Protocol of the Session on May 24, 2019

ven Aufbau bzw. eine starke Erhöhung der Takte, gerade im S-Bahnverkehr. Es gibt wieder Nachtverbindungen usw. Das ist natürlich erst einmal nur ein Anfang.

Wir sagen nicht, dass das, was wir fordern, von heute auf morgen umgesetzt werden soll. Wir schreiben Ziele vor, an denen wir uns orientieren, damit Sie als Staatsregierung dazu Konzepte erarbeiten können. Es ist kein Gesetz, welches Ihnen vorliegt und eins zu eins umgesetzt werden muss. Es geht um Ziele und die Frage, ob wir uns als Parlament dazu bekennen. Ich stelle leider fest, dass Sie sich nicht dazu bekennen.

Ich möchte Ihnen gern abnehmen, dass Sie den ÖPNV in Sachsen voranbringen möchten. Ich verstehe aber nicht, warum Sie als SPD und der Teil der Staatsregierung nicht klar aussprechen, dass es an der CDU, an dem Teil der Staatsregierung, der CDU-geführt ist, oder an den Landräten, die mehrheitlich der CDU angehören, liegt. Es ist das Problem, dass Sie diese Reform verhindern. Sprechen Sie es doch einfach aus. Sie müssen doch nicht immer sagen, dass es nicht geht. Sagen Sie, wer schuld ist; das würde wirklich helfen.

Ich möchte noch einmal unseren Antrag zusammenfassen: Wir möchten mehr Busse auf die Straßen und Bahnen auf die Schienen bringen. Das ist das, was Herr Nowak bei dem ÖPNV-Beteiligungsgesetz gestern von uns gefordert hat. Wir möchten, dass dieser für die Menschen kostengünstiger ist. Wir möchten, dass dies einfacher ist – also auch sachsenweit einheitlich. Wir möchten ihn barrierefrei. Wir möchten, dass die Fahrgäste Rechte und Servicegarantien erhalten. Deswegen bitte ich um Ihre Zustimmung.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Ich stelle nun die Drucksache 6/17160 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen.

(Katja Meier, GRÜNE, steht am Mikrofon.)

Entschuldigung, Frau Meier, Sie möchten die punktweise Abstimmung, richtig?

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vorhin war Herr Rößler als Präsident tätig. Ich hatte in

meiner Rede den Wunsch geäußert, dass ich eine punktweise Abstimmung möchte. Vielleicht könnte man es ein bisschen vereinfachen: Ich würde gern über die Punkte I, II und IV punktweise abgestimmt haben; über die Punkte III und V kann zusammen abgestimmt werden.

Sie passen bitte mit auf. Es ist etwas durcheinander. Wir bekommen das hin. Es soll über Punkt I, II und IV insgesamt abgestimmt werden?

Über Punkt III und V kann zusammen abgestimmt werden. Über die Punkte I, II und IV bitte ich, einzeln abstimmen zu lassen. – Danke.

Gut. Wir stimmen nun über die Drucksache 6/17160, Punkt I, ab. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich sehe Stimmenthaltungen und Stimmen dafür. Dennoch ist der Punkt I mit Mehrheit abgelehnt.

Dann kommen wir zu Punkt II. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Hier zeigt sich ein gleiches Abstimmungsverhalten. Es gibt Stimmenthaltungen und Stimmen dafür, dennoch ist Punkt II mit Mehrheit abgelehnt worden.

Kommen wir nun zu Punkt IV. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Hierbei gibt es auch Stimmenthaltungen und Stimmen dafür. Dennoch ist der Punkt mit Mehrheit abgelehnt.

Jetzt kommen wir zu den Punkten III und V. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich sehe Stimmenthaltungen und Stimmen dafür, dennoch sind die Punkte mit Mehrheit abgelehnt worden.

