kert ist, ist nichts als grober Unfug und nichts anderes als die Reformulierung falscher rechter Hetze.
Zum Antrag der AfD-Fraktion. Die AfD will vom Bund die volle Erstattung der Asylkosten und von der Staatsregierung Transparenz über die Kosten, die insbesondere seit dem Jahr 2015 entstanden sind. Das ist eine Debatte, die wir seit dem Jahr 2015 regelmäßig und intensiv geführt und an der wir uns als Linksfraktion auch beteiligt haben.
Wir wissen, dass die Gesamtkosten für die Aufnahme, die Versorgung, die Betreuung und vor allem die Integration von Geflüchteten über die Phase von der Antragstellung bis zur Entscheidung, für die der Bund seit dem Jahr 2015 eine Pauschale zahlt, weit hinausgeht. Aus unserer Sicht beginnt mit der Zuweisung an die Kommunen die eigentliche Integration. Menschen dürfen in Wohnungen ziehen, sie dürfen zur Schule gehen, nehmen eine Ausbildung oder eine Arbeit auf, sie lernen die deutsche Sprache, sie werden zum Teil dieser Gesellschaft. Das heißt aber auch, dass vor allem die Kommunen die Kosten zu tragen haben, die sie aufgrund ihrer strukturellen Unterfinanzierung – darüber müssen wir auch reden – nicht aus eigener Kraft stemmen können. Hierbei ist der Bund in der Pflicht, hierbei sind aber auch die Länder in der Pflicht. Was hierzu bisher geleistet wurde, reicht aus unserer Sicht nicht aus.
Um dies zu erkennen, brauchen wir den Antrag der AfDFraktion allerdings nicht. Die Linksfraktion hat bereits im Jahr 2014 im Bundestag – also dort, wo das Thema tatsächlich hingehört – begehrt, die Höhe der Erstattung der Kosten für Unterkunft massiv anzuheben, und die komplette Übernahme der Sozialleistungen für Geflüchtete durch den Bund gefordert. Mit diesem Antrag hat meine Partei vorausschauend agiert – in einer Zeit, in der der Anstieg der Zahl Geflüchteter schon klar absehbar war – und dort zum Handeln aufgefordert, wo das Anliegen auch wirklich hingehört.
Hier im Sächsischen Landtag haben wir als Linksfraktion zudem in den letzten vier Jahren mehrfach Vorschläge für eine bessere finanzielle Unterstützung der Kommunen über das Flüchtlingsaufnahmegesetz gemacht. Wir sind da ein bisschen weitergekommen. Wir halten aber – und da erinnere ich an die Diskussion vor ein paar Monaten zum neuen Flüchtlingsaufnahmegesetz – auch die neue Pauschale nicht für auskömmlich, insbesondere im Hinblick auf die Kostenentwicklung in den kreisfreien Städten.
Mit unserem Entwurf für ein sächsisches Integrationsgesetz, das auch in den nächsten Monaten zur Diskussion und Beschlussfassung stehen wird, schlagen wir zudem eine kommunale Integrationspauschale vor, die dort ansetzt, wo das Flüchtlingsaufnahmegesetz aufhört, und vor allem die kommunale Infrastruktur stärken soll.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das Finanzgeflecht zwischen Bund, Ländern und Kommunen ist ein kompliziertes, und wir als LINKE meinen, dass die BundLänder-Kommunen-Finanzbeziehungen solidarisch und aufgabengerecht neu gestaltet werden müssen. Diese
Debatte darf aber nicht an der Debatte über die Kosten für Asyl aufgezogen werden. Das ist eine weitaus komplexere und kompliziertere Debatte, die wir miteinander führen müssen und die wir auch führen wollen.
Schluss muss aber sein mit der Spaltung der Gesellschaft, die die AfD mit diesem Antrag neu anheizen will – und das über drei Jahre nach 2015. Das ist eigentlich unsäglich.
Schlussendlich – und das ist eine Botschaft, die ich hier bewusst setzen will – handelt es sich bei den Menschen, um die es hinter diesen Asylkosten geht, also bei den Geflüchteten, um neue Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Teil dieser Gesellschaft werden sollen oder zum Teil auch schon sind. Sie sind eben nicht in erster Linie Kostenfaktoren, sondern tragen zu einer funktionierenden Gesellschaft bei. Aus Leistungsempfängern, die sie natürlich erst einmal sind, werden aber langfristig Steuerzahlerinnen und Steuerzahler – Menschen, die mit ihrer Tätigkeit, mit ihrem Tun etwas zum Gemeinwesen beitragen. Langfristig – das sagen auch diverse Studien von Wirtschaftsinstituten – wird dieses Land von Zuwanderung auch durch Asyl profitieren.
