Protocol of the Session on February 5, 2015

Durch die Zinsersparnisse des vergangenen Jahrzehnts haben wir uns politische Handlungsspielräume erarbeitet. Das ermöglicht uns, weiter in die Zukunftsfähigkeit des Freistaates zu investieren, ohne unsere Kinder und Enkel mit Schulden zu belasten. 25 Jahre nach der Neugründung des Freistaates Sachsen können wir sagen: Der Aufbau unseres Landes gelingt, ohne den Landeshaushalt überzustrapazieren. Der Entwurf der Staatsregierung für den Doppelhaushalt 2015/2016 gestaltet die weitere positive Entwicklung Sachsens. Er bildet die Grundlage für eine weiterhin zuverlässige Politik zum Wohle aller Bürgerinnen und Bürger im Freistaat.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich nun die Eckdaten des neuen Doppelhaushalts erläutern. Das Haushaltsvolumen liegt in beiden Jahren bei jeweils rund 17,2 Milliarden Euro. Damit hat der Haushaltsplan im Vergleich zum Vorjahr – 2014 – ein leicht wachsendes Volumen. Das Haushaltsvolumen erreicht damit erstmals fast wieder das Niveau vor der Finanzkrise. Er ist der erste Doppelhaushalt unter den Vorgaben des vom Sächsischen Landtag in die Verfassung aufgenommenen Neuverschuldungsverbots und kommt dementsprechend ohne die Aufnahme von Krediten aus.

Investitionen in die Infrastruktur sind äußerst wichtig für Sachsens Zukunftsfähigkeit. Sie verbessern nicht nur die Bedingungen für unsere heimische Wirtschaft, sondern sichern und steigern auch die Lebensqualität aller Bürger im Freistaat. Im Jahr 2015 rechnen wir mit einer Investitionsquote in Höhe von 17,3 %, für 2016 gehen wir von 16,5 % aus. Wenn man die Schadensbeseitigung des Hochwassers 2013 einrechnet, stellt man fest, dass die Werte für das Jahr 2015 bei 20 % und für das Jahr 2016 bei 18,9 % liegen. Damit liegt der Freistaat auch in den nächsten zwei Jahren im bundesweiten Vergleich auf sehr hohem Niveau.

Doch nicht nur die Investitionsquote zeigt, dass wir weiterhin nachhaltig Sachsens Zukunftsfähigkeit stärken und gestalten. Mit dem neuen Doppelhaushalt wollen wir Spielräume, die wir uns durch die Haushaltspolitik der vergangenen Jahre erarbeitet haben, nutzen, um in die fünf Eckpfeiler für Sachsens Zukunft zu investieren: die Sicherung der Bildungsqualität von der Kita bis zur Hochschule, den Ausbau Sachsens als international

führenden Wissenschafts- und Forschungsstandort, die Sicherung des sozialen Zusammenhalts in unserer Gesellschaft, die Stärkung der inneren Sicherheit im Freistaat und die Unterstützung unserer Unternehmen und Handwerker sowie der Ausbau unserer modernen Infrastruktur für unsere Bürger.

Meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf setzt die Staatsregierung den Koalitionsvertrag konsequent um. Als Beispiele möchte ich an dieser Stelle sieben Punkte herausgreifen: Ab September 2015 wird in vier Schritten bis zum Jahr 2018 die Verbesserung des Personalschlüssels in der Kinderbetreuung umgesetzt.

(Beifall bei der CDU und der SPD – Zuruf von den LINKEN)

Die Kosten hierfür übernimmt vollständig der Freistaat.

(Zuruf von den LINKEN: Das stimmt ja nicht!)

Allein für den Landeszuschuss betragen die Ausgaben im Jahr 2016 über eine halbe Milliarde Euro.

(Zuruf von den LINKEN)

Im Schulbereich haben wir die unbefristete Einstellung von mindestens 6 100 Lehrern bis zum Jahr 2019 sichergestellt. Dies ist wichtig, um auf den demografischen Wandel flexibel reagieren und dem Anstieg der Schülerzahlen in den Ballungsräumen gerecht werden zu können.

(Kerstin Köditz, DIE LINKE: Das stimmt auch nicht, Herr Minister!)

Dann schauen Sie einmal in unseren Haushaltsentwurf hinein.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung – Cornelia Falken, DIE LINKE: Das haben wir schon getan!)

