Protocol of the Session on May 24, 2019

setzbare Rechte auf Informationen und auf Entscheidungs- und Empfehlungsverfahren in allen Angelegenheiten der Gemeinden und Kreise einräumen. Die Bürgerbeteiligung soll gestärkt und die Akzeptanz kommunaler Entscheidungen verbessert werden. Gleichzeitig wollen wir die Rechte der Räte und damit ihre demokratische Legitimation stärken.

Unser Gesetzentwurf entwickelt beispielsweise die bisherigen Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung – die Einwohnerversammlung, den Bürgerantrag, das Bürgerbegehren und den Bürgerentscheid – weiter. Unter dem Oberbegriff der Bürgerbeteiligung möchten wir das Bürgerinformationsverfahren und das Bürgerempfehlungsverfahren etablieren. Mit dem Bürgerinformationsverfahren können Einwohnerversammlungen zu bestimmten Themen begehrt werden. Mit dem Bürgerempfehlungsverfahren kann durch eine Einwohnerversammlung mit dem Ziel der Abgabe einer Empfehlung eine Bürgerwerkstatt oder gar ein Mediator zur Erarbeitung von Empfehlungen initiiert werden. Die Empfehlungen können zukünftig auch zum Haushalt abgegeben werden. Wer sich ansehen möchte, wie eine solche Satzung in der Praxis aussieht, dem sei der Blick nach Dresden empfohlen. Die von uns vorgesehenen Bürgerbeteiligungsverfahren können dort sogar in Ortschaften oder in Stadtbezirken durchgeführt werden.

Zur Stärkung der Bürgerbeteiligung halten wir zudem eine Senkung der viel zu hohen Quoren für kommunale Bürgerentscheide dringend für unerlässlich. Bislang werden die Instrumente der Bürgerbeteiligung in Sachsens Kommunen kaum genutzt. Im Vergleich mit anderen Bundesländern wird dann auch deutlich, dass die Bürgerbegehren und Bürgerentscheide besonders dort häufig in Anspruch genommen werden, wo die Quoren niedrig sind, und das trifft, werte Kolleginnen und Kollegen insbesondere auf der konservativen Seite, zum Beispiel auf Bayern zu, wo es übrigens ein Volksentscheid war, der niedrigere Quoren eingeführt hat und seitdem dazu führt, dass es eine rege Bürgerbeteiligung im Freistaat Bayern gibt. Sie orientieren sich ja häufig an Bayern, von daher können Sie das gern einmal nachmachen.

Mit unserem Gesetzentwurf senken wir in der Folge also die Quoren für die Einleitung und den Erfolg von Bürgerbegehren in der Gemeinde- und Landkreisordnung auf 5 %, und zwar sachsenweit. Das Zustimmungsquorum bei Bürgerentscheiden wird von 25 auf 10 % reduziert. Auch das Quorum für Abwahlverfahren wollen wir senken.

Mit den von uns vorgeschlagenen Änderungen wollen wir außerdem die Räte und Fraktionen stärken. In Sachsen hat die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister oder der Landrat bzw. die Landrätin traditionell eine starke Stellung gegenüber der gewählten Vertretung. Dabei bleibt es grundsätzlich auch nach unserem Gesetzentwurf; gleichwohl gibt es ein paar Punkte, in denen wir das Recht zugunsten der Gemeindevertretung verschieben wollen. So kann der Ratsvorsitz und seine Stellvertretung zukünftig direkt aus der Mitte des Rates gewählt werden und es

ist kein Automatismus mehr, dass der Landrat dem Kreistag und der Bürgermeister dem Gemeinderat vorsteht. Das stärkt den Rat als Hauptorgan in seinen Kontrollrechten gegenüber der Verwaltung.

Wir verkürzen zudem die Amtszeit der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie der Beigeordneten wieder auf fünf Jahre. Das Einvernehmen, das bislang bei der Wahl der Beigeordneten mit dem Bürgermeister – wie Sie es unlängst eingeführt haben – und bei den Beigeordneten mit dem Landrat hergestellt werden muss, wollen wir ebenfalls streichen, weil wir es für sachwidrig halten.

