Ein Stichwort ist unter anderem die Bearbeitungsfrist von drei Monaten, weil das nach allem, was ich beobachte, ein Hauptgrund dafür ist, dass Akzeptanz an einer anderen Stelle, auf einer anderen Seite teilweise verloren geht. Deshalb sind die Vollzugsdefizite ganz klar abzubauen und das, was derzeit geregelt ist, umzusetzen. Das bedeutet auf der einen Seite, schnell zu entscheiden für diejenigen, die einen Anspruch haben mit all den Folgen der Integration. Dabei ist die Gesellschaft mit den Dingen, die auch Herr Homann beschrieben hat, gefordert. Ich denke, dort sind wir auf einem recht guten Weg.
Die zweite Seite der Medaille gehört aber auch dazu – und das will ich noch einmal ansprechen –: Das bedeutet, dass derjenige, der über diesen Weg kommt und keinen Anspruch hat, nach Abschluss der Verfahren ausreisepflichtig ist. Auch das gehört zur Ehrlichkeit in der Debatte dazu. Ich denke, es muss für uns alle Anspruch sein, dass diese Ausreisepflicht freiwillig ausgeübt werden kann. Ansonsten gibt es auch Verpflichtungen, diese Ausreisepflicht staatlicherseits durchzusetzen.
Als zweiten Punkt möchte ich Hoyerswerda als Ausgangsbegründung ansprechen. Ich bin ganz froh darüber, dass es im Laufe der Debatte deutlich geworden ist, dass sich beispielsweise in Hoyerswerda, aber auch in anderen Städten in Sachsen etwas geändert hat. Aber ich will es an Hoyerswerda verdeutlichen, weil es gerade den Initiativen und dem Engagement der Menschen in dieser Stadt nicht gerecht wird, wenn man die Ausgangssituation aus dem Jahre 1991, die Christian Hartmann aus eigenem Erleben beschrieben hat, zugrunde legt.
Hoyerswerda hat jetzt zum Beispiel diese Bürgerinitiative „Hoyerswerda hilft mit Herz“ – überparteilich, überkonfessionell. Bürger und Unternehmer setzen sich für die Sache ein. Sie haben sich engagiert, als die Asylbewerberunterkunft in Hoyerswerda eingerichtet worden ist. Sie haben gemeinsam mit der Stadtverwaltung dafür gesorgt, dass ein Tag der offenen Tür stattfand, dass sozusagen Akzeptanz in der Bevölkerung vorhanden ist. Ich denke, solche Entwicklungen müssen wahrgenommen und sollten positiv diskutiert werden, damit der Mut bei den Menschen weiter gestärkt wird.
Letzter Punkt. Frau Köditz, auf Ihre Anmerkung bezüglich der Beantwortung von Kleinen Anfragen, sage ich: Es ist mir wichtig, dazu Position zu beziehen, nicht konkret im Einzelnen. Wir sind nicht nur bemüht, sondern haben nachgewiesen, dass wir in der Lage sind, die unterschiedlichen Kleinen Anfragen mit einer wirklich großen The
Aber das Schicksal Kleiner Anfragen ist es natürlich auch, dass es eine Zeit der Antragstellung gibt und einen Zeitpunkt der Beantwortung. Danach kann es auch Veränderungen geben. Es kann durchaus sein, dass sich zum Zeitpunkt des Eintreffens hier im Parlament im Posteingang durch den Bearbeitungslauf an dem einen oder anderen Sachverhalt eine Veränderung ergibt. Zu den Positionen im Innenausschuss – das haben Sie selbst dargestellt –, wo der Polizeipräsident seine Wahrnehmungen bezüglich des vorhandenen Gewaltpotenzials vorgetragen hat, gibt es für uns überhaupt keinen Grund, die Dinge, die wahrgenommen worden sind, anders darzustellen.
Vor diesem Hintergrund ist es mir wichtig, noch einmal deutlich zu machen, dass wir mit dem Instrument der Kleinen Anfragen offensiv und konsequent umgehen und dass wir die gestellten Fragen natürlich immer beantworten – aber auch so, wie die Fragen gestellt worden sind, und dann zu diesem Zeitpunkt.
