Protocol of the Session on May 20, 2021

Wenn wir also konkrete Forderungen und Ziele im Klimaschutzgesetz haben und beispielsweise fordern, dass die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr x um soundso viel Prozent sinken sollen, dann führt dies teilweise zu drastischen Maßnahmen. Diese müssen finanziert werden, damit es zum Beispiel nicht zu sozialen Verwerfungen kommt. Wir brauchen also Geld für die Privatwirtschaft, für die Landwirtschaft und deren ökologische Umstellung, für die öffentliche Hand sowie für neue Mobilitätskonzepte.

Ein Teil des Klimaschutzkonzeptes schreibt zum Beispiel vor, dass der ÖPNV eine Pflichtaufgabe für die Kommunen wird und keine freiwillige Aufgabe mehr bleibt, dass zum Beispiel eine Gemeinde mit 500 Einwohnern im Zweistundentakt angebunden sein soll und eine Stadt mit 10 000 Einwohnern im Halbstundentakt, und ähnliche Vorgaben, die wir aus der Schweiz kennen. All das muss finanziert werden. Dafür haben wir – ab dem nächsten Jahr, da es natürlich noch ein wenig Zeit braucht, um alles umzusetzen – 30 Millionen Euro pro Jahr vorgesehen.

Deshalb bitten wir um Zustimmung, damit wir auch bei diesem Thema endlich vorankommen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Vielen Dank. Gibt es dazu Wortmeldungen? – Das sehe ich nicht. Somit stelle ich die Drucksache 7/6331 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine, damit abgelehnt.

Ich rufe die Drucksache 7/6359 auf, Änderungsantrag der AfD-Fraktion zur Vorbemerkung des Kapitels. Bitte, Herr Barth.

Genau, zur Vorbemerkung des Kapitels 02 02; das sind die berühmten kw-Vermerke.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Die Schallplatte von gestern, die einen Sprung hat!)

Frau Staatsministerin Meier hat gestern sozusagen eine Klatschorgie verursacht, weil die kw-Stellen gestrichen werden sollen. Deshalb sage ich: Mit Leuten, die die Ideologie haben, immer mehr Stellen aufbauen zu wollen, brauchen wir nicht über dieses Thema zu diskutieren.

(Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE)

Herr Gebhardt, Sie verstehen es sowieso nicht, deshalb sage ich:

(Beifall und Lachen bei der AfD – Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Herr Barth, Sie haben es noch nie verstanden!)

Normale Einbringung dieses Antrags.

(Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE)

Gibt es weiteren Redebedarf? – Bitte, Herr Kollege Winkler.

Zu den kw-Vermerken ist bereits des Öfteren ausgeführt worden. Ich verweise auf die Empfehlungen der Personalkommission II, Herr Barth. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab.

(André Barth, AfD: Wenig verwunderlich!)

Ja, ja.

Nun stelle ich die Drucksache 7/6359 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine, damit abgelehnt.

Ich rufe Drucksache 7/6360 auf, Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Titel 534 07. Gibt es Redebedarf? – Herr Kollege Zwerg.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Mit diesem Titel soll ein CO2-Kompensationsausgleich für dienstlich veranlasste Flugreisen der Mitarbeiter des Staatsministeriums und dessen nachgeordnete Behörden gezahlt werden. Wie funktioniert dieser CO2-Kompensationsausgleich? Einfach gesagt: Wenn an einer Stelle CO2 ausgestoßen wird, wird dieses an einer anderen Stelle neutralisiert. – So die Theorie. Ich habe ja viel Verständnis für Umweltmaßnahmen,

(Dr. Daniel Gerber, BÜNDNISGRÜNE: Das wäre mir neu!)

aber mal ganz ehrlich: Man kann es auch übertreiben, oder? Die Flugreise wird dann beispielsweise durch die Subventionierung von Windparks in aller Herren Länder nachträglich klimaneutralisiert, dafür stehen viele Organisationen mit abenteuerlichen, aber nicht immer seriösen Projekten bereit. Wenn Herr Staatsminister Günther und sein verreisender Stab quasi vom Dienstherrn zur Klimasünde gezwungen werden, dann wird diese Klimaabgabe fällig. Damit das schlechte Gewissen wieder zur Ruhe kommt, will man dafür 10 000 Euro pro Jahr ausgeben.

Herr Staatsminister, vielleicht beruhigt es Ihr Gewissen und das Gewissen einiger hier im Auditorium noch etwas mehr, wenn Sie die CO2-Kompensation von einigen chinesischen oder indischen Staatsbeamten übernehmen würden; denn die machen nicht mit.

(Staatsministerin Petra Köpping: Klar machen sie mit!)

