Protocol of the Session on June 27, 2018

bei gleichem Gehalt und ohne Abstriche durch eine Teilzeitregelung. Diese 20 % weniger Arbeitszeit – also quasi ein Arbeitstag in der Woche weniger – sind aus unserer Sicht die bessere Alternative, weil ältere Kollegen natürlich mehr Zeit brauchen, um sich von einem stressigen Job zu regenerieren. Auf diese Art und Weise wollen wir sie länger im Dienst halten. Davon hat sogar der Finanzminister etwas; denn wenn diese Beamten in Pension gehen würden, müsste er sie ja auch bezahlen. So bezahlt er unwesentlich mehr, hat aber voll ausgebildete und vor allem erfahrene Beamte für seine Polizei.

Ist das gut? Ja, das ist gut. Das sage nicht nur ich, sondern das sagte auch der Chef der GdP, Herr Hagen Husgen, schon im Jahr 2015 gegenüber der „Leipziger Volkszeitung“ und meinte, man müsse finanzielle Anreize setzen, dann würden sich wahrscheinlich auch mehr Pensionäre überlegen, ihren Dienst zu verlängern. Ja, und wenn man das tut, dann schafft man es auch, in drei Jahren bis zu 600 Mann mehr zu haben, und nur so – nur so – wird es die Staatsregierung schaffen, bis zum Jahr 2021 die 1 000 versprochenen Stellen mehr auf die Straße zu bekommen. Anders wird es schlicht und ergreifend nicht machbar sein. Dann werden Ministerpräsident Kretschmer und Innenminister Prof. Wöller nur bei Ankündigungen bleiben, und das ist reines Blendwerk, wie wir jetzt bereits sehen.

Aber wissen Sie, was das Beste ist? Im Ziel sind wir uns ja einig. Ich habe heute Morgen in meine politische Glaskugel geschaut und den heutigen Tag erahnt. Ich gehe davon aus, Sie werden unseren Gesetzentwurf ablehnen – das hat mir die Glaskugel gesagt –, und wir werden in etwa drei Stunden hier noch einmal über einen Gesetzentwurf der Staatsregierung entscheiden,

(Dr. Stephan Meyer, CDU: Ja, genau!)

und dem werden Sie dann zustimmen.

(Dr. Stephan Meyer, CDU: Weil er weiter geht, genau, weil mehr drinsteht!)

Sie haben bei uns abgeschrieben,

(Lachen und Zurufe von der CDU und den LINKEN: Ach ja!)

Aber das haben Sie schlecht gemacht; denn Sie kommen dann irgendwann so um die Ecke: Jetzt haben wir hier ein

Gesetz in der Pipeline. Warte mal, da ist noch etwas von der AfD, das müssen wir übernehmen. Und auf Ihrer andauernden AfD-Abschreibtour kamen Sie dann darauf: Da müssen wir doch das Ding noch übernehmen. So kam es relativ spontan, kurz vor der Angst noch einmal über einen Änderungsantrag der Koalition in den Innenausschuss. Nun ja, aber wie gesagt: Gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht; denn Sie haben die 20-%Reduzierung der Arbeitszeit nicht in Ihrem Antrag, und Sie werden den Leuten auch nicht 20 % mehr geben, sondern allenfalls 10 %, und die Frage der Teilzeitnachteile stellt sich natürlich bei Ihnen auch nicht.

(Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, GRÜNE)

Also, Fakt ist: Wir brauchen die Dienstzeitverlängerung als notwendige Brücke, um den Personalaufbau bei der sächsischen Polizei schnell hinzubekommen. Das muss attraktiver werden, deshalb: entweder 20 % mehr Gehalt oder 20 % weniger Arbeit. Es geht um nicht mehr und nicht weniger als um unsere und Ihre Sicherheit, deshalb bitte ich Sie: Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu!

Ich bringe an dieser Stelle gleich auch den Änderungsantrag ein, denn in ihm haben wir formale Dinge übernommen, die noch zu ändern waren; aber wir haben auch unseren Vorschlag aus dem Bereich des Justizvollzugs ausgeweitet, denn er scheint uns sachgerecht zu sein. Auch dort wollen wir Personal aufbauen. Stimmen Sie deshalb unseren Gesetzentwürfen zu!

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Für die CDU Herr Abg. Hartmann, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Prosa aus dem Zyklus „Texte, die die Welt nicht braucht“.

(Zurufe von der AfD: Oooh! – Demonstrativer Beifall bei der AfD)

Ich will in aller gebotenen Kürze darauf reagieren. Herr Wippel beklagte eine Abschreibübung, um mit selbiger zu enden, weil der Regierungsentwurf offensichtlich die Justizvollzugsbeamten beinhaltete, und dann dachte sich die AfD: Übernehmen wir es halt mal. Aber es ist ja auch nicht so schlimm.

