie entgegengestellt haben. Diese Menschen haben eine großartige Leistung vollbracht. Ich
glaube, durch Prämien und Ähnliches sowie durch die Öffentlichkeit ist eine berechtigte Anerkennung erfolgt. Das Impfen hat mitnichten in irgendeiner Form etwas mit Missachtung zu tun.
Wie sieht es nun in Sachsen aus? Vollständig immunisiert sind im Gesundheitswesen 75,1 % der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Noch im Januar waren es 65,7 %. Wir haben in den letzten zwei Monaten eine Steigerung von circa 10 % erzielt.
Ich gehe gern noch einmal auf den Redebeitrag von Frau Friedel ein, die von den unterschiedlichsten Aspekten sprach, warum man vielleicht Sorgen oder Ängste hatte, die natürlich auch eine Rolle spielen.
Wir merken immer wieder, dass in den Einrichtungen, in denen besonders Stimmung gegen das Impfen gemacht wird, die Anzahl derjenigen, die sich nicht impfen lassen, besonders groß ist. In den Einrichtungen, in denen man dem sehr offen gegenübersteht, Beratungsangebote nutzt und sich informiert, gibt es eine sehr hohe Impfquote. Deshalb ergeht meine Empfehlung an die Einrichtungen, in denen es die Skepsis gibt, sich noch einmal gut beraten zu lassen und diese Beratungsangebote zu nutzen.
Momentan liegen uns die Rückmeldungen von zwölf unserer 13 Gesundheitsämter vor; der Landkreis Nordsachsen hat noch nicht gemeldet. Das sind 4 332 Meldungen von Einrichtungen und Unternehmen, die über die einrichtungsbezogene Impfpflicht zu melden hatten. Derzeit sind 23 625 Personen gemeldet, die keinen oder noch keinen vollständigen Nachweis vorgelegt haben.
Wir haben immer wieder gesagt, dass wir für Sachsen eine Möglichkeit geschaffen haben, dass man die Versorgungssicherheit in den Vordergrund stellt. Das ist auch die rechtliche Möglichkeit, die wir als Freistaat haben. Die haben wir genutzt, sodass die Einrichtungen, wenn sie die Versorgungssicherheit nicht gewährleisten können, dann auch keine Betretungsverbote aussprechen werden. Die Gesundheitsämter sprechen die Betretungsverbote aus, nicht die Einrichtungen. Diesen Kompromiss sind wir eingegangen und er gilt für Sachsen.
Zu den Impfschäden. Nun kann ich mich zwar sehr bemühen – heute sind bereits sehr viele Zahlen genannt worden –, noch einmal statistische Werte zu nennen. Wenn aber von vornherein behauptet wird, dass die statistischen Werte, die das Paul-Ehrlich-Institut ausreicht, sowieso nicht stimmen, wozu wollen wir dann Zahlen nennen für diejenigen, die wir davon nicht überzeugen können, sondern die ihre eigenen Statistiken aufmachen? Diese finde ich, ehrlich gesagt, gar nicht, sondern wir nehmen die Statistiken, die öffentlich zugänglich und von der Wissenschaft begleitet sind.
Es gibt auch keinen Widerspruch. Wenn die Charité in Berlin sagt: Wir haben das noch einmal gründlicher untersucht und wir müssen dort nachschärfen, dann ist das gut und richtig. Das sollte man tun; da gibt es überhaupt keinen Widerspruch. Wenn das eine oder andere noch gar nicht erkannt worden ist, weil Corona eine neue Infektionserkrankung war, dann sollte man das nachbessern. Dagegen gibt es nichts einzuwenden.
Ich will noch einmal darauf eingehen, wie man, wenn man glaubt, dass man einen Impfschaden hat, damit umgeht; denn das ist mir noch einmal wichtig. Wenn ich einen Verdacht von Nebenwirkungen oder Komplikationen habe, dann wende ich mich zunächst an meinen Hausarzt. Es ist nicht so, dass der Hausarzt einfach mal sagen kann: Oh nein, das ist mir zu viel Bürokratie, das mache ich nicht. Er ist verpflichtet, diese Meldung abzugeben.
Ich hatte jüngst eine Runde von Ärzten bei mir zum Gespräch, die ebenfalls behauptet haben, dass Ärzte nicht melden. Ich sagte dazu: Warum zeigen Sie sie nicht an? Sie haben zu melden. – Mir ist es auch wichtig, dass Impfschäden gemeldet werden, keine Frage.
