Das ist in diesem Doppelhaushalt nicht ganz so schwer. Durch niedrige Zinsen und gute Steueraufkommen kann man doch von einem gewissen Wohlfühlcharakter sprechen. Nicht gefunden habe ich einen nachhaltigen Ansatz, ein Konzept, wie die Staatsregierung über den Doppelhaushalt hinaus Sachsens Zukunft gestalten will.
Ich habe den Eindruck, dass hier ein Übergangshaushalt vorgelegt wurde. Wir wissen alle, dass die wahren Herausforderungen 2017 und 2019 auf uns zukommen werden. Dies ist mein erster Haushaltsentwurf in diesem Haus und irgendwie stellt sich bei mir noch nicht so
Ich möchte auf zwei Schwerpunkte eingehen: zum einen auf strukturelle Auffälligkeiten und zum anderen auf die Bedeutung des Entwurfs für den ländlichen Raum.
Strukturelle Haushaltsrisiken: Sachsen ist nach wie vor in einem hohen Maße drittmittelabhängig, und zwar in einem höheren Maße, als dies Kollege Panter eben dargestellt hat. Ich glaube nicht, dass Sachsen die rückläufigen Transferleistungen von Bund und EU mittelfristig durch eigene Einnahmen kompensieren kann. Eine realistische Beurteilung, was das jetzt und zukünftig für Sachsen bedeutet, ist anhand des vorliegenden Haushaltsentwurfs nicht möglich, da er einiges an Transparenz vermissen lässt.
Als junger zukunftsbesorgter Mensch mache ich mir sehr wohl Gedanken, an welchen Stellschrauben noch gedreht werden kann und welche strukturellen Risiken weiterhin und über das Jahr 2016 hinaus von der Staatsregierung in Kauf genommen werden wollen. Zum Beispiel ist ein erheblicher Anteil der Haushaltsmittel in Nebenhaushalten und Sondervermögen gebunden. Dem Sächsischen Rechnungshof ist das auch aufgefallen.
Ganz kurz nur, um es in Zahlen zu gießen: In 2013 sind Zuschüsse und Zuführungen an Nebenhaushalte in Höhe von rund 2,32 Milliarden Euro erfolgt. Das sind 14,1 % der Gesamtausgaben des Staatshaushaltes. Die Zuführung an die Nebenhaushalte erfolgt im Regelfall über zwei Titel. Bei einigen Nebenhaushalten sprechen wir dabei von dreistelligen Millionenbeträgen, und das ist nicht mehr wirklich transparent.
In den vergangenen Jahren haben sich die Zuschüsse und Zuführungen an die Nebenhaushalte kontinuierlich erhöht, nämlich um rund 18 %. Da wir hier auch von Personalkosten reden – und die Zahl lässt mich merklich aufhorchen; 28 % aller beim Freistaat Beschäftigten sind in Nebenhaushalten tätig –, ist davon auszugehen, dass der Finanzbedarf dieser Nebenhaushalte auch weiter in dieser Größenordnung steigen wird. Der Punkt ist: Die Nebenhaushalte entziehen sich zunehmend der Haushaltssteuerung durch das Parlament.
Auch hier ist die dringende Bitte: Schaffen Sie mehr Transparenz! Gerade in Zeiten wie diesen müssen wir gemeinsam an ganzheitlichen Lösungen arbeiten und diese miteinander konstruktiv und offen diskutieren. Wir sind nach wie vor willens mitzugestalten. Das wäre für alle ein Gewinn, auch für den Finanzminister, dem in Endlosschleife – zumindest nehme ich es so wahr – permanent Tricksereien unterstellt werden.
Schauen wir zu den Sondervermögen. Auch bei den Sondervermögen handelt es sich um einen Milliardenbe
trag: 2,44 Milliarden Euro. Es existiert wohl keine einheitliche Anlagestrategie für Sondervermögen im Freistaat Sachsen. Das mag aus der Unterschiedlichkeit der Fonds heraus resultieren. Aber dennoch wäre es für uns GRÜNE und für alle Mitglieder des Parlaments interessant zu erfahren, wie mit diesen Millionenbeträgen, die in den Fonds gebunden sind, verfahren wird.
Zum Beispiel ist bekannt, dass der Altlastenfonds Sachsen direkt nach seiner Gründung langfristig hätte angelegt werden können und nicht erst zwei Jahre später. Der daraus resultierende Zinsertragsverlust für das Sondervermögen soll mindestens 6,2 Millionen Euro betragen. Dafür hätte man zum Beispiel die Volkshochschulen mit mehr Mitteln für politische Bildung im Bereich Weltoffenheit ausstatten können.
Ich finde es irgendwie schon komisch, dass einerseits der Kanon des an der Bankrottkante balancierenden Freistaates gesungen wird und andererseits auf Zinseinnahmen in Größenordnungen verzichtet wird. Im Sächsischen Förderfondsgesetz sind einheitliche Anlagestrategien vorgesehen. Es wundert mich, warum das nicht umgesetzt ist.
