Wir haben über das Thema Ausstattung der Polizei und die Herausforderungen an die Polizei geredet. Klar, es geht um mehr als nur um Wertschätzung und Danksa
gung. Es geht um die Frage, wie die Polizei im Freistaat Sachsen für die zukünftigen Herausforderungen aufgestellt ist. Da können wir eine rein sächsische Debatte führen oder wir führen sie im Kontext der europäischen Herausforderungen und in Bezug auf die Situation der Bundesrepublik Deutschland. Dabei werden wir klar erkennen: Derzeit befinden sich alle 16 Länder vor den Herausforderungen einer veränderten Aufgabenwahrnehmung ihrer Polizei. Das betrifft nicht nur die Länder, sondern auch den Bund.
Mit der veränderten Situation des Terrorismus, mit der Vernetzung der organisierten Kriminalität, mit einem kleiner werdenden Europa sind die Herausforderungen an die Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden gewachsen. Insoweit reden wir bei der veränderten Sicherheitslage von keinem sächsischen Phänomen, sondern von einer Herausforderung, die die gesamte Bundesrepublik Deutschland betrifft. Dabei geht es auch um die Frage der erforderlichen technischen Voraussetzungen. Man kann darüber politisch diskutieren, ob Vorratsdatenspeicherung richtig oder falsch ist. Aber es sind technische Parameter, die die Arbeit der Polizei und der Sicherheitsbehörden unterstützen.
Zu einer Sicherheitsarchitektur gehört letzten Endes auch die Justiz. Da ist zu hinterfragen, abzustimmen und die Kooperation mit dem Verfassungsschutz und Geheimdiensten zu koordinieren.
Unsicherheit von Bürgern? – Ja, eine sich verändernde globalisierte Welt erzeugt Unsicherheiten. Das heißt aber nicht, dass wir von einem besonderen sächsischen Phänomen sprechen. Wir reden vielmehr davon, dass in unserer in 70 Jahren gewachsenen Freiheit, in der sich Deutschland erfolgreich entwickeln konnte, mit der Herausforderung des vereinten Europas, mit veränderten europäischen Parametern und einer veränderten Sicherheitslage in dieser Welt Unsicherheiten entstehen. Darüber muss man reden. Da muss man um Verständnis werben. Man muss erklären. Das betrifft auch den Umgang mit Asylsuchenden, mit Flüchtlingen, aber auch mit Zuwanderung. Das bedarf eines verantwortungsvollen Diskurses.
Als Erstes steht die Erkenntnis, dass Sie Toleranz nicht mit der Pille verabreichen können. Darüber werden Sie reden und diskutieren müssen. Da hilft die Holzhammermethode nichts, auch nicht, so lange darauf einzudreschen, bis man verstanden hat, dass man ab heute tolerant zu sein hat.
Da hilft nur eins: aufklären. Gerade dort, wo wenig Ausländer leben, gibt es vielleicht Befindlichkeiten, vielleicht auch nicht zu Unrecht. Auch wir kennen die Bilder. Eine verantwortungsvolle Berichterstattung durch die Medien für die Öffentlichkeit ist dabei eine zentrale Herausforderung. Ich bin dankbar, dass sich der Journa
Aber wir alle kennen die Bilder aus Neukölln. Wir kennen die Bilder aus anderen Regionen. Da ist es hinterfragungswürdig: Will man das so? Ist das die Erwartungshaltung? Das bedarf eines differenzierten Dialoges.
Ich sage ganz deutlich: Ja, Muslime gehören auch zu Deutschland. Das ist keine neue Erkenntnis. Ich kann Ihnen Friedrich den Großen zitieren, der schon damals erkannt hatte: „Alle Religionen sind gleich und gut, wenn nur die Leute, die sich zu ihnen bekennen, ehrliche Leute sind. Und wenn Türken und Heiden kämen und wollten das Land bevölkern, dann würden wir ihnen Moscheen und Kirchen bauen.“ Das ist also keine Erfindung von heute. Der Umgang mit Muslimen ist vielmehr etwas, das uns über viele Jahrhunderte in Deutschland geprägt hat. Es ist die Frage, wie wir uns dazu stellen.
Die Frage ist auch: Was ist das Trennende? Verstehen wir unter „Der Islam gehört zu Sachsen“ die Botschaft einer differenzierten Diskussion oder die Verknappung einer Debatte darauf, dass es hier nur um eine anständige Willkommenskultur und ein undifferenziertes Bild geht? Wenn Muslime zu Deutschland gehören, wozu wir uns klar bekennen, gehört für Muslime, die sich in Deutschland aufhalten, auch die Erkenntnis einer geltenden Werteordnung in unserer Gesellschaft.
