Protocol of the Session on March 15, 2017

(Marion Junge, DIE LINKE, nickt.)

Meine Damen und Herren! Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, zeigt das bitte an. – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Vielen Dank. Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei keinen Stimmenthaltungen und zahlreichen Stimmen dafür hat der Antrag dennoch nicht die erforderliche Mehrheit gefunden. Damit findet die Rücküberweisung nicht statt.

Meine Damen und Herren! Ich darf noch einmal auf die Drucksache 6/8791 zurückkommen und Sie darüber informieren, dass zu verschiedenen Beschlussempfehlungen einige Fraktionen ihre abweichende Meinung bekundet haben. Die Information, welche Fraktionen und Beschlussempfehlungen dies betrifft, liegt Ihnen zu der genannten Drucksache schriftlich vor.

Meine Damen und Herren! Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich zu den Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss, unter Beachtung der mitgeteilten abweichenden Auffassung einzelner Fraktionen, fest und erkläre damit diesen Tagesordnungspunkt für beendet.

Erklärung zu Protokoll

Bereits im frühkindlichen Alter werden wichtige Weichen für den weiteren Bildungsweg der Kinder gestellt. Deshalb wundert es nicht, dass die Anforderungen und Ansprüche an Kindertageseinrichtungen kontinuierlich steigen.

Erzieherinnen und Erzieher erfüllen ihre Aufgabe mit großem Engagement. Die Grundlage für die Gestaltung ihrer pädagogischen Arbeit ist der Bildungsplan, mit dem Kindern erste Bildungs- und Lernprozesse ermöglicht werden. Der Übergang in die Schule soll dann möglichst fließend gelingen.

So erklärt sich auch das öffentliche und elterliche Interesse für die Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsarbeit der Erzieherinnen und Erzieher. Die diskutierten sechs Petitionen aus dem Jahr 2014 nehmen Bezug auf den Personalschlüssel an sächsischen Kindertageseinrichtungen. Diesem Thema widmete sich die Koalition bereits in ihrem Koalitionsvertrag „Sachsens Zukunft gestalten“ desselben Jahres. Sie verständigte sich darauf, in der laufenden Legislaturperiode „... den Betreuungsschlüssel in Kindertagesstätten und Kinderkrippen schrittweise zu senken“ (Seite 17).

Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2015/2016 wurde

schließlich das Sächsische Gesetz zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen geändert. Dadurch verbessert sich der Personalschlüssel in vier Etappen bis zum Jahr 2018. Mit Abschluss des Prozesses stehen im Kindergarten 8 % und in der Krippe 20 % mehr Personal zur Verfügung. Das bedeutet, eine Person betreut im Kindergarten dann zwölf statt 13 und in der Kinderkrippe fünf statt sechs Kinder.

Verbesserung des Personalschlüssels: Kindergarten zum 1. September 2015 von 1 : 13 auf 1 : 12,5 und zum 1. September 2016 auf 1 : 12. Krippe ab 1. September 2017 von 1 : 6 auf 1 : 5,5 und ab 1. September 2018 auf 1 : 5.

Der entsprechende Ausgleich zur Finanzierung des zusätzlich erforderlichen Personals wurde bzw. wird mit der schrittweisen Erhöhung der Landespauschale gewährleistet. Ich weiß, dass der Personalschlüssel immer ein sehr streitbares Thema ist. Die Forderungen in den Petitionen übersteigen jedoch zum Teil deutlich das Machbare. Hier müssen wir einen realistischen Blick bewahren.

Wie Sie wissen, liegt mir die Kindertagesbetreuung sehr am Herzen. Mit zusätzlich circa 140 Millionen Euro

Landesmittel für die schrittweise Verbesserung des Personalschlüssels ist der Weg für weiteres Personal geebnet. Damit werden auch Freiräume für Vor- und Nachbereitung geschaffen.

Die Gesamtsumme, die der Freistaat für die Personal- und Sachkostenförderung ausgibt, beträgt im Jahr 2017 549 Millionen Euro und im Jahr 2018 603 Millionen Euro. Auf Bundesebene ist die Kindertagesbetreuung ein dauerhaftes Thema.

Im November 2016 wurde der Zwischenbericht von Bund und Ländern „Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern“ vorgelegt. Darin wird das gemeinsame Ziel bekräftigt, sowohl die Qualität in der Kindertagesbetreuung als auch eine solide Finanzierungsgrundlage dauerhaft zu garantieren. Eine Arbeitsgruppe soll dazu bis zur Jugend- und Familienministerkonferenz 2017 einen Vorschlag erarbeiten.

Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, betonte, dass mehr Mittel investiert und die Kosten fairer auf Bund, Länder und Kommunen verteilt werden sollen. Hier wird sich zeigen, welche zusätzlichen Möglichkeiten sich für die weitere Verbesserung des Personalschlüssels in unseren Kindertageseinrichtungen ergeben.

Ungeachtet dessen stehen die Träger, die sächsischen Städte und Gemeinden oder die freie Jugendhilfe, weiterhin mit in der Verantwortung. Grundsätzlich gibt es nichts Gutes, das nicht noch weiter verbessert werden könnte. Mit Blick auf die bereits ergriffenen und noch laufenden Maßnahmen zur Verbesserung des Betreuungsschlüssels sehe ich aktuell aber keine Veranlassung für weitergehende Schritte.

Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung der 50. Sitzung des

6. Sächsischen Landtags ist abgearbeitet. Das Präsidium hat den Termin für die 51. Sitzung auf morgen, Donnerstag, den 16. März 2017, 10 Uhr, festgelegt. Die Einladungen und die Tagesordnung liegen Ihnen vor. Die 50. Sitzung des 6. Sächsischen Landtags ist geschlossen.

Ich wünsche Ihnen einen guten Abend, und wir sehen uns morgen wieder. Bis dahin!