In die Schulinfrastruktur fließen Mittel aus dem Zukunftssicherungsfonds in Höhe von 40 Millionen Euro jährlich. Das sind rund 5 Millionen Euro mehr als bisher. Damit unterstützen wir insbesondere auch den Bedarf in unseren Großstädten.

Außerdem stehen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen bis 2017 zusätzliche Bundesmittel in Höhe von 28,3 Millionen Euro bereit. Des Weiteren werden im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichgesetzes Investitionen in Schulen und Kitas mit jährlich 20 Millionen Euro gefördert.

Meine Damen und Herren! Für die Zukunftsfähigkeit des Freistaates sind unsere Hochschulen und Forschungseinrichtungen von großer Bedeutung. Um Sachsen als international herausragenden Forschungsstandort weiter zu stärken, haben wir unseren Hochschulen auch im Doppelhaushalt 2015/2016 Priorität eingeräumt. Die mit den sächsischen Hochschulen geschlossene Zuschussvereinbarung bis 2016 ist im Haushaltsentwurf abgebildet. Außerdem haben wir die Grundlagen für eine langfristige Vereinbarung bis zum Jahr 2025 bereits geschaffen.

Die zentralen Baumaßnahmen im Rahmen der Exzellenzinitiative für die Technischen Universitäten Dresden und Chemnitz wurden in den Haushaltsentwurf aufgenommen. Als Beispiel möchte ich den Neubau für den Hochleistungsrechner an der TU Dresden nennen. Das ist immerhin ein Gesamtvolumen von 45 Millionen Euro, das wir dort verbauen. Nennen möchte ich auch den Neubau einer Versuchshalle an der TU Chemnitz für das Forschungsprojekt „MERGE“. Die Gesamtbaukosten belaufen sich dort auf reichlich 12,5 Millionen Euro.

Insgesamt steigen die Ausgaben für Bildung und Forschung im neuen Doppelhaushalt auf ein Rekordniveau von 5,3 bzw. 5,4 Milliarden Euro. Das ist fast ein Drittel des Haushaltes.

Der soziale Zusammenhalt ist für eine Gesellschaft, die in Frieden und Wohlstand miteinander leben möchte, unerlässlich.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Deshalb gilt es, auch mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf den sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft zu sichern. Die beste Sozialpolitik ist diejenige, die Arbeit schafft. Deshalb war und ist es nach wie vor eine der wichtigsten Aufgaben der Staatsregierung, Arbeitsplätze nach Sachsen zu holen und hier zu erhalten.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Hierfür haben wir in der Vergangenheit große Anstrengungen unternommen, vor allem auch in finanzieller Hinsicht – und das mit sichtbarem Erfolg. Als Beispiele seien die Branchen Maschinenbau, Automobilindustrie, Chemie und Mikroelektronik genannt, die in Sachsen über die Jahre gewachsen sind und zahlreiche Arbeitsplätze geschaffen haben. Im Jahr 2014 hatten über zwei Millionen Erwerbstätige ihren Arbeitsplatz im Freistaat Sachsen. Das ist der höchste Stand seit der Jahrtausendwende.

Meine Damen und Herren! Um die Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft weiter zu steigern, werden weiterhin Anstrengungen notwendig sein; denn eine wettbewerbsfähige Wirtschaft schafft neue Arbeitsplätze, steigert den Wohlstand unserer Bürger, sichert die zukünftigen Steuereinnahmen und somit die soziale Sicherheit und den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Die Förderung der Wirtschaft bildet daher auch in dem vorliegenden Haushaltsentwurf eine bedeutende Priorität. In den Jahren 2015 und 2016 setzen wir einen Schwerpunkt auf die Stärkung des sächsischen Mittelstandes, indem wir unter anderem 400 Millionen Euro pro Jahr für die Wirtschaftsförderung zur Verfügung stellen.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Für den Zusammenhalt einer Gesellschaft ist es unabdingbar, dass der Staat auch für diejenigen sorgt, die nicht am Arbeitsleben teilnehmen bzw. teilhaben können. Deshalb investieren wir auch in den Ausbau einer moder

nen Krankenhausinfrastruktur. Mit dem Ablauf des Jahres 2014 sind die Krankenkassen nicht mehr an der Finanzierung beteiligt. Mit dem neuen Doppelhaushalt ersetzen wir nicht nur diese fehlenden Mittel – das sind 44 Millionen Euro jährlich –, sondern wir erhöhen sie sogar. Insgesamt 130 Millionen Euro im Jahr 2015 und 120 Millionen Euro im Jahr 2016 sind für die Investitionen in Krankenhäuser eingeplant.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Freiwilliges Engagement und ehrenamtliche Arbeit sind tragende Säulen unserer Gesellschaft. Der Freistaat fördert dieses bürgerschaftliche Engagement auf vielfältige Weise. Nennen möchte ich das Projekt „Wir für Sachsen“. Es unterstützt insbesondere Projekte in den Bereichen Soziales, Umwelt, Kultur und Sport. Insgesamt stehen 14 Millionen Euro jährlich zur Förderung des Ehrenamtes zur Verfügung.

