Protocol of the Session on March 13, 2019

(Zuruf des Abg. Nico Brünler, DIE LINKE – Zurufe von den LINKEN)

Aber weil ich vermute, dass Sie damit einen ironischen Beitrag leisten wollten –

(Zurufe von den LINKEN: Ah!)

so viel ist noch da –, zitiere ich noch aus dieser Rede: „Das zurückliegende Jahr, meine Damen und Herren, hatte mit schneller unbürokratischer Förderung von Breitbandausbau nichts zu tun, sondern hat eher für Verunsicherung gesorgt, dass Projekte liegengeblieben sind.“ Herr Brünler, auch dazu sage ich: Sie waren vielleicht bei der entsprechenden Konferenz selbst dabei. Inzwischen kann man einen Förderantrag für Breitband hundertprozentig gefördert innerhalb einer halben Stunde einreichen. Wenn das nicht Bürokratieabbau und unbürokratisch ist, dann weiß ich nicht, was es ist. Ich glaube weiterhin, wir sind auf dem richtigen Weg.

Danke schön

(Beifall bei der SPD und der Staatsregierung)

Meine Damen und Herren! Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Fraktionen? – Das ist nicht der Fall. Ich frage die Staatsregierung. – Herr Staatsminister Dulig, bitte. Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolle

ginnen und Kollegen! Herr Brünler ist in seinem zweiten Redebeitrag ziemlich zurückgerudert und hat gemeint, es gehe nicht um die Kritik, sondern um die Frage, wie es weitergeht, während es im ersten Redebeitrag noch markige Worte waren. Die Frage ist doch, mit welchem Instrument wir arbeiten.

Sie bieten hier etwas an, das schlichtweg nicht geeignet ist. Denn über die Frage der Zustandsbeschreibung, wo wir stehen, haben wir in diesem Hause in den letzten viereinhalb Jahren viele Debatten geführt. In denen haben wir über alle Fraktionen hinweg klargemacht, dass wir größere Anstrengungen brauchen, dass wir viel vor uns haben, dass wir nicht zufrieden sein können. Es geht um die Frage der Mittel. Deshalb reicht ein Antrag mit markigen Worten nicht aus, denn in der Sache ist der Antrag ungeeignet.

Die Staatsregierung wird schon aus rechtlichen Gründen für eine Ablehnung plädieren. Es wird offenbar der Rahmen verkannt; denn Ziele des Antrages sind verfassungsrechtlich nicht umsetzbar. Wenn Sie also jetzt der Staatsregierung auftragen möchten, sich beim Bund für Dinge einzusetzen, die nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind, dann stellt sich die Frage, ob es Ihnen tatsächlich um eine Lösung geht,

(Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE)

ob es Ihnen tatsächlich um die Sache geht. Fordern Sie allen Ernstes, alle 6 653 Telekommunikationsunternehmen der Bundesrepublik zu enteignen? Oder geht es Ihnen nur darum, die Sächsische Staatsregierung im Bundesrat der Lächerlichkeit preiszugeben?

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das machen Sie schon selbst! Das müssen wir nicht machen!)

Die Rechtslage ist hier nämlich eindeutig. Die habe ich schon das eine oder andere Mal dargestellt. Aber ich mache das für Sie gern noch einmal. Nach dem Grundgesetz, Artikel 73, liegt die ausschließliche Regelungskompetenz im Bereich der Telekommunikation beim Bund. Im Grundgesetz ist auch ganz klar geregelt, dass die Telekommunikationsdienstleistungen als privatwirtschaftliche Tätigkeiten zu erbringen sind. Das ignorieren Sie einfach.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aber das ist doch nicht gottgegeben! Das kann man doch ändern!)

Da bin ich erst einmal froh, dass Sie mit Ihrer Äußerung zugeben, dass Ihr Antrag mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das kann man ändern!)

Sie haben gerade selbst gesagt, dann müssen wir das Grundgesetz ändern. Wenn Sie sogar im Wissen, dass erst das Grundgesetz geändert werden muss, hier diesen Antrag einbringen,

(Zurufe von den LINKEN)

dann machen Sie sich wirklich lächerlich. Entschuldigen Sie, dann müssen Sie einmal Ernsthaftigkeit an Ihren Antrag legen. Das ist ja nun wirklich peinlich!

(Beifall bei der SPD – Nico Brünler, DIE LINKE: Das ist lächerlich!)

Also wirklich!

(Nico Brünler, DIE LINKE: Das ist echt eine Witzfigur!)

