Protocol of the Session on March 25, 2021

(Zuruf von der AfD: Konsequenzen?)

Es gibt keine Meinungsäußerungsfreiheit als Blankoscheck dahin gehend, dass man keine Kritik erfahren muss und dass man nicht auch Konsequenzen dafür zu tragen hat.

(Zuruf von der AfD: Also wirtschaftliche Schäden? – Unruhe bei der AfD)

Denn der große Gedanke der Freiheitlichkeit unseres Grundgesetzes setzt daran an, dass jeder Mensch sich frei ein Werturteil bilden kann und an diesem Werturteil entlang Handlungen vornimmt.

Bei einer Partei, die eine gnadenlose Marktradikalität an den Tag legt, verstehe ich gar nicht, warum sie sich darüber aufregt, wenn Menschen möglicherweise Bücher bei Buchhändlern nicht mehr kaufen, weil sie der Meinung sind, mit deren politischer Position nicht einverstanden zu sein. Das ist der Markt. Das ist Freiheit. Das ist, was unser Grundgesetz verinnerlicht hat: dass wir uns frei eine Meinung bilden können und dass aus dieser freien Meinungsbildung natürlich auch etwas erwachsen kann, nämlich Handlungsfreiheit.

Es gibt keine Handlungsfreiheit ohne Meinungsfreiheit, es gibt keine Meinungsfreiheit ohne Handlungsfreiheit. Wenn Sie das nicht eines Tages einmal begriffen haben, dann nutzen diese ganzen Debatten hier nichts.

Vielen Dank.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung – Zurufe von der AfD)

Das war die Kurzintervention von Kollegen Lippmann. Jetzt reagiert der angesprochene Kollege Gahler. Bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident. Mein geschätzter Kollege Lippmann! Ihnen scheint einiges nicht klar zu sein, so auch, dass in Ihrer Partei ein gewisser Herr Kwasi Klein mit einem Gewaltaufruf – Gewalt sei eine legitime Lösung – hausieren geht.

(Jörg Urban, AfD: Hört, hört! – Zurufe von der AfD: Aha!)

Nicht nur das, er ruft zur Plünderung auf: Macht den Kapitalismus kaputt!

Wenn man so etwas hört, stellt man fest, dass das natürlich die Folge von solchen Äußerungen wie den Ihren ist: Meinungsäußerung dürfe nicht folgenlos bleiben.

(Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE)

Das ist natürlich eine Möglichkeit, aber unser Grundgesetz will eine freie Meinungsäußerung, ohne dass man Angst um Leib und Leben haben muss.

(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Richtig!)

Aber Ihre Partei ruft ja dazu auf. Das sind Ihre Mitglieder. Wenn Sie das jetzt verneinen, ist das völliger Quatsch und entspricht nicht der Realität. Deswegen wollen wir – –

(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Sie können das kognitiv nicht erfassen, das Problem!)

Dass Sie das nicht kognitiv nachvollziehen – –

(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Sie vermengen Dinge, die nichts miteinander zu tun haben! – Zurufe von der AfD)

Natürlich, das ist ein Aufruf, den ein Politiker Ihrer Partei geäußert hat.

(Lebhafte Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Deshalb ist es notwendig, dass man darauf hinweist, dass Diskussion notwendig ist, aber gewaltfrei und in einem gewissen Rahmen. Den Rahmen bilden unser Grundgesetz und die Gesetze. Mehr ist nicht zu sagen.

Danke.

(Beifall bei der AfD)

Gibt es in dieser vierten Rederunde jetzt weiteren Redebedarf aus den Fraktionen? – Dann könnten wir – Konjunktiv: könnten – eine fünfte Rederunde eröffnen, so die einbringende Fraktion das begehrt. – Das kann ich nicht erkennen. Dann hätte jetzt die Staatsregierung das Wort. – Sie wird es auch ergreifen. Das Wort hat Frau Staatsministerin Meier. Bitte.

