Protocol of the Session on March 14, 2019

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Staatsminister, ich weiß, Sie sind nicht für die Rede verantwortlich, die Sie eben vorgetragen haben. Lassen Sie mich eingangs zumindest ganz kurz eines sagen: Bevor Polizei mehr dürfen soll, als Verbrecher können können, wäre es vielleicht günstig, wenn wir das Personal der Polizei personell und handwerklich in die Lage versetzen, dass sie das können, was sie brauchen, um das zu bekämpfen, was Verbrecher können. Das wäre vielleicht ein Grundsatz, auf den man sich verständigen könnte; denn das Problem ist – dabei müssen wir überhaupt nicht hin- und herrechnen –: Im Abschlussbericht zur Evaluierung der Arbeit der Polizei wird eindeutig gesagt, man brauche pro Verfahrenskomplex – damit sind nicht die Kollegen gemeint, die mal helfen, die TKÜ durchzuführen oder etwas aus anderen Bereichen zuzuarbeiten, sondern die tatsächlich intensiv an diesen Verfahrenskomplexen arbeiten – fünf Kräfte. Dabei komme ich allein bei durchschnittlich 17 auf 85. Wenn wir weniger als 50 haben und die 20 und 20 zusammenrechnen – also 40 drauflegen –, dann ist es gerade so, dass wir im Wasserstand nicht mehr Oberkante Unterlippe sind.

(Albrecht Pallas, SPD: Das langt, Herr Stange. Punkt! Das können wir so stehen lassen!)

Das ist das Problem. Das muss man einfach mal ganz klar sagen. Das heißt: Das, was wir mehr erkennen könnten, sind wir nicht in der Lage zu erkennen, weil wir personell auf dem Zahnfleisch kriechen. Das ist Tatsache, und darum geht es. Es geht uns überhaupt nicht darum, der Polizei vorzuschreiben, wie sie die Arbeit machen soll, oder den Staatsanwaltschaften etwas vorzuschreiben, sondern in dem Entschließungsantrag sagen wir der Politik, worum es gehen muss: nämlich den Polizeibehörden – vor allem dem LKA – die Möglichkeiten einzuräumen – personell, sachlich und konzeptionell –, die sie benötigen, um ihre Arbeit zur Aufdeckung, zum Erkennen, zur Aufklärung, zur Ausermittlung und zur Strafverfolgung schwerer krimineller Bedrohungslagen erfüllen zu können.

Deshalb geht es um Personal und um die erforderliche Ausbildung. Bisher wird Polizei so ausgebildet, dass es im Grunde eine schutzpolizeiliche Standardausbildung für alle gibt, und dann wird geschaut, wie sie im Laufe der weiteren Arbeit in den Polizeidienststellen zu Kriminalisten werden. Na, halleluja! Dann können wir aber zehn Jahre warten, bevor sie überhaupt die Fähigkeiten ausgebildet haben, die die Leute hatten, die in den nächsten zehn Jahren aus dem LKA ausscheiden. Das ist ein Spiel, das wir auf Dauer so nicht fortsetzen dürfen. Deshalb muss auch die Ausbildung verändert werden.

All dies finden Sie in unserem Entschließungsantrag, und ich darf Sie herzlich bitten, dass wir als Landtag in diesem Sinne den Ermittlerinnen und Ermittlern auch in den Feldern schwerer krimineller Bedrohungslagen und Organisierter Kriminalität den Rücken stärken und ihnen diese Voraussetzungen schaffen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Herr Anton, zum Entschließungsantrag?

(Rico Anton, CDU: Ja!)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Stange! Vielleicht wäre es hilfreich, wenn Sie nicht nur in den Zahlen der Vergangenheit herumwühlen,

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Die für die Zukunft wissen wir doch noch nicht!)

sondern auch die Gegenwart zur Kenntnis nehmen würden.

(Zuruf von der LINKEN: Das machen wir schon! – Zuruf der Abg. Sarah Buddeberg, DIE LINKE)

Was fordern Sie denn in Ihrem Entschließungsantrag? Ausstattung mit den notwendigen modernen Arbeitsmitteln und Techniken: Machen wir schon.

(Valentin Lippmann, GRÜNE: Nein!)

Personalausstattung verbessern: Machen wir schon.

(Enrico Stange, DIE LINKE: Ja, ja!)

Aus- und Fortbildung – wichtiges Thema: Machen wir auch.

(Enrico Stange, DIE LINKE: Ach! Ach!)

Dann kommt ein Punkt, den ich schon für wichtig halte: Vorrang für frühzeitige Aufdeckung von Straftaten. Es ist schlichtweg scheinheilig, dies zu fordern und gleichzeitig die dazu erforderlichen Befugnisse und Instrumente, die der Entwurf des Polizeigesetzes vorsieht, in Bausch und Bogen abzulehnen.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das ist so ein Quatsch, was Sie erzählen! – Weitere Zurufe von den LINKEN)

Die notwendigen Befugnisse sind erforderlich. Das beste Personal, die beste Ausrüstung und auch die beste Ausbildung nützen nichts, wenn die Kolleginnen und Kollegen nicht die erforderlichen Befugnisse haben. Sie stoßen dann in der Kriminalitätsbekämpfung schlichtweg an Grenzen.

