Protocol of the Session on February 3, 2021

Auf der anderen Seite ist die Betroffenheit der Zittauer Region in allen ihren Belangen – vom Abpumpen des Grundwassers über die Bodenabsenkung bis hin zur Versauerung der Lausitzer Neiße – absolut nicht wegzudiskutieren. Diese Belange sollten wir sehr ernst nehmen, da sie einen Teil der Oberlausitz und somit einen Teil der sächsischen Bevölkerung betreffen, auch wenn über das Ausmaß der Bodensenkung kein abschließendes Urteil gefällt werden kann und die Stadt Zittau mit ihrer Prognose von fast 2 Metern die mögliche Absenkung als sehr dramatisch darstellt.

Die tschechische Seite ist auch nicht unwesentlich vom Tagebau betroffen; das ist schon gesagt worden. Knapp 30 000 Menschen könnten infolge der Grundwasserabsenkung eventuell in ihrer Trinkwasserversorgung gefährdet sein. Es war die tschechische Seite, die den Anstoß gab und im September 2020 eine Beschwerde bei der EU-Kommission einreichte. In dieser monierte sie, dass Polen im Zuge des Verfahrens der Verlängerung der Braunkohlekonzession gegen Unionsrecht, insbesondere die Umsetzung der UVP-Richtlinie, verstoßen habe. Die EU-Kommission gab der tschechischen Beschwerde in Teilen recht. Sie monierte in ihrer mit Gründen versehenen Stellungnahme neben dem generellen Verstoß gegen die Umsetzung der UVPRichtlinie auch konkrete Verstöße gegen das EU-Umweltrecht im Zuge des Konzessionsverfahrens. Auf dessen Intransparenz auf polnischer Seite ist schon hingewiesen worden. Auf unser Fazit und unsere Empfehlungen, meine Damen und Herren, komme ich in der zweiten Runde zu sprechen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU – Beifall des Staatsministers Martin Dulig)

Wir treten jetzt in die zweite Runde ein. Es beginnt die Fraktion BÜNDNISGRÜNE.

(Dr. Daniel Gerber, BÜNDNISGRÜNE: Wir haben die Reihenfolge getauscht!)

Herr Abg. Gerber, das ist kein Problem.

Frau Präsidentin, ich möchte gern auf die Punkte antworten, die wir bisher gehört haben.

Zunächst einmal freut es mich sehr, dass wir alle uns anscheinend in der Sachlage einig sind. Gleichwohl ist natürlich Polen auch ein EU-Mitglied und muss sich an die Regeln halten, die wir alle gemeinsam vereinbart haben.

Ich komme auf den Punkt zu sprechen, den Herr Dr. Meyer vorhin angesprochen hat: Eine UVP gab es bei dem Verfahren, das im Jahr 2015 gestartet ist, sehr wohl. Bei dem Verfahren, welches im März letzten Jahres für das Jahr 2026 initiiert wurde, war das nicht der Fall.

Wir führen keine Debatte über die Energiepolitik von Polen, sondern sprechen über die Umwelteinflüsse auf Zittau. Ein Wassermangel liegt hier sehr wohl schon längst vor.

Die Debatte um den illegalen Tagebau Turów wird natürlich auch von den katastrophalen Folgen für Mensch und Natur befeuert. So untersuchte der polnische Hydroexperte Dr. Krasnicki die Folgen des Tagebaus auf die Quantität und Qualität des Grundwasserkörpers. Die Studie kam zu dem erschreckenden Ergebnis, dass das Grundwasser in der Grenzregion bereits um 40 Meter abgesunken ist. Tieferliegende Gesteinsschichten, die früher wasserführend waren, wurden in nur 30 Jahren völlig trockengelegt. Gerade in einer ohnehin schon trockenen Region im dritten Dürrejahr in Folge ist das fatal.

Eine zweite Studie des deutschen Wissenschaftlers Dr. Krupp belegt, dass die Absenkung des Grundwassers infolge des Braunkohletagebaus in Turów bereits jetzt zu einer messbaren Senkung des Bodens unter Zittau führt. Der Zittauer Innenstadt droht bis zum Jahr 2044 sogar eine weitere Senkung von 72 Zentimetern. Die Flutung des Tagebaus dauert nicht 35 Jahre, sondern 144 Jahre. Im schlimmsten Fall, der hoffentlich nicht eintritt, könnte sogar die Neiße brechen.

In einer dritten Studie berechneten die Wissenschaftler Prof. Karaczun und Dr. Kassenberg, dass allein der Tagebau Turów 33 bis 45 % des polnischen CO2 -Budgets verbraucht, würde man das Ziel des Pariser Klimaabkommens von 1,5 Grad zugrunde legen. Dieser Umweltverträglichkeitsprüfung fehlte übrigens diese verpflichtende Untersuchung nach EU-Recht.