Wir stärken die Rechte der Räte durch ein Akteneinsichtsrecht und die Möglichkeit der Etablierung eines gemeindlichen Untersuchungsausschusses zur Untersuchung von Missständen, den sich viele Kommunen mitunter wünschen.

Ferner stärken wir die Rechte der Fraktionen in den Räten zur Bildung der Fraktionen. Diese sollen künftig durch 5 % der Ratsmitglieder gebildet werden können; gleichwohl sind weiterhin geringere Größen zulässig. Auch die Bereitstellung angemessener Mittel für sachliche und bei entsprechender Größe der Gemeinde auch personelle Aufwendungen wird nunmehr gesetzlich verbindlich geregelt. Bislang galt hier in Sachsen weitgehend ein bunter Fraktionsgrößen-Flickenteppich, der mit Blick auf dieselben Voraussetzungen bei der Wahl und dieselben Erfordernisse bei der Kontrolle beispielsweise des Bürgermeisters nicht verständlich ist.

Nicht zuletzt machen wir eine doch sehr weitreichende Entscheidung dieser Koalition, die eine der schlechtesten Ideen in der Gemeindeordnung war, die man je hatte, aus dem Jahr 2017 rückgängig, nämlich die berühmte Lex Dresden.

Mit der Neuordnung des Ortschafts- und Stadtbezirksverfassungsrechts soll es künftig wieder möglich sein, dass das Ortschaftsrecht für einzelne Gemeindeteile, aber auch für die Gesamtgemeinde, zum Beispiel für Stadtteile, eingeführt werden kann. – Sie erinnern sich, Sie waren das, CDU und SPD, die es mit der Änderung der Gemeindeordnung 2017 verunmöglicht haben, um einen laufenden Prozess in der Stadt Dresden zur Einführung ebenjener Ortschaftsverfassung im Stadtgebiet zu stoppen. – Das wollen wir wieder korrigieren. Wir wollen zukünftig, dass es möglich ist, die Ortschaftsverfassung auch in solchen Ortsteilen einzuführen, die vor dem 1. Mai 1993 in die Gemeinde eingegliedert wurden.

Wir kehren mit unserem Vorschlag in Bezug auf die Ortschaftsverfassung wieder zum Status quo des Jahres 2017 zurück, stellen aber klar, dass das Ortschaftsrecht natürlich auch auf dem gesamten Stadtgebiet eingeführt werden kann, und regeln darüber hinaus, dass die Stadtbezirksverfassung, die wir für die Gemeinden, die die Ortschaftsverfassung nicht einführen wollen, für durchaus sinnvoll halten, zukünftig auch in Städten mit mehr als 20 000 Einwohnerinnen und Einwohnern angewendet werden kann und nicht nur in den kreisfreien Städten.

Damit stärken wir die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in ihren Stadtteilen und ihren Ortschaften.

Viele Bürgerinnen und Bürger, werte Kolleginnen und Kollegen, kandidieren am 26. Mai 2019 für die zu wählenden Ortschaftsräte, Stadtbezirksbeiräte sowie Gemeinde- und Kreisräte, um sich unmittelbar bei der Gestaltung ihres Lebensumfeldes zu engagieren. Als ehrenamtliche kommunale Rätinnen und Räte sind sie das Rückgrat unserer Demokratie. Ihre Motivation gilt es zu bewahren und zu stärken, denn Sachsen braucht solche Menschen, die sich einbringen und ihre Zukunft mitgestalten wollen. Mit diesem Gesetzentwurf erweitern wir den rechtlichen Rahmen für ihr Engagement, damit in Sachsen die kommunale Demokratie weiter und noch viel stärker blüht.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren! Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf Gesetz zur Erleichterung kommunaler Bürgerbeteiligung und zur Stärkung der Rechte der Kreis- und Gemeinderäte an den Innenausschuss zu überweisen. Wer dem Vorschlag der Überweisung an diesen Ausschuss zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dann ist die Überweisung beschlossen und der Tagesordnungspunkt beendet.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 12