Abschließend will ich sagen: Wir als Staatsregierung haben Ihnen zu diesem Antrag die entsprechenden Informationen geliefert, auch umfänglich. Aus meiner Sicht ist darüber hinaus eine entsprechende Entscheidung nicht notwendig.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Innenminister! Ich nenne Sie mal so – nicht Versammlungsminister; daran müsste ich mich erst noch gewöhnen. Niemanden in Mölln und Solingen regt es auf, dass diese beiden Städte als Synonym für etwas Unfassbares stehen: für Brandanschläge auf Asylsuchende. Es ist tatsächlich eine sächsische Spezialität, dass man das Wort Hoyerswerda eben nicht mit den Geschehnissen in Verbindung bringen darf, weil man sonst diese Stadt stigmatisiere.
Das tun wir natürlich nicht, und unser Antrag hat auch nicht das Ziel, die Stadt Hoyerswerda zu stigmatisieren. Auch, liebe Kerstin Köditz, wenn ich Deine Auffassung teile, dass die Situation heute in Sachsen zum Glück eine andere ist, dass viele Zehntausende Menschen gegen diesen Hass auf die Straße gehen und sich für das Recht auf Asyl einsetzen, muss man doch sagen, dass, was die Stimmung anbelangt, ein Funken genügt, um das Fass zum Überlaufen zu bringen. Darauf zielt unser Antrag. Die ganze Debatte – auch noch einmal an Sie, Herr Hartmann – hat eigentlich zum eigentlichen Thema
des Antrages wenig gesagt, wie die Staatsregierung die Sicherheit der in Sachsen lebenden asylsuchenden Flüchtlinge, Migrantinnen und Migranten gewährleisten will.
Lieber Henning Homann, es nützt den iranischen Asylsuchenden, die in einem Asylbewerberheim sitzen, vor dessen Fenster sich betrunkene Deutsche mit Bierflasche und einem Messer aufbauen – das konnten Sie gestern Abend im Report aus Mainz sehen –, nichts, wenn die SPD ab dem Jahr 2016 einen Sachsenmonitor impliziert, was die Langzeitbefragungen und Beobachtungen anbelangt. Es nützt nichts. Wir müssen jetzt handeln.
Der Sinn unseres Antrages ist, die Staatsregierung zu fragen – und die SPD gehört jetzt nun einmal dazu –: Was tut ihr? Welche langfristige Strategie habt ihr, Menschen, die hier bei uns Schutz suchen vor Verfolgung, vor Unterdrückung, vor Krieg, zu schützen? Und da kommt nichts. Deshalb muss man doch zu Recht fragen dürfen – auch in Richtung SPD –: Was habt ihr vor?
Ich nenne nur ganz wenige Punkte. Dazu gehört Ermutigung zum Engagement für Minderheiten, Ermutigung, sich gegen Ausgrenzung zu engagieren. Dazu gehört aber auch, die Lebensbedingungen der Asylsuchenden zu verbessern – und nicht eine demokratische Debatte über die Unterscheidung von unterschiedlichen Staaten, von Leuten, die zu uns kommen. Es geht darum, dass das Asylrecht ohne Relativierung als Menschenrecht hier in Sachsen artikuliert werden muss.
Ich erwarte von der Staatsregierung, dass sie das tut und es tatsächlich auch ohne Relativierung macht.
Meine Damen und Herren! Ich lasse über den Antrag abstimmen. Wer der Drucksache 6/430 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei einer Reihe von Stimmen dafür ist der Antrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden.
Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch ein Abgeordneter, das Wort zu nehmen? – Das ist nicht der Fall.
Wir stimmen über die Beschlussempfehlung in der Drucksache 6/659 ab. Wer möchte die Zustimmung geben? –
Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einer ganzen Reihe von Stimmenthaltungen ist der Beschlussempfehlung dennoch zugestimmt. Auch dieser Tagesordnungspunkt ist damit beendet.
Es ist keine Aussprache vorgesehen. Ich frage dennoch, ob ein Abgeordneter sprechen möchte. – Das ist nicht der Fall.
Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen die Zustimmung
des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest. Damit ist auch dieser Tagesordnungspunkt abgearbeitet.