Dafür muss jetzt investiert werden – da hat der Freistaat investiert –, er muss aber noch mehr investieren in Bildungsinfrastruktur, in Integrationsmaßnahmen und auch in die interkulturelle Öffnung aller Poren dieser Gesellschaft, damit die Emigranten, die Geflüchteten nicht wieder abhauen, wenn sie das überhaupt dürfen. Dafür müssen auch Barrieren gesenkt werden, die insbesondere Asyl suchenden Menschen in den Weg gelegt werden, wenn es um Bildung, Arbeit und Teilhabe an dieser Gesellschaft geht.
Schlussendlich werden wir diesen Antrag ablehnen. Er belebt wieder eine Hetze, die wir hier über Jahre schon seit 2015 immer wieder hören mussten, verbreitet wieder einmal Unwahrheiten, er greift viel zu kurz in der Frage der Finanzierung der Kommunen und ist vor allem schlicht und ergreifend überflüssig.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag einen öffentlichen Bericht über die Ausgaben des Landes und der Kommunen für Integration und Asyl. Diese Informationen liegen dem Landtag und der Öffentlichkeit bereits vor. Die Staatsregierung hat verschiedene Anfragen zu diesem Thema beantwortet und damit den geforderten Bericht abgegeben. Halten wir also fest: Dieser Punkt ist abgehakt.
Weiter fordert die AfD eine sächsische Bundesratsinitiative, die die Bundesregierung verpflichten soll, im Freistaat
Noch einmal anders ausgedrückt: Sachsen soll um die Zustimmung von 15 anderen Bundesländern werben, um ausschließlich im Freistaat angefallene Kosten zu übernehmen, nicht aber die der anderen Bundesländer.
Ich muss kein Prophet sein, um die Aussichtslosigkeit und Absurdität dieses Unterfangens vorherzusehen. Ein solcher Antrag ist unsolidarisch, richtet sich gegen andere Länder und ist damit zum Scheitern verurteilt.
Nicht nur aus diesen Gründen lehnen wir diesen Antrag ab. Die Stellungnahme der Staatsregierung zum Antrag liefert weitere Argumente. Der Bund beteiligt sich an den Aufwendungen für Asyl und Integration und bekennt sich grundsätzlich zu seiner Kostenverantwortung. Gegenüber dem Bund hat Sachsen die Erwartung kundgetan, dass sich Berlin strukturell, dauerhaft und dynamisch an den Kosten beteiligt, die in diesem Zusammenhang entstehen. Außerdem werden wir weiterhin an einer kontinuierlichen Anpassung der Bundesbeteiligung arbeiten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir behandeln heute den AfD-Antrag mit dem Titel „Wer bestellt, bezahlt…“. Schon allein diese Überschrift lohnt, sie sich genauer anzuschauen. Das haben meine Vorrednerinnen und Vorredner schon getan. Herr Barth, Sie zielen natürlich auf das Konnexitätsprinzip ab, aber eigentlich ist das, was Sie hier formulieren, ein Hinweis darauf, dass Sie hier eine wirklich ungesunde Fixierung auf das Thema Flüchtlinge entwickelt haben.
Das sieht nämlich so aus, als ob es einen Katalog gäbe, wo Frau Dr. Merkel dann auswählt, wie viel „Stück Flüchtlinge“ Deutschland aus welchem Land bestellt. Deswegen greift dieses Thema „Wer bestellt, bezahlt“ eigentlich nicht ins Konnexitätsprinzip, sondern ist zynisch, so wie es Kollegin Nagel schon beschrieben hat.
Es ist ein Vehikel – das wissen Sie auch, Herr Barth –, denn Sie wollen eigentlich nicht über Finanzierungsfragen sprechen; Sie wollen über diese Fixierung, die wirklich ungesund ist, nämlich Flüchtlinge, sprechen. Das können Sie auch gern tun – das steht Ihnen zu –, aber der Duktus des Antrags zeigt eigentlich etwas anderes.
Wir bleiben einmal bei dem Antrag. Kollegin Lang hat es schon gesagt: Der Bund beteiligt sich an den Aufwendun
gen für Integration und Unterbringung – das ist ganz klar – und das Grundgesetz hat auch die entsprechenden Finanzierungsregelungen geschaffen. Sie fordern eine sächsische Sonderbehandlung. Man muss aber deutlich sagen: Das, was der Freistaat verhandelt, macht er nicht schlecht. Deswegen ist das Verhandlungsformat das, was sich bewährt hat, und wir brauchen keine sächsische Sonderbehandlung. Wenn wir nämlich schauen, wie die Vergleichszahlen in anderen Bundesländern sind, dann würden wir uns damit wahrscheinlich lächerlich machen.
