wenige Randalierer inmitten von friedlichen Demonstranten gewesen. Genau das Gegenteil war der Fall.
Schauen Sie sich die Bilder an, und dann wissen Sie, was in Leipzig los war. Tausend Mann schwarzer Block hatten schon ihre Regenschirme mitgebracht, um sich gegen die Presse abzusichern. Das Transparent mit der Morddrohung haben sie bestimmt auch nicht erst auf der Demonstration gemalt. Das war alles bestens vorbereitet. Das sind die Realitäten. Hier geht es nicht darum, dass wir über eine Demonstration für Antifaschismus reden. Wir reden hier von einem Aufmarsch der linksextremistischen Szene aus ganz Deutschland. Gewalt ist dort Teil des Konzeptes. Sie werden keine Demo mit diesem Teilnehmerkreis erleben, die jemals friedlich verlaufen wird. Da brauchen Sie sich keinen Sand in die Augen zu streuen. Das zu relativieren ist der falsche Weg. Sie müssten sich, wenn Sie als demokratische Fraktion anerkannt werden wollen, davon deutlich distanzieren. Das wäre der Weg, den Sie gehen müssten, Herr Gebhardt.
Das waren die Kurzintervention und die Reaktion darauf. Jetzt geht es weiter in der Rednerliste. Für die Fraktion DIE LINKE spricht Frau Kollegin Köditz.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 18. September fand in Leipzig die „Wir sind alle LinX“-Demonstration statt. Ich persönlich kenne auch heute, anderthalb Wochen später, niemanden, der sich mit bestimmten Ereignissen während und nach der Versammlung zufrieden zeigen würde. Über diese Ereignisse ist in den Medien ausführlich und kritisch berichtet worden. Wir sprachen darüber ausführlich und kritisch im Innenausschuss dieses Hauses. Der Erkenntnisgewinn der heutigen Debatte ist daher gering. Sie zeigt aber wieder einmal recht deutlich, dass die AfD-Fraktion ein rein taktisches Verhältnis zu demokratischen Grundrechten pflegt.
Dafür spricht bereits der Titel der Aktuellen Stunde, denn über Jahre hinweg wurden aus den Reihen der AfD heraus rassistische Pegida-Aufmärsche, die keineswegs stets friedlich waren, damit gerechtfertigt, dass die Beteiligten doch bloß ein Grundrecht in Anspruch nehmen würden. Ganz ähnliche Töne wurden zu den Demonstrationen der sogenannten Querdenker angeschlagen, über deren Gewaltpotenzial inzwischen kein Zweifel mehr besteht.
Das Bundesverfassungsgericht hat zur Rechtslage schon vor Jahrzehnten etwas Wichtiges gesagt. Der Schutz der Versammlungsfreiheit gilt auch dann, wenn manche Beteiligte nicht friedlich sein sollten. Dieser Anspruch ist natürlich eine enorme Herausforderung, aber er ist gewiss kein „Sargnagel“, sondern vielmehr ein Kern der Demokratie. Ob einem die Inhalte der jeweiligen Versammlung gefallen, ist dabei auch eine wichtige, aber eine andere Frage.
Fakt ist jedenfalls: Die allermeisten Demonstrierenden in Leipzig waren friedlich. Sie haben weder zur Gewalt aufgerufen noch sich an Ausschreitungen beteiligt, nicht im Vorfeld der Versammlung, nicht in ihrem Verlauf und auch nicht im Anschluss.
Die Demonstration konnte daher ordnungsgemäß eröffnet und ordnungsgemäß wieder beendet werden. Sie genoss nämlich zu Recht den Schutz der Versammlungsfreiheit.
Über die Inhalte streiten darf man dennoch. Nach allem, was ich bisher gehört habe, ist daran heute fast niemandem gelegen. Es geht leider wieder nur um billige Schuldzuweisungen. Ich darf daher darauf hinweisen, dass sich das Kampagnenbündnis, das die Demonstration organisiert hatte, äußerst kritisch geäußert hat, insbesondere auch zu dem menschenverachtenden Transparent. Es entsprach nicht dem Anliegen und Ziel der Versammlung. Es entspricht auch nicht dem Denken der allermeisten Teilnehmenden. Fast alle dürften es vor Ort gar nicht wahrgenommen haben. Das gilt meines Wissens auch für die Anmelderin und Versammlungsleiterin. Sie lief vor dem Demonstrationszug, also Hunderte Meter entfernt.
