Der Antrag ist durch Frau Kollegin Zais, Fraktion GRÜNE, eingebracht worden. Für die CDU-Fraktion spricht Kollege Hartmann.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Zais hat schon darauf hingewiesen, dass wir nicht nur heute, sondern auch in naher Zukunft in diesem Hohen Hause über das Thema sprechen werden, dann im Kontext zum Ausreisegewahrsamvollzugsgesetz. Insoweit erlauben Sie mir heute, das in aller gebotenen Kürze vorzutragen.
Ganz klar, der Ausreisegewahrsam unterliegt einer strengen Reglementierung nach dem Aufenthaltsgesetz und ist an eine ganze Reihe von Voraussetzungen geknüpft. Ich
zitiere an dieser Stelle den § 62 Abs. 1: „Die Abschiebungshaft ist unzulässig, wenn der Zweck der Haft durch ein milderes, ebenfalls ausreichendes anderes Mittel erreicht werden kann. Die Inhaftnahme ist auf die kürzeste mögliche Dauer zu beschränken. Minderjährige und Familien mit Minderjährigen dürfen nur in besonderen Ausnahmefällen und nur so lange in Abschiebungshaft genommen werden, wie es unter Berücksichtigung des Kindeswohls angemessen ist.“
Insofern ist schon im Aufenthaltsgesetz ersichtlich, dass es sich bei der Abschiebungshaft um eine Zwangsmaßnahme handelt, die eine besondere psychische Belastung für die Betroffenen darstellt und deshalb nur als letztes Mittel zur Durchsetzung einer Ausreiseverpflichtung infrage kommen darf. Sie stellt also de facto eine Ultima ratio dar, welcher sich der Staat bedienen muss, um die Ausreisepflicht in letzter, und ich betone an der Stelle, in letzter Konsequenz durchsetzen zu können und letzten Endes auch zu müssen.
Dies darf freilich nur in sorgfältiger Einzelfallprüfung geschehen und ist auf die kürzeste Dauer anzusetzen – insoweit kann aktuell maximal vier Tage Ausreisegewahrsam vorgesehen werden, unabhängig von der Diskussion über eine mögliche oder eventuelle Erweiterung. Im Zuge dessen ist im Einzelfall zu prüfen, ob es mildere Maßnahmen zur Vermeidung der Abschiebungshaft gibt und diese infrage kommen. Dies kann die Erteilung von Meldeauflagen, die räumliche Beschränkung des Aufenthalts, die Verpflichtung zur Teilnahme an einer Ausreiseberatung, die Vereinbarung von Sicherheitsleistungen, die Garantie von Vertrauenspersonen oder die Diskussion, die ich persönlich für schwierig halte, über Fußfesseln sein.
Entsprechend soll im Haftantrag dargelegt werden, warum ein milderes Mittel zur Vermeidung der Abschiebungshaft nicht geeignet ist, um das Ziel der Ausreise zu gewährleisten. Insbesondere sind schutzbedürftige Personen nicht in Haft zu nehmen. Dazu zählen Minderjährige, Menschen ab dem vollendeten 65. Lebensjahr, Schwangere, Alleinerziehende oder Eltern mit minderjährigen Kindern etc. bis hin zu psychischen Erkrankungen oder anerkannten Schwerbehinderungen. Wenn Sie davon abweichen wollen, ist hier noch einmal eine besondere Genehmigungsbedürftigkeit erforderlich.
Sie sehen, auch jetzt muss der Staat in einem engen Rahmen prüfen und es wird stark reglementiert. Dass dieses Instrument sehr gewissenhaft eingesetzt wird, zeigt sich aus meiner Sicht auch in den aktuellen Zahlen in Sachsen: 2015 1 725 Abschiebungen, davon 785 überwachte Ausreisen nach § 58 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz, im Jahr 2016 3 366 Abschiebungen, davon 1 587 überwachte Ausreisen nach § 58 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz. Nur noch einmal zur Klarstellung: Hier handelt es sich um Abschiebungen, die erfolgen, weil der Ausreisepflichtige zur gesetzten Ausreisepflicht nicht ausgereist ist, weil er mittellos ist und keinen Pass oder Ähnliches besitzt.
