Protocol of the Session on August 30, 2017

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im vergangenen Jahr wurden 485 Petitionen eingereicht, 396 vom Petitionsausschuss behandelt. Das kann man dem Petitionsbericht 2016 entnehmen. Durchschnittlich hat jeder Abgeordnete circa 14 Petitionen im Jahr 2016 bearbeitet. Ist das eine gute Bilanz?

37 Petitionen konnte abgeholfen werden. Das heißt, den Petitionsanliegen wurde durch bestimmte Verwaltungsmaßnahmen entsprochen. Diese Maßnahmen wurden durch das Petitionsverfahren beeinflusst. In 359 Fällen konnte der Petition aber nicht abgeholfen werden. Über 70 % der Petenten erhielten 2016 die Beschlussempfehlung „Der Petition kann nicht abgeholfen werden.“ Ich finde, dass dieses Arbeitsergebnis mangelhaft ist.

Die Bürgerinnen und Bürger wenden sich mit konkreten Anliegen oder Forderungen an die Politik und erhalten in den meisten Fällen die gesetzlich begründete Antwort für

die Ablehnung. Das frustriert und schnell entsteht der Eindruck, dass die Politik macht, was sie will. Bei vielen Eingaben wurde keine Abhilfe geschaffen, weil die Regierungskoalition abblockte, so zum Beispiel bei Petitionen zur Verbesserung des Personalschlüssels in sächsischen Kindertageseinrichtungen, was man gesetzlich auch hier ändern kann, zur Baumschutzsatzung und zum Bestattungswesen.

Zu den umfangreichsten Anliegen mit 9 822 Unterschriften gehörte die Sammelpetition „Absenkung der Klassenobergrenzen“. Die Petenten begehrten eine gesetzlich verbindliche prozentuale Absenkung der Klassenobergrenze in Klassen mit Integrationskindern. Aus unserer Sicht ist das pädagogisch sinnvoll und notwendig, um die individuelle Förderung aller Kinder in einer Klasse zu gewährleisten. Ende November 2016 erhielten die Petenten die Antwort des Petitionsausschusses, dass sich derzeit der Schulgesetzentwurf der Staatsregierung im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren befindet und die Entscheidung dem Gesetzgeber, also uns, dem Sächsischen Landtag, obliegt. Was sollen die Petenten mit so einer Antwort anfangen? Warum hat die Koalition dieses Anliegen von über 9 800 Personen nicht in der Novelle des Schulgesetzes berücksichtigt?

Zweites Beispiel: Das Schülerbündnis „Bildung gegen Rassismus“ bringt fünf Punkte zur politischen Bildung für die nächste Änderung des Sächsischen Schulgesetzes 2016 ein. Sie wollten ihr Anliegen in einer Anhörung im Petitionsausschuss darlegen. Als Bearbeiterin der Petition habe ich die Anhörung im Petitionsausschuss beantragt. Die Koalitionsmehrheit lehnte jedoch die Anhörung ab. Laut § 61 der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtages obliegt dem Petitionsausschuss, das Mittel der Anhörung anzuwenden. Ich finde, dieses Recht steht auch den Oppositionsfraktionen zu. Die Ablehnung einer Anhörung im Petitionsausschuss ist weder sachlich dienlich noch bürgerfreundlich. Alle Abgeordneten im Petitionsausschuss sollten immer versuchen, im Sinne der Petenten eine optimale Lösung zu finden. Was gäbe es für ein Problem, dieses Schülerbündnis in den Sächsischen Landtag mit ihren Vorstellungen einzuladen und mit uns gemeinsam zumindest darüber zu reden? Parteipolitische Spielchen helfen an dieser Stelle überhaupt nicht weiter.

(Beifall der Abg. Kathrin Kagelmann, DIE LINKE)

Zukünftig sollten auch den Minderheitenfraktionen die Befugnisse nach dem Sächsischen Petitionsgesetz und der Geschäftsordnung vollumfänglich zustehen und uns nicht immer wieder durch Mehrheitsabstimmungen gesagt werden: Das brauchen wir nicht.

