Protocol of the Session on April 12, 2017

Vielen Dank, Frau Staatsministerin, für die bisherigen Ausführungen. Sie haben das Thema Seiteneinsteiger und sorbischsprachige Seiteneinsteiger angesprochen. Könnten Sie dazu bitte noch einige Ausführungen machen, wie viele Seiteneinsteiger oder wie viele Bewerbungen es gibt, wie viele berücksichtigt werden können und wie die Betroffenen nachqualifiziert werden?

Vielen Dank für die Frage. Ich muss in meiner Statistik blättern.

Ich beginne mit den Voraussetzungen für die Seiteneinsteiger. Das ist ein großes Thema nicht nur im sorbischen Siedlungsgebiet. Die Seiteneinsteiger müssen einen Master-, Magister- oder Diplomabschluss mitbringen.

Universitäts- oder Fachhochschulstudium ist Voraussetzung für den Seiteneinstieg. Die Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, die sich beworben haben, um an einer 2plus-Schule tätig zu sein, konnten wir allesamt berücksichtigen, und zwar nach einem Einstellungsgespräch, in dem sie die Konditionen für die Einstellung als Seiteneinsteiger angenommen haben. Das heißt, mit dem Abschluss des Arbeitsvertrages, wenn der schulische Bedarf besteht, verpflichtet sich der Seiteneinsteiger, zunächst in eine dreimonatige Einstiegsfortbildung zu gehen. Diese wird von der Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur durchgeführt. Die Regionalstelle in Bautzen legt, weil es dort um Fähigkeiten, Fertigkeiten und Abläufe des Schulalltags geht, besonderen Wert, darauf, dass die Seiteneinsteiger dann schon an der 2plusSchule auch die Besonderheiten erfahren, und die Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger verpflichten sich, eine berufsbegleitende Qualifizierung innerhalb von drei Jahren nach Abschluss des Arbeitsvertrages aufzunehmen.

Ich habe doch Zahlen hier. Die Frage von Frau Friedel war die nach der Zahl der Bewerbungen sorbischsprachiger Seiteneinsteiger. Seit 2016 haben sich an der Regionalstelle Bautzen zehn sorbischsprachige Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger beworben. Dort sind wir noch einmal aktiv in die Werbung gegangen. Dafür bedanke ich mich auch noch einmal bei allen.

Ich schaue jetzt in eine ganz konkrete Richtung. Aufgrund von Problemen in dem einen oder anderen Wirtschaftsunternehmen, das hoch ausgebildete, qualifizierte Ingenieure braucht, sind wir auf diese Unternehmen zugegangen, und diese haben sich für das Thema Seiteneinstieg interessiert. Von den zehn haben wir sieben einstellen können. Wir haben zwei in der Grundschule eingestellt, fünf an Oberschulen. Die drei Personen, die wir nicht eingestellt haben, waren mit den Einstellungskonditionen, die ich gerade erwähnt habe, nicht einverstanden. Das ist auch richtig so, wenn wir ein transparentes Gespräch führen, bzw. haben sie andere Einstellungsangebote bekommen.

Ich rufe jetzt die AfD-Fraktion auf. Frau Kersten, bitte.

Vielen Dank. Frau Ministerin, können Sie den Lehrerbedarf für den Sorbischunterricht in Sachsen quantifizieren?

Frau Abgeordnete, die Frage ist jetzt sehr allgemein gestellt. Den Lehrerbedarf für den Sorbischunterricht kann ich so nicht quantifizieren, weil ich hier unterscheiden muss nach dem Konzept „2plus“. Das ist die Besonderheit, die ich in meiner Eingangsrede erwähnt habe. Das Konzept „2plus“ an unseren 2plus-Schulen heißt, dass sorbische Sprache unterrichtet wird und dass auch das Sachfach in Sorbisch unterrichtet wird. Insofern kann ich Ihnen die Zahlen jetzt nicht vorlegen. Ich liefere sie gern nach, aufgesplittet nach dem Fach Sorbisch und nach dem Sachfachunterricht Sorbisch.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Schubert, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatsministerin! Wir haben gestern das Gesetz zur Weiterentwicklung des Schulwesens im Freistaat Sachsen verabschiedet. Darin ist geplant, dass an sächsischen Schulen auch das inklusive Lernen etabliert oder gestärkt wird. Da wird natürlich eine besondere Voraussetzung die Befähigung des Lehrpersonals sein. Im Bereich sorbischer Sprachraum haben wir ja damit eine doppelte Herausforderung. Dazu ist meine Frage, welchen Kenntnisstand Sie darüber haben, ob es geeignetes, befähigtes Lehrpersonal mit Lehrbefähigung für das Fach Sorbisch oder mit muttersprachlichen sorbischen Sprachkenntnissen gibt, das gleichzeitig aber auch schon oder zukünftig über die Befähigung für inklusive Lehrmethoden verfügt.

