Protocol of the Session on January 29, 2015

Parallel bzw. im Anschluss daran laufen noch drei weitere Prozesse. Das Erste ist das sogenannte Ausgaberesteverfahren. Das Ausgaberesteverfahren nimmt Dinge des vergangenen Jahres, also des Jahres 2014, auf. Einnahmereste, Ausgabereste werden genommen, in das Jahr 2015 transferiert und dann buchungsmäßig noch dem Jahr 2014 zugeordnet.

Dann gibt es Überschüsse aus den Vorjahren. Diese müssen saldiert und berücksichtigt werden. Anschließend erfolgt die Abschlussbuchung. Dann liegt der sogenannte rechnungsmäßige Abschluss oder auch Sollabschluss vor.

Wenn wir uns den vorläufigen Jahresabschluss 2014 anschauen, gibt es einige interessante Beobachtungen. Wir werden das im Einzelnen noch diskutieren. Ich möchte hier speziell auf die Schuldentilgung eingehen. Im Jahr 2014 waren wir wiederum in der Lage, Schulden in Höhe von 75 Millionen Euro zu tilgen. Das heißt aber auch, dass wir nach wie vor eine nicht unbedeutende Gesamtverschuldung haben. Sie beläuft sich jetzt, zum Ende des Jahres 2014, auf 11,357 Milliarden Euro.

(Sebastian Scheel, DIE LINKE: Erdrückend!)

Ja, ich wäre froh, wenn dort eine Null stehen würde, Herr Scheel. Sie haben dazu natürlich eine andere Auffassung. Darin unterscheiden wir uns.

(Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. Sebastian Scheel, DIE LINKE)

Jetzt ist die Frage, wie viel Geld zu guter Letzt in der Kasse sein wird. Wenn man alle diese Prozesse durchlaufen hat, muss man sich überlegen, was man mit dem Geld macht. Wir haben versucht, eine vernünftige Abschätzung zu machen. Die erste Abschätzung ist die, dass wir sicherstellen wollen, dass das Resteverfahren vernünftig ausgeht, das heißt, alle Ausgabenreste auch abfinanziert werden. Warum das sinnvoll ist, können wir vielleicht nachher noch einmal diskutieren.

Das heißt, nach Ende dieser Prozesse versucht man eine Abschätzung zu gewinnen, wie viel Geld noch in der Kasse bleibt. Nach unserer Einschätzung können wir heute sagen: Bei sicherer Abfinanzierung der Ausgabereste werden größenordnungsmäßig mindestens 400 Millio

nen Euro in der Kasse bleiben. Dann ist die Frage, was wir mit diesen 400 Millionen Euro machen. Wir haben einen Vorschlag unterbreitet, und das werden wir sicherlich in den nächsten Wochen noch einmal intensiv diskutieren. Wir schlagen vor, diese 400 Millionen Euro dem sogenannten Zukunftssicherungsfonds Sachsen zuzuführen.

Warum? – Es gibt eine ganze Menge Projekte hier in unserem Land, die strategisch für unsere Zukunft wichtig sind. Diese Projekte sind nicht innerhalb eines Jahres umzusetzen, sondern diese sind mehrjährige Projekte. Wenn wir diese beginnen, sollten wir sicher sein, dass sie dann auch abzufinanzieren sind. Wir haben ein Tableau vorgelegt, welche Projekte das sind. Ich greife einfach einmal drei Projekte heraus:

Das erste Projekt – nach unserem Vorschlag auch am deutlichsten dotiert – ist die Informationsinfrastruktur. Neben Straßen, Schienen, also der üblichen Infrastruktur, wird die Informationsinfrastruktur für unser Land immer wichtiger. Insbesondere, wenn wir über die Probleme sprechen, wie wir die Ballungsräume und den ländlichen Raum parallel weiterentwickeln können, spielt diese Infrastruktur zukünftig eine immer größere Rolle. Alle hier im Raum wissen natürlich, dass die Investitionen in diesem Bereich nicht in einem Jahr abgeschlossen sind, sondern dass es mehrjährige Prozesse sind, um dort auf den neuesten technischen Stand zu kommen. Vielleicht als Ergänzung dazu: Alle, die sich mit dieser Thematik beschäftigen, wissen, dass dort die Fortschritte auch in Zukunft gigantisch sein werden. Das bedeutet, wir werden dabeibleiben müssen, diese Infrastruktur immer weiter auszubauen.