Aufgrund dieser Studien haben nun der Zittauer Oberbürgermeister Thomas Zenker und ich die Initiative ergriffen

und bei der Kommission eine weitere Beschwerde eingereicht. Diese Beschwerde ist übrigens im Stadtrat von Zittau auch fraktionsübergreifend ohne Gegenstimmen angenommen worden. Daran angelehnt bietet sich auch hier – die Einigkeit ist anscheinend vorhanden – die einmalige Gelegenheit, über die demokratischen Fraktionsgrenzen hinweg, gemeinsam gegen die klimaschädliche Braunkohle Stellung zu beziehen.

Ich danke an dieser Stelle ausdrücklich unserer Europaministerin Katja Meier, die sich direkt nach der Verkündung der Entscheidung der EU-Kommission dafür ausgesprochen hat, dass die Bundesregierung, sollte die Tschechische Republik, tatsächlich vor den EuGH ziehen, als Streithelferin beisteht. Diese Forderung möchte ich hier explizit noch einmal unterstützen.

Mein Dank gilt auch dem Umweltminister Wolfram Günther, der sich im Rahmen der Internationalen Kommission zum Schutz der Oder gegen Verunreinigung maßgeblich dafür eingesetzt hat, dass der Braunkohlenbergbau künftig als überregionale wichtige Wasserbewirtschaftungsfrage eingestuft wird.

Ich lade unseren Wirtschaftsminister herzlich dazu ein, sich in dieser Angelegenheit genauso intensiv einzusetzen, wie er das an anderer Stelle auch behauptet hat, wie „Pödelwitz bleibt“. Ich unterstütze Sie auch sehr gern in Zittau und Mühlrose.

Ich hatte in meiner Pressemitteilung mit Blick auf die Beschwerde gesagt, dass mir dieser Schritt nicht leichtgefallen ist. Es ist mir völlig klar, dass an dieser Entscheidung, vor allem in Bogatynia, auch Arbeitsplätze hängen. Vor allem gefährdet eine solche Beschwerde auch die Verbindungen, die im Dreiländereck über Jahre sehr vorsichtig gewachsen sind. Ich kämpfe aber für einen aktiven Strukturwandel, für gemeinsame Lösungen und die Zusammenarbeit zum Wohle aller Beteiligten.

Wir haben in der EU die gemeinsamen Regeln für ein gutes Miteinander vereinbart. Diese gilt es gemeinschaftlich einzuhalten. Diese sind von der Kommission zu kontrollieren. Wir müssen uns jetzt auf den Weg zur ersten grenzüberschreitenden Kohleausstiegsregion Europas machen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den BÜDNISGRÜNEN und des Staatsministers Wolfram Günther)

Nun folgt die CDU-Fraktion; Herr Abg. Dr. Meyer, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich für die sachliche Debatte bedanken, wenngleich natürlich diverse Emotionen hochgehen, gerade im Zittauer Raum.

Herr Dr. Gerber ist auf den Stadtratsbeschluss eingegangen. Wer den Zittauer Stadtrat kennt, der weiß, dass ein fraktionsübergreifender einstimmiger Beschluss höchste Seltenheit hat. Das macht aber auch deutlich, wie ernst die Lage ist.

Ich möchte an der Stelle noch einmal ganz klar Folgendes sagen: Mir ist auch die Zeit danach sehr wichtig. Wir haben bislang immer sehr gut partnerschaftlich auf Augenhöhe mit Polen zusammengearbeitet. Es ist daher wichtig, hart in der Sache, aber auf Augenhöhe und mit Blick in die Zukunft zu agieren. Es ist wichtig, dass auf europäischer Ebene Bewegung hineingekommen ist und die tschechische Seite, die offensichtlich noch deutlicher betroffen sein wird, sich auch einbringt. Ich bleibe aber auch dabei, dass der Klageweg nur die Ultima Ratio sein kann. Nach wie vor brauchen wir die internationalen Gremien, in denen das Thema weiter betrieben werden muss.

Ich sehe dort in Deutschland insbesondere den Bund, also nicht den BUND, sondern die Bundesregierung in der Pflicht, weil es eben auch keine Aufgabe des Freistaates Sachsen oder einer Stadt ist, dort zu klagen. Vielmehr muss es dann nationalstaatlich ausgefochten werden. Dort sehe ich durchaus noch Handlungsbedarf über das Bundesumweltministerium. Aber ich glaube, dass wir auch aus Sachsen heraus diese Transparenz weiter einfordern müssen, dass wir dort auch den Finger in der Wunde halten müssen, weil es letztlich auch um unsere Interessen geht, die wir im europäischen Kontext wahren müssen.

Von daher, so denke ich, hat die Debatte noch einmal deutlich gemacht, dass wir diese Sorgen im Dreiländereck sehr ernst nehmen und dranbleiben werden. Das werde ich zumindest tun, und ich werde dahin gehend auch das Weitere kritisch begleiten, um Fakten beizubringen und danach fundierte Entscheidungen treffen zu können. Ich glaube, es ist wichtig, dass der Finger in der Wunde bleibt, um der polnischen Seite deutlich zu machen, dass sie in diesem Grenzgebiet auch unsere Interessen besser abwägen und zumindest in der Datenlage die Transparenz walten lassen muss, die bisher für uns unzureichend ist.

Vielen Dank für die Debatte.