Es bleibt im Nachgang natürlich eine Spekulation, unter welchen anderen Umständen die Versammlung einen anderen und vielleicht viel schlechteren Verlauf genommen hätte. Aber es gehört dazu, sich auch dieser Frage zu stellen. Wenn ich Vergleiche zu früheren Versammlungen ziehe, würde ich persönlich einschätzen: Die Polizei hat zumindest während der Versammlung ein Deeskalationskonzept angewandt, womöglich erstmals in Sachsen in dieser Konsequenz, wenn es um eine linke Demonstration geht. Dieses Konzept hat höchstwahrscheinlich entscheidend dazu beigetragen, dass die allermeisten Teilnehmenden friedlich kamen, waren und blieben; dass die allermeisten Teilnehmenden nach der Versammlung problemlos ihrer Wege gingen und dass einige nicht gezögert haben, dann sogar noch eine sinnlose Barrikade zu löschen.
Wir hörten Frau Kollegin Köditz für die Fraktion DIE LINKE. Jetzt spricht Kollege Lippmann. Er vertritt die Fraktion BÜNDNISGRÜNE.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mitunter fühlt man sich ja bei solchen Debatten im Sächsischen Landtag näher an einem schlechten Remake von „Und täglich grüßt das Murmeltier“ als an einer wirksamen und zielführenden politischen Auseinandersetzung. Aber das ist nun mal so. Ich beschränke mich daher auf vier wesentliche Punkte, weil zu den Sachverhalten eigentlich alles im Innenausschuss aufgeklärt wurde.
Erstens. Das hohe Gut der Versammlungsfreiheit, ein Grundrecht, das wie kein zweites das unentbehrliche Funktionselement eines demokratischen Rechtsstaates darstellt, hat es definitiv nicht verdient, so in den Orkus gezogen zu werden, wie das in den letzten Wochen der Fall war, und zwar weder durch Gewalttäter, die Versammlungen als Vorstufen zu Gewaltorgien gegen Polizeibedienstete und Medienvertreter nutzen, noch durch diejenigen, die jetzt wieder wortgewaltig proklamieren, das Versammlungsrecht sei missbraucht worden.
Die Lage ist doch ganz einfach. Das Versammlungsrecht schützt keine Gewalt. Schon der Wortlaut von Artikel 8 des Grundgesetzes, der das Versammlungsrecht auf „friedlich und ohne Waffen“ einschränkt, stellt Gewaltakte in und aus Versammlungen von vornherein außerhalb des Schutzbereiches der Versammlungsfreiheit. Wer also in und aus Versammlungen Gewalt ausübt oder das Leben von Menschen auch auf Transparenten bedroht, ist nicht politischer Aktivist, sondern Straftäter und delegitimiert notwendigen und wirkungsvollen Protest.
Aber tief in meinem Herzen schmerzt mich noch etwas anderes. Wer Versammlungen mit Gewaltorgien verwechselt, wie es offenbar wieder geschehen ist, der besudelt die
Aber wenigstens genauso stört es mich, wenn behauptet wird, man könne das Versammlungsrecht missbrauchen, und wenn dann das Bild des Ausnahmezustands an die Wand gemalt wird. Nein, man kann kein Grundrecht missbrauchen. Wer das behauptet, der zielt nicht nur auf die Delegitimierung von Gewalt ab, sondern schlussendlich auf das Schleifen eines elementaren Grundrechtes. Derartiger Rhetorik wird daher von unserer Seite stets genauso entschieden widersprochen.
Zweitens. Die Polizei und ihre Einsatztaktik am 18. September. Die Polizei war – so muss man sagen – die stärkste Verbündete dieser Versammlung, denn sie hat ihr ermöglicht, ihr eigentliches Anliegen durch eine Deeskalationsstrategie, der sie gefolgt ist, durchzusetzen. Darauf sollte man an dieser Stelle – wie Frau Kollegin Köditz das schon getan hat – hinweisen. Es war eine sehr professionelle, sehr durchdachte Polizeistrategie, die dazu geführt hat, größere Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwenden. Ich sage es ganz deutlich: Dafür gebührt mein großer Dank auch der Polizeiführung.
