Protocol of the Session on March 11, 2015

Die Kalkulation erfolgt auf der Basis der Kosten des Jahres 2011. Die Kalkulation der Baukosten – das hatten Sie vorhin schon richtig gesagt – entspricht den Festlegungen der Sächsischen Haushaltsordnung. Aufgrund der durchgeführten Schätzungen und der Pauschalenbildung ist für die Gesamtheit der erforderlichen Baumaßnahmen davon auszugehen, dass die Berechnung die tatsächlich anfallenden Kosten realistisch abbildet. Es wird Überschreitungen geben, aber auch Unterschreitungen, denn es handelt sich hierbei um Mittelwerte.

Dies kann jedoch bei der notwendigen Verwendung von Pauschalen und Schätzwerten nicht in gleicher Weise für die Kalkulation der Einzelmaßnahmen gelten. Für diese kann erst im Rahmen der konkreten Einzelplanung eine ähnlich stabile Schätzung erreicht werden, was auch logisch ist. Sie müssen das Grundstück festlegen. Sie wissen nicht, wie hoch die Erschließungskosten sind. Das heißt, die konkreten Kosten können Sie erst in der Einzelplanung festlegen.

Vor diesem Hintergrund hat die Staatsregierung die prognostizierten Baukosten auch nicht für die einzelnen Baumaßnahmen, sondern nur in Summe für das jeweils betroffene Ressort beziffert.

(Enrico Stange, DIE LINKE: Aber die stimmen? – Valentin Lippmann, GRÜNE: Nein, eben nicht!)

Ja, schauen Sie ruhig weiter in die Glaskugel.

(Enrico Stange, DIE LINKE: Das machen Sie doch!)

Sie schauen in die Glaskugel, wir nicht.

(Zuruf der Abg. Eva Jähnigen, GRÜNE)

Dieses Vorgehen wurde von verschiedenen Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung des Verfassungs-, Rechts- und Europaausschusses im Sächsischen Landtag am 26. September 2011 als sachgerecht bestätigt.

(Zuruf von den LINKEN: Das kann man auch anders sehen!)

Die Standortkonzeption der Staatsregierung umfasst die ressortspezifischen Überlegungen zu den Standorten und verknüpft diese mit den wirtschaftlichen und landesentwicklungspolitischen Zielvorstellungen. Die Umsetzung der Standortkonzeption erfolgt als laufender Prozess sukzessive bis ins Jahr 2021. Für jede Einzelentscheidung über Standort und Unterbringung der jeweils betroffenen Behörde ist das Regelverfahren nach den Bestimmungen der Sächsischen Richtlinie Bau einzuhalten. Damit ist gewährleistet, dass in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung der Ziele der Standortkonzeption die wirtschaftlichste Alternative zum Tragen kommt. Dies gilt umso mehr, als der Sächsische Landtag im Rahmen der Verhandlungen zu den jeweiligen Doppelhaushalten über die eingebrachten und veranschlagten Kosten zu beraten und zu entscheiden hat. Das werden wir in den nächsten Wochen wieder erleben.

Die geplanten Baunettokosten kumulieren bis einschließlich 2021 auf insgesamt knapp 295 Millionen Euro. Sie setzen sich zusammen aus den Baubruttokosten von rund 370 Millionen Euro – die Zahl hatten Sie vorhin schon zitiert, und ich kann sie nur wiederholen – abzüglich geplanter Einsparungen durch vermiedene Sanierungsaufwendungen von knapp 75 Millionen Euro. Schauen Sie sich einmal das eine oder andere Gebäude an, das wir sowieso hätten anpacken müssen, um es zu sanieren. Die Summe der kumulierten Kosten bis 2021 ohne Bau liegt geschätzt bei rund 14 Millionen Euro. Darunter verstehe ich beispielsweise Umzugskosten, Trennungsgeld, Behördenumzugskosten und dergleichen mehr. Durch die Aufgabe von Anmietungen bzw. Veräußerungen sind bis zum Jahr 2021 rund 48 Millionen Euro Einsparungen eingeplant.

Die Umsetzung der Standort- und Strukturmaßnahmen ist eine unabdingbare Voraussetzung dafür, die notwendige Reduzierung des Personalbestandes im öffentlichen Dienst des Freistaates Sachsen ohne signifikante Beeinträchtigung der Aufgabenerledigung vollziehen zu können.

Die Einspareffekte im Bereich der Personalkosten können sich deshalb nicht nur auf die im unmittelbaren zeitlichen

Zusammenhang mit der Fusion der Behörden weggefallenen Stellen beschränken. Vielmehr sind hier sämtliche, auch zukünftig durch die Neustrukturierung der Behörden zu realisierende Personalkosteneinsparungen zu berücksichtigen.

Die Erstellung von Feinkonzepten, das heißt konkretisierte Personal-, Raum- und Umsetzungsplanungen, ist grundsätzlich bei jeder Neustrukturierung einer Behörde erforderlich. Nur so kann ein ordnungsgemäßer Dienstbetrieb gewährleistet werden. Ich darf Ihnen auch sagen: Das ist tägliche Arbeit und wird ständig durchgeführt.

