In ein Gesetz, welches das Innenministerium betrifft, gleich die Justizvollzugsbeamten einzubinden, obwohl es tatsächlich eine einzelgesetzliche Regelung ist, würde ich aus der Kasuistik der Gesetzgebung als unglücklich empfinden. Sie machen ja den großen Wurf,
(Christian Hartmann, CDU: Im Gesetzentwurf der Staatsregierung war es gar nicht drin, Ihre Argumentation!)
Meine Damen und Herren! Möchte aus den Reihen der Fraktionen noch jemand zum Gesetzentwurf sprechen? – Das ist nicht der Fall. Ich frage die Staatsregierung, ob das Wort gewünscht wird. – Herr Staatsminister Prof. Wöller; bitte sehr, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Stärkung der inneren Sicherheit ist eines der Topthemen unserer Zeit. Darin sind wir uns einig.
Dazu gehört an erster Stelle, so viele Polizisten auf der Straße zu haben, wie es Terrorismus, Extremismus, organisierte Kriminalität und der Schutz unserer Bevölkerung erforderlich machen.
Längst hat die Sächsische Staatsregierung deshalb den Stellenaufwuchs bei der sächsischen Polizei beschlossen. Wir haben dies im Doppelhaushalt 2019/2020 umgesetzt. Längst ist die Ausbildung für diese Stellen in vollem Gange. Aber neue Polizisten backt man nicht in zwei Tagen, und ich bin definitiv nicht bereit, an der Qualität der Ausbildung Abstriche zu machen. Die Menschen im Lande erwarten zu Recht gut ausgebildete und motivierte Beamte. Die Frage ist also: Wie kann in der Zwischenzeit ein zufriedenstellender Personalbestand sichergestellt werden?
Meine Damen und Herren! Aus gutem Grund haben wir deshalb vorgeschlagen, attraktiver zu machen, was für Polizisten mit entsprechender Eignung längst möglich ist: den Ruhestand hinauszuschieben. Genau damit erreichen wir, dass mehr und schneller aktive Polizeivollzugsbeamte verfügbar sind, um die vereinbarten 1 000 Stellen schneller zu besetzen und damit ein Mehr an sichtbarer Sicherheit auf die Straße zu bringen. Wie das genau aussieht, wird heute noch im Tagesordnungspunkt 8 thematisiert werden.
An dieser Stelle nur so viel: Mit einer Änderung des Besoldungsgesetzes wollen wir unseren Polizisten einen Zuschlag von 10 % der Dienstbezüge anbieten, wenn diese ihren Ruhestand hinausschieben.
Unser Ziel ist es, den Personalabbau bis zum Abschluss der ersten größeren Ausbildungsjahrgänge auch praktisch zu stoppen. Im Gegensatz zur AfD wollen wir aber eine Befristung dieser Regelung. Sie soll nur eine Brücke sein, bis sich die Erhöhung des Einstellungskorridors in den Dienststellen bemerkbar macht. Polizeivollzugsbeamte gehen ja nicht ohne Grund früher in den Ruhestand als
Ich denke, unser Vorschlag ist vor diesem Hintergrund ausgewogen. Uns geht es mehr um Augenmaß als um Aktionismus. Außerdem kann ich Ihnen versichern, auch künftig wird die Verlängerung kein Automatismus sein. Wenn Anträge gestellt werden, werden wir natürlich auch zukünftig prüfen, ob der betreffende Beamte geeignet ist, weiterhin Dienst zu tun.
Meine Damen und Herren, von diesen Dingen einmal ganz abgesehen, fügt sich der vorliegende Gesetzentwurf fachlich nicht in das sächsische Dienstrechts- und Besoldungsgefüge ein. Auch das ist in der Debatte gerade zum Ausdruck gekommen. Insbesondere ist er nicht mit dem laufenden umfangreichen Gesetzesvorhaben zur Weiterentwicklung des sächsischen Dienstrechts abgestimmt.