Im Kern aber zurück zur Sache, deshalb mache ich es in der Tat kurz. Erstens haben wir heute Zeit und Gelegenheit, unter Tagesordnungspunkt 8 „Gesetz zur Weiterentwicklung des Sächsischen Dienstrechts“, Drucksache 6/11669, Gesetzentwurf der Staatsregierung, und der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 6/13759 umfassendst – umfassendst! – über das sächsische Dienstrecht mit all seinen Facetten zu sprechen und nicht nur über einen kleinen Teilausschnitt. Das, sehr geehrter Herr Wippel, bedurfte keiner Glaskugel, sondern musste logische Konsequenz Ihrer Erwartung sein, dass der Entwurf Ihrer

Fraktion mit Blick auf den Regierungsentwurf und den vorliegenden Ausschussbericht entbehrlich war. Darauf hätten Sie auch entsprechend reagieren können.

Aber gut, dann haben wir jetzt Ihren Gesetzentwurf vorliegen, und natürlich werden wir ihn ablehnen, da der Gegenstand dessen, worüber wir zu sprechen haben, Teil der Dienstrechtsreform ist. Im Übrigen sei noch angemerkt, dass es der Reduzierung der Arbeitszeit überhaupt nicht bedarf, da auch diese durch den Beamten selbstständig vorgenommen werden kann.

(André Barth, AfD: Mehr Teilzeit!)

So etwas soll in Deutschland ohne Abstriche für diesen Bereich möglich sein. Aber das ist jetzt nicht der Wesenskern.

Kurzum, meine sehr geehrten Damen und Herren: Da wir heute noch eine umfassende Tagesordnung haben und Herr Wippel, glaube, ich, schon mehr zu diesem Thema gesagt hat, als bei dem Entwurf der Fraktion inhaltlich zu betrachten wäre, verweise ich auf die Debatte zum Regierungsentwurf und lade Sie ein, den hier vorliegenden Entwurf abzulehnen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Für DIE LINKE Herr Abg. Stange, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf der AfD-Fraktion begehrt die Aufnahme einer Regelung zu einer Hinausschiebung des Ruhestands für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte mit Regelungen zur Besoldung und Dienstzeit.

Der Gesetzentwurf ist aus rechtssystematischen und tatsächlichen Gründen abzulehnen. Es besteht kein Bedarf für die geplante Sonderregelung als § 139 a des Sächsischen Beamtengesetztes zugunsten von Polizei- und Vollzugsbediensteten, da bereits eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage in Form von § 47 Satz 1 Sächsisches Beamtengesetz besteht. Diese lautet: „Wenn es“ – es fragt sich, wo Sie abgeschrieben haben – „im dienstlichen Interesse liegt, kann die Stelle, die für die Ernennung zuständig wäre, mit Zustimmung des Beamten oder auf Antrag des Beamten den Eintritt in den Ruhestand für eine bestimmte Frist, die jeweils ein Jahr und insgesamt drei Jahre nicht übersteigen darf, hinausschieben.“

Demzufolge ist § 139 a Abs. 1 in ihrer Fassung deckungsgleich mit der bereits bestehenden Vorschrift in § 47 Abs. 1 Sächsisches Beamtengesetz. Alle übrigen Regelungsgegenstände des § 139 a Abs. 2 und 3 Ihrer Fassung gehören ins Besoldungs- und Versorgungsrecht der Beamten. Richtig verortet wären entsprechende besoldungsrechtliche Konsequenzen in § 65 des Sächsischen Besoldungsgesetzes und wie es der Sächsische Städte- und Gemeindetag formuliert: „Wenn man weitere Anreize zur Verlängerung der aktiven Dienstzeit für einzelne

Beamtengruppen vorsehen möchte, sollten sich diese an der bereits vorhandenen Systematik orientieren, um eine Einheitlichkeit des Beamten-, Besoldungs- und Versorgungsrechts zu gewährleisten.“

(Sebastian Wippel, AfD, steht am Mikrofon.)

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Nein, danke. – „Zudem hätten sich Beamte, die sich für eine Verlängerung der Dienstzeit über die Regelaltersgrenze hinaus entscheiden, dann auch die Möglichkeit, ihre wöchentliche Arbeitszeit flexibel zu gestalten; während der vorliegende Gesetzentwurf lediglich die alternative Verlängerung der Dienstzeit um 100 % bzw. 80 % der Wochenarbeitszeit zulässt.“

Davon abgesehen, dass die Staatsregierung mit ihrem Gesetz zur Weiterentwicklung des Sächsischen Dienstrechts zur Drucksache 6/11669 dieses untaugliche Mittel der entsprechenden Vergütung zur Ruhestandshinausschiebung als Lösung der selbst verursachten Personalprobleme der sächsischen Landespolizei ebenso umsetzen will, bleibt es ein untaugliches Mittel und löst die Probleme aus unserer Sicht nicht.

