Protocol of the Session on May 17, 2017

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 1

Wahl der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen

2017 gemäß § 3 Absatz 2 des Sächsischen Verfassungsgerichtshofgesetzes

Drucksache 6/9058, Wahlvorschlag der Staatsregierung

Drucksache 6/9588, Wahlvorschlag des Präsidiums

Gleich zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes begrüße ich neben den Nominierten auch die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes Frau Birgit Munz sowie weitere Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes auf unserer Besuchertribüne ganz, ganz herzlich.

(Beifall des ganzen Hauses)

Gestatten Sie mir zunächst folgende Vorbemerkungen. Das Verfassungsgerichtshofgesetz sieht vor, dass die Amtszeit der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes neun Jahre beträgt. Die Amtszeit endet für berufsrichterliche Mitglieder außerdem dann, wenn sie aus dem Amt als Berufsrichter ausscheiden. Das bisherige stellvertretende berufsrichterliche Mitglied als Vertreterin der Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes Frau Dr. Bettina Dick ist am 1. Februar 2017 in den Ruhestand getreten. Zudem enden im Laufe des Monats Juni dieses Jahres die neunjährigen Amtszeiten des Vizepräsidenten des Verfassungsgerichts

hofes Dr. Jürgen Rühmann, des nicht berufsrichterlichen Mitglieds Herrn Prof. Dr. Hans-Heinrich Trute sowie des stellvertretenden berufsrichterlichen Mitglieds Frau

Simone Herberger.

Ich möchte die Gelegenheit nutzen, den genannten Damen und Herren von dieser Stelle aus im Namen des Sächsischen Landtages dafür zu danken, dass sie durch ihr langjähriges Wirken am Verfassungsgericht Verantwortung für den Freistaat Sachsen und die Menschen, die in ihm leben, getragen haben.

(Beifall des ganzen Hauses)

Wir haben nun in zwei Drucksachen Vorschläge der Staatsregierung sowie des Präsidiums für zwei Neuwahlen bzw. zwei Wiederwahlen von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofes vorliegen. Die Drucksache 6/9058 enthält drei Wahlvorschläge der Staatsregierung. Vorgeschlagen zur Wiederwahl als Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofes wird

der Präsident des Sächsischen Finanzgerichts Herr Dr. Jürgen Rühmann. Zur Wahl als Vertreter der Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes wird der Richter am Bundesgerichtshof Herr Prof. Dr. Markus Jäger vorgeschlagen. Weiterhin wird zur Wiederwahl als stellvertretendes berufsrichterliches Mitglied die Vorsitzende Richterin am Landgericht Frau Simone Herberger vorgeschlagen. Als Nachfolger des nichtberufsrichterlichen Mitglieds Prof. Dr. Trute nominiert ferner in Drucksache 6/9588 das Präsidium des Sächsischen Landtages Herrn

Prof. Dr. Arnd Uhle.

Meine Damen und Herren! Gemäß § 3 Abs. 3 des Sächsischen Verfassungsgerichtshofgesetzes in Verbindung mit § 67 der Geschäftsordnung wählt der Sächsische Landtag die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes ohne Aussprache in geheimer Wahl mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder, das sind 84 oder mehr Stimmen.

Zur Durchführung der Wahl berufe ich aus den Reihen der Schriftführer als Wahlkommission die Abgeordneten Herrn Colditz, CDU, als Leiter, Herrn Sodann, DIE LINKE, Frau Friedel, SPD, Herrn Wendt, AfD, und Frau Meier, GRÜNE. Ich bitte Herrn Kollegen Colditz, in bewährter Weise den Wahlaufruf vorzunehmen.

Meine Damen und Herren! Die Abgeordneten werden in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen und erhalten einen Stimmschein, auf dem entsprechend den angegebenen Drucksachen die Kandidaten als Mitglied des Verfassungsgerichtshofes aufgeführt sind. Sie können sich zu jedem Kandidaten durch Ankreuzen im entsprechenden Feld für Ja, Nein oder Stimmenthaltung entscheiden.

