Jetzt tun Sie bitte nicht so, als ob dazu in der Vergangenheit nichts passiert wäre. In der letzten Tarifvertragsrunde gab es eine Entscheidung, auf der einen Seite bei Beförderungen die Stufengleichheit oder auf der anderen Seite die Erfahrungsstufe 6 einzuführen. Die Tarifvertragsparteien – Arbeitgeber wie Arbeitnehmer – haben sich aus guten Gründen dafür entschieden, die Erfahrungsstufe 6 einzuführen, die den älteren Lehrerinnen und Lehrern genauso wie den anderen Angestellten im öffentlichen Dienst diesen Unterschied zwischen den Beamten und den Angestellten ein wenig minimieren soll. Das ist die Antwort der Tarifvertragsparteien. Also stellen Sie sich bitte hier nicht so hin, als sei da nichts passiert, als sei niemand in den Genuss gekommen.
Seit 01.01. gilt die Erfahrungsstufe 6; seit 01.10. gibt es die zweite Stufe, die dort eingeführt wurde. Sie wird weiterhin aufwachsen, um genau diesen Unterschied zwischen dem Angestellten und dem Beamten ein Stück weit auszugleichen. Aber das – und das muss ich einer erfahrenen Gewerkschaftsfrau nicht extra sagen – ist ureigenste Aufgabe der Tarifvertragsparteien, nicht die hier des Hohen Hauses.
Es ist mir wichtig – bei dem Punkt hat es weniger mit dem Gesetz zu tun, aber mit dem Handlungsprogramm – und ich freue mich, dass es uns gelungen ist, Beförderungsmöglichkeiten an sächsischen Schulen zu stärken, mehr Lehrerinnen und Lehrer mit Aufgaben zu versehen, ihnen die E 14, zukünftig die A 14 zugutekommen zu lassen. Ich möchte aber auch ganz deutlich sagen, dass ich
mir ein Stück weit um diejenigen Sorgen mache, die jetzt eine Funktionsaufgabe an Schulen wahrnehmen und die sagen: Wenn die E 13 Z kommt, wo bin ich dann mit der E 14, wie sieht es mit dem Abstandsgebot aus? Ja, das ist ein Problem, das ich an dieser Stelle ganz deutlich benennen möchte. Ich weiß auch, dass wir uns darum kümmern, dass wir schauen müssen, welche anderen Entlastungsmöglichkeiten es für diese Berufsgruppe gibt. Wir müssen deutlich machen, dass es uns wichtig ist, wenn Leute besondere Aufgaben übernehmen, wenn sie mit besonderem Engagement an Schulen sind, wenn sie die Schulleitungen unterstützen. Das ist das Credo, das wir haben, dass wir die Fleißigen, die Engagierten belohnen möchten. Deshalb werden wir uns Gedanken darüber machen, wie wir gerade diejenigen, die jetzt in der E 14 sind, anders entlasten können, damit sie tatsächlich auch einen Mehrwert aus dieser ganzen Sache haben werden.
Damit bin ich beim letzten Punkt, der auch hier in der Diskussion immer wieder angesprochen wurde. Es ging um die Frage der Arbeitsbedingungen an sächsischen Schulen, es ging um die Frage der Klassenleiterstunde, es ging um die Frage, wie man Abminderungsmöglichkeiten, Arbeitsentlastungen etc. noch besser ausbringen kann, Regelstundenmaß und dergleichen mehr. Ich bin mir in meiner Position im Klaren, dass wir darüber diskutieren müssen; das ist selbstverständlich. Schulen haben andere Aufgaben wahrzunehmen als noch vor zehn, 15 oder gar 20 Jahren. Auch Lehrerinnen und Lehrer haben andere Aufgaben zu übernehmen.
Es sind andere Arbeitsanforderungen, und deshalb müssen wir darüber reden. Nur wäre es doch unredlich jetzt zu sagen: Wir führen die Klassenleiterstunde ein, weil wir uns alle durchaus über den pädagogischen Inhalt einig sind. Wenn ich aber gleichzeitig weiß, dass diese Klassenleiterstunde ungefähr 700 VZÄ – das sind über 700 Lehrerpersönlichkeiten – Mehrbedarf mit sich bringt, die ich momentan auf dem Markt nicht generieren kann, dann wäre es unredlich, das jetzt zu formulieren. Was würde passieren, wenn wir als Koalition die Einführung der Klassenleiterstunde beschließen? Sie wären doch die Erste, Frau Falken, oder die anderen Oppositionspolitiker, die uns geißeln, wenn es uns nicht gelingen würde, die entsprechenden Lehrerinnen und Lehrer auf dem Arbeitsmarkt zu bekommen oder wenn stattdessen Fachunterricht ausfällt. Ich kann mir Ihre Reaktion lebhaft vorstellen: Nein, liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist unredlich. Wir haben erst einmal unsere Aufgaben zu erfüllen und dann können wir über Arbeitsentlastungen, über Abminderung, über Klassenleiterstunden und alles andere diskutieren.