Von diesen Personen befanden sich 2015 gerade einmal acht Personen und 2016 vier Personen in Abschiebungs
haft. Auch wurde bisher keine Familie oder schutzbedürftige Personen in Abschiebungshaft genommen. Setzt man diese Zahlen ins Verhältnis, dann dürfte deutlich werden, dass die zuständigen Behörden nicht leichtfertig mit dem Instrument der Abschiebungshaft umgehen, insbesondere wenn man berücksichtigt, dass es 785 und 1 587 überwachte Ausreisen in den Jahren 2015 und 2016 gegeben hat. Ebenso lässt sich an den Zahlen erkennen, dass bei fast allen überwachten Ausreisen mildere Mittel zum Einsatz kamen als die Abschiebungshaft. Insofern gilt für Sachsen, was ich am Anfang gesagt habe: Die Abschiebungshaft ist die Ultima ratio und wir diskutieren in der Folge über Ausreisegewahrsamsrechte.
Ich habe das wegen der Frage des Kostenvergleichs in Ihrem Antrag so betont. Ich glaube ganz persönlich, dass im Rahmen eines rechtsstaatlichen Verfahrens und der Abwägung tatsächlich die milderen Mittel greifen. Ich wiederhole mich da, aber im Vorfeld hat es eine ganze Reihe anderer Maßnahmen gegeben, bevor überhaupt die Ausreisepflicht, nämlich die zwangsweise Ausreise angeordnet wird, genau wie im Vollzug noch einmal mildere Mittel zu prüfen sind. Genau deswegen stehen für meine Fraktion die Kosten nicht an zentraler Stelle, sondern die Durchsetzungsfähigkeit des staatlichen Handelns und die Umsetzung staatlicher Regelungen.
Nun heißt es entsprechend zu handeln. Ein Problem in Ihrem Antrag stellt für uns das offenbare Misstrauen gegenüber den Behörden unseres Landes und dem Handeln der entsprechenden staatlichen Stellen dar. Dem können wir uns nicht anschließen. Wir unterstellen grundsätzlich ein verantwortungsvolles, rechtsstaatliches
Handeln. Das ist dem demokratischen Rechtsstaat immanent. Im Zweifelsfall, wenn es Einzelfälle gibt, werden wir auch bei denen entsprechend vorgehen. Insoweit, meine sehr verehrten Damen und Herren, freue ich mich auf die Fortführung dieser Debatte zum Ausreisegewahrsamsvollzugsgesetz. Für heute lehnen wir ab.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Alternativen zur Abschiebungshaft und zum Ausreisegewahrsam – das sind die Kernanliegen des vorliegenden Antrages. Ich möchte daran anknüpfen. Das greift einer Debatte vor, die wir in diesen Monaten noch zum Ausreisegewahrsamsvollzugsgesetz zu führen haben. Ich hoffe, dass die in der Anhörung im Innenausschuss vorgebrachten Argumente und auch dieser Antrag dazu führen, dass wir darüber gar nicht mehr diskutieren müssen und vom Ausreisegewahrsam Abstand genommen wird.
Ich will meine Ausführungen mit einem etwas längerem Zitat beginnen: „Ich kam nach Deutschland voller Hoffnung, dass Deutschland uns Schutz bieten würde nach
einer langen Flucht, in der Hoffnung auf ein besseres Leben und eine gute Schulbildung für unsere Kinder. Aber als ich ins Gefängnis kam, fühlte ich, was ich zuvor noch nie fühlte. Ich dachte das erste Mal in meinem Leben ernsthaft darüber nach, mich umzubringen in der Hoffnung, dass meine Frau und die Kinder dann vielleicht Hilfe in Deutschland bekämen und nicht nach Bulgarien zurückgeschickt würden. Die Zeit im Gefängnis war hart, insbesondere für mich als Syrer. Ich war auf der Flucht vor einem großen Gefängnis in Syrien, um dann in einem kleine Gefängnis in Dresden zu sitzen.“ Diese Worte stammen von Herrn Rafiq, der 2013 mit seiner Frau und zwei Kindern über Bulgarien nach Deutschland einreiste und dann in der JVA Dresden inhaftiert wurde.