Der Präsident hat eben schon darauf hingewiesen: Wer mindestens die erforderliche Zweidrittelmehrheit, das sind mindestens 84 Jastimmen, erhält, ist gewählt. Wir beginnen mit der Wahl.

(Namensaufruf – Wahlhandlung)

Befindet sich noch jemand im Raum, der nicht aufgerufen wurde?

(Kurze Unterbrechung)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Ist noch jemand im Saal, der nicht gewählt hat? – Das kann ich nicht feststellen. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Wahlkommission, das Ergebnis festzustellen.

(Unterbrechung von 10:31 bis 10:48 Uhr)

Meine Damen und Herren! Inzwischen liegt das Ergebnis der geheimen Wahl der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes vor. Abgegeben wurden 123 Stimmen, ungültig war kein Stimmschein. Es wurde wie folgt abgestimmt:

Dr. Jürgen Rühmann 118 Jastimmen, eine Neinstimme, drei Enthaltungen.

(Beifall des ganzen Hauses)

Prof. Dr. Markus Jäger 118 Jastimmen, drei Neinstimmen, keine Enthaltung.

(Beifall des ganzen Hauses)

Simone Herberger 118 Jastimmen, zwei Neinstimmen, zwei Enthaltungen.

(Beifall des ganzen Hauses)

Prof. Dr. Arnd Uhle 116 Jastimmen, drei Neinstimmen, zwei Enthaltungen.

(Beifall des ganzen Hauses)

Damit sind als Mitglied bzw. stellvertretendes Mitglied des Verfassungsgerichtshofes durch den Sächsischen Landtag Herr Dr. Jürgen Rühmann, Herr Prof. Dr. Markus Jäger, Frau Simone Herberger und Herr Prof. Dr. Arnd Uhle gewählt.

Meine Damen und Herren! Ich darf die gewählten Kandidaten zu mir in das Rund des Plenarsaals bitten.

(Die Abgeordneten erheben sich. – Die gewählten Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes treten in das Rund des Plenarsaals zur Vereidigung ein.)

Wir beginnen mit Herrn Dr. Rühmann. Nehmen Sie die Wahl an?

Dr. Jürgen Rühmann: Ja, Herr Präsident, ich nehme die Wahl an.

Ich darf Sie beglückwünschen. – Herr Prof. Dr. Jäger, nehmen Sie die Wahl an?

Prof. Dr. Markus Jäger: Ja, ich nehme die Wahl an.

Meinen herzlichen Glückwunsch. – Frau Herberger, nehmen Sie die Wahl an?

Simone Herberger: Ja, Herr Präsident, ich nehme die Wahl an.

Herzlichen Glückwunsch. – Herr Prof. Dr. Uhle, nehmen Sie die Wahl an?

Prof. Dr. Arnd Uhle: Herr Präsident, ich nehme die Wahl an.

Vielen Dank.

(Beifall des ganzen Hauses)

Auch an Sie herzlichen Glückwunsch, Herr

Prof. Dr. Uhle.

Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Vereidigung der gewählten Kandidaten. Wir haben uns alle von unseren Plätzen erhoben. Nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Verfassungsgerichtshofgesetzes leisten die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes vor Aufnahme ihres Amtes in öffentlicher Sitzung des Landtages einen Amts

eid. Gleiches gilt nach § 2 Abs. 2 des Sächsischen Verfassungsgerichtshofgesetzes für die stellvertretenden Mitglieder. Im Falle einer Wiederwahl – das betrifft zwei von Ihnen – bedarf es nach § 4 Abs. 3 des Sächsischen Verfassungsgerichtshofgesetzes keiner erneuten Vereidigung, sodass Herr Dr. Rühmann und Frau Herberger heute nicht zu vereidigen sind.