Zweites Thema ist der Schulhausbau. Wir diskutieren häufig in diesem Gremium über die Probleme der demografischen Entwicklung bzw. der unterschiedlichen demografischen Entwicklungen. Was wir zurzeit sehen, ist Folgendes: Wir haben einen Aufwuchs an Schülern insbesondere in den Großstädten, in manchen Mittelstädten, und wir haben nach wie vor teilweise einen Schülerrückgang im ländlichen Raum. Das heißt: Wir werden auch in Zukunft für Schulen Geld in die Hand nehmen müssen. Deshalb ist unser Vorschlag an zweiter Stelle, den Schulhausbau langfristig sicherzustellen, das heißt, die entsprechenden Gelder heute einzustellen und für die nächsten Jahre zur Verfügung zu haben.

Das Dritte – dann höre ich auf, die Liste ist etwas länger – ist der Krankenhausbau. Hier haben wir zwei Effekte anzupacken. Der erste ist: Mit Ende des Jahres 2014 fällt die Kofinanzierung der Krankenkassen für unsere Krankenhäuser weg. Diesen Betrag müssen wir erst einmal ersetzen, um sicher zu sein, dass wir unsere Krankenhäuser auch weiterentwickeln, auf einem guten Stand belassen. Der zweite Effekt ist – und hier bin ich wieder bei dem demografischen Problem –: Wir wollen, dass die ärztliche Versorgung landesweit auf einem guten Stand verbleibt.

Welche Möglichkeiten haben wir? – Herr Scheel, ich lasse Sie gleich zu Wort kommen, zehn Minuten sind offensichtlich um.

Das stimmt.

(Heiterkeit bei den LINKEN)

Ich mache es kurz.

(Sebastian Scheel, DIE LINKE: Sie können sogar die Uhr!)

Ja, das können wir auch.

(Christian Piwarz, CDU: Es ist immer fünf vor zwölf!)

Das Wichtigste ist die Information, die man benötigt. Deshalb kommt der Telemedizin in Zukunft eine immer größere Bedeutung zu. Das heißt, der erste Punkt, den ich genannt habe, kombiniert mit dem Krankenhauswesen, wird einen entscheidenden Beitrag leisten, um die Zukunft unseres Landes weiter zu sichern.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Wir kommen jetzt in die Fragerunde. Es beginnt die CDU. Danach folgen DIE LINKE, SPD, AfD, GRÜNE. Das wird auch in der zweiten Runde so gehandhabt. Herr Abg. Mikwauschk, bitte.

Sehr geehrter Herr Staatsminister! Ich wollte gern folgende Problematik ansprechen, und zwar vor dem Hintergrund der vorläufigen Haushaltsführung: Wie ist die Zeitplanung im Haushaltsresteverfahren? Diese Frage ist von der Sorge getragen, dass angeschobene Investitionen eventuell unterbrochen werden müssten.

Sie gestatten, dass ich ein klein wenig blättere, damit ich Ihnen auch die exakten Informationen geben kann.

Das Resteverfahren gliedert sich in zwei Teile. Es gibt das sogenannte Vorabverfahren. Ich möchte kurz erläutern, was das ist.

Bis zum 23. Januar – wir sprechen hier also über die Vergangenheit – haben die Ressorts die Möglichkeit, Anträge beim Finanzministerium zu stellen. Wir prüfen diese Anträge und bearbeiten sie. Wenn es keine rechtlich gegenteiligen Einschätzungen gibt, werden diese Anträge bis zum 5. Februar, also bis nächste Woche, bearbeitet.

Parallel dazu läuft das sogenannte reguläre Verfahren. Hier haben uns die Ressorts bis zum 26. Februar – es ist also noch rund einen Monat Zeit – ihre Anträge zuzusenden. Wir prüfen sie auf rechtliche Zulässigkeit. Bis Ende Mai werden die entsprechenden Übertragungsschreiben

versandt, sodass dann die Ressorts mit den Geldern arbeiten können.

Der HFA wird natürlich dazu parallel in gewohnter Weise informiert.

Damit ist, glaube ich, ein Kernproblem haushaltstechnischer Natur des Jahres 2015 gelöst. Wir haben noch keinen verabschiedeten Haushalt. Er wird nach unserer Einschätzung vielleicht Ende April, Anfang Mai verabschiedet. In dieser Zeit müssen wir entsprechend reagieren können. Deshalb ist es besonders wichtig, dass wir zügig dieses Resteverfahren anwenden.