Schlussendlich geht es darum, dass wir das Problem, das wir in Sachsen haben, lösen wollen und müssen. Die beste Entlastung – das sage ich immer wieder – für alle Lehrerinnen und Lehrer ist, wenn wir mehr Lehrerinnen und Lehrer haben, wenn die Stelle nebenan, von der der Kollege in den Ruhestand getreten ist, wieder durch einen grundständig ausgebildeten Lehrer oder eine Lehrerin gefüllt wird, wenn wir Arbeit auf mehr Schultern verteilen können. Dann kann ich ganz anders Freiheiten im System nutzen, um das System insgesamt voranzubringen, und über die Qualität von Bildung noch ganz anders diskutieren. Deshalb brauchen wir dieses Handlungsprogramm, deshalb brauchen wir die Instrumentarien, um auf dem deutschlandweiten Lehrerarbeitsmarkt wettbewerbsfähig zu sein.
Und ganz zum Schluss bitte ich herzlich alle hier im Hause, diesem Gesetz zuzustimmen, weil ich glaube: Es muss doch in unser aller Interesse sein, im Interesse der Schülerinnen und Schüler, im Interesse der Kolleginnen und Kollegen an den Schulen, im gesamten Interesse des Freistaates Sachsen, wenn wir wieder mehr Lehrerinnen und Lehrer für Sachsen begeistern können. Deshalb bitte ich herzlich darum, diesem Handlungsprogramm und diesem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Meine Damen und Herren, damit kommen wir nun zur Abstimmung. Aufgerufen ist das Gesetz zur Umsetzung des Handlungsprogramms der Sächsischen Staatsregierung zur nachhaltigen Sicherung der Bildungsqualität im Freistaat Sachsen, Drucksache 6/14443. Abgestimmt wird auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Schule und Sport, Drucksache 6/15550.
Meine Damen und Herren, es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor, Drucksache 6/15756, den ich jetzt bitte einzubringen. Herr Abg. Lippmann, bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben viel über die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit der Verbeamtung gesprochen. Ich habe vorhin in meiner Rede deutlich gemacht, dass wir GRÜNEN das durchaus sehr differenziert betrachten. Man kann es vielleicht damit zusammenfassen, dass das Herz Nein sagt, aber der Kopf in Anbetracht der jetzigen Situation Ja.
Deshalb sind wir grundsätzlich bereit, der Verbeamtung zu folgen. Allerdings hat das Gesetz einige gravierende Nachteile, die wir mit diesem Änderungsantrag gerne beheben wollen. Zum einen möchte ich noch mal auf das Thema der Höchstaltersgrenze verweisen. Es erschließt sich mir nicht, warum man diese herabsetzt – außer man kann lediglich pekuniäre Gründe anführen; denn die ständige Rechtsprechung im Beamtenrecht zur Dauer des
weiteren Beamtenverhältnisses ist genauso mit einer Grenze von 47 Jahren noch erfüllt, nämlich mit 20 Jahren.
Sie machen einen eklatanten Fehler, jetzt – um der Lehrerinnen und Lehrer willen ist falsch, sondern vielmehr um ihrer „nichtwillen“ – diese herabzusetzen, indem Sie damit einen Frontalangriff auf die Bemühungen auch der Staatskanzlei im Bereich der Personalverwaltung des Freistaates Sachsen begehen. Denn dort ist es das Ziel, gerade im Bereich der technischen Fachbeamten durchaus Leute in den Dienst zu holen, wenn diese älter sind und über dieser Höchstaltersgrenze von 42 Jahren liegen. Jetzt wird sicherlich wieder auf die Ausnahmebestimmungen verwiesen, die es gibt. Aber eine Ausnahme ist eine Ausnahme. Wenn man die Regel so lassen will, wie man sie in den letzten Jahren immer weiter angehoben hat, dann sollte man aus reinen beamtenrechtlichen und personalrechtlichen Überlegungen und im Sinne einer guten Personalplanung des Freistaates Sachsen dabei bleiben.