Nehmen wir zum Beispiel die von Ihnen genannte nationale Roamingpflicht. Der Bundestag hat vor vielen Jahren beschlossen, dass es in der Telekommunikation einen Infrastrukturwettbewerb geben soll. Genau diesen gewollten Infrastrukturwettbewerb haben wir jetzt. Es gibt Anbieter, die günstigere Preise anbieten können, weil sie weniger in ihre Netze investiert haben. Oder diese Anbieter bieten auf fremden Netzen gegen Marktpreise nur Dienstleistungen an, und es gibt Anbieter, die ihr Netz umfangreicher ausbauen und dafür entsprechend höhere Entgelte aufrufen. Es liegt also an jedem selbst, den Vertrag mit dem Anbieter abzuschließen, der einem das beste Angebot macht – unter Berücksichtigung des Preises und eben auch der Netzverfügbarkeit. So etwas nennt man schlichtweg „Wettbewerb“.

Wenn jetzt die These kommt, es gebe aber Orte, in denen es von keinem Anbieter ein Netz gibt, stelle ich die Frage: Welchen Vorteil würde dann Roaming bringen? Es ist doch ein naiver Wunsch, sich vorzustellen, dass gerade dann in den unterversorgten Ecken ein Anbieter einen Funkmast baut. Das lohnt sich durch Roaming für den einzelnen Anbieter sogar noch weniger.

Glauben Sie mir, die Bundesnetzagentur hat sich im Zuge der bisherigen Frequenzvergaben für den Mobilfunk intensiv Gedanken darüber gemacht, mit welchen Instrumenten sie dabei wie weit gehen kann. Es wurde auch untersucht, welche Möglichkeiten es gibt, wenn man sich im Rahmen unseres Grundgesetzes bewegt. Alles, was man neu festlegt, kann im Übrigen sowieso nur für die Frequenzen gelten, die neu vergeben werden; denn für die Laufzeit der Vergaben sind in einem Rechtsstaat alle an die damit verbundenen Konditionen gebunden.

Dann fordern Sie die Einrichtung einer sächsischen Landesgesellschaft. Diese soll nach Ihren Vorstellungen die funkbasierte Infrastruktur in 5G-Technologie errichten und betreiben. Zum Grundgesetz, zu privatwirtschaftlicher Tätigkeit und privaten Anbietern habe ich schon einiges gesagt. Aber trotzdem weitergedacht: Diese Landesgesellschaft müsste, wenn sie Errichtung und Betrieb eines 5G-Netzes übernehmen soll, erst einmal über Frequenzen dafür verfügen. Der Bund vergibt die Mobilfunkfrequenzen an private Anbieter und nicht an Landesgesellschaften, weil er sich an das Grundgesetz hält.

Nun noch zu einem Punkt, der mich wirklich ärgert: Sie fordern, dass eine Landesgesellschaft Glasfasernetze errichtet und betreibt und die bereits regional laufenden

Förderprojekte der Kommunen organisatorisch und finanziell unterstützt. Hierbei frage ich mich ernsthaft, ob Ihnen bekannt ist, was im Freistaat schon alles läuft, oder ob Sie das im Bundesvergleich weit überdurchschnittliche Engagement der sächsischen Kommunen wissentlich ignorieren.

Wir haben ein Breitbandkompetenzzentrum geschaffen, das die Kommunen genau dabei unterstützt. Darüber hinaus können sich die Kommunen für ihre Förderprojekte individuelle Beratung heranziehen, gleich, ob in technischer oder juristischer Hinsicht, und wir finanzieren das mit dem Förderprogramm „Digitale Offensive Sachsen“. Die Förderung geht also weit über die Förderung der tatsächlichen Investition hinaus und finanziert damit letztlich einen sehr großen Teil der begleitenden Prozesse.

Ich muss noch einmal ausholen, weil man sich eine Forderung nach einer finanziellen Unterstützung wirklich nur dann erklären kann, wenn man die geschaffene Situation in Sachsen vollkommen ausblendet. Also der Reihe nach: Primär erfolgt die Förderung des Breitbandausbaus durch den Bund. Dieser gibt 50 bis 70 % der Investitionskosten. Das ist noch für alle Länder gleich.