Die Linksfraktion; Herr Scheel, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Sehr geehrter Herr Staatsminister, ich möchte gern auf den Komplex des gesamten Jahres 2014 eingehen und das in den Kontext stellen. Das Staatsministerium geht mit den Steuereinnahmen in einer ihm eigenen Art um. Und zwar wird selbstständig durch das Staatsministerium das zu erwartende Steueraufkommen, das uns aus BadenWürttemberg gemeldet wird, in Form von Abschlägen reduziert. Das reduziert natürlich die Einnahmen in erheblichem Maße. Die Differenz zwischen den geplanten und realen Steuereinnahmen betrug im Jahr 2011 840 Millionen Euro, im Jahr 2012 1 210 Millionen Euro, im Jahr 2013 464 Millionen Euro und im Jahr 2014 – von Ihnen eben dargestellt – 1 200 Millionen Euro.

Sind Sie nicht der Auffassung, dass diese Abschläge ein Zerrbild der Wirklichkeit erzeugen, Herr Staatsminister? Daraus resultiert meine Frage: Wie hoch sind denn die Abschläge in dem von Ihnen eben vorgelegten Regierungsentwurf für die Jahre 2015/2016 und wie hoch ist die geplante Entnahme aus der Haushaltsrücklage 2015/2016?

Herr Minister, bitte.

Herr Scheel, wenn die Zahlen, die Sie genannt haben, im entsprechenden Kontext stehen würden, dann würde ich Ihnen recht geben. Ich muss Sie da leider korrigieren.

Die 1,2 Milliarden Euro, die ich eben genannt habe, haben mit der Steuerschätzung erst einmal nichts zu tun. Das ist vielmehr der vorläufige kassenmäßige Abschluss. Das, was Sie angesprochen haben, die Differenz zwischen einer Steuerschätzung und den tatsächlich geflossenen Steuern, ist etwas anderes. Das hat mit dem kassenmäßigen Abschluss überhaupt nichts zu tun. Deshalb möchte ich die Zahlen erst einmal richtigstellen. Jetzt muss ich wieder ein bisschen blättern. Das tut mir leid. Ich habe auch nicht jede Zahl exakt im Kopf, auch wenn ich die Größenordnung natürlich kenne. Die Größenordnung ist nur halb so hoch, da darf ich Sie beruhigen.

(Sebastian Scheel, DIE LINKE: Nur 600 Millionen Euro, das ist ja wunderbar! – Staatsminister Prof. Dr. Georg Unland blättert in seinen Unterlagen.)

Irgendwo habe ich sie. Es liegt leicht über 600 Millionen Euro. Ich habe es auch noch exakt, wenn Sie mir ein bisschen Zeit geben. Ich habe es gleich.

(Sebastian Scheel, DIE LINKE: Auf die 600 Millionen Euro lege ich keinen Wert. Es würde mir reichen, wenn Sie sagen, was die Abschläge für die nächsten beiden Jahre sind.)

Die haben wir schon im HFA diskutiert.

So, hier habe ich es. Wir hatten einmal für das Haushaltsjahr 2014 Steuereinnahmen von 11,524 Milliarden Euro angesetzt. Wir haben zu guter Letzt 12,14 Milliarden Euro in der Kasse gehabt.

Die Differenz sind 616 Millionen Euro. Sie sehen also allein an den Zahlen, dass es nicht zulässig ist, den vorläufigen kassenmäßigen Abschluss mit den Steuermehreinnahmen zu vergleichen.

Herr Scheel, diese Diskussion führen wir jedes Jahr mindestens zwei Mal, zur Mai-Steuerschätzung und zur November-Steuerschätzung. Das Land Baden-Württemberg – –

(Sebastian Scheel, DIE LINKE: Nennen Sie mir doch die Zahlen!)

Bitte?

(Sebastian Scheel, DIE LINKE: Mich würden die Zahlen interessieren. Wie hoch sind die Abschläge für die nächsten beiden Jahre?)

Diese habe ich jetzt hier nicht zur Verfügung. Aber ich kann Ihnen sagen: Wir haben wieder Abschläge berücksichtigt. Wenn ich mich richtig erinnere, Herr Scheel, haben wir das dem HFA bereits zur Verfügung gestellt. Ich würde mich wundern, wenn wir das nicht getan hätten.