Protocol of the Session on February 2, 2017

wird. Das allein schreckt die Täter vom Versuch eines Angriffs ab.

Des Weiteren können diese Filmaufnahmen ein zusätzliches Beweismittel sein – sie müssen es nicht – und sie dürfen aus unserer Sicht auch keine Pflicht werden. Das wäre übers Ziel hinausgeschossen und wir würden das Kind mit dem Bade ausschütten.

Sehr verehrte Damen und Herren, ich freue mich auf die zweite Rederunde – vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Für die CDUFraktion Herr Abg. Fritzsche.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der Antrag ist uns vom Thema her nicht unbekannt. Einzig und allein dadurch wurde er verändert, dass Sie das Thema Bodycam dem Thema Taser oder, wie es heißt, Distanz-Elektroimpulsgerät, noch zugeordnet haben, denn wir haben hier im Plenum schon einmal darüber gesprochen – damals zu einem Ihrer Berichtsanträge zur Drucksache 6/4149.

Sie hatten dazu auch eine Große Anfrage eingereicht mit der Drucksache 6/4594 und im Plenum erklärt, dass Sie einen Berichtsantrag stellen, um nicht sofort ein Pilotprojekt zu fordern. Heute stehen Sie hier und fordern dieses Pilotprojekt. Sie hatten damals erklärt, erst einmal Informationen zu sammeln. Es wurden Ihnen sowohl vom SMI als auch aus dem Kreis der Abgeordneten zahlreiche Informationen zur Verfügung gestellt – allein, diese haben in Ihren weiteren Betrachtungen keinen Niederschlag und keine Beachtung gefunden.

Vieles hat sich seitdem letztlich nicht geändert. Sie fordern nunmehr ein Pilotprojekt in der PD Leipzig zum Einsatz von Tasern für Streifendienste und fordern dann in einem Teil ständige Berichte zu diesem Thema.

Aus Sicht der CDU-Fraktion kann ich Ihnen sagen, dass wir einen anderen Weg favorisieren, denn bundesweit laufen bereits verschiedene Pilotprojekte zu diesem Thema: etwa in Bayern, in Berlin oder auch in BadenWürttemberg. Die Ergebnisse und Erkenntnisse aus diesen bereits laufenden Pilotprojekten sollten abgewartet werden.

Aus unserer Sicht ist auf jeden Fall abzulehnen, dass der Taser zur allgemeinen Ausstattung der Polizeistreifendienste wird. Bereits in der letzten Aussprache zum Thema haben die CDU- und auch die SPD-Fraktion deutlich gemacht, dass sie eine Mannausstattung mit dem Taser ablehnen. Denkbar ist aus unserer Sicht – oder darüber könnte man diskutieren – eine Erweiterung auf die geschlossenen Einheiten der Bereitschaftspolizei. Wie gesagt, immer im Hinblick darauf, dass wir gern die Ergebnisse und Erkenntnisse aus den Pilotprojekten abwarten wollen. – Angemerkt sei, und das wissen Sie auch, dass im Bereich unseres SEK bereits zehn Taser vorhanden sind.

Ihr Antrag lässt darüber hinaus viele Fragen offen, insbesondere zum Einsatz des Tasers selbst – wann soll er eingesetzt werden, wo, wie, unter welchen Lagesituationen? –, bis hin zu der wesentlichen Frage der Rangigkeit des Einsatzes von Tasern im Verhältnis zur Schusswaffe. Ihr Antrag lässt den Punkt der Gefährlichkeit eines Tasers völlig außer Acht. Es wäre wichtig, dass man diesen Punkt noch gesondert herausarbeitet,

(Albrecht Pallas, SPD: Sehr richtig! Sehr richtig!)

denn der Taser ist beileibe kein Spielzeug. Man muss dieses Thema unter zwei Gesichtspunkten betrachten. Sie hatten einen kleinen Punkt angebracht: Ihr Beispiel, in dem auf jemanden geschossen wurde, der voller Adrenalin war. Das kann Ihnen natürlich auch beim Taser passieren. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit unwahrscheinlich, dass der Taser nicht wirkt.

(Carsten Hütter, AfD: In zwei von 1 000 Fällen!)

Wenn jemand so einen hohen Adrenalinausstoß hat, dann wird die Wirkung zum Teil ausgehoben.

