Protocol of the Session on April 11, 2017

Wir haben errechnet, Kollege Piwarz, dass durch den Wegfall der Förderschulpflicht und der Diagnostik in

zwei Lernfeldern tatsächlich freie Kapazitäten im Bereich der Grundschule entstehen. Deswegen haben wir den Antrag gebracht, den Klassenteiler in der Grundschule auf 25 zu reduzieren, wenn – und es ist ja freiwillig, diesen Schritt zu gehen – in dieser Grundschule mindestens ein inklusives Kind in der Klasse unterrichtet wird.

Was bisher sozusagen untergesetzlich geregelt ist, wollen wir verbindlich im Gesetz regeln. Der zusätzliche Lehrerbedarf für diese Forderung – das haben wir berechnet – beträgt im Saldo aus dem Minderbedarf durch entfallende Diagnostik – ich hatte darauf verwiesen – in zwei Förderschwerpunkten in Höhe von circa 90 VZÄ und dem Mehrbedarf durch Absenkung der Klassenobergrenze in der 1. Klasse, wie wir es gefordert haben, in Höhe von 140 VZÄ etwa 50 Lehrerinnen und Lehrer, und das, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ist eine Summe zwischen 3,5 –

Bitte zum Ende kommen!

– und 4 Millionen Euro. Wir sind der Auffassung, dass das machbar ist.

Danke.

(Beifall bei den GRÜNEN und vereinzelt bei den LINKEN)

Wer möchte zum Antrag sprechen? – Frau Abg. Firmenich.

Wir haben uns natürlich in unserem Inklusionskonzept ebenfalls Gedanken darüber gemacht, wie wir die Schulen unterstützen, wenn sie sich auf den Weg machen.

Wenn man freiwillig auf eine Diagnostik verzichtet, dann weiß man ja überhaupt nicht, ob es überhaupt Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der 1. Klasse gibt, da sie eben noch nicht diagnostiziert sind. Für diesen Zweck haben wir vorgesehen, dass den Schulen in Abhängigkeit von der Zügigkeit zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden, um individuell zu helfen. Am besten weiß der Lehrer, der die Kinder in der Klasse hat, was er dort benötigt. Die Schulen sollen die Unterstützung eigenverantwortlich organisieren.

Für die späteren Jahre, wenn die Kinder dann diagnostiziert sind, wird es in Anlehnung an die Schulintegrationsverordnung, wie es jetzt ist, eine angepasste, am individuellen Bedarf des Kindes ausgerichtete zusätzliche Bereitstellung von Ressourcen geben. Ich halte das für wirksamer als nur die Absenkung der Klassenobergrenze. Es ist, um ehrlich zu sein, auch eine Frage der Ressourcen. Wir waren in Bayern und haben uns angeschaut, wie dort Inklusion praktiziert wird, Frau Zais. Dort senkt man die Klassenobergrenze auf 25 ab, wenn mindestens sieben Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Klasse sitzen.

(Christian Piwarz, CDU: Hört, hört! – Zuruf der Abg. Cornelia Falken, DIE LINKE)

Wir werden das, was an zusätzlichen Ressourcen vorhanden ist, in das System geben. Wir werden Schwerpunktschulen schaffen und die Kompetenzen allen zur Verfügung stellen. Ich bitte Sie, dass wir diesen Weg begleiten und 2022 schauen, ob es funktioniert.

(Beifall bei der CDU)

Gibt es weiteren Redebedarf dazu? – Somit lasse ich nun über den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen, eine Reihe von Stimmen dafür. Dennoch ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt worden.

Ich rufe auf Nr. 8, wie in der Beschlussempfehlung vorgeschlagen. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen, eine Reihe von Stimmen dagegen. Damit ist Nr. 8 mit Mehrheit zugestimmt worden.

