Protocol of the Session on May 24, 2019

Sie fragen sich sicherlich Folgendes: Brauchen wir diesen gesetzlichen Gedenktag? Ja, wir brauchen diesen stillen Gedenktag. Wir brauchen einen Tag ohne Neonaziaufmärsche und ohne linke Gegendemos, auch ohne Menschenketten, einen Tag der Stille eben.

Heute können wir uns die Dimensionen dieses Krieges kaum mehr vorstellen. Wie schrecklich war erst kürzlich im April der Tag, als wir Notre Dame in Flammen sehen mussten. Waren wir nicht alle erschüttert? In Sachsen brannte im Jahr 1945 nicht nur die Frauenkirche. Die Bomben auf Dresden, Leipzig und Chemnitz verbrannten Tausende Menschen und zerstörten wertvollste europäische Kultur. Es waren Kirchen, in denen Bach und Händel die Orgel gespielt haben. Es waren Opernhäuser, in denen Mendelsohn, Wagner und Strauß Uraufführungen dirigierten. Das waren auch Wohnungen, Altenheime und Krankenhäuser voll mit hilflosen Menschen.

Der 13. Februar ist der Tag, an dem man in Stille innehalten muss. Der laute Streit über diesen Jahrestag muss endlich ein Ende haben. Ziel unseres Gesetzentwurfs ist es, ein stilles und würdiges Gedenken an die Schrecken des Bombenkrieges zu ermöglichen. Wir fordern deshalb einen gesetzlichen Gedenk- und Trauertag gemäß § 2 des Sonn- und Feiertagsgesetzes. Darüber hinaus wird dieser Gedenk- und Trauertag ausdrücklich dem Andenken an alle Opfer von Bombenkriegen und Massenvernichtungswaffen gewidmet. Der Name und das Schicksal Dresdens stehen auch für das Schicksal aller weltweiten Bombentoten dieses schrecklichen sinnlosen Krieges.

In unseren Partnerstädten Coventry, Breslau, Rotterdam und Sankt Petersburg gab es ebenso unzählige Opfer zu beklagen. Neben Hiroshima und Nagasaki gibt es weltweit kaum Namen, die so wie Dresden für die ungeheuerlichen Schrecken des Bombenkriegs gegen die Zivilbevölkerung und das kulturelle Erbe der Menschheit stehen. In Hiroshima und Nagasaki gibt es übrigens seit 72 Jahren einen ähnlichen Gedenktag, wie wir ihn heute fordern.

Wir, hier in diesem Hause, haben heute die Möglichkeit, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf eine Botschaft für den Frieden um die Welt zu schicken. Der 13. Februar soll zukünftig ein Zeichen dafür sein, dass diese schlimme Art der Kriegsführung nie wieder und nirgendwo auf der Welt auch nur ansatzweise stattfinden darf.

Der 13. Februar soll zukünftig der Tag des stillen Gedenkens an eine der schlimmsten Nächte Dresdens sein. Der 13. Februar soll zukünftig der Tag der Trauer für alle Sachsen sein. Daher bitte ich Sie, unserem vorliegenden Gesetzentwurf zuzustimmen.

(Beifall bei der AfD)

Meine Damen und Herren! Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf Gesetz zum Schutze des Jahrestages 13. Februar als sächsischer Gedenk- und Trauertag für die Opfer der Bombenkriege, Drucksache 6/17600, Gesetzentwurf der AfD-Fraktion, an den Innenausschuss zu überweisen.

(Staatsminister Prof. Dr. Roland Wöller unterhält sich mit dem Abg. Jens Michel, CDU)

Herr Innenminister, ich kann mich selbst nicht hören.

(Zuruf des Staatsministers Prof. Dr. Roland Wöller)

Nein, das habe ich auch nicht. Ich habe nur darum gebeten, dass Sie leise reden, damit ich mich selbst verstehen kann.

