Protocol of the Session on June 21, 2017

Werte Kolleginnen und Kollegen! Solange wir diese Probleme nicht angehen, ist die Besoldungsanpassung nur ein Baustein. Sie ist richtig und gut, aber eben nur ein Teil dessen, was die Beamtinnen und Beamten in Sachsen zu Recht erwarten können.

Ich wünsche mir, dass wir als Gesetzgeber endlich einmal den wahren Gestaltungsspielraum wahrnehmen und

Sachsens Zukunft gestalten. Investieren wir in eine gut ausgebildete und personell ausreichend ausgestattete Verwaltung und zeigen wir damit den Menschen, die die Aufgaben dieses Staates erfüllen, dass wir ihre Arbeit schätzen, dass sie für einen funktionsfähigen Staat gebraucht werden und jeden Cent, den wir in sie investieren, wert sind!

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und vereinzelt bei den LINKEN)

Gibt es weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Herr Minister Prof. Unland, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der von den Regierungsfraktionen eingebrachte Gesetzentwurf beinhaltet die zeitgleiche und inhaltlich vergleichbare Übertragung des Tarifergebnisses für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder vom 17. Februar dieses Jahres auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger im Freistaat Sachsen. Die Besoldung und die Versorgungsbezüge werden damit an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse angepasst.

Das Verhandlungsergebnis der Tarifvertragsparteien stellt sich in diesem Jahr so dar, dass eine Eins-zu-einsÜbertragung nur für die lineare Anhebung möglich war. Für die weiteren allgemeinen Elemente dieses Tarifabschlusses, wie den Mindestbetrag und die Einführung der Stufe 6 ab Entgeltgruppe 9, ist dies nicht umsetzbar gewesen. Denn es ist durch die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes in seinem Beschluss zum sächsischen Besoldungsrecht vom 17. November 2015 und der Entscheidung zur Richterbesoldung vom 5. Mai 2015 klar gewesen, dass eine inhaltliche Eins-zu-eins-Übertragung nicht möglich, aber eine inhaltlich vergleichbare Umsetzung des Tarifergebnisses erforderlich ist.

Ich habe deshalb mit den Gewerkschaften umgehend Gespräche aufgenommen, um zu klären, in welcher Weise eine Übernahme des Tarifabschlusses für die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger umgesetzt werden könnte. Ziel war es von vornherein, eine verfassungskonforme, faire und akzeptable Regelung für alle Besoldungsgruppen und Besoldungsordnungen zu schaffen. Neben dem Tarifergebnis waren die verfassungsrechtlichen Maßstäbe zu berücksichtigen.

Die Gespräche mit den Vertretern des sächsischen DGB, des SBB und des Sächsischen Richtervereins sind in einer sehr konstruktiven Weise verlaufen. Sie konnten zu einem den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes entsprechenden Ergebnis geführt werden.

Der zur Abstimmung stehende Gesetzentwurf setzt das gefundene Ergebnis um. Auf die Einzelheiten des Gesetzentwurfes möchte ich auf dieser Stelle nicht eingehen, da sie Ihnen allen bekannt und von meinen Vorrednern bereits dargestellt worden sind.

Die vorgesehenen Anpassungen führen zu einer fairen und angemessenen Behandlung beider Statusgruppen. Die mit der Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich verbundenen Kosten in Höhe von 45,4 Millionen Euro im Jahr 2017 und 108,3 Millionen Euro im Jahr 2018 können durch die im aktuellen Doppelhaushalt veranschlagten Ausgabemittel gedeckt werden.

Meine Damen und Herren! Die zeitgleiche und inhaltlich vergleichbare Übertragung stellt auch eine Anerkennung für die Leistungsbereitschaft und Motivation der Beamten dar und verhindert so ein Auseinandertriften der Gehaltsentwicklung von Beamten und Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes. Die Staatsregierung befürwortet dieses Vorhaben und hat die Auszahlung der erhöhten Bezüge zum Zahltag Juli 2017 veranlasst.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Meine Damen und Herren! Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Gesetz 2017 zur Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, Drucksache 6/9722. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Deshalb schlage ich Ihnen vor, die Artikel nacheinander zu verlesen, oder wird Einzelabstimmung gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Wir beginnen mit der neuen Überschrift Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge 2017/2018, Artikel 1, Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes, Artikel 2, Weitere Änderungen des Sächsischen Besoldungsgesetzes, Artikel 3, Änderung des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes, Artikel 4,

Weitere Änderungen des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes, Artikel 5, Inkrafttreten, ein Anhang Nr. 1 und ein Anhang Nr. 2.

Wer der Überschrift, den Artikeln und Anhängen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Ich sehe Einstimmigkeit.