Allerdings können diese Feinkonzepte verwaltungspraktisch erst zu einem Zeitpunkt entwickelt werden, ab dem die Realisierung der Neustrukturierung konkret ansteht. Denn erst ab diesem Zeitpunkt liegen alle erforderlichen Rahmendaten vor. Dabei sind auch etwaige kostenbeeinflussende Standardänderungen zu berücksichtigen. Die Standortkonzeption ist ein wesentlicher Baustein dafür, dass auch nach Auslaufen des Solidarpaktes II im Jahr 2019 eine leistungsfähige und wirtschaftliche Landesverwaltung sichergestellt werden kann. Die Umsetzung durch die Regierung erfolgt anhand der gesetzlichen, insbesondere der haushaltsrechtlichen Vorgaben.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Damit hat Herr Staatsminister Prof. Unland für die Staatsregierung Stellung genommen. Wir sind am Ende der Rednerreihenfolge angekommen. Die GRÜNEN haben jetzt die Gelegenheit eines dreiminütigen Schlusswortes. Bitte, Herr Kollege Lippmann.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin über den Verlauf der Debatte, gelinde gesagt, verwundert. Herr Patt, zu Ihrem Eingangsstatement

(Peter Wilhelm Patt, CDU: Immer, wie es in den Wald hineinruft!)

wollte ich mich jetzt gar nicht weiter äußern. Dass Sie danach allerdings weitestgehend am Antrag vorbeiargumentiert haben, wundert mich dann doch.

Zurück zum Antrag. Wenn wir davon ausgehen, dass zum Zeitpunkt des Beschlusses des Standortegesetzes alle Zahlen in der Form bekannt waren, wie Sie, Herr Patt, es meinen, dann stehen wir vor dem Problem, dass ausweislich des Rechnungshofberichtes diese schon nicht mehr stimmen können.

(Beifall bei den GRÜNEN und vereinzelt bei den LINKEN)

Es gibt dabei ein großes Problem. Wir machen das am Beispiel der Finanzämter einmal exemplarisch. Dort wurden Baunettokosten in Höhe von 64,2 Millionen Euro geplant. Nachträglich wurde ermittelt, dass es sich um Baubruttokosten in Höhe von 83,4 Millionen Euro handelt. Mittlerweile geht – ausweislich des Rechnungshofberichts – die Staatsregierung von Baubrutto- und Investitionskosten in Höhe von insgesamt 102,2 Millionen Euro aus. Das ist locker eine Steigerung um 20 Millionen Euro in vier Jahren.

Wenn ich die Zahlen auf dieser Liste hochrechne, die Sie, Herr Staatsminister, der Stellungnahme zum Antrag beigefügt haben, dann besteht hier die große Gefahr, dass bis zu dreistellige Millionenbeträge, also mehrere hundert Millionen Euro, da sind, die eventuell als Mehrkosten entstehen können, und zwar zu dem, was man damals als Baubruttokosten errechnet hat. Von daher haben wir schon ein Problem, das man dem Landtag deutlich darstellen muss.

Frau Kollegin Friedel, wir haben das mit der Kommission vernommen. Das ist sicherlich ein Ansatzpunkt, um das Pferd von der richtigen Seite aufzuzäumen. Aber diese Kommission kann unseres Erachtens die Arbeit nur sinnvoll aufnehmen und nur sinnvoll arbeiten, wenn man die weitere Umsetzung des Behördenkarussells vorher auf Eis legt. Wenn man das nicht tut – das werden wir morgen bei der Diskussion zur Kommission, die die Polizei evaluiert, ebenfalls haben –, dann kann man diese Kommission nicht ergebnisoffen arbeiten lassen.

(Vereinzelt Beifall bei den GRÜNEN)

Zudem halte ich es für die Kommission vollkommen unschädlich, wenn man hierzu die Kosten mitteilt und eine Aktualisierung der Kosten-Nutzen-Bilanz vorlegt. Es schadet definitiv nicht zu wissen, was hierbei an Mehrkosten entstanden ist, damit wir wissen, was in den nächsten Jahren auf den sächsischen Haushalt – auch durch die bereits umgesetzten Maßnahmen – zukommt. Von daher bitte ich Sie nochmals um die Zustimmung zu diesem Antrag.

(Beifall bei den GRÜNEN und vereinzelt bei den LINKEN)

Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 6/363 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. Vielen Dank. – Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Eine ganze Anzahl von Stimmenthaltungen. Damit ist die Drucksache 6/363 nicht beschlossen und der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 11

Beschlussempfehlungen und Berichte der Ausschüsse zu Anträgen

Sammeldrucksache –

Drucksache 6/1079

Wird das Wort dazu gewünscht? – Das ist offensichtlich nicht der Fall. Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstim

mungsverhalten im Ausschuss fest. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet.

Meine Damen und Herren, ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 12

Beschlussempfehlungen und Berichte zu Petitionen

Sammeldrucksache –

Drucksache 6/1080

Zunächst frage ich, ob einer der Berichterstatter zur mündlichen Ergänzung der Berichte das Wort wünscht. – Das ist nicht der Fall. Da kein Verlangen nach Aussprache vorliegt, kommen wir sogleich zur Abstimmung.

Meine Damen und Herren! Zu verschiedenen Beschlussempfehlungen haben einige Fraktionen ihre abweichende Meinung bekundet. Die Information, welche Fraktion und welche Beschlussempfehlung dies betrifft, liegt Ihnen zu der genannten Drucksache ebenfalls schriftlich vor. Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss unter Beachtung der mitgeteilten abweichen

den Auffassung einzelner Fraktionen fest. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet.

Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung der 9. Sitzung des 6. Sächsischen Landtags ist abgearbeitet. Das Präsidium hat den Termin für die 10. Sitzung auf morgen, Donnerstag, den 12. März 2015, 10 Uhr, festgelegt. Die Einladung und die Tagesordnung dazu liegen Ihnen vor. Die 9. Sitzung des 6. Sächsischen Landtags ist geschlossen.