Meine Damen und Herren! Der Vorschlag ist aber, glaube ich, von Ihnen verstanden worden. Wer zustimmen möchte, dass der Gesetzentwurf an den Innenausschuss überwiesen wird, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Ist jemand dagegen? – Vielen Dank. Gibt es Enthaltungen? – Danke. Bei einer Gegenstimme ist die Überweisung beschlossen. Meine Damen und Herren! Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 7

Erste Beratung des Entwurfs

Gesetz zur Herstellung von Chancengleichheit der Parteien

im politischen Wettbewerb im Freistaat Sachsen

Drucksache 6/17601, Gesetzentwurf der Fraktion AfD

Es liegt keine Empfehlung des Präsidiums vor, eine allgemeine Aussprache durchzuführen. Es spricht daher nur die einreichende AfD-Fraktion und für die Fraktion Herr Abg. Urban. – Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die AfDFraktion bringt heute in erster Lesung einen Gesetzent

wurf zur Herstellung der Chancengleichheit der Parteien im politischen Wettbewerb im Freistaat Sachsen in den Landtag ein.

Wenn Sie einem Bürger hier in Sachsen erzählen, dass die deutschen Altparteien sich allein für ihre Parteistiftungen im Jahr mehr als 580 Millionen Euro genehmigen, dann ernten Sie ungläubige Blicke, und man fragt zurück: Im Ernst? Aber wir haben es schwarz auf weiß. Die AfD

Fraktion im Bundestag hat nach dieser Zahl gefragt. Man hatte ja schon mit allerhand Selbstbedienung gerechnet, die Antwort der Bundesregierung war trotzdem ein Schock und ein Augenöffner. Sage und schreibe 581 428 000 Euro – unglaubliche 581 Millionen Euro – allein im Jahr 2017. 1990, zu der Zeit, als Sachsen neu gegründet wurde, waren es 260 Millionen DM – auch schon eine riesige Summe, aber dann eine Vervierfachung bis 2017.

Meine Damen und Herren! Machen Sie sich eigentlich einmal Gedanken darüber, mit welchem Nettogehalt der Durchschnittsbürger in Sachsen auskommen muss? Schämen Sie sich denn nicht, dass Sie der arbeitenden Bevölkerung, die unsere Wirtschaft und unsere Gesellschaft trägt, so viel Geld aus der Tasche ziehen? Schämen Sie sich denn nicht, dass Sie sich so viel sauer verdientes Geld für Ihre parteinahen Strukturen genehmigen?

Sie meinen, Sie müssten Ihre Macht absichern, durch die Durchfinanzierung von Parteikadern, durch Gefälligkeitsgutachten, Doktorarbeiten und Propagandaseminare.

Dabei haben wir so viel echte und unabhängige Wissenschaft in Deutschland, die Sie nicht zur Kenntnis nehmen, deren Ergebnisse Sie sich verschließen, weil Sie meinen, Ihre durch Parteistiftungen finanzierten Experten wissen es besser.

„Die Partei, die Partei, die hat immer Recht.“ Meine Damen und Herren, diese Töne wollen wir nie wieder hören. Wir wollen keine staatsfinanzierte Parteioligarchie mit Meinungsmonopol.

Die Parteien müssen wieder zu dem werden, was sie nach dem Grundgesetz sein sollen: Institutionen, die Demokratie in der Praxis möglich machen, die Demokratie mit Leben erfüllen.

Wenn Sie sich auf dem Umweg über ihre Stiftungen mit Geld überschütten und damit uns, eine neue Bewegung aus dem Volk, verleumden, dann sind Sie keine Ermöglicher von Demokratie, dann sind Sie Verhinderer von Demokratie. Dann haben Sie Ihren verfassungsgemäßen Auftrag verfehlt.

Die Stiftungen sind aber nur ein Teil der Selbstbedienung. Es geht noch darüber hinaus. Mittel aus dem sächsischen Landeshaushalt – das haben wir lückenlos nachgewiesen – finden ihren Weg in die Finanzierung von Programmen wie „AfD? Adé!“, die einzig und allein einer primitiven Diffamierung des politischen Gegners dienen. Damit wird die Chancengleichheit der Parteien im Wettbewerb der politischen Ideen, ja, damit wird Demokratie selbst angegriffen, und zwar mit Mitteln aus dem Haushalt des Freistaates.