Zu guter Letzt verkennen Sie, meine Damen und Herren von der AfD, dass Ihr Entwurf zu einer Ungleichbehandlung von Beamten in Teilzeit führen würde. Für diese würde nämlich weiterhin der Grundsatz fortgelten, wonach die Besoldung bei Teilzeitbeschäftigung im gleichen Verhältnis wie die Arbeitszeit zu kürzen ist.
Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur Abstimmungsrunde. Aufgerufen ist das Gesetz zur Änderung des Sächsischen Beamtengesetzes, Drucksache 6/9818, Gesetzentwurf der AfD-Fraktion. Abgestimmt wird auf der Grundlage des genannten Gesetzentwurfes.
Es liegt ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion vor, Drucksache 6/13859. Soll dieser noch ergänzend eingebracht werden?
Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag abstimmen. Wer stimmt zu? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke sehr. Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei keinen Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist der Änderungsantrag nicht angenommen worden.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den genannten Gesetzentwurf. Herr Wippel, haben Sie Einwände, wenn ich die Abstimmung en bloc vornehme? –
Alles, was schnell geht, gut. Dann nenne ich die einzelnen Bestandteile des Gesetzentwurfes. Die Überschrift,
Artikel 1 Änderung des Sächsischen Beamtengesetzes, Artikel 2 Änderung des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes, und Artikel 3. Wer möchte seine Zustimmung geben? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke sehr. Gibt es Stimmenthaltungen? – Auch hier keine
Stimmenthaltungen. Es gab Stimmen dafür, aber nicht die erforderliche Mehrheit. Bestehen Sie auf einer Schlussabstimmung? – Das ist nicht der Fall. Damit erkläre ich den Tagesordnungspunkt für beendet.
Wir kommen zur Aussprache. Zunächst die einbringende Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, danach die CDUFraktion, DIE LINKE, die SPD-Fraktion, die AfD-Fraktion, die Abg. Frau Kersten und die Staatsregierung, wenn das Wort gewünscht wird.
Meine Damen und Herren, wir beginnen mit der Aussprache. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Abg. Zais, bitte sehr.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Präsident! Politik, Wissenschaft und Wirtschaft werden nicht müde, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf die Notwendigkeit lebenslangen Lernens und lebenslanger Weiterbildung hinzuweisen. Keiner der zur Anhörung zu unserem Gesetzentwurf geladenen Sachverständigen hat diesem Anspruch widersprochen. So sagte zum Beispiel Roland Ermer, Präsident des Sächsischen Handwerkstages: „Die Notwendigkeit der lebenslangen Bildung und gerade auch der politischen Bildung ist unumstritten.“
Gestern Abend konnten wir den Tweet von Ministerpräsident Kretschmer lesen, der anlässlich des Parlamentarischen Abends zur Weiterbildung sagte: „Lebenslanges Lernen für jedermann muss gestärkt und gefördert werden.“
Nun, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, heute hätten Sie die Gelegenheit dazu, denn eines ist unumstritten: Wird die Forderung nach lebenslangem Lernen für jedermann nicht mit einer umfassenden Förderung der Weiterbildung und einem individuellen Anspruch verbunden, bleibt sie lediglich ein schönes Wort, bleibt sie lediglich ein Appell.
Ich darf die Damen und Herren am Regierungstisch bitten, wenn Sie hier weitere Absprachen führen wollen, dass Sie vielleicht den Saal verlassen oder es so aufmerksam leise tun, dass es nicht stört. – Vielen Dank.
Ich verweise noch einmal auf die Regelungen, die bereits in 14 von 16 Bundesländern getroffen wurden, in denen man faktisch das Recht gesetzlich verankert hat, in denen es Bildungsfreistellungsgesetze gibt.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, auch wenn uns Kritiker eines Bildungsfreistellungsgesetzes gern das Gegenteil verkaufen wollen: In diesen 14 Bundesländern ist weder die Wirtschaft kollabiert, noch haben sich sämtliche Anspruchsberechtigte zeitgleich in den Bildungsurlaub verabschiedet.