Zum Zukunftssicherungsfonds auch noch eine Anmerkung. Es ist nicht erkennbar, wie dieser verzinst wird. Ich mag nicht glauben, dass er unverzinst bleibt, wie im letzten Zukunftssicherungsfondsgesetz niedergeschrieben ist. Aus Sicht der Staatsregierung macht der Zukunftssicherungsfonds Sinn. Man legt Geld hinein, lässt es vom Parlament absegnen und schaut dann in 2017, für welchen der angegebenen sieben Bereiche die Mittel benötigt werden. Uns GRÜNEN ist dabei ein Förderschwerpunkt wie innovative Projekte im Bereich gesellschaftlicher Wandel viel näher als zum Beispiel der Straßenbau.
Es hat einen Beigeschmack und den Charme von zweimal gezahlt, wenn diesem Doppelhaushalt Millionen entnommen werden, um sie als Investition in 2017/2018 wieder einzubringen. Irgendwie würde der Landtag der Staatsregierung einen thematischen Blankoscheck ausstellen.
Ich komme zu meinem zweiten Schwerpunkt. Das Stiefkind des Haushaltsentwurfs ist und bleibt der ländliche Raum. Im Großen und Ganzen sollte es doch darum gehen, die Attraktivität von Regionen wie der Oberlausitz, dem Erzgebirge oder Nordsachsen als Arbeits- und Lebensorte zu erhöhen. Dazu braucht es Rahmenbedingungen und die sehe ich nur bedingt im Haushaltsentwurf verankert.
Schlimmer noch: Man gewinnt den Eindruck, dass sich eine finanzielle und konzeptverlorene Vernachlässigung manifestiert, die mit der Leuchtturmpolitik vor Jahren begann. Der ländliche Raum leistet genauso Steuerabgaben, und er ist daher genauso gleichberechtigt, so gut
behandelt zu werden wie die sogenannten Leuchttürme. Es reicht definitiv nicht aus, sich auf Drittmittel von EUSeite zu verlassen, und es ärgert mich regelrecht, dies als eigene Leistung zu verkaufen.
Hierzu ein Beispiel: Demografie. Mit dem Landesprogramm Demografie hatten Sachsens ländliche Räume die Möglichkeit, Konzepte und Strategien zu erarbeiten und zu erproben, wie mit den demografischen Herausforderungen umgegangen werden kann. Im Koalitionsvertrag wurden die Aufstockung der Mittel und die Unterstützung von Projekten auch in Form von Investitionen zugesichert. Nach einem ersten Haushaltsentwurf ist zu sagen, dass weder für Kommunen noch für Investitionen Mittel eingeplant sind. All das stützt auch meine These von der zunehmenden Vernachlässigung der ländlichen Räume durch die Staatsregierung.
Zusammenfassend ist zu sagen: Der Haushaltsentwurf ist ein Übergangshaushalt und der ländliche Raum sein Stiefkind. Die strukturellen Haushaltsprobleme nehme ich ernst und bringe auch Verständnis für vorsorgende Sparbüchsen mit. Was mir nicht gefällt, ist die fehlende Offenheit und das fehlende Vertrauen in den parlamentarischen Diskurs, um die Herausforderungen der Zukunft zu meistern und Sachsens Chancen wirklich zu nutzen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mir liegt jetzt kein Wunsch mehr auf Aussprache vor. Gibt es dennoch Redebedarf? – Das ist nicht der Fall.
Damit ist die Aussprache beendet. Es wird vorgeschlagen, die Entwürfe Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Freistaates Sachsen für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 und die Festlegung der Finanzausgleichsmassen und der Verbundquoten in den Jahren 2015 und 2016 in der Drucksache 6/777, eingebracht von der Staatsregierung, und das Gesetz begleitender Regelungen zum Doppelhaushalt 2015/2016 in der Drucksache 6/778, eingebracht von der Staatsregierung, jeweils an die Ausschüsse Haushalts- und Finanzausschuss – federführend –, Innenausschuss, Verfassungs- und Rechtsausschuss, Ausschuss für Soziales und Verbraucherschutz, Gleichstellung und Integration, Ausschuss für Schule und Sport, Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Ausschuss für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien, Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft sowie den Europaausschuss zu überweisen.
Wer dieser Überweisung seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Ich sehe Einstimmigkeit. Damit ist die Überweisung beschlossen.
Weiterhin wird vorgeschlagen, den Entwurf Neuntes Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes in der Drucksache 6/779, Gesetzentwurf der Staatsregierung, an die folgend genannten Ausschüsse zu überweisen: an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – sowie an den Innenausschuss. Wer diesem Vorschlag zustimmen
möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Auch hier kann ich Einstimmigkeit feststellen. Damit ist der Überweisung zugestimmt.
Meine Damen und Herren, ich schließe den Tagesordnungspunkt. Die Tagesordnung der 8. Sitzung ist abgearbeitet.
Die nächste Sitzung ist für Mittwoch, den 11. März, 10 Uhr, festgelegt. Die Einladungen dazu werden Ihnen