Zum anderen machen wir GRÜNEN uns Sorgen um die Frage, ob die Verbeamtung der Lehrerinnen und Lehrer nicht das nächste große Loch bei den freien Schulen reißen könnte. Deshalb halten wir es für notwendig, dass die Absenkungsfaktoren entsprechend angepasst werden, damit die freien Schulen nicht noch weiter ins Hintertreffen geraten, was die Finanzierung und die ordentliche Bezahlung von Lehrkräften betrifft. Dementsprechend wollen wir damit sicherstellen, dass die Regelschulen attraktiver werden und die freien Schulen zumindest jetzt die Möglichkeit bekommen, wenigstens ihre Lehrerinnen und Lehrer so zu bezahlen, dass nicht mit einem riesigen Exodus zu rechnen ist.
Wir sehen aber auch eine Chance des Gesetzentwurfs, und das ist die Frage der Bearbeitung von Personaldaten, bei der wir eine sehr deutlich trennende Position zur LINKEN haben. Das, was mit dem Personaldatenanalysegesetz geplant ist, geht aus unserer Sicht in die richtige Richtung, nämlich landesweit endlich einmal die Zahlen so zu bündeln, dass man ein landesweites Personalkonzept aufstellen kann. Bisher war es durchaus fraglich, wo wir die Daten herbekommen.
Wir haben das bei der letzten Evaluationskommission gesehen. Deshalb ist es sinnvoll, das bei der SK zu bündeln und zu sammeln, allerdings unter einer Prämisse: Wenn die SK die Daten sammelt, wäre es hilfreich, wenn sie dem Landtag diese in Berichtsform zur Verfügung stellt, damit er mögliche Schlüsse ziehen kann. Zum anderen, wenn die Daten schon vorliegen, halten wir es für notwendig, daraus im Sinne eines Personalkonzeptes die Ableitung zu treffen, damit sich das, was wir in den letzten Jahren gemacht haben – Personalplanung im Blindflug im öffentlichen Dienst –, nicht wiederholt. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu diesem Änderungsantrag.
Herr Präsident! Wir würden darum bitten, dass I. Artikel 1 gesondert abgestimmt wird, weil es um die Änderung der Verbeamtung von 42 auf 47 Jahre geht. Die weiteren Anträge, die eingebracht worden sind, können nach unserer Auffassung gemeinschaftlich abgestimmt werden, weil wir dort gerne zustimmen möchten.
Danke, Herr Präsident. – Wir werden diesem Antrag nicht zustimmen können. Ich möchte es an zwei Punkten begründen, die dieser Änderungsantrag beinhaltet: zum einen das Begehren, die Beamtengrenze bei 47 Jahren zu behalten. Ich verweise darauf, dass es Bundesländer gibt, die unter den 42 Jahren, also bei 40 Jahren sind. Es gibt auch Bundesländer, die die Obergrenze bei 50 Jahren haben.
Natürlich müssen wir verantwortungsvoll eine politische Entscheidung treffen, und die haben wir hier getroffen. Wir haben gesagt, aus haushalterischen Gründen liegt für uns die Grenze bei 42 Jahren. Ob wir nun 42 Jahre, 40 Jahre oder 47 Jahre machen – es gibt in diesem Prozess immer Verlierer und Sieger. Das muss man ehrlicherweise sagen. Das, was Prof. Battis in der Anhörung gesagt hat, möchte ich zitieren. Er hat gesagt: „Altersgrenzen sind nicht diskriminierend, sie sind unionsrechtlich und verfassungsrechtlich zulässig.“ Genau aus diesem Grund haben wir uns für diese Altersgrenze entschieden.
Ich möchte einen zweiten Punkt aufgreifen, das Begehren, die Schulen in freier Trägerschaft gleich zu behandeln, das heißt, die Faktoren auf eins zu setzen.
Wir hatten unlängst eine Diskussion beim Bundeskongress der deutschlandweiten privaten Schulen in Dresden. Dort haben wir genau diese Frage diskutiert. Na klar können wir es auf eins setzen, logisch. Dann haben wir als Freistaat den vollen Zugriff auf die Schulen in freier Trägerschaft. Das wollen die Schulen aber nicht. Die Schulen brauchen ihre Freiheiten, weil sie ein anderes Gefüge sind. Sie sind im Land Sachsen und in der Schullandschaft notwendig, aber letztendlich sind es Schulen in freier Trägerschaft. Es muss einen Unterschied zwischen staatlichen Schulen und freien Schulen geben. Genau aus diesem Grund werden wir Ihren Antrag ablehnen.
