Wir beginnen mit der Aussprache. Für die Fraktion DIE LINKE Frau Abg. Dr. Pinka. Frau Dr. Pinka, Sie haben das Wort.
Vielen lieben Dank, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was will DIE LINKE mit der heutigen Debatte?
Es ist die Zeit gekommen, dass in Deutschland über das Nutzungsende des Energieträgers Braunkohle ernsthaft politisch gesprochen wird. Selbstverständlich muss sich Sachsen hier einbringen – sind wir doch durch die hiesigen Lagerstätten und Kraftwerke davon betroffen.
Wir wollen daher Sachlagen, die bislang parallel diskutiert werden, aber miteinander zu tun haben, zusammen ansprechen und eine übergreifende Lösung finden für die aktive Gestaltung des Braunkohleausstiegs und des Strukturwandels im Interesse einer Planbarkeit für die Betroffenen und die Sicherung der für eine auskömmliche Finanzierung der nachbergbaulichen Wiedernutzbarmachung erforderlichen Mittel.
CDU und SPD im Bund haben im Koalitionsvertrag die Einrichtung einer Kommission mit dem Titel „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ verabredet. Im Einsetzungsauftrag bekennt sich die Bundesregierung klar zum Pariser Klimaschutzabkommen. Sie benennt die Braunkohle als Hauptemittenten von Kohlendioxid in Deutschland. Sie will bis zum Jahresende 2018 einen Plan des Ausstiegs aus deren Verstromung aufstellen und sie weiß, dass sie in den Gebieten mit Lagerstätten und Kraftwerken strukturell Unterstützung leisten muss.
Um eines gleich am Anfang klarzustellen: Braunkohleverstromung ist nach meiner Ansicht nicht böse und muss nicht auf Teufel komm raus schnellstmöglich beendet werden.
Aber sicher ist auch: Es müssen Überkapazitäten abgebaut werden. Es muss ein robuster Plan mit verlässlichen Meilensteinen her, auf dem alle Energieversorger ihre Planung aufbauen können, mit der wir gleichzeitig die Chancen für unsere Kinder und Kindeskinder nicht verbauen. Wir sollten unser Möglichstes tun.
Aktuell dominieren beim Thema Kohleausstiegskommission leider die Querelen um Personalien. Mittlerweile ist eine Liste von 23 Personen durchgesickert. In den vergangenen Wochen gab es ziemliche Unruhe. Die Besetzung der Kommission scheint entscheidend für deren Beschlüsse zu sein. Es besteht sogar die Gefahr, dass die für die Kommission Benannten einsame Entscheidungen treffen, die keine Akzeptanz finden, dass es Gewinner und Verlierer geben wird und dass daraus neue Unzufriedenheit entsteht.
Aktuell gibt es ein klares Lagerdenken. Umweltverbände fordern auf der einen Seite die rasche Abschaltung von Braunkohleblöcken und wollen in großem Stil in Gas einsteigen. Auf der anderen Seite beschwört der CDUWirtschaftspolitiker Joachim Pfeiffer die ökonomische Ausrichtung der Kommission mit den Worten „der Umwelt- und Klimaschutz darf die Kommission nicht dominieren“ und will damit wohl die Kohleverstromung in alle Ewigkeit zementieren.
Dabei geht es leider nicht mehr um den wirklichen Strukturwandel und die besten Ideen dafür, sondern die Diskussion verengt sich auf den Kohleausstieg. Am Ende könnte es nicht einmal einen Ausstiegspfad, sondern nur ein irgendwie interpretierbares Datum geben, flankiert von sowieso schon bekannten Maßnahmen von sowieso bekannten größeren Wirtschaftsunternehmen.
Damit es nicht so kommt, müssen wir gegensteuern. Die Staatsregierung muss aktiv dazu beitragen, dass in der Kohleausstiegskommission eine Strategie für einen zügigen Kohleausstieg in Verbindung mit einem verträglichen Strukturwandel verhandelt wird.
Wissen Sie, was mir dabei Hoffnung macht? Durch die Besetzung und den Einsetzungsbeschluss wird bereits vor der ersten Sitzung der Kommission klargemacht, wohin
die Reise gehen wird. Wir stehen an einem gesellschaftlichen Kipppunkt. Der öffentliche Druck ist so groß, dass Klimaschutz und Kohleausstieg eine starke Lobby haben. Das ist schön, aber wir müssen zusehen, dass es in den Dörfern und Städten, aber auch bei zukünftigen Generationen keine neuen Gewinner und Verlierer gibt.
