Protocol of the Session on March 13, 2019

Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien

Es ist keine Aussprache vorgesehen. Dennoch schaue ich noch einmal in die Runde. Möchte jemand sprechen? – Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir jetzt über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien ab. Ich bitte bei

Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gibt es Stimmen dagegen? – Stimmenthaltungen? – Ich sehe wenige Stimmenthaltungen. Ansonsten gibt es eine Mehrheit. Damit ist der Tagesordnungspunkt beendet.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 18

Die Heimaufsicht 2014/2015 im Freistaat Sachsen

Bericht nach § 14 Absatz 3 Sächsisches Betreuungs-

und Wohnqualitätsgesetz – SächsBeWoG

Drucksache 6/15969, Unterrichtung durch das

Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz

Drucksache 6/16920, Beschlussempfehlung des Ausschusses für

Soziales und Verbraucherschutz, Gleichstellung und Integration

Auch hier ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch ein Abgeordneter das Wort zu nehmen? – Ich sehe, dass das nicht der Fall ist. Wünscht die Berichterstatterin noch das Wort? – Frau Schaper ist im Moment nicht zu sehen.

Meine Damen und Herren! Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Ausschusses ab. Ich bitte bei

Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei wenigen Stimmenthaltungen ist mit Mehrheit zugestimmt worden. Auch dieser Tagesordnungspunkt ist abgearbeitet.

Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 19

Fünfter Frauenförderungsbericht des Freistaates Sachsen

Bericht zur Umsetzung des Sächsischen Frauenförderungsgesetzes

(SächsFFG) sowie zur Situation von Frauen im

öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen

Drucksache 6/16530, Unterrichtung durch die Staatsregierung

Drucksache 6/16921, Beschlussempfehlung des Ausschusses für

Soziales und Verbraucherschutz, Gleichstellung und Integration

Hierzu ist eine Redezeit von 10 Minuten je Fraktion vorgesehen. Es beginnt die CDU-Fraktion. Danach folgen DIE LINKE, SPD, AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Frau Abgeordnete Kuge, Sie haben jetzt das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit mache ich es kurz. Ende Januar wurde der Fünfte Frauenförderungsbericht zugegebenermaßen mit einiger Verzögerung veröffentlicht. Dass genau dies ärgerlich ist, gebe ich gern zu. Jedoch bedarf es nicht eines Entschließungsantrages, wie er von den LINKEN vorgelegt wurde, der die Zusammenfassung der Ergebnisse dieses Berichtes ist – zumal wir ausführlich bereits im Ausschuss darüber gesprochen haben.

Die Frauenförderung ist eine stetige Aufgabe, an der wir auch intensiver arbeiten und arbeiten müssen. Dazu stehen wir. Ein Blick in die Staatskanzlei als Beispiel zeigt aber auch, dass durchaus auch Männer Teilzeitlösungen für sich in Anspruch nehmen. Ich plädiere dafür, gemeinsam einen Weg zu finden – und das nicht mit aller Gewalt, sondern durch ein Miteinander beider Geschlechter und auf allen Ebenen. Wir müssen abwägen, wann eine Förderung wirklich gewollt und sinnvoll ist; denn

nicht jede Frau strebt eine hohe Position an und nicht jeder Mann ist für eine Führungsposition geeignet.

Noch ein Satz zum Gleichstellungsgesetz: Der Entwurf des Gleichstellungsgesetzes war nach den Änderungen durch die Ministerien eine gute Diskussionsgrundlage, die nach der Sondersitzung des Gleichstellungsbeirates für uns als CDU einfach nicht mehr tragbar war.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Für DIE LINKE Frau Abg. Buddeberg, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Nein, ich gebe meine Rede nicht zu Protokoll. Zum einen ist es, glaube ich, erst kurz vor 21 Uhr, und ich hätte die Rede auch um Mitternacht gehalten oder noch später.

(Zuruf von der CDU)

Wichtiger ist aber: Der vorliegende Bericht erfordert eine ernsthafte Debatte. Das ist nicht etwas, was wir einfach durchwinken können oder sollten.

Davon abgesehen sollten wir uns als Parlament schon ein bisschen ernst nehmen. Das Plenum dient der Debatte und

der politischen Auseinandersetzung. Deshalb treffen wir uns hier – dachte ich jedenfalls – und tragen Argumente vor, begeben uns in politischen Streit um die richtige Entscheidung. Wenn die Reden aber alle zu Protokoll gegeben werden, wird genau das verunmöglicht. Dann führen wir nur noch Scheindebatten.

(Unruhe bei der CDU)

Ich würde gerne einmal aus Spaß abfragen, wer von Ihnen die zu Protokoll gegebenen Reden eigentlich im Nachgang noch liest und dann vielleicht sogar auf die Kollegin oder den Kollegen zugeht.

Wenn wir die Tagesordnung absehbar nicht schaffen – heute schaffen wir sie ja; aber das liegt genau daran –, dann sollten wir vielleicht lieber über einen dritten Plenartag nachdenken. Das wäre sicher auch eher im Sinne der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landtagsverwaltung und der Fraktionen.

