Protocol of the Session on June 27, 2018

tätsgebot, das Überwältigungsverbot und den Pluralismus gebunden ist, wobei Kritikfähigkeit und kritisches Denken in den Vordergrund gerückt werden.

Das Ziel dabei ist der freie und mündige Bürger mit seiner ausgeprägten politischen Urteils- und Handlungsbefähigung, der eine positive Einstellung zur freiheitlichen demokratischen Werteordnung des Grundgesetzes entwickelt, wie es im § 1 Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule des Sächsischen Schulgesetzes gefordert und im Lehrplan Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung detailliert dargestellt wird.

Ich frage Sie, ob es denn nicht auch in Ihrem Sinne ist, junge Menschen darauf vorzubereiten, in und mit einer Demokratie zu leben. Das scheint wohl nicht so zu sein. Wie können Sie unseren Lehrern unterstellen, dass sie nicht in der Lage seien, den Beutelsbacher Konsens umzusetzen? Es gibt Fachberater und Fachleiter sowie Schulleiter, die ihrer Beratungs- und Aufsichtspflicht nachkommen. Das, was Sie in Ihrer Begründung bringen, ist eine Unterstellung.

Ein letztes Zitat aus einem Artikel von May Jehle – ich zitiere –: „Der Konzeption des Staatsbürgerkundeunter

richts wurde ein dichotomes Welt- und Gesellschaftsbild in Form eines unvereinbaren Gegensatzes von Sozialismus und Imperialismus beziehungsweise Kapitalismus zugrunde gelegt. Wie es 1969 als ‚Aufgabenstellung (...) der staatsbürgerlichen Jugend‘ formuliert wurde, galt es, diese‚ ‚zur tiefen Liebe zur DDR, ihrem sozialistischen Staat, und zum leidenschaftlichen Hass gegen die imperialistischen Feinde unseres Volkes [zu] erziehen‘. Dabei wurde der Staatsbürgerkundeunterricht insbesondere hinsichtlich seiner Wirkung regelmäßig durch unterschiedliche Institutionen und Instanzen des Parteiapparats überprüft. Je nach Hintergrund und Motivlage lassen sich dabei unterschiedliche Konjunkturen solcher Bestandsaufnahmen beobachten. In den 1980er Jahren wurden ergänzend dazu interne, streng geheim gehaltene Untersuchungen des 1966 in Leipzig gegründeten Zentralinstituts für Jugendforschung (ZIJ) herangezogen.“

Hier stellen Sie Parallelen zu unserer demokratischen Schulbildung her. Schämen Sie sich! Wir werden diesen Antrag ablehnen.

Meine Damen und Herren! Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 15

Frühkindliche Bildung im Freistaat Sachsen: Qualität

langfristig sichern und steigern – „Masterplan“ auflegen

Drucksache 6/13572, Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,

mit Stellungnahme der Staatsregierung

Die Reihenfolge in der ersten Rederunde lautet: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als einbringende Fraktion, gefolgt von CDU, DIE LINKE, SPD, AfD sowie die Staatsregierung, falls sie das Wort wünscht.

Das Wort hat jetzt Frau Kollegin Zais.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte über die Qualität in der Kindertagesbetreuung hat zuletzt wieder an Dynamik gewonnen. Einiges von dieser Dynamik haben wir heute bereits in diesem Plenum erlebt.

Ich beziehe mich auf den Umstand, dass der Bund 3,5 Milliarden Euro zur Verbesserung der Kita-Qualität in der Bundesrepublik Deutschland in Aussicht gestellt hat. Im kommenden Doppelhaushalt 2019/2020 sollen erstmals zwei Stunden für Vor- und Nachbereitungszeit der pädagogischen Arbeit anerkannt werden. Im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs wird der Landeszuschuss pro Kind um 300 Euro angehoben. Das sind gute und richtige Entscheidungen.