Wenn ich versuche, in der aktuellen Liste der Mitglieder der Kommission Denkmuster zuzuordnen, komme ich auf drei Denkweisen: Für die einen scheint der mittelfristige und schrittweise Kohleausstieg nicht vorstellbar. Andere können einen umfassenden Strukturwandel denken. Dritte sind stark auf erneuerbare Energien fokussiert. Es ist erfreulich, dass das Pendel derzeit nicht eindeutig in die eine Richtung – Verhinderer – oder in die andere Richtung – Befürworter – ausschlägt.
Es ist wichtig, dass das zarte Pflänzchen Kohleausstiegskommission nicht kaputt gemacht wird. Dafür ist es unumgänglich, dass die Bedenken der jeweils anderen Seite nicht übergangen werden, sondern dass es auch dafür Lösungen gibt und dass diese ernst genommen werden. Das meine ich in beide Richtungen: die Ängste um das Geschäft oder den Arbeitsplatz und die Ängste um ganze Landstriche und Generationen, die von Umwelt- und Naturkatastrophen heimgesucht werden.
Sollte es an dieser Grundhaltung, andere nicht zu übergehen, fehlen, so ist Umweltverbänden oder Vertretern der Kohleindustrie unter solchen Bedingungen nur zu raten, rasch das Handtuch zu werfen und den Austritt zu erklären. Dann ist am Ende niemandem geholfen und die Kommission ist gescheitert. Die Gräben zwischen Kohlegegnern und -befürwortern sind momentan sehr tief und scheinen – wie schon immer – unüberbrückbar.
Dabei beschränken sich die zu ergreifenden Schritte nicht allein auf die Kohle. Es sollte um eine übergreifende Mitbetrachtung der gesamten Energieversorgungssituation, beispielsweise auch in den Sparten Verkehr und Landwirtschaft, gehen: um einen echten Strukturwandel, nicht nur um einen bloßen Ausstieg. Es geht um verantwortliches Handeln im Interesse unserer Kindeskinder und nicht nur um die Wahrung von Pfründen derer, die jetzt schon auf der Gewinnerseite stehen.
Freilich darf auch die Staatsregierung nicht in der Heulecke stehen und einseitige Maximalforderungen vertreten, sondern sie muss die Interessen Sachsens vertreten. Damit meine ich ausdrücklich auch die Interessen unserer Kindeskinder. Das bedeutet beim Klimaschutz ein Ja zu einer Finanzierung der Bergbaufolgeschäden. Ich erwarte, dass uns die Staatsregierung über ihre Pläne informiert.
Wie kann es also gehen, dass sich die Vertreterinnen und Vertreter der Verbände und Regierungen zuhören und eine gemeinsame Problembeschreibung finden, von der dann wiederum alle sinnvolle Schritte ableiten können?
In unserem Antrag schlagen wir daher das Konsensprinzip vor. Es ist ein Versuch, die Bedürfnisse aller zu berücksichtigen, auch in ihrer Unterschiedlichkeit. Echtes Zuhören ist die Voraussetzung für Entscheidungen. So
könnte schnell klar werden, dass es nicht um ein Für oder Gegen die Kohle geht, sondern um Beschäftigung und Geschäft auf der einen Seite und um die Sorge um die Umwelt und vielleicht auch den Planeten auf der anderen Seite. Das ist für Politikerinnen und Politiker kein gänzlich unbekanntes Terrain. Entscheidungen in der Umweltministerkonferenz werden zum Bespiel auch im Konsens entschieden.
Vor der Klammer steht für uns allerdings der unmittelbare Ausstieg aus 5 bis 7 Gigawatt Braunkohlestrom, die erwiesenermaßen für die Versorgungssicherheit unschädlich sind. So schaffen wir Zeit, um den restlichen Ausstieg aus der Braunkohle ohne Zeitdruck zu diskutieren und echte Lösungen für die Versorgungssicherheit und den geordneten Umstieg auf die erneuerbaren Energien zu finden. Rasches, entschlossenes Handeln schafft Handlungsspielräume, die wir dringend brauchen, um früher oder später einen zwanghaften Strukturbruch zu verhindern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Zustimmung zu unserem Antrag kann der Versuch gestartet werden, gemeinsame und tragfähige Lösungen in einem verminten Gelände zu finden. Es ist die einzige Chance, um nicht erneute Unzufriedenheit entstehen zu lassen. Lassen Sie uns diese Chance nutzen!
Damit kann ich überleiten zu einem anderen Thema unseres Antrages: den Sicherheitsleistungen. Nach wie vor besteht die Gefahr, dass die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler auf den Kosten der Wiedernutzbarmachung sitzen bleiben, während EPH das Letzte aus der Kohle herausgepresst haben wird. Es geht um wesentliche Summen, um Milliarden Euro, um Kosten, die auf lange Sicht anfallen werden. Bis zum 30. Juni muss der jeweilige Bergbautreibende ein Konzept zur Struktur der Zweckgesellschaft vorlegen. Bis Ende September im Tagebau Nochten bzw. bis Dezember 2018 im Tagebau Schleenhain werden verbindliche Vorsorgekonzepte mit den Bergbauunternehmen vereinbart. Danach werden alle Verträge festgezurrt sein.