Katja Meier, Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Aktuelle Debatte zum Thema Cancel Culture hat, glaube ich, vor allem eines deutlich gemacht: dass es eine ziemlich aufgeblasene Scheindebatte ist,

(Oh-Rufe von der AfD – Zuruf von der AfD: Jetzt brennt die Hütte hier!)

in der es offenbar weniger darum geht, die hart erkämpfte Meinungsfreiheit zu verteidigen, sondern vielmehr darum, eine ideologisch geprägte Debatte zu führen, in der von der AfD wieder einmal behauptet wird, dass nonkonforme Positionen in Deutschland angeblich unterdrückt würden.

Ich muss konstatieren, dass die Einreicher dieser Debatte offenbar den Kern der Meinungsfreiheit immer noch nicht verstanden haben. Denn sie machen es sich mit plumpen Behauptungen und gedanklichen Kurzschlüssen wieder einmal weit einfacher, als es die hohe verfassungsrechtliche Stellung der Meinungsfreiheit zulässt.

Das fängt schon damit an, dass nicht wirklich klar ist, worüber Sie eigentlich sprechen wollen. Denn die Frage, was genau dem Begriff Cancel Culture innewohnt, was sich darin verbirgt, ist ebenso wenig klar beantwortet wie die Bewertung. Auch heute war in den vielen Beiträgen, die wir hier gehört haben, zu erkennen, dass dem Schlagwort völlig unterschiedliche Definitionen zugrunde gelegt werden. Das Verständnis dessen, was eine sogenannte Cancel Culture ausmacht, reicht in etwa von der sachlichen und sogar notwendigen Kritik an rassistischen Äußerungen bis hin zu Empörungen über fristlose Kündigungen einzelner Personen, die sich nicht eindeutig von irgendwelchen zwiespältigen Zuschreibungen distanziert haben.

Kurz kann man es, glaube ich, damit zusammenfassen, dass der Begriff vieles umfasst und eine Auslegung so ziemlich jeder Meinungsäußerung ist, die mit – wie auch immer gearteten – Folgen verbunden ist.

Zunächst ist die Behauptung, es gebe eine Art kollektive Kultur, die darin bestehe, kritikwürdige Meinungen zu brandmarken, um negative Folgen für deren Urheber zu erreichen, eine bewusst gewählte polemische Falschbehauptung, die bewusst dazu genutzt wird, berechtigte Kritik zu delegimitieren.

Wenn permanent die Monstranz einer angeblichen Cancel Culture vor sich hergetragen wird, dann wird eben sexistisches, rassistisches oder homophobes Gedankengut unter dem Label – wir haben es gehört – „Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!“ weitergetragen. Alles andere wird in einer solchen Welt mit dem Totschlagargument Cancel

Culture abgetan und bewertet, ohne dass man sich damit inhaltlich überhaupt einmal auseinandersetzen müsste.

Die wortgewaltige Beschwörung einer Cancel Culture ist für mich daher zunächst vor allem wirklich eher ein billiger Reflex, der es bequem macht, sich mit gesellschaftlicher Kritik nicht auseinandersetzen zu müssen. Denn dort, wo von Cancel Culture die Rede ist, geht es in der Tat um Meinungsfreiheit, also um einen der wichtigsten Bestandteile unserer Demokratie, unserer freiheitlichen Demokratie.

Die Meinungsfreiheit – nachzulesen in Artikel 5 Abs. 1 unseres Grundgesetzes – garantiert die Bildung, die Verbreitung und den Empfang von Werturteilen. Ohne Meinungsfreiheit keine lebendige politische Kultur, ohne Meinungsfreiheit kein Parlamentarismus und keine freien Wahlen. Das gilt nicht nur in politischen Zusammenhängen, sondern eben auch in der Philosophie, in der Literatur genauso wie in Wissenschaft und Technik. Das sind Bereiche, in denen es einen lebendigen Wettstreit der Meinungen und Ideen braucht und in denen sich in Trail-and-ErrorVerfahren entscheidet, was wir später einmal Fortschritt nennen werden, wenn uns eine innovative Idee, die am Anfang noch nicht gleich mehrheitsfähig ist, überzeugt und sich in der Praxis bewährt hat.