Können Sie das beziffern? Gibt es dazu eine Evaluierung? Wie sehen eventuell geplante Weiterbildungsmaßnahmen aus?

Frau Abgeordnete, die Lehrerinnen und Lehrer, die an den 2plus-Schulen unterrichten – das sind neun Grundschulen, sechs Oberschulen und unser Sorbisches Gymnasium –, müssen besondere Voraussetzungen mitbringen, weil sie mit einer enormen Heterogenität der Schülerschaft umgehen müssen. Dazu sind sie nach ihrem Studium auch befähigt. Sie haben unterschiedliche Sprachniveaus in der Klasse. Sie müssen Sachunterricht in der sorbischen Sprache erteilen. Sie haben auf die Fachlichkeit zu achten, müssen mit unterschiedlichen Sprachniveaus umgehen und differenziert unterrichten. Das ist eine Heterogenität der besonderen Art.

Wenn Sie von integrativer Unterrichtung sprechen, dann meine ich damit die weiterführenden Schulen. Bei der integrativen Unterrichtung sind wir jetzt. Nach Inkrafttreten des Schulgesetzes werden wir über die inklusive Unterrichtung, also die lernzieldifferente Unterrichtung sprechen. Zu Letzterem wird es Fortbildungsmaßnahmen im Regionalstellenbereich Bautzen geben. Dort sind wir mit Unterstützung der Vereine und Institutionen in der regionalen Fortbildung gut unterwegs. Diese Ausbildung wird jetzt konzipiert. Deshalb kann ich Ihnen kein Datum nennen.

Die integrative Unterrichtung wird an den 2plus-Schulen wie an den anderen Schulen Sachsens auch gelebt. Die Lehrerinnen und Lehrer kommen damit so gut wie an den anderen Schulen zurecht.

Frau Abgeordnete, das ist eine sehr große Herausforderung. Der eine Lehrer bewältigt diese zusätzliche Heterogenität wunderbar. Ein anderer muss noch Fortbildungen besuchen. Für ihn ist das eine absolute Herausforderung. Ich kann Ihnen nicht mitteilen, ob man damit besonders gut oder besonders schlecht zurechtkommt. Ich würde aber sagen, dass die Lehrerinnen und Lehrer generell

aufgeschlossen sind, weil sie sich schon mit der besonders anspruchsvollen Situation auseinandersetzen.

Ich würde jetzt das zweite Thema gern hinzunehmen: Lehrermangel und Unterrichtsausfall – was unternimmt die Kultusministerin?

Wir hatten jetzt eine Fragerunde. Jetzt kommt das zweite Thema hinzu, zu dem nachgefragt werden kann. Es beginnt wieder die CDU-Fraktion. – Gibt es noch irgendwelche Unklarheiten?

Ich hätte noch eine Frage zu dem Thema sorbische Lehrer.

Die kann man trotzdem stellen.

Frau Staatsministerin, welche Voraussetzungen müssen ausländische Lehrkräfte erfüllen, um in Sachsen unterrichten zu können? Welche Erfahrungen gibt es dabei im Bezug auf die sorbische Sprache, und wie wird diese Möglichkeit künftig noch stärker in Betracht gezogen?

Frau Ministerin, bitte.

Das ist im Grunde genommen eine Überleitung zum nächsten Thema. Ich muss ganz kurz nach Zahlen blättern. Ich habe vorhin schon ausgeführt, dass wir aufgrund unserer Lehrersituation darauf angewiesen sind, Herr Abgeordneter, in unsere Nachbarländer zu schauen, um Lehrerinnen und Lehrer aus den Nachbarländern nach Sachsen zu holen.

Ich möchte die tschechischen Lehrerinnen und Lehrer als Beispiel nehmen. Welche Voraussetzungen zur Einstellung gibt es für diese Lehrerinnen und Lehrer?