Sein Schicksal und weitere Schicksale sind in einer durchaus lesenswerten Broschüre des sächsischen Flüchtlingsrates aus dem Jahr 2014 festgehalten. Einige Monate zuvor hat auch Sachsen der Inhaftierungspraxis von nicht straffällig gewordenen Geflüchteten in einer eigenen Station der JVA Dresden ein Ende gesetzt. Zur Vorgeschichte sind schon Sachen gesagt worden, was die rechtliche Einschätzung der gemeinsamen Unterbringung von Straffälligen und Abschiebehäftlingen angeht. Eine eigene Abschiebehafteinrichtung gab es in Sachsen zunächst nicht. Abschiebehäftlinge werden, wie wir wissen, seitdem in andere Bundesländer verschickt. Im Jahr 2013 waren in Sachsen 232 Personen zum Zweck der Abschiebung inhaftiert, darunter 12 Frauen.
Diese unglaublich hohe Zahl wurde in den folgenden Jahren nicht mehr erreicht. Auch das haben wir schon gehört. Dieser Tatsache können wir uns in der Stellungnahme der Staatsregierung vergewissern. Aus Sicht der Linksfraktion ist jedoch jeder Mensch, der in Abschiebehaft genommen wird, einer zuviel.
Wir wissen heute zudem, dass die Staatsregierung einen Paradigmenwechsel einleiten will. Es ist nicht nur die Errichtung eines Ausreisegewahrsams geplant, wir haben es schon gehört, dieser soll zur Abschiebehafteinrichtung weiterentwickelt werden. Die Gründe dafür erschließen sich uns nicht, weder in der Begründung des Ausreisegewahrsamsvollzugsgesetzes noch in der Stellungnahme zum vorliegenden Antrag. Zudem möchte ich betonen, dass Sachsen von dem relativ neu eingeführten § 62 b Aufenthaltsgesetz, der diesen Ausreisegewahrsam ermöglicht, gar nicht Gebrauch machen muss.
Genauso liegt es bei der Abschiebehaft an sich. Die EU-Rückführungsrichtlinie ermächtigt die Mitgliedsstaaten, dieses Mittel unter bestimmten Bedingungen zu nutzen, verpflichtet sie aber nicht dazu. Dazu wäre eine Änderung des Aufenthaltsgesetzes und die Streichung der entsprechenden Paragrafen nötig, wie es vor einigen Jahren unter anderem die rot-grün geführten Landesregierungen in Schleswig-Holstein und Niedersachsen forderten, Regierungen ohne linke Regierungsbeteiligung bekanntermaßen.
Dieser Forderung schließen wir als LINKE uns an und sind ganz grundsätzlich der Meinung: Flucht ist kein Verbrechen. Das Institut der Abschiebungshaft muss abgeschafft werden. Freiheitsentzug ist einer der schwersten Grundrechtseingriffe und wird hier für Menschen verhängt, die keine Straftäter sind.
Wir wissen, dass Freiheitsentziehung Menschen krank macht; dazu gibt es einen Haufen Studien. Wir wissen auch, dass in der Vergangenheit bis zu 80 % der Haftbeschlüsse für die Abschiebungshaft fehlerhaft waren, weil sie unter anderem rechtsstaatliche Garantien der Betroffenen verletzt haben.
Viel wichtiger ist allerdings: Solange es für die Mehrheit der Geflüchteten keine legalen Einreisewege gibt und sich die Chancen auf Asylgewährung durch permanente Asylrechtsverschärfung immer weiter minimieren, sind Rechtsbrüche quasi vorprogrammiert; sie sind eine Form der Überlebensstrategie der Betroffenen. Wenn ein Mensch ohne Aufenthaltstitel die Grenze überwindet und Asyl beantragen will, kommt er automatisch in die Situation, eine Straftat zu begehen und dafür sogar inhaftiert zu werden, wie Herr Rafiq im eingangs erwähnten Beispiel.
