Meine Damen und Herren! Das war die erste Runde. Für die zweite Runde liegt noch eine Wortmeldung von Herrn Abg. Krasselt, CDU-Fraktion, vor. Herr Krasselt, Sie haben das Wort. Bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Haben Sie keine Sorge, es wird eine ganz kurze Sache. Ich spreche außerdem nur zu Band II und ergänze insofern, was mein Finanzkollege Sven Liebhauser vorgestellt hat.
Kommunale Selbstverwaltung ist ein hohes Gut einer funktionierenden Demokratie. Man muss sich natürlich im Rahmen der bestehenden Gesetze bewegen. Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler, oftmals völlig unabsichtlich. Der Sächsische Rechnungshof prüft das kommunale Handeln natürlich nur stichprobenartig. Aufgespürte Fehler sollen dazu führen, dass die Kommunen zukünftig konzentrierter und besser arbeiten und diese Fehler abstellen.
Seit vielen Jahren beschäftige ich mich hauptsächlich mit Band II, besonders mit dem Ergebnis der überörtlichen Prüfung der Kommunalfinanzen. Dieses Jahr hat der Sächsische Rechnungshof – Herr Präsident, mein herzliches Dankeschön an Sie und Ihre Mitarbeiter – so gut, so umsichtig und so sachlich gearbeitet, wie ich es nicht anders kenne. Vielen Dank dafür.
Der Rechnungshof leistet damit einen erheblichen Beitrag zu einer funktionierenden Demokratie. Ich glaube, viele Länder wären stolz auf das, was wir hier leisten.
Die meisten Kommunen nehmen die Feststellung nach Rücksprache auch sehr ernst und versuchen, die Fehler in Zukunft abzustellen. Dennoch muss ich kritisch feststellen, dass einfache Fehler nach 28 Jahren kommunaler Selbstverwaltung bei konzentrierter Arbeit eigentlich nicht mehr passieren dürften. Kernprobleme sind nach wie vor die Umsetzung der Doppik, eine fehlende Prü
Positiv ist, dass die Schulden der Kernhaushalte weiter gesunken sind, inzwischen auf unter 3 Milliarden Euro. Allerdings gilt das nicht für die Beteiligungsgesellschaften. Hier hakt es insbesondere am Beteiligungsmanagement. Die Kommunen nehmen diese Dinge nicht ernst genug und sind aufgefordert, das Beteiligungsmanagement unbedingt zu stärken.
Auch ich will kurz auf wachsende Sozialaufgaben eingehen. Sie sind ein Problem und in vielerlei Hinsicht nicht abwendbar, aber manches ist durch neue und bessere Wege selbstverständlich besser beherrschbar.
Abschließend möchte ich Ihnen noch einmal ganz besonders anempfehlen, Band II zu lesen. Ich weiß, Sie haben genügend anderes zu lesen, aber Sie erhalten dadurch einen fantastischen Überblick darüber, was unsere Kommunen leisten und was ihnen noch nicht gelingt.
Meine Damen und Herren! Ich frage in die Runde der Fraktionen: Wird weiter das Wort gewünscht? – Ich sehe keine Wortmeldungen. Dann frage ich die Staatsregierung, ob das Wort gewünscht wird. – Jawohl. Herr Staatsminister Haß, bitte, Sie haben das Wort.
Ich habe den Eindruck, dass wir noch einmal in Erinnerung rufen sollten, worüber wir an dieser Stelle eigentlich sprechen. Wir sprechen über den Jahresbericht 2017, der die Prüfung der Haushaltsrechnung 2015 enthält. Wir sprechen hier nicht über aktuelle Themen wie ZFM oder derartige Fragen. Das gehört an eine andere Stelle, wo wir das auch gebührend würdigen werden. Es hat aber keinen Sinn, hier alles in einen Topf zu rühren.
Der Jahresbericht 2017 ist eine wichtige Grundlage für die Entlastung der Staatsregierung durch den Landtag und damit auch für den kommenden Tagesordnungspunkt 12. Der Jahresbericht beinhaltet eine Analyse der Haushaltssituation des Freistaates Sachsen. Neben Ausführungen zu Einzelprüfungen enthält er die Darlegung zum Haushaltsplan, zum Vollzug und zur Haushaltsrechnung des Jahres 2015.