(Beifall bei den LINKEN – Zurufe der Abg. Ines Springer, CDU, und Valentin Lippmann, GRÜNE)

Zum Fünften Frauenförderungsbericht – Bericht zur Umsetzung des Sächsischen Frauenförderungsgesetzes sowie zur Situation von Frauen im öffentlichen Dienst. Vor einem Jahr postete Ministerin Köpping zum Frauentag ein Bild, auf dem zu lesen war: „Wir setzen uns ein für Sachsens Frauen, zum Beispiel mit dem Frauenförderbericht, einem modernen Gleichstellungsgesetz oder der Gründerinnen-Förderung im ländlichen Raum.“ Ich schätze die Arbeit von Frau Köpping sehr, aber diese Beispiele waren im Rückblick, sagen wir einmal, unglücklich gewählt.

§ 17 des Frauenförderungsgesetzes schreibt fest: „Die Staatsregierung legt dem Landtag alle vier Jahre einen Erfahrungsbericht über die Situation der Frauen in den in § 1 genannten Verwaltungen und über die Anwendung dieses Gesetzes vor. Die Staatsministerien haben dazu die erforderlichen Angaben zu machen.“ Der letzte Bericht – also der vierte – stammt aus dem Jahr 2012. Es ist nicht schwer auszurechnen, dass der fünfte Bericht – also der vorliegende – 2016 hätte vorgelegt werden müssen. Er erreicht uns also mit drei Jahren Verspätung.

Wurde er vielleicht vergessen? Das kann eigentlich nicht sein, denn wir haben mittels Kleiner Anfragen hartnäckig nachgehakt: einmal im Juli 2017, dann noch einmal im Oktober 2017 und im März 2018. Dann ist es uns ein bisschen zu bunt geworden. Wir haben im Dezember 2018 als Fraktion DIE LINKE einen Antrag gestellt mit dem Titel: „Staatsregierung darf gesetzliche Berichtspflicht nicht länger verletzen – Fünften Frauenförderbericht Sachsen endlich vorlegen!“ Tatsächlich: Einen Monat später wurde der Bericht vorgelegt, im Januar 2019. „Links wirkt“, habe ich schon im Ausschuss gesagt. Aber drei Jahre verschleppt wurde er trotzdem.

Er liegt jetzt vor – gerade noch so, dass die Vierjahresfrist bis zum nächsten Bericht nicht verstrichen ist. Das zur Genese. Nun liegt der mit Spannung erwartete Bericht

also vor. Ein Grund zum Feiern ist das allerdings nicht; im Gegenteil. Er macht deutlich, was wir bereits befürchtet haben: Es gibt dramatischen Handlungsbedarf.

Das Frauenförderungsgesetz dient, wie der Name sagt, der Förderung von Frauen im öffentlichen Dienst. Deshalb ist festgeschrieben, dass die Dienststellen der Unterrepräsentanz von Frauen entgegenzuwirken haben. Das ist keine neue Aufgabe, denn das Frauenförderungsgesetz gibt es schon seit 1994. Seit dem letzten Bericht sind inzwischen sieben Jahre vergangen. Umso erschreckender ist, dass eine Verbesserung nicht festzustellen ist.

Im Hinblick auf die Beschäftigtenzahlen insgesamt steht es gut um die Beschäftigung von Frauen im öffentlichen Dienst – knapp 66 %, also zwei Drittel, sind weiblich. Der öffentliche Dienst ist damit nach wie vor ein wichtiger Beschäftigungssektor für Frauen in Sachsen. Umso erschreckender, dass trotzdem auch hier eine Reproduktion der ungleichen Geschlechterverhältnisse festzustellen ist. Einfach gesagt: Je höher die Führungsebene, desto geringer der Frauenanteil.

Frauen können im öffentlichen Dienst also beruflich Fuß fassen, aber auch hier stoßen sie an die allseits bekannte gläserne Decke. Der massiven Unterrepräsentanz von Frauen in den obersten Führungsebenen steht auf der anderen Seite eine massive Überrepräsentanz von Frauen in Teilzeitbeschäftigung und bei Beurlaubungen ohne Bezüge gegenüber.

Die absolute Zahl der teilzeitbeschäftigten Frauen ist in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen, während auf der anderen Seite immer mehr Männer in die Vollzeitbeschäftigung kamen. Ich möchte jetzt nicht hören, dass diese Frauen sich alle freiwillig für Teilzeit entschieden haben. Das mag ja sein, aber was gern als Freiwilligkeit verkauft wird, hat doch immer wieder dieselben Gründe: schlechte Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Übernahme von Sorgearbeit.

Folgen sind ein geringerer Verdienst und fehlende Rentenpunkte. Beides führt nicht selten zu wirtschaftlicher Abhängigkeit. Auf die Höhe der Rente wirkt es sich selbstverständlich ebenfalls aus.