Selbst der Bund Deutscher Kriminalbeamter fordert hier eine Entkriminalisierung. Bundesweit engagieren sich zudem – das ist sicherlich auch bekannt – politisch unverdächtige Flüchtlingshelferinnen und -helfer sowie die Kirchen gegen Abschiebungen und fordern ein Bleiberecht für Geflüchtete.
Die gesetzlich auch so vorgesehene Prüfung von milderen Mitteln als Alternativen zum Freiheitsentzug müsste wohl der Minimalkonsens sein, auf den wir uns in diesem Hause einigen können.
Die Antwort der Staatsregierung und auch die Ausführungen des Vorredners erreichen uns ebenso wenig wie sicher auch die Kolleginnen und Kollegen von der antragstellenden Fraktion. Die vorgeschlagene Studie begrüßen wir sehr. Sie wäre eine Chance, über den Tellerrand hinauszuschauen, sozusagen auch jenseits der repressiven Maßnahmen zu schauen, wie die Akzeptanz asylrechtlicher Entscheidungen bei den Geflüchteten gestärkt werden kann. Da gibt es – das wurde von Petra Zais erwähnt – Studien, die das schon sehr ausführlich eruiert haben.
Die echten Alternativen zur Abschiebungshaft aber liegen woanders. Ich habe es schon angeschnitten: in der Schaffung legaler Einreisewege, der Rücknahme der Asylrechtsverschärfung der letzten Monate und einer Revision des Asylrechts, zum Beispiel auf den Stand vor 1993.
Weil für uns Abschiebungshaft tatsächlich ein totales Tabu ist – in welcher Form auch immer –, werden wir, liebe Fraktion GRÜNE, dem Punkt 4 Ihres Antrages nicht zustimmen können.
Zum Schluss will ich noch einmal einen von der Abschiebungshaft betroffenen syrischen Flüchtling sprechen lassen, damit wir nicht nur über Gesetze und Rechtslagen sprechen, die im Übrigen auch veränderbar sind. Herr Sadiq, ebenfalls aus Syrien geflohen, sagte zu seiner 20
tägigen Inhaftierung in Dresden: „Sie steckten mich ins Gefängnis ohne jegliche Schuld. Alles, was ich getan habe, war, nach Asyl für mich und meine Familie zu fragen, in einem Land, von dem wir so viel über Demokratie und Menschlichkeit gehört haben.“
Im Sinne der Demokratie und der Menschlichkeit könnten wir mit der Zustimmung zu diesem Antrag – zum Kern dieses Antrags zumindest – einen kleinen Schritt in die richtige Richtung gehen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die GRÜNEN legen einen Antrag zum Thema Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam vor. Allerdings wird mir aus dem Antrag nicht so richtig deutlich, was sie eigentlich wollen. So kommt der Ausreisegewahrsam zwar in der Überschrift vor, aber weder im Beschlusstext noch in der Begründung, wo es nur um Abschiebehaft geht.
Sie, Frau Kollegin Zais, sind bei der Einbringung zwar darauf eingegangen, das ändert aber nichts am Antrag. Ich kann jetzt nur mutmaßen: Vermutlich wollen die GRÜNEN – wie auch die LINKEN; Frau Nagel ist da eben sehr deutlich geworden –, dass in Sachsen überhaupt keine Abschiebungen stattfinden und dementsprechend auch die Maßnahmen von Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam nicht zur Anwendung kommen.
Auf emotionaler Ebene verstehe ich das durchaus, aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sprechen hier im Sächsischen Landtag nicht zum ersten Mal über den Themenkomplex Abschiebung. Mir ist wichtig, auch heute deutlich zu machen, dass Abschiebungen von Menschen ohne Bleiberecht in ihre Heimatländer ein schwieriges Thema waren, sind und immer bleiben werden. Das ist grundsätzlich schwierig, und zwar für alle Beteiligten: für die politischen Verantwortungsträger, für die zuständigen Behörden und vor allem aber für die betroffenen Menschen sowie die Menschen in deren Umfeld.
In den letzten zwei Jahren kamen viele Menschen nach Deutschland – als Geflüchtete oder als Asylsuchende. Ihr Antrag wurde entweder anerkannt oder nicht. Weitere Menschen werden kommen. Wer keine Asylgründe vorweisen kann, wessen Antrag nicht anerkannt wird, der hat eben leider kein Bleiberecht und muss das Land grundsätzlich wieder verlassen, egal wie ich das auf meiner emotionalen Ebene empfinde.