Nicht nur die Bundesregierung, sondern auch die gleichgepolte Regierung des Freistaates fördert über verschiedene Programme ansonsten nicht näher definierbare politische Multiplikatoren. Merkwürdig ist, das Einzige, das diese Geförderten in der Regel gemeinsam haben, ist ihre Gegnerschaft zur AfD. Diese Förderung erfolgt noch dazu lediglich aufgrund von Haushaltsansätzen. Nach der

vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Wesentlichkeitstheorie bedürfen wesentliche Entscheidungen einer materiell gesetzlichen Grundlage mit Außenwirkung. Ein Haushaltsgesetz als nur formelles Gesetz genügt dieser Anforderung nicht. Die Gewährung von Leistungen ist dann wesentlich, wenn sie den grundgesetzlich geschützten Freiheits- und Gleichheitsanspruch der Bürger berührt oder sonstig für das Gemeinwesen Bedeutung hat. Hier greifen beide Gründe, die politische Chancengleichheit und die hohe Bedeutung für das Funktionieren der Demokratie.

Das Grundgesetz der Chancengleichheit verbietet es dem Staat nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, durch finanzielle Zuwendungen faktische Ungleichheiten in den Wettbewerbschancen zu verschärfen. Die Grenzen der staatlichen Finanzierung politischer Parteien dürfen auch nicht durch eine staatliche Finanzierung von sonstigen politischen Akteuren verletzt werden. Entgegen diesen verfassungsrechtlichen Vorgaben betreibt die Regierung des Freistaates eine wilde Politikfinanzierung, die dem verfassungsrechtlichen Neutralitätsgebot Hohn spricht. Die Staatsregierung greift damit unter anderem in verfassungsrechtlich verbotener Weise in den laufenden Wahlkampf ein.

Diese verfassungswidrige Situation zwingt den Gesetzgeber des Freistaates zum Handeln, und zwar sofort. Das von uns hier vorgelegte Gesetz ist notwendig, um die Chancengleichheit der Parteien wieder herzustellen.

Chancengleichheit wird gewährleistet durch Artikel 21 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 18 der Verfassung des Freistaates und durch Artikel 40 der Verfassung, dem Recht der Opposition auf Chancengleichheit in Parlament und Öffentlichkeit. Diese Rechte fordern wir für uns und für die Demokratie in diesem Land ein.

Es liegt auf der Hand, dass sich die AfD gegen Verfassungsbruch zu ihren Lasen zur Wehr setzen muss. Das ist unsere demokratische Pflicht auch gegenüber den Wählern. Wenn der Gesetzgeber untätig bleibt, werden wir den Weg zum Verfassungsgericht gehen. Aber noch hoffen wir, dass Sie ebenso überzeugte Demokraten sind wie wir.

Wir fordern Sie auf: Sagen Sie Ja zu ehrlicher und wahrhafter Demokratie. Stimmen Sie diesem Entwurf zu!

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Sie wünschen bitte, Herr Lippmann?

Herr Präsident, ich bin mir selbst gerade unschlüssig: Eine Kurzintervention zu Einbringungen? Das ist möglich, wenn ich richtig nachdenke.

Es handelt sich um kein Schlusswort, um keine Regierungserklärung. Wir sind auch nicht in einer Debatte.

Gut, das war der Punkt.

Ich habe Sie leider zu spät gesehen. Der Schluss war so schnell, sonst hätte ich das noch zugelassen.

Alles gut. Danke.

Meine Damen und Herren! Es gibt den Vorschlag aus dem Präsidium, den Entwurf Gesetz zur Herstellung von Chancengleichheit

der Parteien im politischen Wettbewerb im Freistaat Sachsen an den Verfassungs- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer stimmt dem zu? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Damit ist die Überweisung beschlossen und dieser Tagesordnungspunkt beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 8