Erst durch unsere Aktivität hier im Landtag wurden kritische Fragen überhaupt gestellt und überarbeitet. Daher freue ich mich, dass sich das sächsische Oberbergamt und das Wirtschaftsministerium durchgerungen haben, den Weg der Sicherheitsleistungen zu gehen, anstatt das Problem weiter „wegzuwarten“. Doch Sie dürfen nicht auf halbem Weg stehen bleiben. Deshalb ist es für mich wichtig, hier klarzumachen, dass das Geld sicher und schnellstmöglich zusammenkommen muss und nicht erst aufbauend auf vagen Zusagen und noch zu erzielenden wirtschaftlichen Gewinnen und hohen Risiken in der Braunkohlesparte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach wie vor ist es so, dass die Bergbaubraunkohleunternehmen die Staatsregierung an der Nase herumführen. Es werden Terminsetzungen ignoriert. Zuarbeiten werden erst auf nachdrückliche Nachfrage erarbeitet, obwohl sie im Hauptbetriebsplan gefordert werden. Das ist die eine Seite. Die andere Seite
ist das System der Behörden. Gibt es klare Vorgaben für die Bearbeiterinnen und Bearbeiter im Sächsischen Oberbergamt durch das Wirtschaftsministerium, ob nun – wie bisher – dem Kohlegewinn Vorfahrt vor allem zu geben ist oder ob der Staatshaushalt und die Steuergelder der Bürgerinnen und Bürger an erster Stelle stehen dürfen? Denn es geht um nicht weniger als um Milliardensummen, für die der Freistaat aufkommen muss, wenn im schlimmsten anzunehmenden Fall LEAG oder MIBRAG pleitegehen. Das gehört auch zum Kohleausstieg.
Nur mit einem verlässlichen und wirklich enkeltauglichen Kohleausstiegspfad können wir rechnen und planen. Derzeit geht die LEAG in ihren Konzepten beispielsweise noch davon aus, dass die Energiewende ausfällt und die Lagerstätten ausgekohlt werden können. Nur dann ist die Finanzierung der Braunkohlewiedernutzbarmachung
Früher oder später werden diese Annahmen von der Wirklichkeit eingeholt und dann haben wir ein Problem, das wir jetzt schon sehen können. Denn wenn LEAG oder MIBRAG vor dem Jahr 2021 abspringen, stehen wir ohne Geld für die nachbergbauliche Wiedernutzbarmachung da. Auch wenn der zwanghafte Kohleausstieg vor der heute geplanten Auskohlung kommt, stehen wir mit einem großen Defizit da. Die Kosten belaufen sich allein für den Tagebau Nochten auf mindestens 800 Millionen Euro, die überwiegend auf einen Schlag anfallen, wenn der Betrieb eingestellt wird.
Ich erinnere aber daran, dass wir drei Tagebaue in Sachsen haben: Nochten, Reichwalde und Vereinigtes Schleenhain. Die notwendigen LEAG/MIBRAG-Restvermögen müssten dann auf insgesamt sechs Tagebaue, einschließlich derer in Brandenburg und Sachsen-Anhalt, aufgeteilt werden.
Falls in der nachfolgenden Diskussion jemand auf die vorliegenden Patronatserklärungen der EPH abstellt, sage ich Ihnen: Diese sind im Zweifel nichts wert. Die EPH hat bereits festgestellt, dass sie nicht für die LEAG haften wird. In den angedachten Zweckgesellschaften soll ab dem Jahr 2021 ein Zweckvermögen angespart werden, ähnlich einem Bausparvertrag. Die jährlichen Zuführungen sind zweistellige Millionenbeträge, die erst mit dem laufenden Geschäft und zusätzlichen Finanzmarktgeschäften erwirtschaftet werden müssen. Es ist sehr unsicher, ob das Geld durch die Finanzspekulationen zusammenkommt und ob es am Ende reichen wird. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wären bei der sofortigen Erhebung von Sicherheitsleistungen die Unternehmen sofort pleite. Deshalb müssen wir vorsichtig vorgehen und können nicht mit überzogenen Forderungen daherkommen.