(Cornelia Falken, DIE LINKE: Da hat keiner was dagegen! – Staatsminister Christian Piwarz: Das wird am Donnerstag im Haushaltsbegleitgesetz abgestimmt!)
Meine Damen und Herren! Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Frau Falken, Sie haben die getrennte Abstimmung gewünscht und meinen aber die römischen Ziffern. Unter I. wollten Sie nicht noch die arabischen Ziffern getrennt – –
Gut. Wir verfahren so. – Meine Damen und Herren! Wer Punkt I. des Änderungsantrages seine Zustimmung geben möchte, zeigt das bitte an. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen, bitte? – Vielen Dank. Gibt es Stimmenthaltungen? – Danke sehr. Bei Dafür-Stimmen und Stimmenthaltungen ist I. nicht beschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung über die Punkte II. und III. Wer hierzu seine Zustimmung geben möchte, hebt die Hand. – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Vielen Dank. Gibt es Enthaltungen? – Bei keinen Enthaltungen und Dafür-Stimmen sind die Punkte II. und III. des Änderungsantrages ebenfalls nicht angenommen worden. Da keiner der Punkte die Annahme erfahren hat, erübrigt sich die Schlussabstimmung, es sei denn, es wird ausdrücklich gewünscht. – Das ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren, damit ist der Änderungsantrag nicht beschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses. Meine Damen und Herren! Ich möchte Ihnen vorschlagen, da keine weiteren Änderungsanträge vorliegen, dass ich Ihnen zunächst die Bestandteile des Gesetzentwurfs einzeln aufrufe und dann eine En-Block-Abstimmung vornehme. Erhebt sich hier Widerspruch? –
Ach nein, das ist nur für die Haare gedacht. – Vielen Dank. Meine Damen und Herren! Ich nenne die Bestandteile des Gesetzentwurfs:
Wir stimmen ab über die neue Überschrift, die nun lautet: Gesetz zur Änderung beamtenbesoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften zur Umsetzung der Verbeamtung von Lehrkräften im Freistaat Sachsen – Artikel 1 Änderung des Sächsischen Beamtengesetzes, Artikel 2 Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes, Artikel 3 Änderung des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes, Artikel 4 Änderung der Sächsischen Haushaltsordnung, Artikel 5 Gesetz über die Personalstruktur und Personalbedarfsanalyse im Freistaat Sachsen, Sächsisches Personalanalysegesetz, Artikel 6 Änderung der Sächsischen Erschwerniszulagen und Mehrarbeitsvergütungsverordnung, Artikel 7 Änderung der Sächsischen Lehrkräftezulagenverordnung, Artikel 8 Änderung der Ernennungsverordnung, Artikel 9 Änderung der Lehramtsprüfungsord
Meine Damen und Herren! Wer den genannten Bestandteilen des Gesetzentwurfs seine Zustimmung geben möchte, zeigt das bitte an. – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke sehr. Gibt es Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei Stimmen dagegen, Stimmenthaltungen sind die Bestandteile des benannten Gesetzentwurfs mehrheitlich beschlossen.
Damit komme ich zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz zur Änderung beamtenbesoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften zur Umsetzung der Verbeamtung von Lehrkräften im Freistaat Sachsen seine Zustimmung geben möchte, zeigt das bitte an. – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke sehr. Gibt es Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Auch hier Stimmen dagegen, Stimmenthaltungen, aber das Gesetz ist mehrheitlich beschlossen, meine Damen und Herren.
Meine Damen und Herren! Mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Wenn es keinen Widerspruch gibt, würden wir dem so entsprechen. – Ich sehe keinen Widerspruch, meine Damen und Herren, dann verfahren wir so.
Meine Damen und Herren! Ich kann den Tagesordnungspunkt noch nicht beenden, da wir den Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 6/15757, noch zu beraten und über ihn abzustimmen haben. Frau Abg. Falken, Sie bringen den jetzt ein. Bitte schön.
Danke schön, Herr Präsident. – Übrigens, Herr Piwarz, hätten Sie vor zehn Jahren auf meine Vorschläge gehört, hätten Sie das Problem nicht und könnten sich für die Weiterentwicklung von Schule – –