Man mag sich dennoch fragen, warum wir hier die Notwendigkeit für einen „Masterplan“ zur Steigerung der Qualität in der frühkindlichen Bildung sehen. Die bisherigen Entscheidungen bleiben ein Stückwerk. Es fehlen – das ist unsere feste Überzeugung – mittel- und langfristige

Ziele und Pläne für die Umsetzung und Finanzierung. Der Blick in die Praxis zeigt, dass neben den bisher beschlossenen noch weitere Schritte folgen müssen. Das steht auch in all den Papieren, die nicht nur meiner bzw. unserer Fraktion, sondern auch Ihnen vorliegen, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Das sind die Papiere der Träger, der Wohlfahrtsverbände, der entsprechenden Gewerkschaften oder der Initiativen von unten, wie beispielsweise der Graswurzelinitiative.

Im Gegensatz zur Staatsregierung, die sich bei diesem Thema weiter von Haushalt zu Haushalt hangelt, fordern wir deshalb eine Strategie zur langfristigen und nachhaltigen Qualitätsverbesserung einschließlich eines angemessenen Unterstützungssystems zur Qualitätssicherung in Form von Fachberatungen und Evaluationen. Beginnen wir mit den Maßnahmen, die Sie, sehr geehrter Herr Minister Piwarz, im Rahmen der Kita-Umfrage zur Wahl gestellt haben: die Verbesserung des Personalschlüssels, die Anrechnung von Vor- und Nachbereitungszeit, ein freies Budget für zusätzliche Angebote und die Förderung von Schwerpunkt-Kitas.

Ich wiederhole mich gern: Jede dieser Maßnahmen ist für sich genommen wichtig. Es verbietet sich, sie gegeneinander abzuwägen. Die Skala zur Bewertung in dieser Umfrage reichte von „sehr sinnvoll“ bis hin zu „gar nicht

sinnvoll“. Hier liegt nach unserer Überzeugung ein grundlegendes Missverständnis vor.

Denn es kann nicht um die Sinnhaftigkeit der Maßnahmen gehen, sondern es kann nur um die jeweilige Dringlichkeit und die Umsetzungszeiträume gehen.

(Beifall bei den GRÜNEN und den LINKEN)

Die Frage ist also nicht, ob die Maßnahme umgesetzt werden soll, sondern wann. Ich sehe Koalition und Staatsregierung durchaus in der Verantwortung, genau dafür die entsprechenden Vorschläge zu machen.

Mich irritiert der Satz in der Stellungnahme der Staatsregierung, in dem es heißt: „Die Erarbeitung und Verabschiedung eines Masterplans am Ende der Legislaturperiode, der eine neue Regierung in erheblichem Maße binden würde, ist abzulehnen.“ Das hat mich schon ein bisschen erstaunt, zumal es ja überhaupt der einzige Erklärungsansatz in der Stellungnahme der Staatsregierung war, diesem Antrag nicht zuzustimmen. Wir machen doch hier ständig Pläne, wir fassen Beschlüsse, wir beschließen Gesetze, die doch nicht nur eine Bindungswirkung für die jeweils aktuelle Legislatur haben.

Ich frage mich: Wofür machen wir denn Politik? Wir machen doch Politik, damit sie Bindungswirkung entfaltet, und nicht, damit sozusagen 2019 alles wieder von vorn anfängt. Das heißt, die Bindungswirkung in unserem Antrag ist, wie in jedem anderen Antrag der Koalition auch, gewollt. Wir machen hier nicht Politik nach dem Motto „Nach uns die Sintflut!“ Das habe ich zumindest in den vier Jahren, in denen ich in diesem Landtag sitze, eigentlich auch so noch nicht festgestellt.