Festzustellen ist: Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben mit der Kanzlerin Einnahmenkorridore und Entlastungsmaßnahmen im Bereich Asylkosten geschaffen, die ich noch einmal kurz zusammenfassen möchte. Das ist zum einen das Thema Umsteuerung von Umsatzsteueranteil und Entflechtungsmitteln, das ist die erhöhte Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II und SGB XII, und mit den erhöhten Umsatzsteueranteilen für die Länder trägt der Bund auch Teile der Kosten für die Betreuung der unbegleiteten minderjährigen Ausländer nach
SGB VIII. Ich sagte schon, das Grundgesetz hat schon vor Jahren die Grundlage für die entsprechenden Finanzierungsregelungen gelegt.
Sie behaupten, dass in den Landkreisen aufgrund der Asylkosten in anderen Bereichen eingespart werden muss. Das ist eine Lüge. Ich komme aus dem Landkreis Görlitz. Wir sind einer der ärmsten Landkreise – das wissen Sie.
Wir haben Haushalte aufgestellt, und in diesen Haushalten gab es keine Kürzungen in den Bereichen Vereinsförderung aufgrund der Asylkosten – ganz im Gegenteil, wir profitieren insbesondere von den Mitteln, die über den Bereich Integration kommen.
Ich möchte auf zwei Punkte in Ihrem Antrag eingehen. Der eine betrifft das Thema I.1. Hier schreibt die AfD von illegaler Masseneinwanderung. Sie verweisen in der Begründung auf ein Gutachten von Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio. Zur Wahrheit gehört, dass das Gutachten unter Wissenschaftlern eine Debatte ausgelöst hat. Diese Debatte und auch die wissenschaftlichen Studien, die daraufhin kamen, kommen mehrheitlich nicht zu dem von Prof. Di Fabio veröffentlichten Ergebnis.
Des Weiteren – das wissen Sie – sind gegen Frau Dr. Merkel etwa tausend Anzeigen beim Generalbundesanwalt eingegangen. Diese Anzeigen wurden alle geprüft und eingestellt, weil sie sich als haltlos erwiesen haben, und auch der Europäische Gerichtshof hat sich mit dem Thema befasst und 2017 geurteilt, dass die deutsche Flüchtlingspolitik rechtmäßig gewesen sei. Ich hoffe, Sie gehen jetzt nicht so weit, die juristische Integrität dieser Institution anzuzweifeln – wenn doch, lassen Sie es uns wissen.
Dann schreiben Sie in Abschnitt II Punkt 1 – ich zitiere –: „Die Staatsregierung wird aufgefordert, jährlich einen Bericht zu erstellen und zu veröffentlichen, der den Zeitraum von 2010 bis zum Ende des vorangegangenen Jahres untersucht und den Anstieg der Ausgaben auf allen öffentlichen Ebenen transparent darstellt.“
Es entsteht der Eindruck, dass die Ausgaben ausschließlich angestiegen sind und immer noch ansteigen. Jetzt ist es aber so, dass die Zahl der Menschen, die in Sachsen Asyl suchen, bereits seit dem Jahr 2016 stark zurückgegangen ist. Viele sind mittlerweile auch einfach weg. Die AfD-Fraktion hätte schreiben können: „wie sich die Ausgaben entwickelt haben“. Das ist ein Unterschied, aber ich nehme an – korrigieren Sie mich, wenn ich mich irre –, die Wertung war Ihnen als AfD-Fraktion wesentlich wichtiger. Das ist eine Frage des politischen Stils.
Der Bericht, den Sie fordern, ist nicht erforderlich. Wir sprechen im Ausschuss umfänglich über die Kosten. Es gibt die Haushaltsrechnung und die Übersicht über den Haushaltsvollzug. Die Bundesebene stellt Informationsmaterialien bereit. Es gibt eine Reihe von Anfragen verschiedener Fraktionen, die mit sehr großer Detailtreue beantwortet worden sind.
Der Rechnungshof hat ebenfalls in einem Sonderbericht die Ausgaben des Freistaats ausführlich dargelegt und analysiert.
(André Barth, AfD: Nur für die Erstaufnahmeeinrichtungen, liebe Frau Schubert, nur die Erstaufnahmeeinrichtungen!)
darum bitte ich Sie, Herr Barth, lieber Herr Kollege –, als wären die Zahlen alle geheim und man würde der Bevölkerung, insbesondere der sächsischen Bevölkerung, wissentlich irgendetwas vorenthalten wollen. Dazu zitiere ich einmal Herrn Hütter: „Leute, so ist es doch nicht!“
Dass es Sachsens Kommunen insgesamt schwer haben, ist auf Bundesebene bekannt. Daher wird diese Finanzschwäche, die Sachsens Kommunen zweifelsohne haben, demnächst bei der Neuregelung der Finanzbeziehungen stärker als bisher berücksichtigt werden. Deswegen gibt es auch Programme wie das Schulinvestitionsprogramm. Über dieses Schulinvestitionsprogramm finanziert der Bund in kommunale Infrastruktur, die allen Kindern zugutekommt, egal woher sie kommen. Das ist doch ein deutliches Zeichen.