Laut aktuellem Petitionsbericht hat sich die Bürgerbeteiligung am Petitionsverfahren im Freistaat Sachsen in den vergangenen sechs Jahren mehr als halbiert. Im Jahr 2010 wurden 1 219 Petitionsschreiben eingereicht. Im Jahr 2016 waren es nur noch 563, obwohl wir die OnlinePetitionen eingeführt haben.

Die kontinuierliche Abnahme der Zahl der eingereichten Petitionen ist ein Alarmsignal für die Demokratie. Deshalb fordert meine Fraktion DIE LINKE, das Petitionsgesetz zugunsten der Petenten nachzuschärfen. Der Petitionsausschuss in Sachsen sollte bürgerfreundlicher, transparenter und öffentlicher arbeiten.

Ein gutes Petitionsverfahren wendet zum Beispiel der Deutsche Bundestag an. "Circa vier Mal im Jahr führt der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages öffentliche Beratungen durch. Im Regelfall werden in jeder dieser Sitzungen drei Eingaben erörtert. Der Petent wird zu dieser Beratung eingeladen und darf sein Anliegen persönlich vor den Abgeordneten des Petitionsausschusses vertreten und mit ihnen erörtern. Für Rückfragen ist regelmäßig auch die politische Ebene des zuständigen Ressorts der Bundesregierung anwesend. Bei der Auswahl, welche Petitionen beraten werden sollen, kann sowohl die Zahl der Unterstützer als die politische Aktualität des Themas ausschlaggebend sein." Genau das ist, denke ich, ein bürgerfreundliches Herangehen hinsichtlich der Bearbeitung von Petitionen. Wir sollten darüber nachdenken, inwieweit wir das auch hier im Sächsischen Landtag umsetzen.

Es gibt weitere Beispiele: Das Einrichten von Bürgersprechstunden des Petitionsausschusses ist im Petitionsgesetz der Freien Hansestadt Bremen geregelt. Viele andere Anregungen gibt es auch, wenn man einmal in anderen Bundesländern schaut, wie sie ihr bürgerfreundliches Petitionsrecht umgestalten. An dieser Stelle will ich keine weiteren Beispiele nennen. Wichtig ist die aktuelle Diskussion, und die sollten wir uns im Petitionsausschuss für dieses und nächstes Jahr vornehmen.

In anderen Ländern gibt es eine Diskussion, wie man das Petitionswesen modernisieren kann. Man könnte darüber diskutieren: Wie viel Öffentlichkeit kann ich zulassen? Oder: Führe ich für die Bürger direkt eine Ombudsstelle für persönliche Hilfeersuchen und Beschwerden ein? Oder die dritte Frage beantworten: Wie entwickle ich das Petitionswesen zu einem Instrument direkter Demokratie? Das alles sind Fragen, denen wir uns stärker stellen sollten. Wir sollten dies auch im Petitionsausschuss miteinander diskutieren und Lösungen für ein modernes Petitionsrecht umsetzen.

Lassen Sie uns deshalb gemeinsam und parteiübergreifend für die Stärkung der Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger handeln. Die Stärkung des Petitionsrechts ist eine Stärkung der Demokratie. In diesem Sinne wünsche ich mir die Zusammenarbeit im nächsten und im übernächsten Jahr.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Jetzt spricht für die SPD-Fraktion, meine Damen und Herren, Herr Abg. Vieweg. Bitte sehr, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst auch im Namen meiner Fraktion die Gelegenheit nutzen, mich bei allen Bürgerinnen und Bürgern in Sachsen zu bedanken, die sich vertrauensvoll mit ihren ganz persönlichen Anliegen an uns gewandt haben. Ich möchte mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsdienstes bedanken, die uns immer den Rücken freigehalten haben, die uns mit Rat und Tat und immer pünktlich zur Seite standen. Ich möchte mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ministerien bedanken, die uns mit ihren Stellungnahmen und Rückfragen bei unserer Arbeit unterstützt haben. Manchmal haben wir noch einmal rückgefragt und nachgebohrt. Wir sind zumindest bei einem Großteil der Ministerien immer auf Verständnis gestoßen. Nicht zuletzt danke ich natürlich auch Ihnen, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen des Petitionsausschusses, für die kollegiale Zusammenarbeit im letzten Jahr.