Da sind wir tatsächlich beim Geld. Eine langfristige Strategie ist auch notwendig, um zum Beispiel die erheblichen Kosten auszuweisen und einzupreisen. 75 Millionen Euro im Jahr für die Anrechnung der Vor- und Nachbereitungszeit – da sind die Bundesmittel schon eingerechnet – reichen für spürbare Verbesserungen in den Einrichtungen tatsächlich nicht aus. Deshalb sind im Haushalt auch die entsprechenden Prioritäten zu setzen; dazu allerdings braucht es den Willen.

Der Bund stellt uns in einem tatsächlich nicht unbeträchtlichen Umfang langfristig Mittel und Gelder zur Verfügung, um genau das zu erreichen, was wir mit diesem Antrag im Sinn haben. Man kann natürlich Kitas in sozialen Brennpunkten mit ESF-Mitteln fördern oder in einem Gesetz, wie es meine Fraktion bereits in der letzten Legislaturperiode gefordert und vorgeschlagen hat, die Bundesmittel aus dem Kita-Gesetz für die Vor- und Nachbereitungszeit der Fachkräfte aufwenden. Da sind wir dabei und haben auch unsere Zustimmung signalisiert.

Aber viele weitere Forderungen sind gleichfalls berechtigt und relevant: die reale Abbildung des Personalschlüssels durch Anrechnung von Fehlzeiten des Fachpersonals, durch Krankheit, Weiterbildung oder Urlaub ebenso wie die Absenkung der Elternbeiträge und die dynamische Anpassung des Landeszuschusses. Ein Blick in die Horte zeigt, wie sehr es noch an der im Bildungsplan entspre

chenden Ausstattung in den Horten fehlt. Wir dürfen – auch das war hier schon Thema – die Eltern und Kommunen mit den steigenden Kosten nicht allein lassen.

In Reaktion auf die Studie ElternZOOM der BertelsmannStiftung kommentierte die „Süddeutsche Zeitung“ Ende Mai 2018: „Kostenlose Betreuung oder gute?“ Dieses Entweder-Oder wirkt grotesk in einem reichen Land. Als ebenso grotesk, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, habe ich ganz persönlich diese Kita-Umfrage erlebt. Ich fordere Sie deshalb auf: Denken Sie größer im Interesse der Kleinen!

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich bin überzeugt: Wer Qualität langfristig sichern und steigern will, braucht Unterstützung. Die Fachberatung ist ein wesentliches Element zur Qualitätssicherung und Entwicklung in der Kindertagesbetreuung. Die hohe Nachfrage zeigt zugleich, wie ernst es den Einrichtungen mit der Umsetzung der hohen Qualitätsstandards ist. Zu oft jedoch bleiben die Stellen in der Fachberatung unbesetzt. Die Finanzierung erfolgt über eine Förderrichtlinie und ist an umfangreiche Voraussetzungen geknüpft. Meine Fraktion wirbt daher dafür, die Fachberatung als festen Bestandteil des Systems der Kindertagesbetreuung zu begreifen und gemeinsam mit den örtlichen Jugendhilfeträgern auf eine verlässliche Grundlage zu stellen.

Schließlich – und damit komme ich zum letzten Punkt des Antrages –: Wenn viel Geld fließt, und das ist hier der Fall, sollte gewährleistet sein, dass es auch an der richtigen Stelle ankommt. Die Verbesserung der Qualität der frühkindlichen Bildung sollte aus unserer Sicht deshalb begleitet und evaluiert werden. Wir haben hervorragende Grundlagen, nämlich den Sächsischen Bildungsplan und die sächsischen Leitlinien für die öffentlich verantwortete Bildung von Kindern bis zum zehnten Lebensjahr. Was wir nicht haben, ist ein entsprechendes Qualitätssicherungssystem.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sie kennen den Antrag, Sie kennen die Begründung. Ich bitte Sie, stimmen Sie unserem Antrag zu.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Frau Kollegin Zais hat den Antrag ihrer Fraktion GRÜNE eingebracht. Jetzt folgt für die CDU-Fraktion Herr Kollege Bienst.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Kollegen von den GRÜNEN! Ihr hier eingereichter und vorgestellter Antrag ist fachlich grundsätzlich zu begrüßen, da die Stärkung der Qualität der frühkindlichen Bildung auch für die Koalition einen großen Stellenwert hat. In mehreren Diskussionsrunden und fachlichen Gesprächen haben wir dies immer wieder betont.