Jetzt komme ich noch einmal zur gesamten Drucksache. Wer möchte der Drucksache die Zustimmung geben? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist dennoch die Drucksache abgelehnt. Meine Damen und Herren! Ich schließe den Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 13

Politisches Weisungsrecht gegenüber Staatsanwälten

im Einzelfall abschaffen – Gewaltenteilung stärken

Drucksache 6/17598, Antrag der Fraktion AfD

Es beginnt die AfD-Fraktion, danach folgen CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Staatsregierung. Herr Wippel hat jetzt das Wort. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Wir sprechen jetzt über den AfD-Antrag „Politisches Weisungsrecht gegen

über Staatsanwälten im Einzelfall abschaffen“. Wir möchten die Gewaltenteilung stärken.

Vielen wird sicherlich die Affäre um den damaligen Generalbundesanwalt Range aus dem Jahr 2015 in Erinnerung sein. Der Generalbundesanwalt hatte gegen zwei Journalisten ein Verfahren wegen des Verdachts auf Landesverrat eingeleitet und hierzu die Erstellung eines externen Gutachtens in Auftrag gegeben. Im August 2015 wurde der Generalbundesanwalt von einer Staatsekretärin des damaligen Bundesjustizministers Heiko Maas von der SPD, von den Sozialdemokraten, angewiesen, den Gutachterauftrag sofort zurückzunehmen. Das Ganze endete damit, dass das Ermittlungsverfahren gegen die Journalisten wegen des Verdachts auf Weitergabe von Staatsgeheimnissen eingestellt wurde. Der Generalbundesanwalt wurde in den einstweiligen Ruhestand geschickt, Heiko Maas ist heute Bundesaußenminister.

Dieses Beispiel zeigt schlaglichtartig, welche Möglichkeiten mit einer Einflussnahme der Politik auf die Staatsanwaltschaft verbunden sind. Zu einer Stärkung des Vertrauens des Volkes in den Rechtsstaat hat die Affäre auch ganz sicher nicht beigetragen. Die Affäre Range war sicherlich der schillerndste Fall, in dem eine politische Einflussnahme auf die Entscheidung der Staatsanwaltschaft offenbar wurde. In wie vielen Fällen mag eine solche Einflussnahme nicht bekannt geworden sein? In wie vielen Fällen sind informelle Anregungen oder Bitten der Justizminister an ihre Staatsanwaltschaften herangetragen worden? Und wenn ja, wie? Mündlich oder in schriftlichen Vermerken? Wir wissen es nicht. Die Verteidiger und die Gerichte würden es auch nicht wissen, weil diese Vermerke für sie ja nicht einsehbar sind, außer jemand vergisst versehentlich den Zettel in der Akte.

Allein der böse Schein, den die Möglichkeit der Einflussnahme des Justizministers auf die staatsanwaltschaftliche Entscheidung eröffnet, sollte ein Grund dafür sein, dieses Instrument abzuschaffen. Dazu gab und gibt es verschiedene Anläufe auf unterschiedlichen politischen Ebenen. Aufseiten der Betroffenen hat sich beispielsweise der Deutsche Richterbund bereits im Jahr 2013 in einem Zehn-Punkte-Papier zur Stärkung des Rechtsstaates dafür ausgesprochen, das externe Weisungsrecht im Einzelfall abzuschaffen. Dem Richterbund gehören Richter und Staatsanwälte an. Wir befinden uns nach unserer Auffassung in guter Gesellschaft.

Auf parlamentarischer Ebene gab es in den letzten Jahren Initiativen verschiedener Parteien, die die Abschaffung des Weisungsrechts zum Ziel hatten, zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen, in Thüringen und auch in SachsenAnhalt. Selbst auf Ministerebene hat man sich damit beschäftigt. So hat der Bundesjustizministerkonferenz bereits im Jahr 2013 ein vergleichbarer Beschluss vorgelegen. Darin wurde das externe Weisungsrecht auch in Zweifel gezogen, weil durch die Gerichte eine weitgehende Kontrolle der staatsanwaltschaftlichen Tätigkeit gewährleistet sei.

Aber werfen wir einmal einen vorsichtigen Blick in andere Bundesländer. So hat der Präsident des Thüringer Rechnungshofes, Dr. Dette, in einer Stellungnahme vom 1. August 2014 geäußert, dass ein politisches Weisungsrecht gegenüber der Staatsanwaltschaft als objektivste Behörde der Welt entbehrlich sei. Nun würden wir uns im Hinblick auf die Bewertung der Staatsanwaltschaft als wirklich objektivste Behörde der Welt nicht ganz so weit aus dem Fenster lehnen. In der Theorie ist das sicherlich richtig. In der Praxis machen wir einmal ein Fragezeichen dahinter. Aber auch die AfD-Fraktion hält ein politisches Weisungsrecht für überflüssig.

