Folgen sind ein geringerer Verdienst und fehlende Rentenpunkte. Beides führt nicht selten zu wirtschaftlicher Abhängigkeit. Auf die Höhe der Rente wirkt es sich selbstverständlich ebenfalls aus.
Auffällig ist auch, dass die Möglichkeit zu Teilzeitarbeit in den obersten Leitungspositionen faktisch nicht besteht, obwohl dies im Gesetz ausdrücklich aufgeführt ist. Das legt eine Vermutung nahe: Wer zum Beispiel aus familiären Gründen Teilzeit arbeitet, hat automatisch schlechtere Aufstiegschancen.
Ein ähnlich drastisches Bild zeigt sich bei Beurlaubungen ohne Bezüge. Hier liegt der Frauenanteil bei 86 %. Erfahrungsgemäß ist der Grund hierfür in der Regel Familien- bzw. Pflegetätigkeit.
Ein letzter statistischer Punkt, der das desaströse Gesamtbild vervollständigt: Auch beim Beamtenstatus gibt es einen deutlichen Unterschied zwischen den Geschlechtern. Im öffentlichen Dienst arbeiten, wie gesagt, ungefähr zwei Drittel Frauen und ein Drittel Männer. Bei den
Auch hier spricht der Vergleich mit den Zahlen von 2007 Bände. Wenn es wirklich einmal den ernsthaften Versuch gab, hier gegenzulenken, dann ist dieser Versuch grandios gescheitert.
Zuletzt noch ein Wort zu den Frauenförderplänen, die die Grundlage für den Frauenförderbericht bilden. Diese Berichte gehören zu den wichtigsten Instrumenten des Frauenförderungsgesetzes. Man muss den vorliegenden Bericht nicht einmal sehr intensiv lesen – da reicht eigentlich durchblättern –, um festzustellen, dass die Dienststellen dieser gesetzlichen Vorgabe offenbar nicht oder nur sehr unzureichend nachgekommen sind.
Die Analyse, die mit diesem Bericht vorgelegt worden ist, lässt sich nicht schönreden. Das hat Ministerin Köpping auch gar nicht erst versucht. In ihrer Pressemitteilung vom 15. Januar 2019, nachdem der Bericht im Kabinett vorgestellt wurde, lässt sie verlauten: „Der Frauenförderbericht zeigt, dass die bereits im vorigen Bericht festgestellten geschlechtsspezifischen Ungleichheiten nach wie vor vorhanden sind.“ Weiter: „Nur reden allein nützt nichts. Das zeigt das Ergebnis des Frauenförderberichtes. Wenn wir nicht endlich gemeinsam die Ungerechtigkeiten angehen und das Gleichstellungsgesetz verabschieden, dann werden wir auch noch im nächsten und übernächsten Frauenförderbericht sehen, dass Frauen im öffentlichen Dienst in Sachsen keine Spitzenposition einnehmen.“
Frau Köpping, ich gebe Ihnen völlig recht. Nur ist kurz nach dieser Pressemitteilung das Gleichstellungsgesetz beerdigt worden. Teilen der Staatsregierung und der Regierungsfraktion CDU ist die Gleichstellung nach wie vor völlig egal. Da werden munter Berichte verschleppt, gesetzliche Vorgaben missachtet und Koalitionsversprechen gebrochen.
Deshalb müssen wir den Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion und der Regierung noch einmal in aller Deutlichkeit sagen: Gleichstellungspolitik ist kein soziales Hobby, sondern ein Verfassungsgebot.
Wenn Sie das zwischenzeitlich vergessen haben, dann googeln Sie doch bitte noch einmal die Sächsische Verfassung, Artikel 8 – als kleiner Hinweis. Wahlweise hilft auch ein Blick ins Grundgesetz.
Das Frauenförderungsgesetz ist wirkungslos, weil es keine Sanktionsmöglichkeiten vorsieht. Ein modernes Gleichstellungsgesetz wird es auf absehbare Zeit nicht geben. Deshalb ist es heute das Mindeste, unserem Entschließungsantrag zuzustimmen, zu dem ich inhaltlich schon alles gesagt habe und der also schon eingebracht ist.