Artikel 1 Nr. 9, Drucksache 6/9251, Änderungsantrag der AfD-Fraktion. Ich bitte um Einbringung.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Unser Änderungsantrag, der hier zur Debatte steht, betrifft die §§ 4 b und 4 c. Es geht uns dabei um drei Dinge:

Erstens geht es um die Ausnahmeregelung für Schulstandorte im ländlichen Raum. Diese soll auch für Grundschulen in Mittelzentren gelten.

Darüber hinaus soll es – zweitens – ausreichen, wenn in einer Grundschule mindestens 60 Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden. Die Bedingung, dass zu jeder Klassenstufe mindestens zwölf Schülerinnen und Schüler gehören sollen, wollen wir streichen.

Beide Forderungen sollen die ländlichen Schulstandorte stärken und vor einer weiteren Ausdünnung schützen. Der Erhalt möglichst aller Schulstandorte sollte in Sachsen Priorität haben. Dies möchten wir mit unserem Änderungsantrag untersetzen.

Ich hatte gesagt, es geht um drei Dinge. Der dritte Punkt befasst sich mit dem Thema Inklusion. Frau Kliese, Sie hatten uns ein eigenartiges Weltbild vorgeworfen. Ich denke, wir haben schon ein wenig Realitätssinn. Wir haben bei der Inklusion den Vorteil, dass es verschiedene Bundesländer gibt, die dabei schon einen Schritt weiter sind. Daher sehe ich es durchaus als legitim an, wenn man solche Probleme nicht nur anspricht, sondern sie auch berücksichtigt.

Deshalb beantragen wir die Streichung des § 4 c, Sonderpädagogischer Förderbedarf. Dazu hatte ich mich schon entsprechend geäußert. Ich möchte aber nochmals die Möglichkeit nutzen, um den Blick auch auf die Förderschulen zu richten. Die AfD-Fraktion sieht Förderschulen als aktive Teilhabeinstrumente an. In Ihrem Sinne könnte

man auch sagen: Wir sehen sie als Inklusionsinstrumente an; denn unser Fokus hinsichtlich der Kinder mit Beeinträchtigungen ist darauf gerichtet, dass sie ein möglichst eigenständiges und eigenverantwortliches Leben führen sollen, und dieses findet eben zum größten Teil außerhalb der Schule statt. Es bedarf daher einer Förderung, die so früh wie möglich beginnt. Wir vertreten den Standpunkt, dass dies nur unser Förderschulsystem leisten kann. Wir haben bestens qualifizierte Lehrkräfte und eine sehr gute schulische Infrastruktur.

Was Sachsen noch nicht hat, ist ausreichend pädagogisches Personal. Das sollte unsere Baustelle sein, an der aktiv gearbeitet wird. Ziel kann es aus unserer Sicht nicht sein, Sonderpädagogen zu Wanderarbeitern zu machen, wozu letztlich die Kooperationsverbände führen würden.

Meine Redezeit ist nun zu Ende,

(Oh-Rufe von der CDU)

und ich kann den letzten Passus nicht anbringen, bitte aber dennoch um Zustimmung.

(Beifall bei der AfD)

Wer möchte zum Antrag sprechen? – Herr Bienst, bitte.

Danke, Frau Präsidentin! Ganz kurz: Wir werden unser Förderschulsystem nach wie vor halten. Das wurde auch schon mehrfach in diesem Hohen Hause bekannt gegeben. Zu den Grundschulstandorten brauchen wir keine zusätzliche Bestandsschutzregelung aufzunehmen. Das, was wir im Schulgesetz geregelt haben, ist ausreichend, um unser Schulnetz auch in ländlichen Räumen zu halten. Was Sie vorschlagen, führt zu einer deutlichen Unterschreitung der Mindestschülerzahlen. Das hatten Sie auch ausgeführt. Das ist wiederum mit einer Ressourcenbindung verbunden, die wir momentan nicht haben und sicher auch in Zukunft nicht haben werden.

Letztlich sage ich ganz ehrlich: Schule sollte dort stattfinden, wo auch Schüler vorhanden sind. Wenn wir in den ländlichen Regionen keine Schüler mehr haben, dann müssen wir uns ganz tief in die Augen schauen und auch einmal über eine Verlagerung von Schülern in eine Nachbarschule sprechen. Aus diesem Grund werden wir Ihren Antrag ablehnen.

