Es liegt keine Empfehlung des Präsidiums vor, eine allgemeine Aussprache durchzuführen. Es spricht daher nur die einreichende AfD-Fraktion. Herr Abg. Barth, bitte, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Vor wenigen Tagen ist in der Staatskanzlei der Verfassungsschutzbericht vorgestellt worden. Es wurden die verschiedenen Gefährdungen unserer Verfassung durch Rechtsextremisten, Linksextremisten, Salafisten, Islamisten und sonstige Extremisten dargestellt. Es ist sehr gut, dass wir das im Auge haben und dass diesen Bedrohungen unserer Verfassung nachgegangen wird.
Wir von der AfD gratulieren der Polizei des Freistaates und dem Verfassungsschutz zu ihrer guten Arbeit.
Nicht im Auge haben wir bisher eine nahezu alltägliche Verletzung unserer Verfassung nach dem Urteil der Staatsrechtslehre, den in ganz Deutschland am häufigsten verübten Verfassungsbruch. Ich spreche von der parteipolitischen Ämterpatronage. Leider hat der Verfassungsschutz dazu keinen Beobachtungsauftrag. Die Verfassung bleibt an dieser Flanke bisher ungeschützt.
Fast genau auf den Tag vor 70 Jahren ist das Grundgesetz verabschiedet worden. Nach einer alles durchdringenden Parteiherrschaft, die keine Verfassung mehr akzeptierte, wurde mit dem Grundgesetz eine ganz wichtige Regel in den Verfassungsrang erhoben.
„Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern“, so Artikel 33 Abs. 2 der damals geltenden Verfassung. Die Väter der Sächsischen Verfassung haben sich doch ganz sicher etwas dabei gedacht, als sie diesen Verfassungssatz inhaltsgleich aus dem Grundgesetz übernommen und in Artikel 91 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates verankert haben. Wie sollte es auch anders sein? Sie hatte ja jetzt die zweite Herrschaft einer Partei
Inzwischen werden wir von Parteien reagiert, die zwar beileibe nicht immer recht haben, aber jedenfalls mit dem Leistungsprinzip der Verfassung bemerkenswert locker umgehen. Unsere Strafanzeige wegen der grob rechtswidrigen Berufung von Frau Schavan als Botschafterin an den Heiligen Stuhl ist nur die Spitze des Eisbergs,
ein selten brutaler Fall von Regierungsmacht versus Rechtsstaat, ein Fall, der nach heutigem Recht als Haushaltsuntreue strafbar ist. Das war aber nur der Anfang unseres Kampfes um Sauberkeit und Integrität in allen Bereichen der öffentlichen Verwaltung, denn allzu häufig wird das Verfassungsgebot der Bestenauslese missachtet. Das Hauptübel dabei ist die parteipolitische Ämterpatronage, das heißt, der punktuelle, aber regelmäßige Eingriff in die Besetzung von Ämtern durch Ernennung, Beförderung oder günstige Versetzung nach parteipolitischen Gesichtspunkten. Ich zitiere hierzu den führenden Beamtenrechtler Ulrich Battis: „Diese verfassungswidrige Praxis beeinträchtigt das Niveau der Verwaltung und stellt die Funktionsfähigkeit der Exekutive bei einem Regierungswechsel infrage.“
Diese Erkenntnis entspricht auch der allgemeinen Auffassung in der deutschen Staatsrechtslehre. Man fasst sich an den Kopf: Ist denn keiner bereit und in der Lage, unsere Verfassung, unseren Staat gegen die Beutenahme durch bestimmte Parteien zu schützen, die in den meisten Fällen einfach schon zu lange regieren?
Ämterpatronage setzt das Ansehen des öffentlichen Dienstes herab. Sie setzt die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes herab. Sie verringert die Attraktivität des öffentlichen Dienstes für kompetente, parteiungebundene Persönlichkeiten. Sie benachteiligt qualifizierte Mitbewerber. Sie beschädigt das Vertrauen der Bürger in
die Lauterkeit der öffentlichen Verwaltung mindestens ebenso wie die in den Korruptionstatbeständen des Strafgesetzbuches bereits erfassten Handlungsmuster.
Wie lange soll diese besonders schädliche Form der Korruption und des Verfassungsbruchs bei Tageslicht noch ungehindert weitergehen? Nicht mehr lange, meine Damen und Herren! Mit dem von uns vorgelegten Gesetzentwurf werden die für die Integrität und Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung unverzichtbaren Anforderungen, die sich aus Artikel 91 Abs. 2 der Sächsischen Verfassung ergeben, mit einer Strafandrohung abgesichert. Damit wird dieser Missbrauch, wird der Verfassungsbruch erstmals riskant für die politischen Akteure, die ihn betreiben.
Die Begriffe Eignung, Befähigung und fachliche Leistung sind von der Rechtsprechung und Rechtslehre zu Artikel 91 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen sowie zu Artikel 33 Abs. 2 des Grundgesetzes ausreichend konkretisiert worden. Jeder, der künftig sehenden Auges gegen sie verstößt, ist zu bestrafen. Wenn die Verfassung selbst nicht ernst genommen wird, muss das scharfe Schwert des Strafrechts die Befolgung sichern. Das ist traurig genug. Wir von der AfD achten die Verfassung nämlich auch ohne Strafandrohungen.
Wir können uns beim besten Willen keine validen Gegenargumente gegen das vorliegende Gesetz vorstellen. Wir können uns nicht vorstellen, dass auch nur eine oder einer von Ihnen, verehrte Kollegen, versäumen möchte, sich auf diese eindeutige Art von Verfassungsbruch und Korruption zu distanzieren.