Wenn sich eine tschechische Lehrerin oder ein tschechischer Lehrer für den Schuldienst in Sachsen interessiert, bewirbt er sich bei der Bildungsagentur in Bautzen. Es ist in unseren Nachbarländern bekannt, dass die Bewerbungsunterlagen dort abgegeben werden. Er stellt mit dem Einreichen der Bewerbung einen Antrag auf Anerkennung und Gleichstellung seines Berufsabschlusses. Es gibt ein Befähigungs- und Anerkennungsgesetz für Lehrer. Die tschechischen Lehrerinnen und Lehrer sind sehr gut ausgebildet. Sie haben eine Zweifachausbildung. Wenn die Vergleichbarkeit und Praxiserfahrungen vorliegen, bekommt der Bewerber eine auflagenfreie Anerkennung und eine Eingruppierung wie unsere sächsischen Lehrerinnen und Lehrer, also für Oberschule, Gymnasium, Förderschule, berufsbildende Schule in die E13, Grundschule in die E11. Fehlt die Gleichstellung, muss ein Beratungsgespräch durchgeführt und ein Anerkennungsverfahren durchlaufen werden, welches ihm aufzeigt, welche Qualifikation er nachholen muss. Wir stellen ihn trotzdem ein, aber nicht in die Entgeltgruppe 13, sondern

je nach Schulart in die E10, E11 oder E12. Er bekommt gesagt – dabei habe ich einen ganz konkreten Fall im Hinterkopf –, welches berufsbegleitende Studium er noch absolvieren muss.

Unabhängig davon schauen wir auf die Deutschkenntnisse dieser Lehrerinnen und Lehrer, da sie ja Fachunterricht geben. Die Deutschkenntnisse haben mindestens auf dem Niveau C1 zu sein. Wenn er einen Einsatz an einer 2plusSchule erhält, kommt noch ein Eignungstest an der Sächsischen Bildungsagentur hinzu. Dort können wir besondere Konditionen in Betracht ziehen.

Ich möchte ergänzen, dass wir nach dem Pragbesuch von Dr. Jaeckel und Herrn Schiemann vereinbart haben – dazu werde ich auch am 23. Mai mit der Ministerin in Prag zu unserer gemeinsamen Kabinettssitzung sprechen –, dass wir auch tschechische Lehrerinnen und Lehrer mit einem Sprachniveau B2 einstellen. Ich bedanke mich beim Goethe-Institut, mit dem wir durch Verhandlungen die Schulungen abgesichert haben.

Ich werde mit den Abgeordneten sprechen, wie wir die Schulungen in der sorbischen Sprache noch auf das Gleis bringen. Aufgrund des Besuches sind wir ein ganz großes Stück vorangekommen. Ich habe das mit eingeflochten, Herr Abgeordneter, weil ich denke, dass wir hier bis zum 23. Mai ein weiteres Stück vorankommen.

Ich hatte vorhin nicht bedacht, dass es Ihr Thema ist, Entschuldigung, Frau Falken. Sie sind jetzt an der Reihe.

Ja, werte Kollegen der CDU, es wäre ganz lieb, wenn Sie das nächste Mal darauf achten würden.

Bei meiner Frage, Frau Staatsministerin, geht es mir vorrangig um den Unterrichtsausfall. Wir alle wissen, dass Mitte April für zwei Jahre die universitäre Ausbildung für die Seiteneinsteiger sowohl in Dresden als auch in Leipzig beginnt. Diese Seiteneinsteiger sind zurzeit im Unterricht. Ich habe zahlreiche Anrufe von Lehrerinnen und Lehrern bekommen, die vor den Osterferien neue Stundenpläne bekommen, nach denen die Stundentafeln gekürzt werden, weil es keinen Ersatz gibt, um das Fehlen der Seiteneinsteiger, die zwei Tage an der Uni sind usw., auszugleichen.

Ist das nur punktuell so? Welche Möglichkeiten haben Sie, den Unterricht nicht ausfallen zu lassen? Oder ist das flächendeckend so?

Mit den Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern, die wir in Einstellungsverfahren im Februar eingestellt haben, führen wir Gespräche und planen – das haben Sie, Frau Falken, richtig ausgeführt –, wann sie ihr berufsbegleitendes Studium beginnen. Parallel dazu gab es im Februar ein Einstellungsverfahren, mit dem wir 807 Vollzeitäquivalente besetzen konnten. Aus diesem Grund kann ich auf einzelne Stundentafelkürzungen nicht eingehen. Mir sind diese nicht bekannt. Ich kann nur sagen, dass das Studium

der Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger eine Einsatzplanänderung nach sich zieht. Die Schulleitungen sind aber in der Verantwortung, diesen Unterricht, den sie aufgrund des Studiums nicht mehr erteilen, durch Fachlehrerinnen und Fachlehrer abzusichern.

Es kann zwar aufgrund der aktuellen Situation zu kurzzeitigen Beeinträchtigungen in dem einen oder anderen Unterrichtsfach kommen, aber eine flächendeckende Unterrichtsstundentafelkürzung für das zweite Schulhalbjahr, in dem wir mittendrin sind, ist mir nicht bekannt.

Für die SPDFraktion Frau Friedel, bitte.