Das Sozialstaatsprinzip verpflichtet den Staat zur sozialen Gerechtigkeit in Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung. Es wird ausgefüllt durch die Fürsorge für Hilfsbedürftige, die Schaffung sozialer Sicherungssysteme, die Herstellung von Chancengleichheit und eine gerechte Sozialordnung. Mit dem Entwurf des Doppelhaushalts 2015/2016 trägt die Staatsregierung dafür Sorge, dass das Sozialstaatsprinzip für alle Teile der Bevölkerung erfüllt wird.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Meine Damen und Herren! Alle Menschen im Freistaat sollen sicher leben können. Um die innere Sicherheit weiter zu gewährleisten und zu stärken, erhöht sich der Einstellungskorridor bei der sächsischen Polizei mit jährlich 400 Polizeianwärtern um ein Viertel. Der Freistaat muss aber auch auf neue Bedrohungen unserer Sicherheit und Formen der Kriminalität reagieren. In den nächsten zwei Jahren werden deshalb zusätzlich

100 Spezialisten insbesondere zur Bekämpfung der Cyber-Kriminalität eingestellt. Insgesamt liegt die Personalausstattung der sächsischen Polizei über dem Bundesdurchschnitt. Durch bessere Ausstattung und technische Ausrüstung sorgen wir zusätzlich dafür, dass unsere Polizeibeamten effektiv für die Sicherheit von uns allen sorgen können.

Die Verbesserung der Breitbandinfrastruktur ist wichtig für Sachsens Entwicklung. Die digitale Infrastruktur ist die Autobahn der Zukunft. Die Mittel für den Ausbau des Breitbandnetzes werden von 10 Millionen Euro auf jährlich 31 Millionen Euro verdreifacht. Diese Investitionen sind zugleich ein Infrastrukturprogramm insbesondere auch für den ländlichen Raum; denn ein schnelleres Breitbandnetz schafft wirtschaftliche Entwicklungspotenziale. Diese bedeuten eine große Chance für Sachsen, die es zu nutzen gilt.

Meine Damen und Herren! Die Unterstützung des ländlichen Raumes wird auch im Doppelhaushalt 2015/2016 fortgeführt.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Dabei bietet das EU-Förderprogramm LEADER weiterhin einen innovativen Ansatz. Die ländlichen Regionen erhalten ein eigenes Budget und entscheiden selbst über Fördergegenstände und Förderhöhe. In der aktuellen Förderperiode stehen aus dem Programm insgesamt knapp 430 Millionen Euro zur Verfügung. Das Programm LEADER bietet also Gestaltungsspielräume für den ländlichen Raum, um individuell und verantwortungsbewusst auf Erfordernisse reagieren zu können.

Auch die Kulturraumförderung kommt dem ländlichen Raum zugute. Die Kulturraummittel steigen im neuen Doppelhaushalt um jeweils 5 Millionen Euro auf knapp 92 Millionen Euro pro Jahr. Ab 2017 sind weitere 3 Millionen Euro jährlich mehr vorgesehen.

Die Telemedizin ist zugegebenermaßen noch ein recht neues Feld, das aber in den kommenden Jahren zusehends an Bedeutung gewinnen wird. Diesen Innovationsbereich wollen wir fördern, um modernes medizinisches Wissen im gesamten Land zur Verfügung zu stellen.

Meine Damen und Herren! Die Kommunen sind die Grundlage unseres Gemeinwesens. Sie verfügen über eine gute und vor allem verlässliche finanzielle Ausstattung. Dabei bin ich mir bewusst, dass die eine oder andere Kommune in Sachsen auch vor Herausforderungen steht. Dies erfordert meines Erachtens individuelle Lösungen. Die Kommunen werden vonseiten der Staatsregierung mit ihren Herausforderungen nicht alleingelassen.