Im Jahr 2015 wurden insgesamt 65 Anträge auf Ruhestandshinausschiebung gestellt, davon wurden 58 bewilligt. Im Jahr 2016 waren es 51 bewilligte Anträge von 63 beantragten Ruhestandshinausschiebungen. Im Jahr 2017 waren es 78 bewilligte Anträge von 89 beantragten Ruhestandshinausschiebungen. Die Mehrheit – sowohl der Anträge als auch der Bewilligungen – erfolgt in den Laufbahngruppen 2.1 und 2.2 – das nur noch einmal als Gedankenstütze.

Darüber hinaus fehlt ein ernsthafter und ausgleichender Ansatz für ein flexibles Ruhestandseintrittssystem, von dem neben dem Freistaat auch die Beschäftigten im Sinne eines flexiblen Vorziehens des Ruhestandes profitieren könnten. Auch die Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen, dass die Bereitschaft und der Wunsch zum Hinausschieben des Ruhestandes deutlich geringer ausgeprägt sind.

An dieser Stelle sei es mir gestattet, darauf hinzuweisen, dass mein Fraktionsvorsitzender heute bereits die geringe Motivation der Polizeibeamtinnen und -beamten angesprochen hat: Wenn man die Kolleginnen und Kollegen vorher anständig „schlägt“ – im übertragenen Sinne –, dann sollte man sich nicht wundern, wenn sie nicht bereit sind, länger zu dienen.

Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf ist unnötig und bringt keineswegs die beabsichtigte Problemlösung. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Herr Abg. Pallas für die SPD-Fraktion, bitte.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben jetzt die zweite Beratung zu einem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zum Sächsischen Beamtengesetz. Wie schon gehört, geht es darum, die Möglichkeit für Beamte des Polizeivollzugsdienstes auszubauen, den Eintritt in den Ruhestand hinauszuschieben, und zwar über die bisherigen Regelungen hinaus, maximal drei mal ein Jahr, und entsprechende Zuschläge zu gewähren.

Ich sage bewusst, dass das Ziel dieses Gesetzentwurfes von meiner Fraktion durchaus positiv gesehen wird. Im Gegensatz zu Herrn Wippel muss ich aber feststellen, dass es alles andere als neu in diesem Hohen Hause ist. Seit Anfang 2015 diskutieren wir regelmäßig über dieses Thema. Herr Wippel, ich erinnere daran, dass es die Koalition war, die mit den Beschlüssen zum Haushaltsplan 2015/2016 im Haushaltsbegleitgesetz überhaupt erst die Möglichkeit im Beamtenrecht geschaffen hat, dass Beamte ihren Ruhestand bis zu zwei Jahre hinausschieben können.

Also, bitte kommen Sie mir nicht mit solchen Aussagen, dass wir von Ihnen abgeschrieben hätten. Das ist völlig irrelevant bei der Frage.

Warum haben wir das damals gemacht? Als SPD-Fraktion hatten wir von Anfang an das Ziel, den Stellenabbau bei der Polizei zu stoppen. Das haben wir inzwischen auch gemacht. Wir hatten im Jahr 2015 die Fachkommission Polizei, die hierzu gearbeitet und die Empfehlungen abgegeben hat. Trotzdem war bereits in diesem Jahr erkennbar, dass ein großer personeller Druck auf der Polizei lastet, vor allem durch das erhöhte Versammlungsaufkommen im Freistaat Sachsen.

Bereits damals haben wir Überlegungen angestellt, um den Personalbestand bei der Polizei kurzfristig zu stärken. Bekanntermaßen gab es nur drei realistische Wege: Das eine war, dass wir Ende 2015 per Gesetz die Wachpolizei beschlossen haben, bei der die kurzfristig angestellten Personen später in den Polizeidienst übergegangen sind. Wir haben die Ausbildungszahlen erhöht von 300 Auszubildenden im Jahr 2013 auf 700 Auszubildende ab dem Jahr 2018. Der dritte Weg ist, die sächsischen Polizeibeamten länger im Dienst zu halten. Das haben wir damals gemacht. Allerdings – da gebe ich Ihnen recht – haben wir damals noch keine finanziellen Anreize geschaffen.

Trotzdem haben wir es ermöglicht. Die Zahlen haben Sie grob umrissen. Sie lagen bei circa 60 Beamten pro Jahr, die von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht haben. Auch das hilft. Es wird auch helfen, weitere Anreize zu schaffen.

Die Frage ist, ob damit das Anliegen der AfD-Fraktion Makulatur ist. Ich sage Nein, denn auch wir haben gemerkt, dass man zusätzliche Anreize schaffen sollte, um die Zahl der Beamten, die ihren Dienst verlängern wollen, zu erhöhen. Deshalb haben wir diesen Punkt in die Dienstrechtsnovelle der Staatsregierung aufgenommen. Sei es drum, dass es per Änderungsantrag erfolgt ist. Tatsache ist, dass es erfolgt, und wir reden über die