Ohne Meinungsfreiheit kein Fortschritt, ohne Meinungsfreiheit kein kritischer, kein investigativer Journalismus und natürlich auch keine Fiktion und keine Satire. Ein demokratischer Staat weiß nämlich, dass er Gegenrede nicht durch Willkür verbieten kann, weil sie ihm nicht genehm ist oder er sie nicht aushält. Eine Demokratie ist stark genug, um Widerspruch auszuhalten. Dass es Widersprüche zu vermeintlichen Wahrheiten, kulturellen Selbstverständlichkeiten und auch zu gesellschaftlichen Zuständen gibt, ist deshalb völlig normal; denn eine Gesellschaft verhandelt ihre kulturellen Spielregeln immer wieder neu und mit einem offenen Ergebnis.

Das ist es, was wir sehen, wenn es darum geht zu entscheiden, ob bestimmte Begrifflichkeiten noch verwendet werden sollten, ob an bestenfalls zwiespältige Personen prominent erinnert werden sollte oder ob jeder schlechte Witz gelungene Satire ist.

Für mich als Justizministerin stellt sich die Frage, die ich Ihnen auch gleich beantworte: Welche Rolle soll der Staat Ihrer freien Meinung nach in derartigen Debatten einnehmen? Sollen wir da Schiedsrichter sein oder Strafrichter? Nein, eine offene Gesellschaft kennt keine staatlichen Hohepriester der Meinungsfindung.

(Zuruf von der AfD: Ach nee!)

Eine offene Gesellschaft kennt nur die Offenheit – und hält sie auch aus. So sollten auch wir, finde ich, aushalten, dass sich in unserem Land die Menschen Fragen stellen und nicht gleich automatisch zu den Antworten finden, die uns

alle überzeugen. Genauso, wie man einem historisch überholten Denkmal ein kritisches gegenüberstellen kann, genauso, wie man dem grenzwertigen Auftritt einer Künstlerin einen einordnenden folgen lassen kann, genauso kann man die gesellschaftliche Bandbreite eines hoffentlich sachlich und respektvoll vorgetragenen öffentlichen Streits aushalten. Die Aufgabe des Staates in derartigen Diskussionen ist es eben nicht, kritikwürdige Personen vor Protesten zu schützen oder umgekehrt, sondern die Grenzen zu definieren, in denen dieser Diskurs stattfindet. Die Grenzen sind einerseits dort, wo bloße hinzunehmende Meinungsäußerungen durch staatliche Stellen sanktioniert werden, aber andererseits auch dort, wo aus Meinungsfreiheit Beleidigung und aus Kritik Hass erwächst. Die Meinungsfreiheit findet dort ihre Schranken, wo sie mit dem Recht der persönlichen Ehre sowie den allgemeinen Gesetzen in Konflikt gerät.

(Zuruf von der AfD)

Die Meinungsfreiheit gegen andere Rechte und Gesetze abzuwägen ist eine anspruchsvolle Aufgabe für unsere Gerichte. Unsere Rechtsprechung macht es sich damit sicher nicht leicht.

Jenseits des Schutzes der Menschenwürde ist ein Grundrecht von vornherein nicht wichtiger als ein anderes. Ja, Meinungsfreiheit ist ein wichtiges Grundrecht. Aber sie bedeutet eben keine von der Verfassung verbriefte Lizenz zur Jagd auf Andersdenkende. Sie ist auch keine Einladung, Menschen aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Abstammung, Ethnie, Sprache, Heimat, sexuellen Identität oder sexuellen Orientierung, aufgrund ihres Glaubens, ihrer religiösen oder politischen Anschauung oder aufgrund einer Behinderung herabzuwürdigen.

Deshalb ist es gerade in Zeiten wie diesen so wichtig, dass wir gemeinsam als Staatsregierung gegen Hass und Hetze, egal ob auf der Straße oder im Netz, mit aller Konsequenz vorgehen.

Wir werden uns hier nicht einreden lassen, dass es die eine angebliche Cancel Culture sei, weil es unsere Aufgabe in einem demokratischen Rechtsstaat ist, als Staat die Menschenwürde zu schützen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)

Für die Staatsregierung hörten wir Frau Staatsministerin Meier.