Protocol of the Session on September 27, 2017

Deshalb ist anzumerken – ich hatte im Innenausschuss bereits darauf hingewiesen –, dass die Chefinnen und Chefs der Staatskanzleien der Länder am 14. und 15. September 2017 gegenüber Schleswig-Holstein auf eine Fortführung des laufenden Ratifizierungsverfahrens bestanden haben. Jetzt kommt der Punkt. Wir und auch die übrigen Länder werden das Ratifizierungsverfahren weiter fortführen. Deshalb befinden wir uns mit Kolleginnen und Kollegen von Schleswig-Holstein im kontinuierlichen Austausch und Abstimmungsprozess. Fest steht für uns Folgendes: Wir halten an dem Kurs fest. Wir gehen davon aus, dass es hierzu noch zeitnah eine Lösung geben wird. Der Ball liegt aus unserer Sicht nun erst einmal beim Land Schleswig-Holstein.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Stange?

Selbstverständlich.

Herr Stange, bitte.

Vielen Dank, Herr Staatsminister. Vielleicht können Sie mir helfen? Gehe ich recht in der Annahme, dass der 15. und 16. Dezember zeitlich noch vor dem Beschluss des schleswig-holsteinischen Landtags gelegen war?

Herr Stange, Sie haben mir mit Ihrer Nachfrage die Gelegenheit gegeben, einen Fehler zu korrigieren. Es ging – das sprach ich

gerade an – nicht um den 14. und 15. Dezember, sondern um den 14. und 15. September 2017.

Entschuldigung! September!

Aha.

Jetzt weiß ich nicht, ob ich oder Sie es falsch gemacht haben!

(Allgemeine Heiterkeit)

Auf jeden Fall sollte meine Frage wie folgt lauten: Lag der 15. und 16. September noch vor dem Beschluss des schleswig-holsteinischen Landtags?

Kommen wir zur Chronologie. Jetzt habe ich es gefunden. In der Chronologie ist es richtig. Die CdS haben vorher miteinander gesprochen. Daraufhin hat der Landtag so entschieden, wie Sie es gesagt haben. Es gibt aber weitere Abstimmungsprozesse. Im Kern haben sich die Länder einerseits darauf verständigt, wie ich es vorgetragen habe. Keines der anderen Länder möchte die Verantwortung dafür übernehmen, dass wir gegebenenfalls am Ende des Prozesses nicht zum Ergebnis kommen. Deswegen werden alle in die Landtage gehen und diesen Ratifizierungsprozess voranbringen. Auf der anderen Seite wird weiter daran gearbeitet, dass in Schleswig-Holstein noch eine Lösung gefunden wird.

Deshalb kann ich Folgendes zusammenfassen: Der Zweite Glücksspieländerungsstaatsvertrag zielt mit den punktuellen Änderungen im Bereich der Sportwetten darauf ab, durch die Rechtsprechung der hessischen Verwaltungsgerichte die Blockadesituation aufzulösen. Eine darüber hinausgehende Änderung des Glücksspielstaatsvertrages ist nicht Gegenstand des Glücksspieländerungsstaatsvertrages und gegenwärtig auch nicht angezeigt. Was sich ergibt, wenn der Prozess nicht so zu Ende

geht, wie ich es vorgetragen habe, haben wir in der individuellen Frage- und Antwortrunde vorgetragen.

Aus den vorgenannten Gründen bitte ich deshalb um Ihre Zustimmung.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Abstimmung über das Gesetz zum Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag. Wir

stimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Innenausschusses ab. Es liegen mir keine Änderungsanträge vor. Ich würde, sofern es keinen Widerspruch gibt, die folgenden drei Punkte zusammenfassen: Abstimmung zur Überschrift, Abstimmung zu Artikel 1 – Zustimmung zum Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag – und Artikel 2 – Inkrafttreten –. Wer möchte die Zustimmung geben? – Gibt es Gegenstimmen? –

(Einige Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE stimmen mit Nein. – Teilweise Heiterkeit)

Stimmenthaltungen? – Es gibt Stimmenthaltungen und Gegenstimmen. Dennoch sind die Artikel mit Mehrheit angenommen.

Nun lasse ich über das Gesetz insgesamt abstimmen. Wer gibt seine Zustimmung? –

(Zuruf von der CDU: Zweite Chance!)

Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? –

(Teilweise Heiterkeit)

Es gibt keine Gegenstimmen und eine ganze Reihe von Stimmenthaltungen. Eine ganze Mehrheit ist dafür. Damit ist das Gesetz beschlossen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 5

Zweite Beratung des Entwurfs

Drittes Gesetz zur Änderung der Sächsischen Bauordnung

Drucksache 6/9663, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Drucksache 6/10739, Beschlussempfehlung des Innenausschusses

Hierzu kann wieder diskutiert werden. Es beginnt die CDU-Fraktion. Danach folgen die Fraktionen DIE LINKE, SPD, AfD, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile Herrn Abg. Fritzsche von der CDU-Fraktion das Wort. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung der Sächsi

schen Bauordnung fußt auf einem Umlaufbeschluss der Bauministerkonferenz zur Änderung der Musterbauordnung. Anlass dafür sind die Änderungen in der sogenannten Bauprodukterichtlinie der Europäischen Union und der daraus folgenden notwendigen Harmonisierung mit Bundes- und Landesrecht. Die Notwendigkeit zu dieser Angleichung ergibt sich aus einem bereits im Jahr 1988 gefällten Urteil des Europäischen Gerichtshofes.

Im Kern geht es bei der vorliegenden Änderung der Sächsischen Bauordnung um den Wegfall der Forderung von Verwendbarkeitsnachweisen und Übereinstimmungsnachweisen für Bauprodukte, die eine CE-Kennzeichnung tragen. Des Weiteren werden die Anforderungen der bisherigen Bauregellisten, das heißt konkret der Liste C und der Musterliste der technischen Baubestimmungen, in einer Musterverwaltungsvorschrift für technische Baubestimmungen zusammengefasst, welche vom Deutschen Institut für Bautechnik bekannt gemacht werden soll. Man kann also von einer gewissen Vereinfachung und Entbürokratisierung sprechen, auch wenn weitere Gespräche zwischen der Europäischen Kommission und den Vertretern von Bund und Ländern stattfinden, um noch bestehende Konflikte auszuräumen.

Außerdem wird die Änderung des bauaufsichtlichen Konzepts zur Verwendung von Bauprodukten vollzogen, welche es nun ermöglicht, zur Erfüllung des nationalen Sicherheitsniveaus und bestimmter baulicher Grundanforderungen die bisher festgelegten produktbezogenen Anforderungen durch bauwerksbezogene Anforderungen zu ersetzen.

In der Fachdiskussion im Innenausschuss hat die Koalition einen Vorschlag des Sächsischen Landkreistages aufgegriffen und einen entsprechenden Änderungsantrag eingebracht. Dabei geht es um die Verwendbarkeit von Bauprodukten im Einzelfall. Die Zustimmung zur Verwendbarkeit von Bauprodukten im Einzelfall erfolgt in der Regel durch die oberste Bauaufsichtsbehörde. Einzig bei der Verwendung von Bauprodukten gemäß § 20 Abs. 1 Sächsische Bauordnung in Baudenkmälern nach dem Sächsischen Denkmalschutzgesetz existiert bisher eine Zuständigkeit der unteren Bauaufsichtsbehörde. Die Untere Bauaufsichtsbehörde hat sich in der Praxis zur fachlichen Bewertung des zur Entscheidung vorliegenden Falles an die Landesstelle für Bautechnik, de facto an die oberste Bauaufsichtsbehörde, gewandt. Daher stellen wir nun in § 20 der Sächsischen Bauordnung klar, dass die Zuständigkeit für die Verwendbarkeit von Bauprodukten im Einzelfall generell bei der obersten Bauaufsichtsbehörde, fachlich weiterhin bei der Landesstelle für Bautechnik, liegt.

Ich bitte Sie um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Für die Fraktion DIE LINKE spricht nun Herr Stange, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Staatsminister! Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung der Sächsischen Bauordnung zielt darauf ab, die Sächsische Bauordnung an europarechtliche Vorgaben anzupassen.

Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil vom 16. Oktober 2014 entschieden, dass die Vollzugspraxis, wonach in Deutschland CE-gekennzeichnete Bauprodukte zusätzlich ein Ü-Zeichen benötigen, um verwendet werden zu können, europarechtswidrig ist. Die Europäische Kommission hat daraufhin beschlossen, dass die Musterbauordnung und die Länderbauordnungen entsprechend den Vorgaben angepasst werden müssen. Der Gesetzentwurf setzt in diesem Sinn die Folgen um, auch wenn dies schon bis zum 15. Oktober 2016 hätte erfolgen müssen.

Es hat eine schriftliche Sachverständigenanhörung gegeben. Kollege Fritzsche hat sowohl den Inhalt des Gesetzentwurfes als auch der Sachverständigenanhörung in bewährter Weise referiert. Dafür einen herzlichen Dank.

Die Frage nach der Übertragung auf die oberste Bauaufsichtsbehörde möchte ich an dieser Stelle nicht erörtern. Dazu haben sich die Kolleginnen und Kollegen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Möglichkeit ausbedungen, dies hier heute zu tun. Dies möchte ich Ihnen auch überlassen.

Nach meinem Dafürhalten hat auch die Entgegnung der Staatsregierung in Bezug auf die Übertragung auf die oberste Bauaufsichtsbehörde durchaus eine gewisse Plausibilität.

In aller Kürze: Wir werden uns zu diesem Gesetzentwurf enthalten.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)