Sehr geehrte Frau Kollegin Junge, ich hätte mir gewünscht, dass wir den Bericht oder die Aussprache zum Petitionsausschuss nicht für eine Generaldebatte oder eine Aussprache zwischen Koalition und Opposition nehmen. Ich glaube, wir haben im Ausschuss eine kollegiale Zusammenarbeit gepflegt. Es waren auch die vielen Petitionen zum Betreuungsschlüssel, die letztendlich zur Absenkung des Betreuungsschlüssels geführt haben. Es waren auch die vielen Petitionen zum Thema Schule, die letzten Endes auch in das Sächsische Schulgesetz einfließen. Was will ich damit sagen? Sich mit Petitionen, mit Anliegen und Begehr an den Sächsischen Landtag zu wenden, hilft, und es nützt am Ende des Tages, weil es langfristig auch Einfluss auf die Gesetzgebung hat.

Mich persönlich haben meine Vor-Ort-Termine sehr bewegt. Deshalb, glaube ich, bringen uns die Anhörungen im Landtagsausschuss relativ wenig, sondern es sind die Vor-Ort-Termine, die sozusagen das Salz in der Suppe sind. Ich erinnere mich an den Vor-Ort-Termin in Hohnstein, an die "Sense" – das ist die Verbindungsstraße zwischen Bad Schandau und Hohnstein –, mit meinem Kollegen Michel, der jetzt leider nicht anwesend ist. Wir waren vor Ort, wir haben die Behörden zusammengebracht, wir haben zu einem gemeinsamen Handeln für die Region aufgerufen, und wir haben erreicht, dass am Montag der Petitionsausschuss in Bad Schandau getagt hat und am Freitag die "Sense" wieder offen war. Das sind für mich Erfolgserlebnisse, an denen ich mich aufrichte.

Ein anderer Fall: In meiner Heimatstadt in Chemnitz haben Anwohner in Grüna seit ungefähr zehn Jahren geklagt. Sie haben sich gewehrt. Sie haben nach der Wende eine Abwasserleitung errichtet, und jetzt muss die Stadt Chemnitz die Abwasserleitung übernehmen. Die Stadt Chemnitz wollte es aber nicht. Wir haben mit meinem Kollegen Peter Patt – auch der ist gerade nicht anwesend – über ein Jahr intensiv Akten studiert. Wir sind selbst schon zu Fachleuten für Abwasserrecht geworden, und es ist uns gelungen, der Stadt Chemnitz nachzuweisen, dass sie falsch gehandelt hat. Die Stadt Chemnitz

muss die Abwasserleitung übernehmen. Es war für mich eine Befriedigung, dass es Sinn macht, im Petitionsausschuss zu arbeiten und dass wir letzten Endes den Anwohnern in Grüna zu ihrem Recht verhelfen konnten.