Nichtsdestotrotz stärkt öffentliche Aufmerksamkeit die Verhandlungsposition des Staates; denn ansonsten wird, wie bisher, der Bergbautreibende den Staat mit den Arbeitsplätzen erpressen. Beispielhaft ist das Lausitzer Revierkonzept der LEAG keine taugliche Planungsgrundlage, weil einerseits die Entscheidung zu Welzow erst 2020 getroffen werden soll und andererseits auf dem Weg
bis zur Genehmigung des Rahmenbetriebsplanes für das Sonderfeld Mühlrose im Jahr 2024 noch einiges passieren kann. Wir brauchen robustere Rahmenbedingungen.
Wir wissen aber, dass wir die Lagerstätten im aktuell genehmigten Umfang noch lange nicht ausschöpfen müssen, um die Abschreibung der Kraftwerke sicherzustellen. Wir brauchen auf keinen Fall Tagebauerweiterungen und sollten alle diesbezüglichen Pläne umgehend beerdigen.
Was wir mittlerweile auch wissen, ist, dass die von Vattenfall mitgegebenen 1,8 Milliarden Euro wohl weit überwiegend für Löhne bis 2020 und den Ausgleich von Risiken an der Strombörse vorgesehen sind. Nach meiner Kenntnis müssen die Milliarden für die Wiedernutzbarmachung erst noch erwirtschaftet werden. Da bleibt im Grunde kein Platz für Gewinnabführungen. Das muss der EPH zum Zeitpunkt bewusst gewesen sein. Doch leider hat Herrn Dulig das Verfahren des Eigentumsübergangs nicht wirklich interessiert.
Die Staatsregierung kann verspieltes Vertrauen wieder wettmachen. Ich möchte Sie deshalb ermutigen, den eingeschlagenen Weg nicht auf der halben Strecke abzubrechen. Diesen Widerspruch zwischen möglichst langer und möglichst kurzer Braunkohlerestlaufzeit unter dem Gesichtspunkt der Wiedernutzbarmachung müssen wir transparent machen und dürfen uns nicht damit erpressen lassen. Es kann nicht darum gehen, den Wirtschaftsunternehmen noch möglichst lange Gewinne zu ermöglichen, um dann selbst auf den umso höheren Kosten sitzen zu bleiben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe vorhin gesagt, dass ich nicht auf Teufel komm raus aus der Braunkohle aussteigen will, aber wir müssen auch sehen: Braunkohlewirtschaft ist kein schützenswerter Selbstzweck. Auch die Arbeitsplätze in der Kohle sind es nur bedingt. Für mich ist eine Welt erstrebenswert, in der die Unternehmen allen gehören
und die die nur einmal vorhandenen Rohstoffe so nutzen, dass nicht nur sie einen Gewinn haben, sondern von der Nutzung der Rohstoffe möglichst viele profitieren, dass die Nutzung umweltverträglich ist und dass am Ende auch unsere Kinder und Kindeskinder nicht nur die Abfälle und Überbleibsel vorfinden werden.
Ich als LINKE habe auch kein Problem mit Staatsunternehmen, nur nicht zu einem Zeitpunkt, wenn Private schon alle Rosinen herausgepickt haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erstens brauchen wir einen robusten und ehrlichen – ich nenne es – Kohleentwicklungsplan. Was ist bis wann an Braunkohlekapazitäten für die Versorgungssicherheit erforderlich, ohne gleichzeitig das Klima zu ruinieren? Parallel dazu müssen der Ausbau der erneuerbaren Energien und der sonstige Strukturwandel vorangetrieben werden.
Zweitens brauchen wir die Entschiedenheit im Wirtschaftsministerium, dass nicht die Gewinne von EPH, sondern der eigene Staatshaushalt wichtiger ist. In diesem Sinne: Her mit den Sicherheitsleistungen und fundierten und ehrlichen Risikobetrachtungen für die Wiedernutzbarmachungszweckgesellschaften, wie sie jedes große Wirtschaftsunternehmen hat!
Ich erwarte, dass das Wirtschaftsministerium allen Sachverstand, auch aus anderen Ministerien, hinzuzieht und die Bearbeiterinnen und Bearbeiter im Sächsischen Oberbergamt mit diesen weitreichenden Entscheidungen nicht alleinlässt. Das ist der Umstand, der mich, wenn es irgendwann einmal dazu kommen sollte, in einem Untersuchungsausschuss interessieren würde: Hat die Staatsregierung – und nicht das ihr unterstellte Sächsische Oberbergamt – alles in ihrer Macht Stehende getan, um angesichts der absehbaren Entwicklungen Schaden vom Staatshaushalt des Freistaates Sachsen abzuwenden?
Meine Damen und Herren! Für die CDU-Fraktion spricht Herr Abg. Rohwer. Herr Rohwer, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will heute mit dem Hintergrund beginnen, bevor ich mich dem eigentlichen Antrag zuwende.