Schaut man sich den Antrag im Detail an, so wird erkennbar, dass viele Punkte davon bereits umgesetzt bzw. in der

Umsetzung sind, wenn vielleicht auch nicht immer in dem, was Sie als GRÜNE hier gefordert haben.

Ich möchte darauf verweisen, dass erstens die Personalschlüsselverbesserung in der Kita von 1 : 13 auf 1 : 12 und in der Krippe von 1 : 6 auf 1 : 5 erfolgt, wobei der letzte Schritt zum 1. September 2018 folgt.

Zweitens sprechen wir uns für die Anerkennung der Vor- und Nachbereitungszeiten ab 2019 im Umfang von zwei Stunden für mittelbare pädagogische Tätigkeiten aus und wollen dies im Doppelhaushalt festschreiben.

Drittens werden Projekte zur Förderung von Kitas mit besonderen Bedarfslagen, zum Beispiel Eltern-KindZentren, Willkommens-Kitas oder Sprach-Kitas, begleitet.

Viertens haben wir im bundesweiten Vergleich gute Regelungen zur Freistellung von Kita-Leitungen im Land.

Fünftens haben wir zwar momentan keine Dynamisierung des Landeszuschusses, aber ab dem 01.07.2019 planen wir eine weitere Erhöhung um 300 Euro pro neunstündig betreutem Kind auf dann 2 755 Euro über den Doppelhaushalt; im Übrigen ist dies so mit der kommunalen Ebene, mit den Spitzenverbänden abgesprochen und auch im FAG vereinbart.

Ich ziehe ein Fazit aus den genannten fünf Punkten: Die Koalition hat, ohne es Masterplan zu nennen, bereits eine Menge getan bzw. wird es über den nächsten und noch zu verabschiedenden Doppelhaushalt tun.

Mit uns wird es keine Unterstützung für die Absenkung oder Abschaffung der Elternbeiträge geben, nicht, weil wir die Eltern nicht entlasten wollen. Unser Ziel ist es, diejenigen zu entlasten, die sich die Kita-Gebühren nicht leisten können, oder auch diejenigen, denen wir aus familienpolitischen Gründen unsere Unterstützung geben wollen. Dabei denke ich vor allem an Alleinerziehende oder Familien mit mehreren Kindern. Diese brauchen unsere Unterstützung, und die genannten Gruppen sollen und müssen auch Unterstützung bekommen. In diesen Fällen gibt es bereits Absenkungen oder gar vollständige Übernahme der Elternbeiträge.

Sicher ist Ihnen, verehrte Kollegin Zais, bekannt, dass beispielsweise in Chemnitz, in Ihrem Wahlkreis, für über 30 % der betreuten Kinder die Beiträge anteilig oder ganz übernommen worden sind.

Ich kann also feststellen, dass es bereits jetzt wirksame Mechanismen gibt und dass es eines Masterplans, wie Sie ihn fordern, momentan nicht bedarf. Im Übrigen haben wir in Tagesordnungspunkt 12 für die Kindertagespflege einen eigenen Antrag auf den Weg gebracht und in diesem Hohen Hause bereits beschlossen.

Ich schlage Ihnen vor, gemeinsam mit der Koalition die Wirksamkeit der aufgeführten Maßnahmen, nachdem sie volle Wirksamkeit erlangt haben, zu evaluieren, sich mit den Betroffenen zu einem Erfahrungsaustausch zusammenzusetzen und dann noch einmal über einen solchen Antrag nachzudenken, ihn zu qualifizieren und dann in der nächsten Legislaturperiode dem Hohen Haus zur