Das ist geschickt, so macht man das auch mit dem Gold: Eine solche Bank richtet man ein und verspricht unglaublich hohe Zinsen auf Guthaben. – Ist das okay?
Im Unrecht gibt es keine Gleichheit, Herr Kollege. Wenn Sie sich gleichstellen wollen, sollten Sie es tun. Wir haben die Sache schon längst überwunden.
Wenn Sie jetzt aber eine Bank gründen wollen, die mit hohen Zinsversprechen unglaublich viele Sichteinlagen attrahiert, dann verstehe ich Ihren Antrag und dass Sie sagen: Wir müssen alle schützen, denn wenn wir pleite gehen – also die AfD als Eigentümer der Bank –, wollen wir natürlich nicht dafür haften. Ich glaube, es ist Ihrer Partei immanent, dass Sie sagen: Wir haften nicht für das, was wir versprechen. Wir machen vollmundige Versprechen – und es kommt nichts dabei heraus.
Im Ernst: Wenn sich die AfD jetzt in Finanzfragen und zu Wirtschaftsthemen profilieren will, die sie zuvor durch eigene Agitation abgesteckt und beschädigt hat, dann finde ich das in hohem Grade unseriös.
Die Exportumsätze, Fachkräftegewinnung – viele Dinge sind durch Ihr Gehabe, durch Ihren Einfluss und durch Ihre Parolen, die in der ganzen Welt gehört werden, beschädigt worden. Dies hat Sachsen geschädigt.
(Beifall bei der CDU, den LINKEN, der SPD, und den GRÜNEN – Zuruf von der AfD: Bleiben Sie bei der Wahrheit!)
Sie können das nicht vergleichen, aber wir haben auch schon einmal die NPD im Landtag gehabt. Da gab es in der Agitation keinen großen Unterschied.
Wenn Sie jetzt also eine vollständige Herausnahme von Giroguthaben aus der Insolvenzmasse einer Bank fordern, dann widerspricht das der Intention des Gesetzgebers, der europaweit einheitliche Regeln gefunden hat für die Haftung –
nämlich, dass die Eigentümer und Geldgeber der Banken haften müssen. Wir erinnern dabei an Lehman Brothers. Vielleicht erinnern Sie sich auch daran. Die Sachsen LB hat das ja auch erlebt. Dieses Problem haben wir als CDU auch einzuräumen. Wir müssen da herauskommen – aber nicht mit Ihrer Lösung. Wir brauchen eine einheitliche Haftungsregelung, wie die Eigentümer und die Einleger einer Bank auch für das Geschehen dieser Bank haften.
Was wäre denn die Folge Ihres Antrags? – Der Staat haftet für alle Sichteinlagen, gleich welcher Herkunft.
Wie werden also die Einlagen von ausländischen Banken geregelt, die hier eine Niederlassung bzw. eine Filiale unterhalten? Wie beliebig ist das? Gilt das nur für deut
sche Einleger? – Ich höre gerade das Wort „deutsch“. Gilt das also nur für deutsche Einleger und nur für deutsche Unternehmen? Was sind eigentlich deutsche Firmen, Herr Kollege? Wie sind denn ausländische Firmen? Oder wie ist das bei Unternehmen, die Aktionäre oder Gesellschafter haben, die einen ausländischen Hintergrund haben?
(Carsten Hütter, AfD: Was erzählen Sie da? – Jörg Urban, AfD: Einen Unsinn! Da kann man doch nicht zuhören!)
Wie ist das zum Beispiel bei Menschen mit zwei Staatsbürgerschaften, wenn Sie hier immer diese Deutschtümelei pflegen? Wie ist das beispielsweise, wenn Herr Dr. Grosse von Komsa, einer der größten Investoren und erfolgreichsten Unternehmer in der Region, auch aus Schweden kommt, oder Prof. Naumann von NilesSimmons auch aus den Vereinigten Staaten – beide mit einer deutschen Staatsbürgerschaft? Gelten deren Einlagen dann nicht? Wie soll das denn funktionieren?
Schauen Sie doch einfach einmal in den Bundesbankbilanzen und den Auswertungen nach, wie hoch die Einlagen eigentlich sind, und setzen Sie das einmal ins Verhältnis zu dem Staatsvermögen, das einzusetzen wäre! Es ist völliger Unfug und unrealistisch, was Sie uns hier anbieten.
(Uwe Wurlitzer, AfD: Das ist doch wunderbar! Das hätten Sie kürzer fassen können und nicht so viel Blödsinn erzählen!)
Dann wollen wir mal den Blödsinn wiederholen, damit Sie ihn auch verstanden haben und sich Ihnen vielleicht einprägt, wie es nicht funktionieren kann.
Ziel des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes, das Sie eben zitiert haben, infolge der Bankenkrise war die angemessene Beteiligung der Bankgläubiger. Das sind die Einlagekunden. Zum Schutz von Kleingläubigern wurden 100 000-Euro-Grenzen beschlossen.
Zum Schutz. Jetzt sollen die Steuerzahler für solche Einlagen haften, die durch hohe Zinsversprechen hierhergelockt werden.
Es ist völlig unsinnig, aus Steuergeldern im Fall der Fälle Guthaben bei Banken zu sichern, die Anleger möglicherweise bewusst wegen überhöhter Zinssätze eingebracht haben.
Für die Union gilt, dass Eigentümer und Gläubiger bei Insolvenzen haften. Der Regulierungskodex bei Banken soll Auswirkungen auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung mildern und Kleinanleger schützen.
und auf eine Aufklärung der Verbraucher zum selbstverantwortlichen Handeln. Fehlanreize von Banken, die mit gewagten Zinsversprechen bei gleichzeitigen Einlagegarantien ködern, lehnen wir ab, denn diese führen letztlich nur zu neuen Bankenkrisen.