Vielen Dank. – Ich komme zum Lehrermaßnahmenpaket, weil es eines der vielen Instrumente ist, das zur Reduzierung von Unterrichtsausfall beitragen soll. Wir haben darin die sogenannte Bindungszulage vereinbart, die dafür sorgen soll, dass 63-jährige Lehrkräfte sich sagen: Ich mache noch ein Stück weiter, und dafür nehme ich gern eine Zulage, die ich dafür erhalte, mit.

Nun haben wir in den letzten Wochen gehört, dass das bisher recht zögerlich angenommen worden ist. Wie reagiert das Kultusministerium darauf?

Das Maßnahmenpaket wurde im Oktober verabschiedet. Wir sind jetzt so weit, dass gesetzliche Änderungen erforderlich sind. Wir haben es gestern gehört, dass dafür sogar das Beamtengesetz angepasst werden muss. Wir sind inzwischen so weit, dass wir in die vollständige Umsetzung gehen können.

Sie sprachen die Bindungszulage an. Wir brauchen aufgrund der aktuellen Lehrersituation wirklich jede Kollegin und jeden Kollegen über das 63. Lebensjahr hinaus. Wir sind jetzt so weit, dass die Kolleginnen und Kollegen an den Schulen weiterhin dringend gebraucht werden. Das hat etwas mit der Schulart, der Region, der Fachausbildung und auch mit körperlicher Konstitution zu tun; das ist eine individuelle Entscheidung. Diese Kolleginnen und Kollegen – ich bitte darum, dass Sie das mit kommunizieren – müssen keinen Antrag auf Auflösungsvertrag stellen. Dieses Thema ist vom Tisch.

(Beifall des Abg. Peter Wilhelm Patt, CDU – Cornelia Falken, DIE LINKE: Im Formblatt steht es immer noch! Bleib ganz ruhig!)

Frau Falken! Dieses Thema ist seit dieser Woche vom Tisch. Sie möchten immer Lichtgeschwindigkeit haben. Nach den Osterferien gehen die Regionalstellen der Bildungsagentur in eine großflächige Gesprächsaktion. Ich kann bereits – Frau Friedel, ich flechte das ein – einen ersten Schritt vermelden. Mit diesen Kolleginnen und Kollegen wird ein Gespräch geführt. Wenn sie weiterhin gebraucht werden, dann wird dieses Gespräch dokumentiert, und sie können bis zum 64. und 65. Lebensjahr im Schuldienst verbleiben.

Wir sind mit einer sehr kleinen Zahl – darüber habe ich Bericht erstattet –, mit sechs geschlossenen Verträgen für das 64. und 65. Lebensjahr gestartet. Ich habe jetzt Zahlen vorliegen: Seitdem wir diese Maßnahme sehr schnell mündlich kommuniziert haben, sind wir in einem Bereich von 50 bis 60 Lehrerinnen und Lehrern.

Wenn Sie, alle Abgeordneten, mithelfen, verspreche ich mir davon sehr viel. Besonders in der Region Dresden, aber auch in Leipzig interessieren sich ältere Kolleginnen und Kollegen, weiterhin im Dienst zu bleiben, wenn sie ihren Einsatz mitgeteilt bekommen und auch mitgeteilt bekommen, dass sie nicht an eine andere Schule abgeordnet werden.

Ich verspreche mir hiervon, dass wir in den Maßnahmenpaketen, nachdem wir diese Vereinfachungen vereinbart haben, ein ganzes Stück vorankommen.

Für die AfDFraktion Frau Kersten, bitte.

Vielen Dank. – Frau Ministerin, ich möchte auf das Thema Sorbischunterricht zurückkommen. Können Sie gegebenenfalls etwas zur Situation in Brandenburg sagen? Gibt es dort Lehrermangel? Wenn ja, wie wird dort agiert? – Nur wenn Sie dazu aussagen können. Ich weiß, sie müssen das nicht.

Gut, Frau Abg. Kersten, kommen wir auf das Thema Sorbisch zurück. Ich bin mit meinem Kollegen Baaske aus Brandenburg selbstverständlich im Kontakt. In Brandenburg wird nicht das Konzept „2plus“ an den Schulen unterrichtet, aber die Klassenstärke und die Schülergruppenzahl sprechen wir miteinander ab. Der Kollege Baaske hat – ebenso wie wir in Sachsen – das Anliegen, Lehrerinnen und Lehrer an die Schulen für den Unterricht in Sorbisch zu bekommen. Er geht natürlich auch in Werbemaßnahmen. Wir sind dabei mit Brandenburg im kollegialen guten Miteinander.

Frau Schubert, bitte.