Werte Kollegen, wir lehnen den steuerfinanzierten Klima- und Ablasshandel in jeder Form ab.

(Beifall bei der AfD)

Jeder Staatsbedienstete, auch der Minister, kann diese CO2Kompensation gern bezahlen, aber dann bitte aus der eigenen Schatulle! Wir bitten um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.

(Beifall bei der AfD)

Herr Dr. Gerber.

Sie sind sich ja für nichts zu schade! Jeder muss seinen Beitrag leisten. Dazu gehört auch die Sächsische Staatsregierung. Aus diesem Grund werden wir den Antrag ablehnen.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN)

Ich stelle nun die Drucksache 7/6360 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um das Handzeichen – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine, damit abgelehnt.

Ich rufe die Drucksache 7/6361 auf, Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Titel 547 03.

Wir erachten den weiteren Windenergieausbau aus ökonomischen, ökologischen und sozialen Erwägungen als nicht sinnvoll. Dahin gehend werden Maßnahmen zum Themenbereich Windenergie nicht unterstützt und der Haushaltsansatz und die Vorhaben Anfertigung einer Akteurs-/Stakeholderanalyse zur Identifizierung der Zielgruppen im Bereich Windenergie, Umsetzung einer Start- und Sensibilisierungskampagne zum Thema Beteiligung im Bereich Windenergie an Land und Begleitende Umsetzung einer Informationskampagne zum Thema Windenergie an Land reduziert. Das lehnen wir ab. – Danke.

(Beifall bei der AfD)

Gibt es dazu Redebedarf? – Herr Dr. Gerber, bitte.

Man muss es Ihnen schon lassen: Sie stellen konsequent Anträge gegen Klimapolitik, und diesem konsequenten Blödsinn kann man auch konsequent widersprechen.

(Empörung bei der AfD)

An dieser Stelle die Ergebnisse der Klimawissenschaften zum anthropogenen, also menschengemachten, Treibhauseffekt sind eindeutig. Die unterstützten Formate – hier: Sächsischer Energiedialog, Regionalkonferenz usw. – sind wichtige Bausteine unserer klimapolitischen Ziele. Wir lehnen daher diesen Antrag ab.

(Beifall bei der AfD – Norbert Mayer, AfD: Sie sind faktenresistent!)

Ich stelle die Drucksache 7/6361 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine, damit abgelehnt.

Ich stelle nun das Kapitel 09 02 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Eine ganze Anzahl von Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist das Kapitel 09 02 angenommen.

Ich rufe das Kapitel 09 03 auf. Hierzu liegt eine ganze Anzahl von Änderungsanträgen vor. Ich bitte nochmals zu prüfen, ob man bei der Einbringung und der Begründung ähnlich gelagerte Anträge eventuell zusammenfassen kann.

Ich rufe die Drucksache 7/6332 auf, Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zu Kapitel 671 79. Bitte, Frau Mertsching.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Die derzeit acht anerkannten Naturschutzverbände in Sachsen erhalten je einen jährlichen Zuschuss von 40 000 Euro für ihre – vor allem ehrenamtliche – Arbeit. Das hat sich mit dem neuen Haushalt geändert, deshalb schlagen wir hier eine Aufstockung vor, sodass jeder Verein in Zukunft 100 000 Euro zur Verfügung hätte. Die Kosten für die Naturschutzverbände sind gestiegen. Auch die gesellschaftlichen Anforderungen sind gewachsen. Deswegen sehen wir hier eine adäquate Mittelerhöhung vor.

Der Naturschutz in Sachsen wird zum großen Teil durch ehrenamtliche Arbeit gestützt. Um den enormen Herausforderungen in Zeiten von Klimawandel und Biodiversitätskrise begegnen zu können, braucht es den

ehrenamtlichen Naturschutz als zweite stabile Säule neben dem staatlichen Naturschutz.

Die als unzureichend empfundene Würdigung und Anerkennung der ehrenamtlichen Tätigkeit sowohl seitens der Öffentlichkeit als auch der Landes- und Kommunalpolitik wird als zentrales Thema bei der Bereitschaft und Zufriedenheit ehrenamtlich Aktiver und als Hemmnis der Nachwuchsentwicklung im Naturschutz gesehen.

Deswegen sehen wir eine bedarfsgerechte Veranschlagung der Kostenbeteiligung für die anerkannten Naturschutzvereine als besonders bedeutsame Einrichtungen des Natur- und Artenschutzes im Freistaat als ein Bekenntnis der Wertschätzung ehrenamtlicher Naturschutzarbeit seitens der Landespolitik und als ein klares Signal an die Öffentlichkeit.