Dennoch muss ich über diesen Gesetzentwurf noch in Gänze abstimmen lassen.Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Auch hier gleiches Abstimmungsverhalten. Damit ist dem Gesetzentwurf einstimmig zugestimmt worden. Der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 3

Zweite Beratung des Entwurfs

Gesetz zur Änderung des Sächsischen Beamtengesetzes

Drucksache 6/9647, Gesetzentwurf der Fraktionen CDU und SPD

Drucksache 6/9723, Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses

Den Fraktionen wird wieder das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Es beginnt die CDU-Fraktion mit Herrn Abg. Michel. Danach folgen SPD, DIE LINKE, AfD, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht. Herr Michel, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der eigentlich einfache Sachverhalt, dass ein deutsches Bundesland das Unterrichtsarbeitsvolumen seiner Lehrer erhöhen möchte und zu diesem Zweck als Anreiz alle beim Abhalten von Schulunterricht anfallenden Überstunden seiner Lehrer bezahlen will, ist in der Umsetzung nicht so einfach, wie man es vermuten dürfte.

Aus den unterschiedlichsten Gründen stehen wir vor der temporären Aufgabe, das Arbeitsvolumen der Lehrerschaft zu erhöhen. Die Regierung und die Koalitionsfraktionen verständigten sich im Oktober 2016 auf ein Maßnahmenpaket zur Steigerung des Lehrerarbeitsvolumens und zur Lehrergewinnung. Im Vordergrund des Paketes steht insbesondere die nochmalige Steigerung der Attraktivität des Lehrerberufes. So wurde zum Beispiel das Wochenstundensoll der Grundschullehrer gesenkt. Da es letztlich um die Absicherung des Unterrichtes und nicht um die unendliche Steigerung der Attraktivität des Lehrerberufes geht, müssen auch Maßnahmen umgesetzt werden, um die Lehrer vor die Schulklasse zu bringen. Genau in dieser Phase befinden wir uns mit diesem Gesetz.

Dazu muss man wissen, dass es aus der Historie heraus begründet ist, dass die Abgeltung von Lehrerüberstunden entsprechend den Bestimmungen für die Beamten geregelt wird. Verortet ist das Ganze im Beamtengesetz. Es sollte gelegentlich gemeinsam überlegt werden, ob wir das zukünftig eventuell neu ordnen.

(Beifall der Abg. Cornelia Falken, DIE LINKE)

Fakt ist eines: Wir müssen aus diesen historischen Gründen heraus das Sächsische Beamtengesetz ändern, wenn wir die Mehrarbeit im Schulunterricht ab der ersten Stunde bezahlen wollen; denn ein Beamter schuldet seinem Dienstherrn monatlich bis zu fünf Stunden Mehrarbeit ohne zusätzliches Entgelt. Insofern ist es gut, dass die sächsischen Lehrer nicht verbeamtet sind, denn so können wir Überstunden ab der ersten Überstunde vergüten. Trotzdem ist dieses eigentlich einfache Anliegen nur dadurch zu realisieren, dass wir das Beamtengesetz ändern müssen.

Sehen wir uns nun den Gesetzestext etwas genauer an. Wenn im Gesetz „Lehrkräfte im Schuldienst im Geschäftsbereich des Kultusministeriums“ steht, dann meint das Gesetz auch nur die Lehrer vor den Schulklassen, nicht mehr und nicht weniger. Für hoffentlich auch den Letzten wird dann in der Begründung nochmals klargestellt, dass es für erbrachte Unterrichtsleistungen eine Vergütung gibt, nicht aber für eventuelle Mehrarbeit bei einer Schulverwaltungstätigkeit.

Wer sich die Zielstellung des Gesetzes, mehr Lehrerarbeitsvermögen zu generieren, vor Augen hält, dem wird schnell klar werden, dass Freizeitausgleich ausgeschlossen ist. Ich generiere nicht mehr Arbeitsvermögen, wenn die Betroffenen dann die Stunden mittels sogenannten Freizeitausgleichs abbummeln können. Ebenso ist klar, dass der Weg einer Reduzierung der Regelarbeitszeit, um dann aber Überstunden mit einem erhöhten Stundensatz zu leisten, ausgeschlossen ist. Das monatliche Stundendeputat ist zunächst zu erfüllen.

Darüber hinaus ist auf die Befristung der Regelung hinzuweisen. Die ab 1. Januar 2017 geleisteten Überstunden im Unterrichtsdienst können ab der ersten Stunde entlohnt werden. Ebenso steht die Annahme, dass die ergriffenen Maßnahmen bei der verstärkten Lehrerausbildung einerseits Wirkung zeigen, andererseits aber auch der gegenwärtig erhöhte Bedarf, zum Beispiel bei DaZKlassen, sinken kann. Deshalb ist die gesetzliche Änderung bis zum 31. Januar 2021 vorgesehen, und dann tritt der neue Abs. 3 des § 65 Sächsisches Beamtengesetz außer Kraft.

Wenn jetzt Schulpolitiker darüber debattieren, man habe in manchen Einzelfällen den Eindruck, dass Geld keine Rolle spielen würde, möchte ich den Blick noch einmal auf das Geld lenken. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, die anfallende Kostenseite bei diesem Gesetz etwas zu beleuchten. Auf der Überstundenannahme aufbauend, gehen wir gegenwärtig von Mehrkosten in Höhe von circa 1 Million Euro bei diesem Gesetz aus. Ich gehe auch davon aus, dass die Regierung die entsprechende Verordnung anpassen wird und alle in die E 13 eingruppierten Lehrer ihre Überstunden wie Gymnasiallehrer vergütet bekommen. Sollten die im Haushaltsplan veranschlagten Titel der Hauptgruppe 4 des Einzelplanes des Kultusministeriums nicht ausreichen, dann ist zwingend der Haushalts- und Finanzausschuss zu beteiligen. Damit sind die Kontrolle durch das Parlament und die Information des Parlamentes gewahrt.