Meine Damen und Herren! Neben dem Haushaltsgesetz lege ich Ihnen heute auch den Gesetzentwurf für ein Neuntes Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes vor. Die Ausführungen, die ich soeben zu den Rahmenbedingungen beim Doppelhaushalt gemacht habe, gelten auch für den kommunalen Finanzausgleich der Jahre 2015/2016. Wir haben derzeit noch eine stabile wirtschaftliche Entwicklung.

In der Summe aus Steuern und Mitteln, die die Kommunen vom Freistaat über das FAG erhalten, stehen den sächsischen Kommunen im Jahr 2015 rund 5,9 Milliarden Euro und im Jahr 2016 rund 6 Milliarden Euro zur Verfügung. Der größte Teil davon ist zur freien Verwendung unserer Kommunen bestimmt. Diese Summe stellt ein Rekordergebnis an Einnahmen seit Neugründung des Freistaates Sachsen dar. Damit versetzen uns die aktuellen Rahmenbedingungen in die Lage, die Finanz- und Investitionskraft der sächsischen Kommunen weiter zu stärken. Wir sichern damit nicht nur die kommunale Selbstverwaltung, sondern fördern auch den weiteren Aufbau des Freistaates Sachsen sowohl in den Großstädten als auch im ländlichen Raum.

Meine Damen und Herren! Eines unserer Hauptziele ist es, in den weiteren Aufbau des Landes zu investieren. Dieses Ziel schlägt sich auch im Finanzausgleich in einem hohen Anteil investiver Zuweisungen nieder. So werden die investiven Schlüsselzuweisungen gegenüber dem Doppelhaushalt 2013/2014 wieder deutlich angehoben. Auch die investiven Zweckzuweisungen, also die Förderung spezifischer kommunaler Belange, werden auf dem hohen Niveau vorangegangener Jahre fortgeführt. Den Kommunen werden in den Jahren 2015 und 2016 insgesamt rund 852 Millionen Euro investive Schlüsselzuweisungen und Zweckzuweisungen zufließen. Das sind rund 120 Millionen Euro mehr als im Doppelhaushalt 2013/2014. Damit sind die Kommunen in der Lage, nachhaltig zu investieren und die kommunale Wirtschaft zu stärken. Sie verfügen damit außerdem über Eigenmittel, die sie ohne Förderantrag und Antragsverfahren eigenverantwortlich nach ihren Prioritäten einsetzen können.

Der gesamte Gesetzentwurf über den kommunalen Finanzausgleich basiert auf der Einigung zwischen der Staatsregierung und den Präsidenten der kommunalen Landesverbände am 3. und 4. Juni und am 11. und 13. Dezember 2014. Damit folgen wir einer bewährten Tradition der vergangenen FAG-Änderungsgesetze.

Meine Damen und Herren! An dieser Stelle möchte ich meinen Gesprächspartnern ganz herzlich danken. Die Verhandlungen zum Finanzausgleichsgesetz waren einmal mehr hart in der Sache; sie haben aber gleichzeitig erneut gezeigt, dass wir in Sachsen auf eine verlässliche Partnerschaft zwischen der kommunalen Ebene und der Staatsregierung bauen können.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Ich möchte daher allen Beteiligten danken, die sich im Interesse unserer Städte, Gemeinden und Landkreise für diese ausgewogene und faire Lösung engagiert haben.

Lassen Sie mich zurückkommen zum Entwurf des Doppelhaushaltes 2015/2016. Ich habe Ihnen eine Reihe von Maßnahmen aufgezählt, mit denen wir die Zukunftsfähigkeit des Freistaates stärken wollen. Die Umsetzung dieser Maßnahmen bedeutete eine große finanzielle Herausforderung. Um diese Herausforderung zu stemmen, sind in den Jahren 2015 und 2016 Entnahmen aus der Haushaltsausgleichsrücklage vorgesehen, und zwar im Jahr 2015 in Höhe von 171 Millionen Euro und im Jahr 2016 in Höhe von 234 Millionen Euro.

Die Haushaltsausgleichsrücklage weist derzeit einen Stand von 982 Millionen Euro auf. Wir profitieren also in den Jahren 2015 und 2016 von der positiven Entwicklung der Vorjahre. Auch in den Jahren 2013 und 2014 waren Entnahmen aus der Haushaltsausgleichsrücklage vorgesehen, und zwar in Höhe von 111 und 188 Millionen Euro. Allerdings war die Entnahme aufgrund der positiven wirtschaftlichen Entwicklung in diesen Jahren nicht notwendig. Ob es auch 2015 und 2016 gelingen wird, auf