ÖPNV-Reform Sachsen 2019

Drucksache 6/17160, Antrag der Fraktion DIE LINKE

Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Reihenfolge in der ersten Runde: DIE LINKE, CDU, SPD, AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Für die Fraktion DIE LINKE spricht jetzt Herr Böhme.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Nowak, Sie haben uns gestern in der Debatte zum ÖPNV-Beteiligungsgesetz, bei dem es um die Stärkung von Fahrgastrechten geht, vorgeworfen, dass es zu bürokratisch sei und dass dadurch kein Bus- und kein Zugkilometer mehr auf die Straße komme und Sie es deswegen ablehnen. Jetzt haben Sie die Möglichkeit, mit unserem Antrag dem zuzustimmen, damit mehr Busse und Bahnen auf den sächsischen Straßen und auf den Schienen fahren, damit mehr Menschen dafür den ÖPNV nutzen.

(Zuruf des Abg. Frank Heidan, CDU – Andreas Nowak, CDU: Ach, Herr Böhme!)

Ich bitte Sie daher schon jetzt und gleich am Anfang um Zustimmung zu unserem Antrag.

(Beifall bei den LINKEN)

Sie machen es noch nicht genug, Herr Heidan.

Ich komme auch gleich zu Punkt I. dieses Antrages. Da geht es um das Basisgutachten der ÖPNV-Strategiekommission und ihren Abschlussbericht, der mittlerweile seit 2017 vorliegt. Das ist das eine, dass nämlich seitdem kaum etwas oder gar nichts davon real hier im Landtag umgesetzt wurde – durch Gesetze oder durch Anträge –, lediglich einige kleinere Dinge durch Regierungshandeln. Das stört mich.

Deswegen möchten wir hier mit diesem Antrag „ÖPNVReform“ dafür sorgen, dass im Landtag darüber entschieden wird, welchen Weg wir beim ÖPNV gehen und welchen Weg wir uns bei dem Abschlussbericht der

ÖPNV-Strategiekommission genau anschauen. Da gab es nämlich am Ende drei verschiedene Szenarien, die man verfolgen kann, wie es weitergehen soll im ÖPNV. Das war zum einen das Fortschreibungsszenario, also: Es bleibt alles so, wie es ist, und es wird stabilisiert. Oder das Wachstumsszenario, also: Es werden massiv Bus- und Bahnverbindungen aufgebaut, damit mehr Menschen diese nutzen können und weniger Autos fahren. Oder es gab die Diskussion über ein Anpassungsszenario, also: Man lässt weniger ÖPNV in Sachsen fahren, weil zum Beispiel die Bevölkerungszahl in kleineren Kommunen sinkt usw. Das wurde zum Glück nicht forciert, aber trotzdem müssen wir als Landtag, als gesetzliche Vertreter uns entscheiden, welchen Weg wir gehen wollen. Wollen wir wachsen oder soll es so bleiben, wie es ist? Deshalb ist diese Positionierung mit dem Antrag sehr wichtig, nämlich, für ein Wachstumsszenario zu streiten. Genau das wollen wir, und ich hoffe, Sie wollen das auch.

Zum Punkt I.1: Wir denken an die konkreten Aufgaben, die dafür notwendig sind. Wir sind der Meinung, dass es sehr viele Optimierungsmöglichkeiten beim ÖPNV gibt. Das ist zum einen, dass wir nicht mehr wollen, dass ÖPNV eine freiwillige Aufgabe der Kommunen bleibt, sondern zu einer Pflichtaufgabe der Kommunen wird. Das ist für uns extrem entscheidend, gerade im Hinblick auf die Herausforderungen beim Klimaschutz. Da geht es auch um eine Verkehrs- und Mobilitätswende, da geht es aber auch um mehr Platz, der dadurch den Kommunen entsteht, wenn nicht mehr alles zugeparkt ist. Es geht aber letztendlich auch um weniger Schadstoffe, es geht um weniger Lärm und auch um weniger Unfälle, wenn weniger Individualverkehr auf der Straße ist. Deshalb braucht es eine grundlegende Reform, die wir Ihnen hier vorschlagen. Also: Der ÖPNV in den Kommunen soll keine freiwillige Aufgabe mehr sein, sondern eine Pflichtaufgabe, und das auch zu einem möglichst schnellen

Zeitraum nach dem Vorbild von Österreich und der Schweiz.