Trotz weniger Beanstandungen in Einzelfällen ist der Staatsregierung vom Rechnungshof insgesamt eine ordnungsgemäße Haushaltsführung bescheinigt worden. Das ist die wesentliche Gesamtaussage.
In diesem Zusammenhang möchte ich wichtige Kennzahlen des Haushaltsvollzugs 2015 ins Gedächtnis rufen. Den Ausgaben in Höhe von 17,67 Milliarden Euro standen Einnahmen von rund 17,65 Milliarden Euro gegenüber. Der Haushalt 2015 schloss mit einem geringen kassenmäßigen Defizit von rund 18 Millionen Euro ab. Unter
Berücksichtigung der zu übertragenden Einnahme- und Ausgabenreste wurde der Haushalt 2015 rechnungsmäßig ausgeglichen abgeschlossen.
Der Freistaat Sachsen hat im Haushaltsjahr 2015 von Steuermehreinnahmen profitiert. Grund dafür war das solide und stark vom Konsum getragene Wachstum der deutschen Wirtschaft. Im Jahr 2015 ist das reale BIP in Deutschland um 1,7 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Deshalb konnte auch im Jahr 2015 auf die veranschlagte Entnahme aus der Ausgleichsrücklage verzichtet werden.
Der Freistaat hat auch im Jahr 2015 Schulden in Höhe von 75 Millionen Euro getilgt. Es ist eine seit zehn Jahren vertretene Politik der Generationengerechtigkeit und der Nachhaltigkeit, dass systematisch Schulden getilgt werden und dass am Ende ein vorbildlich geringer Schuldenstand steht.
Die Investitionsausgaben, meine Damen und Herren, liefen auch 2015 weiter auf hohem Niveau. Die Investitionsquote betrug im Jahr 2015 rund 20 %. Das ist auch im Jahr 2015 die höchste Investitionsquote im Ländervergleich gewesen.
Diese positiven Daten sollte man auch einmal betonen und sollte hier nicht auf teilweise skurrilen Einzelpunkten herumhacken. Insgesamt zeigt sich, dass Sachsen seine solide und nachhaltige Haushaltspolitik auch im
Ich möchte an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, nicht nur dem Rechnungshof für die Arbeitsgrundlage zu danken, die hervorragend ist, sondern auch den Mitgliedern des Haushalts- und Finanzausschusses für die gute und konstruktive Zusammenarbeit im Zusammenhang mit dem Jahresbericht 2017.
Der Rechnungshof bescheinigt der Staatsregierung im Jahresbericht eine ordnungsgemäße Haushalts- und Wirtschaftsführung. Ich bitte Sie deshalb, sich dem Votum des Haushalts- und Finanzausschusses anzuschließen und der Staatsregierung im kommenden Tagesordnungspunkt die Entlastung für das Jahr 2015 zu erteilen. Lassen Sie uns gemeinsam den Weg einer zukunftsfähigen Haushaltspolitik für Sachsen fortsetzen.
Meine Damen und Herren, ich wende mich nun auch noch an die Berichterstatter. Herr von Breitenbuch, möchten Sie noch das Wort zu Drucksache 6/14780 ergreifen?
Damit kann ich jetzt zu den Abstimmungen kommen. Wir stimmen über die Beschlussempfehlungen des Haushalts-
und Finanzausschusses ab, zunächst über die Beschlussempfehlung in Drucksache 6/14780. Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei zahlreichen Stimmenthaltungen und bei Gegenstimmen ist der Drucksache dennoch mehrheitlich zugestimmt.
Meine Damen und Herren! Als Zweites stimmen wir nun über die Beschlussempfehlung in Drucksache 6/14781 ab.
Auch hier wieder die Frage an Sie: Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen, bitte? – Bei zahlreichen Stimmenthaltungen und bei Gegenstimmen hat trotzdem die Mehrheit der Drucksache zugestimmt.
Meine Damen und Herren! Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter, das Wort zu ergreifen? – Das kann ich nicht feststellen. Ich frage Sie, Herr Pecher, wünschen Sie das Wort? – Auch das ist nicht gewünscht.
schusses in Drucksache 6/14782 ab. Wer zustimmen möchte, hebe die Hand. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Bei zahlreichen Stimmenthaltungen und ohne Gegenstimmen ist der Empfehlung zugestimmt worden.