Der Antrag fordert nichts als die Umsetzung geltenden Rechts und gesetzlicher Pflichten. Deswegen tun Sie gut daran, ihm zuzustimmen.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! Frauen werden bei der Besetzung von Stellen im öffentlichen Dienst nicht automatisch bevorzugt, denn bei allen notwendigen Verbesserungen der Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen muss Artikel 33 Abs. 2 des Grundgesetzes beachtet werden: „Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt.“
Zum Stichtag 30. Juni 2015 betrug der Personalbestand im öffentlichen Dienst des Freistaates Sachsen 212 205 Personen, davon 139 798 Frauen. Dies entspricht einem Frauenanteil von 65,9 %. Im Vergleich zum Vierten Frauenförderungsbericht blieb der Frauenanteil unverändert, im Vergleich zu 1997 allerdings verringerte er sich um 2,6 %. Hinzu kommt, dass im gleichen Zeitraum der Anteil weiblicher Teilzeitbeschäftigter von 30 auf 45 % anwuchs.
Schauen wir uns die Untergruppe „Beschäftigte im Beamtenverhältnis“ an, so dreht sich der Geschlechterproporz mit 56,3 % zugunsten männlicher Beschäftigter. Dies bedeutet zwangsläufig einen noch deutlicheren Überhang von Frauen im Angestelltenverhältnis.
Die aktuelle Personalsituation im öffentlichen Dienst des Freistaates Sachsen stellt sich also wie folgt dar: Weitaus mehr Frauen als Männer arbeiten in diesem Bereich. Die höher dotierten, verbeamteten Funktionen sind allerdings überwiegend männlich besetzt. Gravierend verschiebt sich das Geschlechterverhältnis im Hinblick auf Beurlaubungen mit 75,5 % Beamtinnen bzw. 88,5 % Arbeitnehmerinnen. Für unbezahlte Carearbeit lassen sich im öffentlichen Dienst weit überwiegend Frauen beurlauben. Obere Leitungsfunktionen mit Ausnahme des schulischen Bereichs haben im Berichtszeitraum 2009 bis 2015, absolut gesehen, sogar eine Verringerung des Frauenanteils zu verzeichnen. Auch in obersten Leitungsfunktionen unserer Landesbehörden waren 2015 Frauen mit knapp 6 % im SMWA, knapp 8 % im SMUL, knapp 12 % im SMI und gerade mal 14 % in der Sächsischen Staatskanzlei deutlich unterrepräsentiert.
Verletzen wir hier nicht doch den Artikel 33 Abs. 2 des Grundgesetzes – sprich einen gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern?
Hierarchieabwärts verstärkt sich der Frauenanteil in allen Fachbereichen des öffentlichen Dienstes zunehmend. Als weiterhin männerdominiert erweisen sich auf leitender Ebene im Wesentlichen die Bereiche Allgemeine Behörden, Hochschulen, Staatsanwaltschaften, Justizvollzug und vor allem der Polizeidienst, dies allerdings über den Berichtszeitraum 2009 bis 2015 ausgesprochen stabil. Mit anderen Worten: Hier tut sich in Sachen Aufwuchs des
Frauenanteils seit geraumer Zeit gar nichts. Erfolgreiche Frauenförderpraxis zum Beispiel durch konsequent fortgeschriebene Frauenförderplanung hat hier offensichtlich nicht stattgefunden.
Im Bereich auszubildende Beamtinnen findet sich über die Zeit wiederum eine signifikante Abweichung. Betrug der Frauenanteil in diesem Bereich 2007 noch 48 %, so lag er 2015 nur noch bei gut 34 %. Im Klartext: Wurden junge Leute im Jahr 2007 noch nahezu paritätisch berücksichtigt, erhalten acht Jahre später weibliche Azubis nur noch zu einem Drittel eine Chance auf eine Beamtenlaufbahn in Sachsen. Dies ist ein fatales Zeichen.
Für die Zukunft sächsischer Gleichstellungsarbeit müssen wir unbedingt umsteuern, sollten aktuelle Zahlen diese Entwicklung bestätigen. Da klingt es nahezu euphemistisch, wenn auf Seite 90 des aktuellen Frauenförderberichtes von deutlicher Unterrepräsentanz weiblicher Bewerbungen in oberste Leitungspositionen die Rede ist. Wenn wir sie nicht entsprechend ausbilden, müssen wir uns doch nicht später über fehlende Bewerberinnen wundern.
Für ähnlich bedenklich halte ich die 25 % weiblichen Neueinstellungen im Bereich der obersten kommunalen Leitungsfunktionen. Im Bestand hatten wir in den Kommunen bis dato bereits einen Frauenanteil von 35 % aufzuweisen. Das ist auch hier ein Rollback hinter bestehende Verhältnisse.
Auffallend sind auch die zwei männlichen Neueinstellungen in der obersten Leitungsebene der Polizei. In Anbetracht der lediglich 7,5 % Frauenanteil in diesem Bereich hätten zwei weibliche Neubesetzungen einem wenn auch mäßigen Aufwuchs auf immerhin 10 % gutgetan.