Damit die Pflichtaufgabe auch einen Sinn macht, möchten wir bestimmte Anbindungsgarantien daran festschreiben, damit nicht nur irgendein Bus irgendwann kommt, sondern ganz klar formuliert wird, dass der Freistaat den Kommunen sagt: Wir wollen, dass jede Kommune ab 500 Einwohnern mindestens im Zweistundentakt von einem Bus oder von einem SPNV-Fahrzeug angefahren wird oder ab 1 000 Einwohnern im Stundentakt und ab 10 000 Einwohnern im Haltstundentakt, dass das Ganze vom Ortskern in die umliegenden Gemeindeteile geht und dass vor allem noch eine Zugstrecke damit verknüpft ist, damit Leute auch umsteigen können in überregionale Verbindungen. Dafür ist auch die Schweiz das Vorbild.

Wir waren mit dem Ausschuss in der Schweiz und in Österreich und haben uns das angeschaut.

(Zuruf von der SPD)

Dort ist das Gesetz. Es ist dort regelmäßig täglich erlebbar für die Menschen, dass bis ins letzte Dorf auf dem Berg ein Bus fährt, und zwar mehrmals täglich. Das ist Gesetz, und das muss die Kommune umsetzen, und es wird auch angenommen, und da fahren Leute mit. Genau das brauchen wir auch hier in Sachsen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei den LINKEN)

Damit nicht einfach irgendein Bus oder ein Fahrzeug fährt, das vielleicht beschädigt, kaputt oder zu klein ist oder stinkt oder nicht barrierefrei ist, wollen wir auch, dass es bestimmte Mindestqualitätskriterien gibt, die diese Fahrzeuge haben müssen. Also es sollen emissionsfreie oder emissionsarme Fahrzeuge sein. Wir wollen komfortable Fahrzeuge. Wir wollen im 21. Jahrhundert WLAN in den Fahrzeugen. Wir wollen natürlich auch eine Klimatisierung. Und wir wollen natürlich das Ganze nicht nur in den Bussen haben, sondern auch in den Zügen und in den Haltestellen.

(Andreas Nowak, CDU: Das Ganze nur elektrisch betrieben!)

Wenn also neue Verbindungen ausgeschrieben werden, dann müssen diese Mindestqualitätsstandards von vornherein staatlich festgelegt werden, damit nicht so etwas passiert wie diese mittelalterlichen Expresse zwischen Leipzig und Chemnitz. In diesen gibt es mittlerweile Frauenabteile, weil die anderen nicht sicher sind, weil sie laut sind, weil sie alt sind. Das kann in einem modernen Staat einfach nicht sein, dass man so etwas zulässt.

(Beifall bei den LINKEN)

Wir wollen weiterhin auch Anbindungsgarantien haben, also auch Mindestqualitätskriterien, wenn Leute sich ein Ticket kaufen. Wir wollen, dass es einen Tarifverbund für Sachsen gibt, damit es keine Unterschiede zwischen Dresden und Borna oder zwischen Görlitz und Plauen mehr gibt, dass die Leute von vornherein genau wissen, dass sie einfach und sicher ein Ticket kaufen können und

das landesweit mit denselben Standards, wo überall ein Fahrrad ein Fahrrad, ein Kind ein Kind und ein Hund ein Hund ist, und dass man nicht unterschiedliche Ticketangebote dafür kaufen muss.

Und was es außerdem braucht, ist ein landesweites Sozialticket, damit auch Menschen mit wenig Einkommen Mobilität genießen können. Das gehört zur Daseinsvorsorge und ist deswegen auch gesetzlich vorzuschreiben.