Das muss miteinander in Einklang gebracht werden. Da ist es durchaus berechtigt zu hinterfragen, ob Menschen es für normal und richtig halten, dass in Schulen Kopftuch getragen wird. Dieselben Leute, die diese Forderung verstehen, haben gefragt: Wofür haben wir Kreuze in Klassenzimmern? Hier muss man sich festlegen, wie die klaren Positionen an der Stelle sind. Wir brauchen ein differenziertes Bild.
Ich sage Ihnen ganz klar: Für mich gehört die Religionsfreiheit zu Deutschland und nicht die Verkürzung auf Sätze wie „Der Islam gehört zu Deutschland“ oder „Nein, er gehört es nicht.“ Das ist genau das, was dann aus der Diskussion herauskommt.
Es ist ganz klar: Wir sind ein christlich, abendländisch geprägter Kulturkreis. Wir haben jüdisch-christliche Wurzeln. Wir sind – gerade hier in Sachsen – eine Gesellschaft, die aber vor allem durch Konfessionslose geprägt ist. Zu ihr gehört eine Religionsfreiheit. Aber es gehört mit Sicherheit nicht der Islam in seiner Pauschalisierung dazu, sondern die Vielfältigkeit einer Gesellschaft. Darüber muss man reden.
Wenn Sie das Demonstrationsverbot ansprechen, meine sehr geehrten Damen und Herren, dann sage ich: Das ist eine Entscheidung zur Einschränkung des Versammlungsrechtes auf Grundlage der geltenden Regelungen des Versammlungsrechtes. Hier kommt ein wenig der Zungenschlag herein, als ob wir über das Polizeirecht reden
würden. Nein, wir reden über das Versammlungsrecht. Das ist ein einschränkungsfähiges Grundrecht, und zwar für den Fall, dass es nicht friedlich, ohne Waffen erfolgt oder in Grundrechtsabwägung zu anderen Rechtsgütern einzuschränken ist.
Bleiben wir bei dem Thema der Demonstrationen am 19. Januar hier in Dresden. Am Freitag gibt es eine unbestätigte abstrakte Warnung hinsichtlich einer angeblichen Anschlagsgefahr, die sich im Laufe des Tages konkretisierte, und zwar durch Hinweise von Geheimdiensten, die einem Geheimhaltungsschutz unterliegen, die aber für die Sicherheitsbehörden eine ernste Bedrohung erkennen lassen.
Nun haben wir die Diskussion: Das mag vielleicht gewesen sein. Aber dann legen Sie bitte die Quellen offen. Wir möchten das transparenter haben.
Dann können wir es gern gleich in die Tageszeitung schreiben und bekannt geben, wo unsere Quellen sind. Wir geben dann das Kondolenzschreiben für den internationalen Terrorismus mit, weil es die Quellen gerade erwischt hat. Aber es war ja im Sinne der Demokratie recht förderlich.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das erinnert mich etwas an eine wunderschöne Fabel von Wilhelm Busch. Sie erinnern sich alle: Als sich Fuchs und Igel trafen und der Fuchs den Igel einlud, er solle doch einmal sein Stachelkleid ablegen, war der Igel klug genug zu sagen: Fuchs, lass dir erst deine Zähne brechen.
Herr Hartmann, geben Sie mir darin recht, dass die Voraussetzung für ein Verbot einer Versammlung darin besteht, dass die Verfassungsgüter, die jetzt mit der Versammlungsfreiheit streiten, erwiesenermaßen auf die Kriterien Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit geprüft werden? Können Sie mir erklären, wie man das prüfen kann, wenn die Gründe für das Versammlungsverbot nicht nachvollziehbar sind, nicht bekannt gegeben werden und die Adressaten sie nicht justiziabel anwenden können?
Für das Protokoll: Ich beantworte jetzt die Frage von Herrn Bartl, damit es meiner Redezeit nicht abträglich ist.