Das Handeln der Staatsanwaltschaft ist einerseits durch das Legalitätsprinzip und andererseits durch das Verbot der Verfolgung Unschuldiger geprägt. Sollten diese Grundsätze nicht beachtet werden, können sich die verantwortlichen Staatsanwälte selbst strafbar machen. Im Übrigen unterliegen sowohl die Anklage als auch Bereiche der Verfahrenseinstellung letztlich der richterlichen Kontrolle. Es ist also auch unter diesem Gesichtspunkt kein Raum, an einem bloßen politischen Weisungsrecht festzuhalten.

Der Fortbestand des internen Weisungsrechts der übergeordneten Staatsanwaltschaften, also der Dienst- und Fachaufsicht, wird in unserem Antrag nicht angetastet.

Lassen Sie mich zum Abschluss kurz vor der Wahl zum Parlament der Europäischen Union einmal die europäische Ebene beleuchten.

Erstens. Die Bundesregierung hat bereits im Jahr 2009 einer Resolution des Europarates zugestimmt und sich damit zur Abschaffung des externen Weisungsrechts verpflichtet.

Zweitens. Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof, Sánchez-Bordona, führte aus, dass die Staatsanwaltschaften in Deutschland – man höre und staune – keine unabhängigen Justizbehörden im Sinne des Europarechts seien. Das Weisungsrecht, das wir mit diesem Antrag abschaffen wollen, widerspricht sogar der Konzeption der Europäischen Staatsanwaltschaft.

Letztlich hilft uns vielleicht ein Blick nach Frankreich. Frankreich kann man als das Mutterland der kontinentaleuropäischen Staatsanwaltschaften bezeichnen. Frankreich hat im Jahr 2013 das Einzelweisungsrecht des Justizministers abgeschafft. Warum sollte das nicht auch in Deutschland funktionieren? Warum sollte das nicht auch in Sachsen funktionieren? Auf die Argumente bin ich gespannt.

Wir hören uns nachher noch einmal.

(Beifall bei der AfD)

Für die CDUFraktion Herr Abg. Modschiedler, bitte.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Überschrift ist bekannt. Ich möchte auf den Hintergrund des Weisungsrechts des

Justizministers gegenüber den Staatsanwaltschaften

eingehen. So müsste es nämlich richtig heißen. Sie merken also, der Titel ist schon einmal falsch. Die Gewaltenteilung wird wieder so gemacht, wie die AfD sie braucht.

Ich versuche, das Ganze juristisch aufzuarbeiten. Man kann immer mit Frankreich argumentieren. Aber wir haben immer noch eine deutsche Verfassung und deutsche Gesetze. Die müssen wir beachten.

Die Staatsanwaltschaft ist im Staatsgefüge –

(Zurufe der Abg. Carsten Hütter, Sebastian Wippel, und André Barth, AfD)

Zuhören, Spaß gehabt! –

der Exekutive zuzuordnen.

(Carsten Hütter, AfD: Richtig zackig heute!)

Ja, klar. Es ist Juristerei. Ich wundere mich, Herr „Kollege“ Barth – wir müssen ja mit Anführungszeichen arbeiten –, ich hätte mich gefreut, wenn wir zusammenarbeiten, aber das haben Sie nicht gemacht. Ich habe gedacht, Sie hätten es verstanden.

Die Staatsanwaltschaft ist also im Staatsgefüge der Exekutive zuzuordnen und nicht der rechtsprechenden Gewalt. Das ist der erste Unterschied. Sie unterfällt daher nicht den Artikeln 92 ff.des Grundgesetzes. Vielmehr ist sie in einen hierarchischen Behördenaufbau eingegliedert, an dessen Spitze der Justizminister des jeweiligen Landes steht. § 146 unseres Gerichtsverfassungsgesetzes bestimmt, dass die Beamten der Staatsanwaltschaft den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen haben.