Wir müssen nach wie vor über die in Rede stehenden gravierenden Vorwürfe der Behinderung von Medienvertreterinnen und Medienvertretern umfassend reden. Das muss aufgeklärt werden. Zukünftig müssen die Einsatzkonzepte wahrscheinlich noch besser darauf abgestimmt werden, dass es bei solchen Demos enorme Herausforderungen gibt.
Herr Lippmann, stimmen Sie mir bei der Aussage zu – Sie haben ja viel über Friedlichkeit gesprochen –, dass es auch dazugehört, dass man es als Versammlungsteilnehmer dulden muss, wenn die Polizei Maßnahmen gegen erkannte Straftäter durchführt?
Natürlich hat man es als Versammlungsteilnehmer grundsätzlich zu dulden, wenn die Polizei strafprozessuale oder gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen im Rahmen des Versammlungsgesetzes durchführt. Ich verweise aber hier
auf die sehr enge Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in den letzten Jahren, sowohl zur Frage, wann eine kollektive Unfriedlichkeit einer Versammlung vorliegt, als auch zur Frage der Polizeifestigkeit des Versammlungsrechtes, die eben – so ist es im Innenausschuss deutlich geworden – nicht alles, was scheinbar möglich sein soll, im Versammlungsrecht möglich macht. Ich finde das mit Blick auf die hohe Bedeutung des Grundrechts angemessen.
Lassen Sie mich zurückkommen zu der Frage des Schutzes von Medienvertreterinnen und Medienvertretern. Ich glaube, hier brauchen wir eine klare und stärkere Ansage des Innenministeriums, um zu verdeutlichen, welchen Sinn der Schutz der Medienberichterstattung auch bei solchen Lagen hat, weil nämlich die Pressefreiheit die Objektivität der Berichterstattung sicherstellt. Wir sehen es hier. Wir waren alle größtenteils nicht da, haben aber alle dazu eine Meinung. Die können wir uns nur dann bilden, wenn es eine freie Presse gibt, die von solchen Versammlungslagen berichten kann. Ich glaube, hier haben wir mit Blick auf diese Versammlung noch Nachbesserungsbedarf.
Letzter Punkt. Ja, auch eine Versammlungsleiterin muss sich die Frage nach ihrer Verantwortung gefallen lassen. Ich hoffe, dass sich die Organisatorinnen und Organisatoren der Demonstration dessen bewusst sind. Aber ich sage es auch einmal ganz deutlich: Die Hetzjagd, die vonseiten der AfD gegen eine Kollegin dieses Hauses orchestriert wird,
Ich sage es Ihnen als überzeugter Demokrat – ich stehe nicht im Verdacht, große Sympathien für militante Bestrebungen zu haben, und so manches, was bei dieser Demonstration gefordert wurde, ist nicht das, was ich fordern würde – ganz deutlich: Es gebührt der Anstand unter Demokratinnen und Demokraten, dass Sie so etwas unterlassen, was Sie dann auch noch zugespitzt haben in dem geistigen Güllekübel, den Sie in dem Titel dieser Aktuellen Debatte fabriziert haben, den Sie ursprünglich angemeldet haben. Ich bin grundsätzlich kein Freund schlechter Wortwitze. Aber wer bewusst den Zusammenhang zwischen einem Sarg und Frau Nagel in dem Titel einer Aktuellen Debatte herstellt, der handelt nicht nur geschmacklos, der begibt sich intellektuell und tatsächlich auf dasselbe Niveau einer Partei, die fordert: „Hängt die Grünen!“
Übrigens – damit komme ich zum Schluss –, vergegenwärtigen Sie sich einmal diese Rhetorik, diese Polemik. Sie sind nämlich damit keinen Deut besser als diejenigen, die das Transparent durch die Gegend getragen und zur Tötung eines führenden Polizisten aufgerufen haben. Sie sind keinen Deut besser mit dem, was Sie hier getan haben. Es ist