Sachsen wiederum stockt diese Förderung auf 90 % auf. Schon das ist keine Selbstverständlichkeit mehr, und damit stehen wir im Ländervergleich ganz vorn. Wir können durchaus noch einmal darauf hinweisen, dass der Digitalisierungsindex, der gestern veröffentlicht wurde, mehrere Kriterien zur Bemessung des Index hat. Ein Hauptkriterium ist der Breitbandausbau, lieber Herr Brünler. Sie müssen sich tatsächlich einmal mit den Kriterien auseinandersetzen. Da beißt die Maus keinen Faden ab. Wir sind deutscher Meister. Wir haben die höchste Zuwachsdynamik aller Bundesländer.

(Zuruf der Abg. Kathrin Kagelmann, DIE LINKE)

Dass wir jetzt auf Platz 4 aller Länder und auf Platz 1 aller Flächenländer gekommen sind, können Sie gern ignorieren. Es zeigt aber, dass das, was wir in den letzten Jahren auf den Weg gebracht haben, gesehen wird, dass die Anstrengungen, die wir hier in Sachsen vollziehen, wirken. Natürlich muss es jetzt darum gehen, dass es auch bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommt. Ich kann nur wiederholen, was ich in fast jeder Debatte hier im Landtag dazu sage: Für die technische Umsetzung ist nicht die Staatsregierung zuständig. Nicht wir ziehen die Kabel. Wir brauchen die Investoren, die das tun. Aber unsere Hausaufgaben in Sachsen haben wir nun einmal gemacht.

(Beifall bei der SPD)

Wenn Sie jetzt fragen, warum nur 90 %: Die Antwort ist einfach. Die Bundesförderung fordert in der Regel einen Eigenanteil von 10 %. Aber Sie wissen auch, wie wir damit umgegangen sind. Wir haben im Doppelhaushalt eine pauschale Zuweisung an die Landkreise beschlossen, damit sie diese Digitalisierungsaufgaben erfüllen können. Diese Aufgaben könnten sie sonst wegen des Breitbandausbaus nicht übernehmen. Deshalb entlasten wir die

Kommunen auf diese Weise. Selbst dabei belassen wir es nicht.

Auf die Förderung der Beratungsleistungen bin ich bereits eingegangen. Der Bund gibt hier einmal 50 000 Euro. Wir erhöhen das für die Landkreise bei flächendeckender Betrachtung auf bis zu 1 Million Euro.

Aber auch dabei belassen wir es noch nicht. Auch zu den Aufwendungen, die den Kreisverwaltungen selbst entstehen, gibt der Freistaat etwas dazu. Pro Jahr gibt es für jeden Landkreis in Sachsen eine pauschale Zuweisung in Höhe von 100 000 Euro. All das sind Unterstützungen, die es so in keinem anderen Bundesland gibt.

Ich kann nur konstatieren, dass der Antrag nicht den Vorgaben des Grundgesetzes genügt, von falschen Grundlagen ausgeht und die Realität in Sachsen ignoriert. Deshalb bitte ich, den Antrag abzulehnen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU)

Meine Damen und Herren! Das Schlusswort hat die Fraktion DIE LINKE, Herr Abg. Brünler. – Bitte sehr, Herr Brünler.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn ich fast vermute, dass es vergebliche Liebesmüh ist, will ich zum Abschluss doch noch einige Worte sagen und für unseren Antrag werben, und ich will insbesondere zu den Ausführungen von Staatsminister Dulig noch einiges sagen.

Das hat mich tatsächlich insofern geärgert, Herr Staatsminister, weil das, was Sie hier gesagt haben, nichts anderes als eine Aneinanderreihung von Selbstgefälligkeiten war. Wenn Sie hier sagen, wir seien Deutscher Meister und dergleichen, dann klingt das für mich ein kleines bisschen wie die Meldungen zur Planerfüllung aus der „Aktuellen Kamera“.

(Vereinzelt Beifall bei den LINKEN)

Nur war es eben auch damals so, dass das Erleben bei den Menschen eben ein anderes ist. Das müssen Sie tatsäch

lich auch zur Kenntnis nehmen. Ich habe keine Ahnung, wie Sie darauf kommen, dass wir hier in irgendeiner Art und Weise die Enteignung aller Telekommunikationsunternehmen gefordert haben – davon werden Sie darin nichts finden –, und wie Sie auf die Idee kommen, dass es grundgesetzwidrig sei, wenn wir Sie auffordern, sich auf Bundesebene für irgendetwas einzusetzen. Das ist doch absurd. Was haben Sie denn für ein Amtsverständnis?

(Staatsminister Martin Dulig: Sie haben doch zugegeben, dass das Grundgesetz geändert werden müsste!)

Jetzt drehen Sie mir mal nicht die Worte im Mund herum.