Das waren für mich zwei kurze Schlaglichter, warum es mir große Freude macht, im Petitionsausschuss zu arbeiten. Wir hatten die Ausschussreise nach Schottland. Das war eine Reise, aus der wir sehr viel mitgenommen haben. Es war für mich bemerkenswert, wie viele Ressourcen Schottland in das Beschwerdewesen und in das Petitionswesen setzt. Das wünsche ich mir auch für Sachsen. Wir haben also auch vor dem Hintergrund der Ausschussreise Möglichkeiten, über Änderungen an unserem Petitionswesen nachzudenken, zum Beispiel, was das Thema Online-Petition oder das Thema Mehrfachpetitionen anbelangt. Hier wünsche ich mir – und darüber sind wir im Gespräch –, dass wir noch in dieser Legislaturperiode an der einen oder anderen Stelle nachjustieren und unser aus meiner Sicht wirklich gutes, fortschrittliches und sehr bürgerfreundliches Petitionswesen in Sachsen noch weiter verbessern.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Für mich war die Arbeit im Petitionsausschuss immer auch Motivation für meine Arbeit hier im Sächsischen Landtag, weil ich glaube, dass es die kleinen Probleme sind, um die wir uns kümmern können. Es sind die kleinen Probleme, an denen ich mich aufrichte, weil die am Ende auch Richtlinie und Richtschnur für das Große und Ganze sind. Ich wünsche mir deshalb, dass wir bei diesen kleinen Erfolgen – – Zumindest ist das meine Herangehensweise. Für mich sind diese kleinen Erfolge sozusagen die Sahne meiner politischen Arbeit. Ich wünsche mir hier zukünftig mehr Sahne und freue mich mit Ihnen gemeinsam auf das nächste Jahr kollegialer Zusammenarbeit im Petitionsausschuss.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Meine Damen und Herren! Und nun die AfD-Fraktion, Herr Abg. Spangenberg. Bitte sehr, Herr Spangenberg.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Petitionsausschuss erfährt leider eine geringe Beachtung, habe ich den Eindruck. Meist wird er bei den Plenarsitzungen an die letzte Stelle gesetzt. Wenn ich mir hier die Plätze anschaue, dann kann man auch nicht davon ausgehen, dass die Aufmerksamkeit groß ist.

Ich will kurz auf die Petition eingehen. Sie betrifft immer Einzelschicksale oder viele, die in einer gemeinsamen Sache tätig werden. Im zweiten Punkt haben wir noch die Bitten. Das sind Vorschläge für Gesetzesinitiativen und Erlasse oder Handeln von staatlichen Organen, soweit diese der Aufsicht der Staatsregierung unterliegen. Das sind im Groben die beiden Gruppen, mit denen wir es zu tun haben. Der Anteil der Petitionen wurde schon ge

nannt. Wir hatten nur noch 563 gegenüber 690 Petitionen im letzten Jahr. Trotzdem bleibt es auf einem hohen Niveau. Meine Damen und Herren! Die Bürger haben sehr große Erwartungen an dieses Instrument. Die Petition als Ausdruck einer funktionierenden Demokratie sollte kein Papiertiger und vor allem verständlich formuliert sein.

Folgende Stellungnahmen sind nach § 63 der Geschäftsordnung möglich.

Erstens: Der Petition wird abgeholfen. Bestimmten Maßnahmen, wie eben schon von Herrn Vieweg genannt, konnte durch Mitwirkung des Petitionsausschusses abgeholfen werden.

Zweitens: Erledigt bedeutet zum Beispiel Zeitablauf. In der Regel ist keine Mitwirkung des Ausschusses nötig.

Drittens: Der Petition kann nicht abgeholfen werden. Das Petitum bedeutet, dass aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen eine Abhilfe nicht möglich ist.

Viertens: der Staatsregierung zur Berücksichtigung überwiesen. Das ist interessant. Das heißt im Umkehrschluss, dass der Petition eigentlich stattgegeben werden sollte.

Fünftens: zur Erwägung. Hierbei ist nochmals zu prüfen und gegebenenfalls zu handeln.

Sechstens und Letztens: zur Veranlassung. Das ist als Anregung zu verstehen.

Meine Damen und Herren! Petitionen sollten keine parteipolitischen bzw. ideologischen Betrachtungen

enthalten. Artikel 35 der Sächsischen Verfassung spricht davon, dass jede Person das Recht hat, eine Petition einzureichen und sich damit an den Landtag zu wenden. Es betrifft nämlich Einzelschicksale und Fragen, die nicht an eine Partei gerichtet sind, sondern an den Landtag. Sie sind an alle Abgeordneten gerichtet. Das ist genau das Gegenteil von Anregungen, die im Bürgerbüro bei uns allen hier eingehen. Mit ihnen möchte man von einer Partei eine Lösung. Man möchte die Abgeordneten in ihrer Gesamtheit ansprechen und bitten, ein Problem zu lösen. Meine Damen und Herren! Dass eine parteipolitische und ideologische Betrachtung nicht vorhanden ist, kann ich nicht in jedem Fall erkennen. Herr Vieweg, es tut mir leid, ich muss das sagen.