Herr Bartl, ich kann Ihnen als Erstes einmal recht geben, dass die Prüfung erforderlich ist. Das ist der erste Schritt. Ich kann Ihnen sagen, dass die Prüfung aus meinem Rechtsverständnis den zuständigen Behörden obliegt, die dann unter Bewertung der aktuellen Gefährdungslage auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu einem konkreten Zeitpunkt eine Gefährdungsabwägung mit einer entsprechenden Gefährdungsprognose vorzunehmen und im Ergebnis dieser Abwägung eine Entscheidung zu treffen haben. Das bedeutet – das ist immer noch die Beantwortung der Frage – im konkreten Einzelfall, dass offensichtlich eine geheimdienstliche Erkenntnis unter Nichtfreigabe der Quelle mit einem ernst zu nehmenden Adressaten deutlich gemacht hat, dass es eine konkrete Anschlagsgefahr auf eine konkrete Zielperson an einem konkreten Ort der Landeshauptstadt Dresden gegeben hat, und zwar durch eine nicht verifizierbare Tätergruppe mit ernsthaftem Hintergrund, wodurch unter Berücksichtigung einer 48-Stunden-Frist unter Beurteilung der Gefährdungsprognose die Polizei zu dem Ergebnis kam, dass dafür Sorge getragen werden musste auszuschließen, dass in Ausübung des Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit im Ergebnis Polizeikräfte, Demonstrationsteilnehmer oder Unbeteiligte an Leib, Leben oder Gesundheit gefährdet werden. Insoweit darf es den Juristen im Nachgang obliegen, zu einer anderen Bewertung zu kommen.Unter Berücksichtigung der von mir gerade skizzierten Situation wurde aber für uns ein durchaus verständliches Ergebnis herbeigeführt.
Vielen Dank, dass ich noch eine Frage stellen darf. – Auf einen Nenner gebracht: Lag nach der Begründung, nach den bekannten Gründen ein polizeilicher Notstand vor?
Herr Bartl, das obliegt Ihnen als Juristen immer. Aus meiner Sicht lag kein Notstand vor. Aus meiner Sicht gab es eine konkrete Bedrohungslage, die sich durch eine
Es ist das Schöne an der Demokratie – und da bin ich wieder bei meinen Ausführungen, was gesellschaftliches Zusammenleben prägt –, dass jetzt jedem der Rechtsweg offen steht, um zu einer Entscheidung zu kommen.
Letztendlich stehen wir vor der Herausforderung, nicht mit Pauschalisierungen und festgefahrenen Positionen immer zu sagen, dass wir dafür oder dagegen sind, und uns dabei immer des Argumentes der Mehrheit zu bedienen, für die zu sprechen wir der Meinung sind, was ich im Regelfall bezweifle. Es geht darum, verantwortungsvoll Themen aufzugreifen, den Dialog zu suchen und die unterschiedlichen Positionen und Betrachtungen aufzunehmen. Dazu gehören die Ängste und Sorgen von Migranten genauso wie die berechtigen Ängste, Sorgen, Hinweise und die vielleicht auch manchmal nicht nachvollziehbaren Betrachtungen der hiesigen Bürgerschaft.
Zum Schluss geht es um den Ausgleich all dieser Positionen und einen verantwortungsvollen Umgang. Wir stellen uns dieser Herausforderung.
Es gibt eine klare Absage: Wir halten es weder mit Rassisten noch mit Nationalsozialisten. Dort besteht eine klare Grenze, und das Bild ist relativ deutlich zu zeichnen. Dann sind wir auch bei jeder Demonstration anwesend. Nur die jetzige Entwicklung unterscheidet das ein wenig von dieser Schwarz-Weiß-Betrachtung von Rassisten und von Nationalsozialisten. Was sich im Bereich von PegidaOrganisationen trifft, ist mittlerweile mehr als eine AntiIslam-Kampagne, das ist mehr als eine Asyldebatte. Es sind Teilaspekte, und auch für diese gilt, eine verantwortungsvolle Lösung zu finden. Eine verantwortungsvolle Asylpolitik heißt natürlich zum einen, die Belange des Asylsuchenden ernst zu nehmen. Zum anderen heißt es aber auch, der heimischen Bevölkerung deutlich zu zeigen, dass die Verantwortung dazu gehört, wenn sie über die zwei Seiten ein und derselben Medaille sprechen. Unsere Werte, Normen, Rechte und Regeln gelten, und jeder, der sich hier in unserem Land aufhält, hat sich auch daran zu halten.
Diesen Ausgleich, meine sehr geehrten Damen und Herren, brauchen wir. Wir brauchen ihn bei allen Themen. Wenn uns das gelingt, dann sind wir einen Schritt weiter, dann müssen wir keine Gesetze ändern, wir müssen keine Symbolpolitik machen, sondern es geht vielleicht auch um die Frage einer praktischen, einer erkennbaren Umsetzung.
Wer hier Zuflucht sucht, soll sie finden. Wer keinen Anspruch hat, muss auch in das Heimatland zurück. Sie sind vielleicht nicht Willkommene, aber es sind gleichwohl zwei Seiten ein und derselben Medaille. Vielleicht ist genau das erforderlich, dass Politik überzeugend wahrgenommen wird, indem sie nämlich zeigt, dass politische Aussage und politisches Handeln im Einklang stehen. Vor dieser Herausforderung stehen wir, dieser müssen wir uns stellen.