Außerdem brauchen wir ein Ausbildungsticket, was den Namen auch verdient, was landesweit nutzbar, was kostengünstig für die jungen Leute ist, die zur Ausbildung fahren müssen – also die in dem einen Monat zur Schule gehen, in dem anderen Monat zum Betrieb, und der kann auch schon mal 100 Kilometer entfernt sein. Deswegen müssen sie mobil sein. Und damit sie nicht aufs Auto angewiesen sind bzw. sich nicht in jungen Jahren schon für ein Auto entscheiden, sollen sie weiterhin kostengünstig mit dem ÖPNV fahren können. Das ist auch wichtig.

Unter Ausbildungstarifen verstehen wir natürlich auch Ausbildung in der Schule. Wir wollen auch ein Schülerinnen-und-Schüler-Ticket, was sehr kostengünstig ist. Wir stellen uns 10 Euro im Monat für ganz Sachsen vor, auch in den Ferien und auch am Wochenende, und nicht, was derzeit die Regierung plant: ein Freizeitticket ab 14 Uhr für 10 Euro pro Landkreis. Das ist sinnlos, das brauchen die Leute nicht. Sie fahren früh in die Schule. Deshalb muss es Ziel sein, dass sie kostengünstig fahren können.

Denn die jungen Leute können nichts dafür, dass sie weite Strecken fahren müssen, weil die Regierung in den letzten 20 Jahren Schulen in den ländlichen Räumen geschlossen hat, sodass heute Kinder und Jugendliche bis zu zwei Stunden zur Schule fahren müssen am Tag. Das ist für mich ungeheuerlich, aber die Leute können ja nichts dafür, dass die Schulen geschlossen wurden. Sie müssen trotzdem in die Schule. Deshalb wollen wir einen kompletten Neustart, was das Thema Schullandschaft angeht, und wir wollen das auch mit der Mobilität verbinden. Wir wollen also, dass der Weg maximal 15 Minuten bis zur Grundschule je Richtung und 30 Minuten bis zur weiterführenden Schule beträgt, damit dieser unhaltbare Zustand, wie er jetzt ist, endlich abgebaut wird, meine Damen und Herren.

(Beifall bei den LINKEN)

Doch das ist noch nicht alles. Wir fordern auch die Umsetzung des Personenbeförderungsgesetzes. Das schreibt vor, dass wir bis zum Jahr 2022 in Sachsen barrierefrei mobil sein sollen. Das halten wir leider nicht ein. Es ist auch sehr schwierig, das technisch umzusetzen. Aber wir haben diese Forderung trotzdem, dass der Freistaat alles dafür tut, für so viele Haltestellen wie möglich eine flächendeckende Barrierefreiheit zu ermöglich. Da muss jetzt Geld investiert werden. Wir bekommen noch genügend EU-Gelder. Deswegen ist es extrem notwendig, dieses Programm anzugehen, damit Barrierefreiheit auch

zügig umgesetzt wird und nicht erst im Jahr 2030, wie es der Abschlussbericht bisher vorsieht.

Aber das war es noch nicht, sondern wir haben noch mehr Forderungen. Das finden Sie im Antrag in Punkt II. Dabei geht es um das Thema, das wir gestern schon hatten. Wir hatten Ihnen gestern den Gesetzentwurf vorgelegt, in dem es um die Fahrgastrechte geht. Da hatten Sie uns vorgeworfen, dass die Mitbestimmung und die Stärkung von Fahrgastverbänden viel zu bürokratisch sei, zu kompliziert und auch zu teuer. Deswegen legen wir jetzt hier mit dem Antrag kein Gesetz vor, sondern einen Antrag. Das heißt, die Staatsregierung bekommt hier Gestaltungsspielraum und soll folgende Punkte umsetzen, die ich Ihnen hier noch einmal nennen werde. Zum einen soll Tarifklarheit in ganz Sachsen geschaffen werden. Es sollen aktuelle und korrekte Angebotsinformationen für jedermann jederzeit verfügbar sein. Es soll bei einer Verspätung von mehr als 15 Minuten bei Bus und Bahn eine Fahrpreiserstattung als Garantie geben. So ähnlich, wie es jetzt schon im Bund beim Fernverkehr ist, wollen wir im öffentlichen Nahverkehr, dass Menschen ihren Fahrpreis zurückerstattet bekommen, wenn der Bus ständig zu spät kommt oder die Anschlüsse nicht klappen.