Ich möchte ein Beispiel benennen. Frau Lauterbach hatte es angesprochen, aber nicht zu Ende geführt. Menschen sind gezwungen, eine Klinik aufzusuchen. Sie müssen dafür Fahrtkosten aufwenden und Geld für die Medikamente bereithalten. Seit dem Jahr 2004 werden diese Aufwendungen nur noch in besonderen Fällen erstattet. In diesem Fall wurden sie abgelehnt. Die Asylbewerber aber – nun kommt der Grund, den Frau Lauterbach nicht genannt hat – bekommen diese erstattet. Sie müssen nichts bezahlen. Sie können das natürlich auch nicht, weil sie kein Geld haben. Das ist erst einmal logisch. Es ist auf jeden Fall gesetzeskonform. Entspricht dies dem Gleichheitsgrundsatz? Solch eine Entscheidung ist unsensibel, wirklichkeitsfremd oder ideologisch blind, meine Damen

und Herren. Für den Bürger ist es egal, ob die Krankenkasse zahlt oder das Geld mit Steuermitteln finanziert wird. Letztendlich ist es Geld, welches die Bürger in Deutschland erwirtschaften müssen. Meine Damen und Herren! Das sollte einmal erkannt werden. Das Petitum hätte nicht lauten dürfen, dass dem nicht abgeholfen werden kann, sondern einmal darüber nachzudenken. Das hätte darunterstehen müssen. Diese Kritik muss ich äußern.

Das Gleiche gilt für die Rundfunkbeiträge. Ununterbrochen ärgern sich die Menschen über diese Zwangsabgabe. Wir sagen immer, das dem nicht abgeholfen werden kann. Meine Damen und Herren! Das ist zu dünn bei solch einer Menge an Eingaben an dieses Hohe Haus.

Aus den eben genannten Beispielen folgt folgende Überlegung: Es geht um Artikel 53 der Sächsischen Verfassung. Danach wird der Ausschuss bestellt. Ich habe eine Idee. Frau Junge hat dies eben genannt. Im Zweifel sind wir immer unterlegen, weil die Regierungskoalition die Mehrheit besitzt, egal von welcher Seite die Petition kommt. Ein neuer Gedanke wäre es doch, dass der Ausschuss paritätisch besetzt ist. Von der kleinsten Fraktion ausgehend hätte jede Fraktion die gleiche Anzahl an Mitgliedern.

(Peter Wilhelm Patt, CDU: Dann müssten sie mehr arbeiten!)

Es würden auf einmal ganz andere Abstimmungsergebnisse entstehen. Es ist nur eine Überlegung. Sie können sich darüber nachher aufregen. Es ist nur eine Überlegung. Es könnte dann nicht mehr passieren, dass die Regierungskoalition immer Recht hat. Alle anderen Fraktionen könnten ebenso einmal gemeinsam irgendetwas anderes verabschieden. Meine Damen und Herren! Das würde dem Anspruch der Petenten vielleicht in manchen Fällen gerechter werden. Ich gebe Ihnen das einmal als Überlegung mit.

Recht vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Meine Damen und Herren! Es folgt nun die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Frau Abg. Schubert, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Vorlage des Jahresberichts des Petitionsausschusses ist eine gute Gelegenheit, Bilanz über die Arbeit und die Ergebnisse der Arbeit des vergangenen Jahres zu ziehen.

Ich möchte mich natürlich auch dem Dank anschließen, der von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern gekommen ist. Die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Petitionsausschusses ist für das Wirken der Abgeordneten im Ausschuss unverzichtbar. Es ist, wenn man eine Petition zur Bearbeitung bekommt, selten der Fall, dass die Sachlage immer sofort klar ist. Man muss nachfragen und Ortstermine machen – Herr Vieweg hatte dies bereits

beschrieben. Worauf wir und die anderen Ausschussmitglieder sich immer verlassen konnten und was wir sehr schätzen: die geduldige, freundliche und serviceorientierte Einstellung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Petitionsverwaltung. Dafür gebührt ihnen nicht nur mein, sondern auch der Dank des gesamten Hauses.