Protocol of the Session on June 27, 2018

Dienstrechtsnovelle unter dem Tagesordnungspunkt 8 dann konkreter.

Sie sehen also, dass ein Teil Ihres Gesetzentwurfs tatsächlich aktuell ist. Sie werden aber Verständnis dafür haben, dass die Koalition einen eigenen Weg entwickelt hat und diesen auch umsetzen wird. Daher benötigen wir Ihren Gesetzentwurf nicht.

Es gibt aber einen Fehler in Ihrem Gesetzentwurf, auf den ich noch kurz hinweisen möchte: Sie suggerieren, dass die Arbeitszeitreduzierung zulasten der Versorgungsbezüge ginge. Das ist natürlich Quatsch. Bereits jetzt ist die Möglichkeit gegeben, dass Beamte in Teilzeit arbeiten, ohne dass die Versorgungsbezüge reduziert werden. Es ist also schlichtweg falsch, was Sie behaupten. Außerdem ist es durchaus kritisch, dass Sie nur für die unteren und mittleren Besoldungsgruppen diese Möglichkeit eröffnen wollen. Es ist kein Grund erkennbar, warum nicht auch der höhere Dienst das in Anspruch nehmen sollte.

Zusammenfassend möchte ich sagen: Der Gesetzentwurf zum Thema ist aktuell und richtig, aber er ist fehlerhaft. Wir benötigen ihn nicht, und deswegen lehnen wir ihn ab.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU)

Herr Abg. Lippmann, Fraktion GRÜNE.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Frage, wie man möglichst schnell möglichst viele Polizisten auf die Straße bringen kann, ist nun einmal die zentrale innenpolitische Diskussion dieser Legislaturperiode.

Nachdem die schwarz-rote Koalition endlich begonnen hatte zu begreifen, dass ein fortgesetzter Stellenabbau den Freistaat an den Rand der Handlungsfähigkeit führt, haben wir haufenweise Diskussionen darüber geführt, wie wir mehr Polizisten in den Polizeivollzugsdienst bekommen.

Alle Fraktionen haben dabei erkannt, dass es mit der bloßen Aufstockung der Zahl von Anwärterinnen und Anwärtern nicht getan ist, sondern dass wir wirksam verhindern müssen, dass sich im Dienst befindliches Personal, das wir brauchen, aus selbigem in den Ruhestand verabschiedet.

Meine Fraktion hat als eine der ersten damals einen Vorschlag gemacht, wie man das auch schon mit bestehendem Instrumentarium hätte machen können. Sie erinnern sich vielleicht: Wir wollten damals über den von Kollegen Stange schon angesprochenen § 47 Abs. 1 im Beamtengesetz in Verbindung mit dem großen Relikt der letzten Dienstrechtsreform, dem Personalgewinnungszuschlag, operieren. Dafür liegen immerhin Hunderttausende Euro, gebunkert im Finanzministerium, herum. Daraus wurde in den vergangenen Jahren nur eine einzige Stelle bezuschusst. Das ist Geld, das man sinnvoller hätte

investieren können, beispielsweise um den Weggang von Polizeibediensteten zu verhindern.

Kurzum: Es gab da auch schon ganz andere Vorstellungen. Das war ein Plan, der es sicherlich kurzfristig ermöglicht hätte – wenn auch nicht auf Dauer –, Polizistinnen und Polizisten einen Anreiz zu geben, damit sie nicht in den Ruhestand treten. Sie sehen, dass es gar nicht unbedingt notwendig ist, das Beamtengesetz zu ändern.

Nun hat die AfD ja einen Vorschlag präsentiert, der das Problem vorgeblich lösen soll. So grundsätzlich richtig das Anliegen ist – ich kann mich dabei weitgehend meinen Vorrednern anschließen –, so ungenügend ist Ihr konkreter Vorschlag.

Erstens ist er überflüssig. Wir werden dann einen Vorschlag beschließen, der systematisch wesentlich sinnvoller ist, auch wenn er auf dem Mist der Koalition gewachsen ist.

Zweitens ist Ihr Vorschlag – das hat Kollege Pallas schon angedeutet – in sich relativ unausgegoren und hat weitere erhebliche Mängel.

Unser größtes Problem ist beispielsweise, dass Sie die Verlängerung der Dienstzeit vollkommen ins Ermessen des Dienstherrn stellen und damit den Beamten in eine denkbar ungünstige Rechtsposition katapultieren. Im Worst Case kann die Weiterbeschäftigung damit von einem auf den anderen Tag widerrufen werden.

Meine Fraktion findet, Polizistinnen und Polizisten, die über ihre eigentliche Pflicht hinaus dem Freistaat ihren Dienst zu Verfügung stellen, sollten etwas mehr Planungssicherheit dafür bekommen, als Sie ihnen mit diesem Gesetzentwurf geben wollen. Dieses Mindestmaß an Planungssicherheit ist hiermit nicht gewährleistet und wird nur über das bestehende Instrumentarium abgedeckt. Beamtinnen und Beamte, die das machen, sollten nicht zur Verfügungsmasse des Finanzministers werden.

Herr Kollege Hartmann hat damit eingeleitet und ich schließe damit: Ihr Gesetzentwurf ist aus der vielfältigen Rubrik „Vielleicht noch gut gedacht, aber definitiv schlecht gemacht“, und deshalb werden wir ihn ablehnen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und des Abg. Albrecht Pallas, SPD)

Nun Frau Abg. Dr. Muster. Bitte sehr, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Abgeordneten der blauen Partei werden dem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zustimmen. Es ist schon viel über den Inhalt gesagt worden, und deshalb möchte ich mich auf drei Punkte beschränken.