(Enrico Stange, DIE LINKE: Das hast du vorhin schon mal erzählt!)

Wer Nein zum Polizeigesetz sagt, sollte beim Thema Kriminalitätsbekämpfung den Ball flach halten, vielleicht

mal an der einen oder anderen Stelle den Mund halten und schon gar nicht einen solchen Entschließungsantrag vorlegen.

(Beifall bei der CDU – Albrecht Pallas, SPD, steht am Mikrofon.)

Gestatten Sie – – Das tut mir leid, die Rede war zu schnell zu Ende. Gibt es weiteren Redebedarf? – Herr Pallas, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, es schadet nicht, noch einmal in die Bütt zu gehen und vielleicht noch einige erläuternde Worte zu den einzelnen Punkten zu finden.

Zum einen merkt man, dass der Antrag mit heißer Nadel gestrickt wurde, nicht nur aufgrund der Zeit, in der er heute Mittag verteilt wurde –

(Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, GRÜNE)

nein, ganz ruhig, Herr Lippmann! –, sondern auch aufgrund der Fülle und der Tiefe der Punkte, die enthalten sind.

Wenn ich mir den ersten Teil, den Feststellungsteil, anschaue, komme ich nicht umhin, ihn als „recht bemüht“ zu bezeichnen, sozusagen etwas nahezulegen, zu umschreiben, dass der Zustand der Ermittlungs- und Sicherheitsbehörden im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Organisierter Kriminalität ganz furchtbar wäre und dass die Staatsregierung nicht in der Lage sei, die Aufgabe wahrzunehmen usw.

(Enrico Stange, DIE LINKE: Einfach den Abschlussbericht nochmals lesen!)

Ich habe ihn gelesen, Herr Kollege Stange. – Alles andere als das kann man herauslesen, aber nicht, dass der Freistaat Sachsen nicht in der Lage sei, diese Aufgabe zu erfüllen.

An Frechheit grenzt der Punkt I.2, in dem Sie unterstellen, dass die Behörden in Sachsen nicht in der Lage seien, neuen Kriminalitätsphänomenen, wie Internetkriminalität usw., zu begegnen.

(Enrico Stange, DIE LINKE: „... legen nahe...“!)

Das grenzt deshalb an Frechheit, weil Sie genau wissen, welche Strukturen geschaffen und welche Maßnahmen bereits ergriffen wurden bzw. welche Maßnahmen im Rahmen der Polizei laufen.

(Zuruf des Abg. Enrico Stange, DIE LINKE)

Ich erwähne nur zwei Dinge, Kollege Stange, das SN4C – das CyberCrime Competence Center Sachsen –, in dem ganz gezielt Internetkriminalität durch Fachleute bekämpft wird, und der dafür neu geschaffene Dienstzweig bei der Polizei, der Computer- und Internetkriminalitätsdienst, bei dem Fachinformatiker zu Cybercops ausgebildet werden. Das spricht eine ganz andere Sprache, Herr Kollege.

(Zuruf des Abg. Enrico Stange, DIE LINKE)

Auf die konkreten Punkte, die Sie fordern, möchte ich einzeln eingehen. Die Verpflichtung zur frühzeitigen Aufdeckung usw. – das ist doch Realität, Herr Kollege. Die Polizei hat gesetzliche Pflichten. Nach dem Polizeigesetz sind Gefahren vom Einzelnen und dem Gemeinwesen abzuwehren. Sie hat Pflichten, nach der Strafprozessordnung Straftaten aufzuklären. Da gibt es überhaupt kein Vertun. Ich weiß nicht, was Sie mit dem Punkt 1. wollen.

Zu Punkt 3 möchte ich erneut die Fachkommission Polizei erwähnen und den bereits laufenden Prozess der langfristigen Personalplanung.

Beim Punkt 4, glaube ich, haben Sie sich ein wenig vertan mit der konkreten Forderung. Selbst innerhalb der Polizei ist es hoch umstritten, wie die Spezialisierung der zukünftigen Kriminalistinnen und Kriminalisten –

Bitte zum Ende kommen!

– ich komme zum Ende – im Rahmen der Ausbildung aussehen soll. Das Spektrum geht von einer Trennung, wie es sie zu DDR-Zeiten gab, über die sogenannte –

Bitte gleich zum Ende kommen!

– Y-Ausbildung, oder es eben so zu belassen. Die Diskussion kann man nicht mit einem Punkt abtun. Deswegen werden wir ihn auch ablehnen.

Danke schön.

Gibt es weiteren Redebedarf zum Entschließungsantrag? – Bitte schön, Herr Lippmann.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Werte Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht vorwegschickend: Ich glaube, wir sollten einmal die Größe besitzen, uns nicht gegenseitig immer vorzuwerfen, wann Entschließungsanträge wie eingereicht worden sind. Das ist ein Bumerang, der in Anbetracht dessen zurückkommt, da sich gestern Koalitionsvertreter dafür entschuldigen mussten, dass sie einen Entschließungsantrag noch kurzfristiger als dieses Ding eingereicht haben.

Von daher muss man ja – –