Gibt es weiteren Redebedarf? – Das ist nicht der Fall. Damit lasse ich über den Änderungsantrag der AfD-Fraktion abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen, wenige Stimmen dafür. Der Antrag ist damit abgelehnt.

Ich rufe die Drucksache 6/9272 auf, Ziffer 2, Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

(Valentin Lippmann, GRÜNE: Er ist schon eingebracht!)

Er ist schon eingebracht. Gibt es dazu noch Redebedarf? – Das sieht nicht so aus. Somit lasse ich nun über diesen Änderungsantrag abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen, eine Reihe von Stimmen dafür. Dennoch ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt worden.

Ich rufe Nr. 9 auf, wie in der Beschlussempfehlung vorgeschlagen. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen, eine Reihe von Stimmen dagegen. Nr. 9 wurde dennoch mit Mehrheit zugestimmt.

Zu Artikel 1 Nr. 10 gibt es keine Änderungsanträge, daher gleich die Abstimmung darüber, wie in der Beschlussempfehlung vorgeschlagen. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist Nr. 10 dennoch mit Mehrheit zugestimmt worden.

Ich rufe Nr. 11 auf, Artikel 1, Drucksache 6/9269, Änderungsantrag der AfD-Fraktion. Wird Einbringung gewünscht? – Frau Kersten.

Es handelt sich hierbei um eine Folgeänderung eines Änderungsantrages von uns. Da er abgelehnt wurde, ziehen wir ihn zurück.

Der Antrag ist zurückgezogen worden, daher brauchen wir keine Abstimmung durchzuführen.

Ich rufe Nr. 11 auf, wie in der Beschlussempfehlung vorgeschlagen. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen, eine Reihe von Stimmen dagegen. Damit ist Nr. 11 dennoch mit Mehrheit zugestimmt worden.

Ich rufe Nr. 11 a auf. Es gibt keine Änderungsanträge, deshalb können wir sofort darüber abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist Nr. 11 a mit Mehrheit zugestimmt worden.

Ich rufe auf die Drucksache 6/9238, ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zu einer neuen Nr. 11 b. Frau Abg. Falken, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Wir bringen hier einen Änderungsantrag zum Thema Gemeinschaftsschule ein. Ich hatte vorhin in meinem Redebeitrag kurz dargestellt, dass wir eine zusätzliche Schulform – neben den anderen, die wir bereits haben: den Oberschulen, Gymnasien, Grundschulen, Berufsschulen und Förderschulen – einführen wollen.

Mit der neuen Schulform Gemeinschaftsschulen wollen wir die Möglichkeit schaffen – was Frau Friedel vorhin versucht hat darzustellen –, dass auch im Freistaat Sachsen Gemeinschaftsschulen entstehen können, sowohl gebildete Gemeinschaftsschulen – aus der Grundschule mit einer anderen Schulart, Oberschule oder Gymnasium

als auch die Neugründung von Gemeinschaftsschulen, die sozusagen dann von unten nach oben hochwachsen. Wir wollen mit diesem Änderungsantrag auch einführen, dass es Kooperationsmöglichkeiten mit der gymnasialen Oberstufe und den Gemeinschaftsschulen gibt, das heißt alle Varianten, die ein längeres gemeinsames Lernen im Freistaat Sachsen ermöglichen. – Danke.

(Beifall bei den LINKEN)

Wer möchte dazu sprechen? – Herr Bienst, bitte.

Danke, Frau Präsidentin! Aus den genannten Gründen, die wir bereits hier diskutiert haben, lehnen wir den Antrag natürlich ab.

Gibt es weiteren Redebedarf? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich über den Antrag abstimmen. Wer möchte zustimmen? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen, Stimmen dafür. Dennoch ist der Änderungsantrag mit Mehrheit abgelehnt worden.