Erstens, Zeitschiene. Liebe Staatsregierung, ob es Ihnen passt oder nicht, die AfD hat diesen Gesetzentwurf im

Juni 2017 eingebracht und sie war definitiv schneller als Sie. Das ist ein Fakt.

(Albrecht Pallas, SPD: Hat niemand bestritten!)

Zweitens, Zielerreichung. Ziel ist es, bis 2020 mehr Streifenpolizisten auf Sachsens Straßen zu haben. Dazu sollte man ein attraktives Angebot unterbreiten. Die AfD hat ein attraktives Angebot gemacht: Sie lässt die Polizeibeamten kurz vor dem Ruhestand wählen, ob sie 100 % Arbeit und 120 % Gehalt oder ob sie 80 % Arbeit und 100 % Gehalt möchten.

(Christian Hartmann, CDU: 80 % Arbeit und 120 % Gehalt!)

Das ist attraktiv und wird möglicherweise dazu führen, dass tatsächlich mehr Streifenpolizisten auf Sachsens Straßen kämen, wenn es denn Realität werden würde.

Das Angebot der Staatsregierung kommt etwas sparsamer, geradezu lieblos daher: Vollzeit und 10 % Zulage beim Gehalt.

Liebe Staatsregierung, ich frage mich: Warum haben Sie diesen Gesetzentwurf überhaupt eingebracht und nicht darauf verzichtet? Nach § 47 Sächsisches Beamtengesetz kann schon heute der Eintritt in den Ruhestand hinausgeschoben werden, entweder auf Initiative des Dienstherrn oder auf Antrag des Beamten. Herr Stange hat zu Recht darauf hingewiesen: Er hat viele Kleine Anfragen gestellt. Aus diesem Grund wissen wir, dass in den letzten zwei Jahren 150 Anträge gestellt wurden, von denen 142 genehmigt wurden.

(Christian Hartmann, CDU, steht am Mikrofon.)

Frau Dr. Muster, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Nein. – Ich bezweifle, dass eine zehnprozentige Zulage die Anzahl der Anträge wesentlich erhöht.

(Valentin Lippmann, GRÜNE: Machen wir 20 %?)

Die Verschiebung von 120 Schreibtischbeamten auf die Straße ist für mich auch nur eine Mogelpackung der Regierung. Diese Polizisten fehlen dann im Innendienst.

Ich muss tatsächlich sagen, Herr Gebhardt und Herr Stange hatten in ihren vorigen Reden recht: Der Freistaat hat seine Polizeibeamten in den letzten Jahren nicht verwöhnt. Die Kürzung des Weihnachtsgeldes, das klare Urteil des Bundesverfassungsgerichtes und die wohltarierte Besoldung gerade über der Verfassungswidrigkeit sind Indizien dafür. Mit der Polizeireform 2020 wollten Sie noch 2 600 Polizeistellen abbauen.

Jetzt möchten Sie, liebe Staatsregierung, ganz schnell 1 000 Polizisten zusätzlich einsetzen. Der Landespräsident Georgie sagte noch im Jahr 2015, dass es mindestens sieben Jahre dauert, 1 000 zusätzliche Polizisten zur Verfügung zu stellen. Jetzt sind die Koordinaten anders

und jetzt soll es sofort sein. Eine langfristige Personalplanung sieht nach meiner Auffassung anders aus.

Herr Husgen von der Polizeigewerkschaft äußerte: „In Sachsen muss immer alles billig sein, wird sich lieber kaputtgespart.“ Eine etwas üppigere Zulage im Gesetzentwurf der Staatsregierung wäre wünschenswert gewesen. Der Gesetzentwurf der AfD ist hier zielführender; das muss man klar sagen.

Ich komme zu meinem letzten Punkt, zur Systematik. Ich persönlich bin der Auffassung, dass der Inhalt des AfDGesetzentwurfs ins Besoldungsgesetz und nicht ins Sächsische Beamtengesetz gehört. Trotzdem werden wir dem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zustimmen. Ich möchte ganz klar sagen, dass wir den Änderungsantrag ablehnen. Er ist ein wenig diffus und deshalb lehnen wir ihn ab.

Vielen Dank.

(Beifall der Abg. Uwe Wurlitzer, fraktionslos, und Carsten Hütter, AfD – Christian Hartmann, CDU, steht am Mikrofon.)

Meine Damen und Herren! Das war die erste Runde. Herr Abg. Hartmann, Sie wünschen?

Eine Kurzintervention.

Bitte sehr.

Ich möchte gern auf die Abg. Dr. Muster reagieren und deutlich machen, dass eine Zulage, die sich zwischen 380 und 520 Euro pro Monat und Polizeibeamten bewegt, aus unserer Sicht nichts Liebloses, sondern schon ein Ausdruck von Wertschätzung ist. Ich würde gern die Abg. Dr. Muster fragen, ob sie sich überhaupt bewusst ist, über welche Zulagen sie an dieser Stelle spricht. Ich muss feststellen, dass Frau Dr. Muster die Aufnahme von Justizvollzugsbeamten in den Kreis derer, die zu unterstützen sind, bedauerlicherweise als diffus bezeichnet. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU, der SPD und des Staatsministers Prof. Dr. Roland Wöller)

Frau Dr. Muster, Sie möchten erwidern.

Herr Kollege, vielen Dank für die konkreten Zahlen. Aber 10 % sind weniger als 20 %, und mehr habe ich nicht gesagt.