Das hat nichts mit Unter-den-Tisch-Kehren zu tun oder Ähnlichem. Die Ärzte sind verpflichtet zu melden. Diese Meldestatistik ist nicht kompliziert oder übermäßig bürokratisch, sondern sie funktioniert zügig und schnell. Deshalb stimmt es nicht, dass die Ärzte nicht melden würden, weil sie keine Lust darauf haben, sondern sie sind dazu verpflichtet.
Gleichzeitig werden diese Meldungen an das Gesundheitsamt weitergegeben, und das Gesundheitsamt meldet an das Paul-Ehrlich-Institut. Das ist der Weg, der bei Impfschäden gegangen wird.
Nebenwirkungen können auch direkt – wenn Sie wirklich einen Arzt hatten, der das nicht gemacht hat – schriftlich bzw. online an das PEI-Meldesystem übermittelt werden. Auch das ist eine Möglichkeit. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Impfschaden nicht erfasst wird, dann können Sie selbst aktiv werden und handeln.
Das PEI erstellt regelmäßige Sicherheitsberichte und hat eine absolute Transparenz. Noch einmal sei gesagt: Wenn eine Einrichtung wie die Charité äußert, dass sie noch tiefgründiger ermitteln könne, dann ist es gut und richtig. Dem wird auch nachgegangen. Das hat nichts mit Unter-denTisch-Kehren zu tun.
Die Zahlen zu Impfschäden sind genannt worden. Dazu meine ich ganz klar: Jeder, der verstirbt – ob durch Impfen oder durch die Erkrankung Corona –, ist ein Toter zu viel; da gibt es überhaupt keine Frage. Aber es gibt nun einmal kein einziges Medikament und keine einzige Impfung, die ohne Nebenwirkung oder bei manchen auch ohne Wirkung ist.
Was ist denn ein Impfschaden? Auch dazu haben wir uns kundig gemacht bzw. will ich dazu noch einmal ausführen: Das ist eine gesundheitliche und wirtschaftliche Folge
einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung. Das ist ein Impfschaden.
Die Anerkennung – das habe ich gerade gesagt – ist gesetzlich abgesichert. Wer einen Impfschaden anerkannt bekommen hat, wird gesetzlich entschädigt. In Sachsen können Impfschäden beim Kommunalen Sozialverband geltend gemacht werden. Ganz ehrlich: Es kommt häufig vor, dass sich Menschen beschweren, weil sie glauben, dass sie an bestimmter Stelle einen Schaden geltend machen können – das ist nicht nur beim Impfen so –, und bekommen ihn aber nicht anerkannt. Sie können es juristisch einklagen.
Von hier aus bewerten, ob der Schaden, den Sie, Herr Prantl, vorgetragen haben, wirklich ein Impfschaden ist, das können wir hier gar nicht. Das geht hier nicht. Das müssen und sollten die Fachexperten tun.
Zahlen zu Impfschäden gibt es noch nicht. Anfragen von Zeitungen bei Bundesländern ergeben, dass im Januar 2022 bundesweit circa 1 600 Anträge von Impfschäden eingegangen sind.
Aber mit einer Mär möchte ich aufräumen: Sie haben eine Zeitung der AfD-Landtagsfraktion herausgegeben. Sie schreiben darin – und das finde ich, ehrlich gesagt, mehr als daneben –, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht eine Kannbestimmung sei. Das ist glattweg gelogen, und das will ich hier mit aller Deutlichkeit sagen: Wir vollziehen ein Bundesgesetz.
Ich hoffe, dass wir den Herbst alle miteinander gut überstehen werden. Nach wie vor haben wir in Sachsen bundesweit die geringste Impfquote. Auch das ist schon einmal gesagt worden, und ich sage es trotzdem noch einmal, weil es mich so erschreckt: Wir haben in Sachsen eine Rate von 0,8, was die Verstorbenen betrifft. Bremen hat 0,28. Das sind die Unterschiede, die ich erreiche, wenn ich so wenig geimpft habe wie in Sachsen bzw. wenn so viel geimpft wurde wie in Bremen.
Frau Staatsministerin Köpping hatte gerade für die Staatsregierung das Wort. Wir sind am Ende der ersten Aktuellen Debatte angekommen und sie ist damit abgeschlossen.