(Beifall bei der CDU)

Danach spricht die AfD-Fraktion; Herr Abg. Dornau, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In meinem letzten Satz hatte ich darauf hingewiesen, dass ich der Überzeugung bin, dass uns weder das Wasser noch der Boden fehlen wird. Deshalb möchte ich auf das Gutachten eingehen, das erstellt wurde, und darauf schauen, was tatsächlich dort geschrieben steht.

Erstens. Das Gutachten schätzt, dass sich bis zum Jahr 2044 die Bodenabsenkung auf bis zu insgesamt 1,2 Meter ausweiten könnte. Gleichwohl wird in dem Gutachten darauf hingewiesen, dass die Bodenabsenkung bereits jetzt einen Meter betragen könnte. Wir reden also von einer noch weiteren Absenkung von maximal 20 Zentimetern, sollte die Lagerstätte komplett ausgebeutet und bis 2044 betrieben werden. Selbst diese Zahl ist nicht belastbar. Im Gutachten wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass man sich aufgrund fehlender Daten bei Schätzungen

und Erfahrungswerten von anderen Tagebauen bedienen muss.

Zweitens. Die durch die Fortführung des Tagebaus notwendige weitere Absenkung des Grundwassers betrifft vorrangig die tieferliegenden Schichten, die bislang nicht der Trinkwassergewinnung dienten. Es ist aber auch so, dass es, solange der Tagebau fortgeführt wird, beim Erreichen neutraler Wasserwerte wirklich Schwierigkeiten gibt. Wir wissen auch aus anderen Tagebauregionen, dass dies der Fall ist. Das heißt, eine Übersäuerung wird nicht auszuschließen sein. Das gilt natürlich auch für Teilabschnitte der Neiße. Diese Feststellung stimmt definitiv auch mit der Einschätzung des Betreibers im Bericht über die Umweltverträglichkeitsprüfung überein.

Zur Vollständigkeit gehört aber dazu, dass die Umweltauswirkungen des Tagebaus hauptsächlich aus dem Betrieb der letzten hundert Jahre resultieren. Sie gehen also auch maßgeblich auf das Konto der damaligen Gewinnung der Braunkohle auf DDR-Gebiet, wobei dies in unmittelbarer Grenznähe zu Polen stattfand. Die Einheimischen wissen das: An dieser renaturierten Stelle findet man jetzt den Berzdorfer See im Süden der Stadt Görlitz.

Im Vergleich dazu werden die Auswirkungen bei der geplanten Fortführung – man muss es so sagen – verhältnismäßig gering sein. Die heutigen Betriebspläne stellen weitaus höhere Anforderungen an die Reduzierung von Umweltschäden, als dies in der Vergangenheit der Fall war. Zum Beispiel wird in dem UVP-Bericht die Errichtung einer Dichtwand zur Reduzierung des Absenkungstrichters genannt. Letztendlich geht es ja um die Abwägung, ob die spätere Erreichung der Umweltziele im Zeitraum von 24 Jahren und die lokalen Auswirkungen von Lärm und Staub auf die Betroffenen den Weiterbetrieb rechtfertigen.

Ich sage an dieser Stelle auch für unsere Fraktion: Ja, darüber sollten wir debattieren. Ich möchte daran erinnern, dass jede Erzeugungstechnologie Umweltschäden mit sich bringt, ob mit konventionellen Kraftwerken oder Anlagen, die Elektroenergie aus sogenannten erneuerbaren Energien generieren. Wir müssen Umwelteingriffe leider Gottes bis zu einem gewissen Maße eben auch akzeptieren und hinnehmen.

Zudem sollten wir die Debatte um die ökonomische und soziale Komponente erweitern. Polen ist von der Kohle so abhängig wie kaum ein anderes europäisches Land. Fast 80 % der Elektroenergie in Polen wird durch Kohleverstromung erzeugt. Der Tagebau Turów – er ist bereits von meinem Kollegen genannt worden – ist einer der größten Arbeitgeber in dieser Region. Die wirtschaftliche Existenz der Gemeinde Bogatynia ist vom Tagebau abhängig. Im Falle einer sofortigen Stilllegung wird dieser Strukturbruch zur Verarmung der Bevölkerung und zum Verfall der Infrastruktur führen.

Oder debattieren wir über die Versorgungssicherheit: Viele Netzexperten und mittlerweile auch einige Stromversorger sprechen von einer sträflichen Vernachlässigung der Versorgungs- und Netzsicherheit. Laut einigen Fachleuten ist

die Frage nicht, ob, sondern wann es zu einem großflächigen Stromausfall kommt. Jeder, der sich einigermaßen informiert, weiß, dass in vorangegangenen Wochen genau diese Gefahr schon im Raume stand.

(Beifall bei der AfD)

Bitte zum Ende kommen.

Auch die hochgelobte Fotovoltaik und die Windenergie haben sich ihre – –

Sie müssen bitte zum Ende kommen, Sie haben schon eine halbe Minute überzogen.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Oh nein!)

Da war aber ich nicht wachsam genug.

Oh, dann möchte ich mich dem beugen.

Ich bedanke mich.

(Beifall bei der AfD)