Meine Damen und Herren! Ein eigentlich einfacher Sachverhalt kann doch recht komplex sein. Wir denken,

für die bestehende Sondersituation eine weitere Stellschraube für mehr Lehrerarbeitsvermögen gefunden zu haben, und bitten um Zustimmung zu diesem Gesetz.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Für die SPDFraktion Frau Abg. Friedel, bitte.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über den Inhalt des Gesetzentwurfes hat Kollege Michel schon ausführlich referiert. Ich will auf ein, zwei Punkte eingehen, bei denen wir Entscheidungsspielräume haben, und kurz erklären, warum wir uns so und nicht anders entschieden haben.

Der eine Punkt ist bereits angesprochen worden: Selbstverständlich haben wir als Gesetzgeber die Freiheit zu entscheiden, ob eine Vergütung ab der ersten Stunde Mehrarbeit immer erfolgen soll oder nur dann, wenn die Lehrkraft es will. Frau Kollegin Falken hat dies heute schon vor der Presse angesprochen und gesagt, dass sie die letztere Lösung präferieren würde.

Auch ich bin in die Gespräche so hineingegangen. Meine Vorstellung war: Es ist doch für die Lehrkräfte motivierender, wenn sie sich selbst aussuchen können, ob sie die zusätzliche Unterrichtsstunde bezahlt haben wollen oder ob sie diese bei Gelegenheit im Freizeitausgleich abbummeln und zu Hause verbringen wollen.

Zwei Punkte haben mich dazu bewogen, letztlich doch anders zu entscheiden. Der erste Punkt ist: Wir haben tatsächlich schon an vielen Schulen die Situation, dass es gar keine Reserven mehr gibt, in denen man einen solchen Freizeitausgleich vornehmen könnte. Stichwort Lehrermangel – deshalb reden wir ja gerade darüber, dass Lehrkräfte Mehrarbeit leisten müssen, weil sonst die Gewährleistung von Unterricht nicht funktioniert. Es ist dann widersinnig zu sagen: Nimm dafür Freizeitausgleich.

Der zweite Punkt ist mir mindestens genauso wichtig: Wenn Lehrkräfte die Wahlmöglichkeit haben, dann steht immer ein aufwendiges Prüfungsverfahren innerhalb der Verwaltung dahinter, ob denn der Freizeitausgleich möglich ist und der Dienstbetrieb dadurch nicht beeinträchtigt wird. Im Punkt zuvor haben wir über Personal und Aufgaben gesprochen und darüber, wie viel Personal wir brauchen, um unsere Aufgaben zu erfüllen. Wir müssen natürlich schauen, die Aufgaben schlank zu halten, sodass nicht jeder einfache Vorgang einen riesigen Aufwand mit Antragstellung, Prüfverfahren, Entscheidung, Genehmigung und Ähnlichem nach sich zieht.

Das ist der zweite Punkt, der mich dazu geführt hat zu sagen: Es handelt sich hierbei um ein befristetes Gesetz und es hat einen ganz klaren Zweck. Deshalb gibt es keine Wahlmöglichkeit, sondern die schlanke Entscheidung, dass ab der ersten Stunde bezahlt wird.

Nun las ich, dass die Sorge besteht, der Dienstherr könne damit seiner Fürsorgepflicht nicht mehr gerecht werden. Ich denke, dass das ein bisschen daneben liegt. Selbstverständlich muss jede Mehrarbeitsstunde angeordnet werden. Natürlich kann die Anordnung von Mehrarbeit nur dann erfolgen, wenn dem Arbeitnehmer damit kein Schaden entsteht. Ich denke, dass die Schulleiter diese Funktion verantwortungsvoll ausüben und keine Lehrkraft dazu verdonnern werden, in der Woche zehn oder zwölf Unterrichtsstunden Mehrarbeit zu leisten, zumal das deutsche Arbeitsrecht dem entgegenstehen würde.

Ich finde es gut, dass es uns gelungen ist nachzuvollziehen, was wir bereits im Doppelhaushalt gemacht haben: die Oberschullehrkräfte gleichzubehandeln wie unsere Gymnasial- und Förderschullehrer. Damit profitieren sie von der gleichen Fallgruppe in der Mehrarbeitsvergütungsverordnung.

Ob diese Änderung, die Umsetzung des Maßnahmenpaketes, dazu beitragen wird, das Unterrichtsvolumen zu erhöhen und wie viel es dazu beitragen wird, das werden wir sehen. An dieser Stelle habe ich schon oft gesagt: Es gibt nicht die eine große Maßnahme, sondern wir brauchen sehr viele kleine Maßnahmen. Die, die wir jetzt umsetzen werden, ist eine davon. Deshalb bitte ich um Zustimmung.

Vielen Dank.