Zum Glück konnte in den letzten Monaten durch gezielte Rückkehrberatung die Anzahl freiwilliger Ausreisen immer weiter erhöht werden. Trotzdem kommen immer noch viele Menschen der Ausreisepflicht nicht nach. Die Endkonsequenz kann dann nur eine Durchsetzung der Ausreisepflicht sein. Ohne die Abschiebung als letztes
Mittel würde unser Asylsystem nicht funktionieren. Ohne Durchsetzung der Ausreisepflicht würden unsere Integrationsbemühungen letztlich deutlich erschwert. Wir werden deshalb in näherer Zukunft nicht ohne diese Maßnahmen auskommen können.
Dennoch schmerzt jeder Fall, insbesondere wenn Kinder betroffen sind oder teilweise gut integrierte Menschen abgeschoben werden. Das habe ich hier schon mehrfach gesagt und werde es gern auch noch einige Male wiederholen, weil ich glaube, dass wir in den nächsten Monaten weiterhin über das Thema Abschiebung debattieren werden.
Meine Damen und Herren, wir können die Realität und auch die realen Probleme rund um die Integration oder um die Durchsetzung der Ausreisepflicht dabei nicht einfach ignorieren oder wegdiskutieren. Nein, wir müssen uns intensiv, dauerhaft und weiterhin damit auseinandersetzen – immer wieder, wenn es sein muss.
Dazu gehören eben auch Fakten, etwa, dass betroffene Menschen ihre Abschiebung verhindern oder sich ihr entziehen wollen, was ich individuell ja nachvollziehen kann. Wir brauchen deshalb als Rechtsstaat auch Instrumente, um Entscheidungen am Ende trotzdem durchsetzen zu können. Am Ende der Kette von angemessenen Entscheidungen und immer tiefer greifenden Entscheidungen müssen dann eben auch Möglichkeiten bestehen, jemanden für eine gewisse Zeit in Gewahrsam oder eben in Abschiebehaft zu nehmen, ob mir das persönlich gefällt oder nicht.
Diese Instrumente sind im Grundsatz keine Ländersache, sondern werden im Aufenthaltsgesetz geregelt. Die Länder sind aber für den Vollzug zuständig. Abschiebehaft wird jetzt schon länger angewandt und diskutiert. Ich spare mir jetzt die Rechtshistorie; das haben die beiden Kolleginnen Zais und Nagel schon hervorragend dargestellt. Inzwischen ist ja auch im Gesetz nachvollzogen, was vor einiger Zeit in Urteilen entschieden wurde. Seit Kurzem gibt es eben die Möglichkeit des Ausreisegewahrsams für kurzfristige Freiheitsentziehungen zur Durchsetzung der Abschiebung – in gewisser Weise milder als Abschiebehaft und für mich auch nicht miteinander gleichzusetzen.
Der Gesetzentwurf für ein Übergangsgesetz zum Vollzug des Ausreisegewahrsams in Sachsen ist bereits im parlamentarischen Verfahren. Wir hatten dazu eine Anhörung im Innenausschuss, die ich ebenfalls sehr gut fand. Meine Fraktion diskutiert nun mit unserem Koalitionspartner die Ergebnisse dieser Anhörung und mögliche Konsequenzen.
Ich sage einmal: Mir persönlich ist es auch tatsächlich wichtig, wie die Bedingungen in dieser Einrichtung, die wir in Dresden haben werden, für die betroffenen Menschen sind. Dabei haben wir auch alle Gruppen im Blick, seien sie nun allein betroffen oder als Familie oder als Menschen, die zu der besonders schutzwürdigen Gruppe gehören.
Entscheidend ist an dieser Stelle, dass es ein Übergangsgesetz ist. Ich weiß – das hat meines Wissens auch der Innenminister schon öffentlich gesagt –, dass bereits an einem Gesetzentwurf über ein Vollgesetz zum Vollzug von Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam gearbeitet wird.