Ich erinnere an Artikel 8 der Sächsischen Verfassung: „Die Förderung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern ist Aufgabe des Landes.“
Das Frauenförderungsgesetz verpflichtet die Ämter und Behörden zu verbindlichen Zielvorgaben zur Beseitigung der Unterrepräsentanz von Frauen. Frauenförderpläne sind das wichtigste Instrument – wir haben es vorhin von Frau Buddeberg gehört – für eine langfristig gezielte Förderung von Frauen, die darauf abzielt, breitere Personalressourcen effizienter zu nutzen. Gezielte Maßnahmen sollen bestehende statistisch belegte Chancenungleichheiten von Frauen abbauen, indem sie der Tatsache entgegenwirken, dass die beruflichen Chancen qualifizierter Frauen an sozialen Vorurteilen und tradierten Rollenvorstellungen scheitern.
In Sachsen erweist sich allerdings Frauenförderplanung als zahnloser Tiger, wie ich anhand der vorliegenden statistischen Zahlen bereits deutlich gemacht habe.
Durch die Frauenförderpläne konnte die geringe Repräsentanz von Frauen in Führungspositionen bisher nicht beseitigt werden. Es gilt immer noch: je höher die Position, desto geringer der Anteil an Frauen. Diese Feststellung trifft nicht nur für die Spitzenämter des öffentlichen Dienstes zu. Wie konsequent diese Vorgaben verfolgt und
eingehalten werden, zeigt schon die Tatsache, dass wir heute aktuell über den Frauenförderbericht von 2015 diskutieren. Selbstverpflichtung allein funktioniert eben nicht.
Ein modernes sächsisches Gleichstellungsgesetz, wie es von unserer Staatsministerin Petra Köpping vorgestellt wurde, hätte hier die erforderlichen Maßnahmen festgeschrieben und dafür gesorgt, dass die sich seit der Wende einschleichende Ungleichbehandlung von Mann und Frau endlich hätte aufgebrochen werden können. Der aufgezeigte Weg hin zu einem modernen, fortschrittlichen Freistaat Sachsen wurde von der CDU abgelehnt, eine vertane Chance.
Meine Damen und Herren! In der Aussprache geht es weiter mit der AfDFraktion. Für die Fraktion spricht Frau Abg. Wilke. Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Entsprechend der Vorgabe des § 17 Sächsisches Frauenförderungsgesetz ist dem Sächsischen Landtag alle vier Jahre ein Bericht zur Umsetzung dieses Gesetzes sowie zur Situation von Frauen im öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen vorzulegen. Der Bericht liegt nun tatsächlich vor.
Jetzt könnte man sehr viel dazu sagen, wie das Verfechterinnen der positiven Diskriminierung bereits taten oder noch tun werden. Formal also, warum mit jahrelanger Verspätung und veralteten Daten von 2015 gearbeitet wurde, oder inhaltlich, warum der Anteil der Frauen in Führungspositionen stagniert oder in manchem Ressort mittlerweile sogar sinkt, wie es in dem Bericht heißt.
Man könnte weiter fragen, ob zukünftig auch über die vielen Trans- oder Diversgeschlechter berichtet werden soll, oder vor allem, wann es den ersten Männerförderungsbericht gibt.
Weiter müsste man fragen, ob es wichtiger ist, dass weibliche Beschäftigte in den höchsten Führungspositionen in den Laufbahn- und Entgeltgruppen unterrepräsentiert sind oder dass dort gute Arbeit geleistet wird, einerlei, von wem.
Wer lieber Grundschullehrerin als Ingenieurin bei VW wird, der braucht sich über weniger Gehalt nicht zu beschweren – das nur nebenbei.
Es ist nur der linken Ideologie des Neides geschuldet, dass wir in einer freien Welt, in der wir alles werden können, was wir wollen, immer dann nach sozialem Ausgleich schreien, wenn wir uns selbst für die schlechtere Variante entschieden haben.
Ganz nebenbei: Im Polizeidienst mit einem Frauenanteil von unter 10 % verdienen Frauen fast 10 % mehr als Männer, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ am 6. März 2019.
Nicht nur eine Anekdote ist, dass eine interne Gehälteranalyse des Softwaregiganten Google tatsächlich die Lohndiskriminierung von Männern ans Tageslicht gebracht hat. Ziel der Studie war es laut einem Bericht der „New York Times“, herauszufinden, ob das kalifornische Unternehmen Frauen und Minderheiten angemessen bezahlt.
Im Ergebnis gab es eine Gehaltserhöhung für 7 360 Männer, die bis dahin weniger verdient hatten als Frauen in vergleichbarer Position.