(Jörg Vieweg, SPD: Aha! – Thomas Baum, SPD: Da hat er Angst! – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, GRÜNE)
Wir können uns nicht vorstellen, dass eine Regierung des Freistaates Sachsen ein Signal aussenden würde, das gegen die Bestenauslese, das Leistungsprinzip in unserer hochgeschätzten öffentlichen Verwaltung gerichtet wäre. Lassen Sie uns dieses Problem daher bitte gemeinsam und sofort aus der Welt schaffen! Auch wenn sich einige von uns nach dem 1. September vielleicht in anderen Positionen wiederfinden – wir zeigen schon jetzt: Uns geht es um einen unabhängigen, politisch neutralen, professionellen und dem Gesetz verpflichteten öffentlichen Dienst von höchster Qualität. Ein Parteibuch als Qualitätsausweis ist uns zuwider. Wir sind Gegner der oligarchischen, ja, der totalitären Parteiherrschaft. Der Staat ist ein Mittel im Interesse des Bürgers; er darf niemals zur Beute von Parteien gemacht werden.
Meine Damen und Herren, das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf Gesetz zur Sicherung von Integrität und Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung im Freistaat Sachsen an den Verfassungs- und Rechtsausschuss – federführend – sowie an den Innenausschuss zu überweisen. Wer ist mit dem Vorschlag einverstanden? – Wer ist dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Überweisung beschlossen und dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.
Es liegt keine Empfehlung des Präsidiums vor, eine allgemeine Aussprache durchzuführen. Es spricht also nur die einreichende AfD-Fraktion; Frau Abg. Wilke, bitte sehr.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich habe heute die Ehre, Ihnen unser Gesetz zur Gewährleistung der Gleichbehandlung aller Medienangebote im Freistaat Sachsen vorzustellen. Endlich, nach 70 Jahren, wird der Artikel 5 Grundgesetz in seinem ganzen Sinn und Zweck realisiert. Dass diese Initiative von uns kommt, wird Sie
Gerade erleben wir mit der Ibiza-Affäre einen medialen Staatsstreich, der zeigt, wie richtig und zentral die Feststellung unseres Verfassungsgerichts war, dass die freie Meinungsbildung zur Grundlage einer Demokratie gehört – in der Theorie, aber leider nicht in der Praxis. Die IbizaAffäre ist kein Unfall, sondern die Regel.
Dazu kann ich eine persönliche Erfahrung aus der Wendezeit beisteuern. Als 1990 in Sachsen die ersten Rundfunklizenzen vergeben werden sollten, bewarb ich mich mit Freunden aus der Dresdner Neustadt um eine Lizenz. Unser Konzept war bestechend einfach: Die Finanzierung sollte über kleingestückelte Volksaktien erfolgen, und der Programmschwerpunkt lag auf News aus allen sächsischen Regionen. Bürgerreporter sollten unsere primären Quellen sein. Unser Konzept stieß in der Versammlung der Sächsischen Landesmedienanstalt auf Sympathie. Plötzlich gaben sich Interessengruppen und Medienmogule bei uns die Klinke in die Hand. Es gab nichts, was nicht versprochen oder angeboten wurde. Ein grüner Abgeordneter brachte es damals auf den Punkt: Ihr könnt senden, was ihr wollt, wenn unsere grünen Zielsetzungen, unser Agenda-Setting erkennbar bleiben.
Was lernen wir daraus? Medialer Einfluss ist politische Macht und damit die oberste Priorität aller Politik, nämlich die vierte Gewalt im Staat. Das ist in einer Demokratie unaufhebbar. Also kann es nur darum gehen, eine Brandmauer zwischen den Medien und der Politik zu errichten. Das geht nur in Freiheit und mit freiem Wettbewerb. Unsere geltende Medienordnung wird aber von anderen Faktoren aus der Nachkriegszeit bestimmt: von der historischen Knappheit an Frequenzen und Übertragungsmöglichkeiten. Das betrifft Lizenzierungen für Zeitungen und Rundfunkprogramme, eingeschlossen die Staatsverträge für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Einen fairen und freien Wettbewerb der deutschen Medien gab und gibt es nicht. Überall hat sich die Parteipolitik ihre Machtpositionen in den Medien gesichert. So beherrscht die SPD direkt oder indirekt den Markt der Printmedien, die öffentlich-rechtlichen Staatsmedien sowieso. Denn laut einer Studie der Friedrich-EbertStiftung ist die Mehrheit der Journalisten dem rot-grünen Spektrum zuzuordnen.
Hinzu kommt, wie ein ehemaliger Chefredakteur von „Panorama“ spöttisch bemerkte, dass diese immer auf Tuchfühlung mit den Schlagzeilen ihrer Kollegen sein wollen. Nichts fürchtet der Journalist mehr, als neben dem Trend zu liegen. Das führt dazu, dass sich Schlagzeilen immer mehr angleichen und sich Redaktionsnetzwerke in der Republik verbreiten.
Das alles ist menschlich. Daher ist es unsere Aufgabe, die Journalisten nicht in Versuchung zu führen, nur noch voneinander abzuschreiben. Das geht mit unserem Gesetz, wenn endlich die Nutzer der Medien über den Erfolg oder Misserfolg eines Mediums entscheiden und nicht die Hinterzimmerstrategen in irgendwelchen Villen oder Parteizentralen. Die digitale und technische Revolution macht es jetzt möglich.
Unser Gesetz zur Freiheit der Medien ist der erste Schritt in die richtige Richtung. Unser Gesetz garantiert die Zulassungsfreiheit und das Verbot von Subventionen für
einzelne Anbietergruppen. Der als Haushaltsabgabe getarnte Rundfunkbeitrag für die öffentlich-rechtlichen Medien dürfte als Beispiel genügen.