Das andere Thema ist die gesundheitliche Gefährdung insbesondere von Herzkranken oder auch Schwangeren. Wenn wir uns einmal dem Thema Schwangerschaft zuwenden wollen, haben wir ein großes moralischethisches Problem, denn hier haben wir den Schutz des ungeborenen Lebens zu beachten. Es muss zumindest hier im Haus, aber auch an anderen Stellen eine elementare Auseinandersetzung mit dieser moralisch-ethischen Frage erfolgen: wie weit wir dort gehen können und wie weit wir dort gehen wollen.

(Beifall bei der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der Staatsregierung)

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Fritzsche?

Ich kann es versuchen.

Sehr geehrter Herr Kollege! Wie ist denn der Einsatz des Pfeffersprays gegen Schwangere geregelt.

(Albrecht Pallas, SPD: Es geht um Taser, nicht um Pfefferspray!)

Erzählen Sie mir einfach einmal, wie das geregelt ist. Was schließt aus, dass man den Taser analog regelt?

Wir sind ja heute hier, um uns Ihrem Antrag zuzuwenden,

(Jörg Urban, AfD: Keine Ahnung vom Thema!)

und da war jetzt von Pfefferspray keine Rede. – Mir war es wichtig, Sie auf diese Komponente hinzuweisen. Wir reden über Ihren Antrag und nicht über Pfefferspray.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU und Beifall bei der SPD – Albrecht Pallas, SPD: So sieht es aus!)

Außerdem ist mir wichtig zu erwähnen, unser Staatsminister des Innern, Markus Ulbig, hat ja in diesem Jahr den Vorsitz der Innenministerkonferenz. Dort ist es natürlich möglich, und es obliegt ihm auch, im Rahmen der Zusammenkünfte mit seinen Länderkollegen über die Erfahrungen und Erkenntnisse aus den Pilotprojekten zu beraten und uns auch in einem entsprechenden Rahmen darüber zu berichten. Nach diesem Prozess lässt sich dann klären, ob es weiteren Bedarf für ein Pilotprojekt im Freistaat Sachsen gibt – was im Moment mit den Erkenntnissen, die uns vorliegen, und angesichts des notwendigen Diskussionsprozesses, der noch zu leisten ist, auf den ich hingewiesen habe, gesehen wird.

Ich möchte noch auf einen zweiten Punkt eingehen: das Thema Bodycam oder Körperkamera. Der Einsatz von Bodycams, auch das sollte Ihnen bekannt sein, setzt die Schaffung gesetzlicher Grundlagen voraus.

(Zuruf von der AfD: Natürlich! Das steht ja im Antrag!)

Diese gesetzlichen Grundlagen sind zu beraten, und das werden wir innerhalb der Koalition auch tun. Die Einbeziehung des Datenschutzbeauftragten ist in derartigen Fällen selbstverständlich.

Wir haben also hier noch einen Diskussionsprozess vor uns, und zum heutigen Tage möchte ich Ihnen allen die Ablehnung des vorliegenden Antrags der AfD empfehlen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der SPD – Zuruf von der CDU: Machen wir!)

Für die Linksfraktion Herr Stange, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Nach der eingangs abgehaltenen Werbeverkaufsshow für Taser hier im Sächsischen Landtag bin ich schon etwas – –

(Sebastian Wippel, AfD: … elektrisiert!)

regelrecht entsetzt, dass ein Polizeibeamter hier im Sächsischen Landtag Taser im Grunde – wie sagt man? – anbietet.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Anpreist!)

Anpreist! Danke schön. Anpreist wie Sauerbier. – Herr Wippel! Es geht nicht um Lamadecken, sondern es geht um Waffen. Das sollte man sich noch einmal klar vor Augen führen. Wenn es um Lamadecken ginge, würde ich Ihnen ja empfehlen, dass wir diesen Test anhand der AfDFraktion einmal durchführen würden – Frau Dr. Petry nehme ich ausdrücklich aus.

Jeder hat einen Schuss frei. Würden Sie sich denn freiwillig zur Verfügung stellen? Es ist doch völlig ungefährlich.

(Sebastian Wippel, AfD, erhebt sich.)

Nein! Das war eine rhetorische Frage.

(Heiterkeit – Sebastian Wippel, AfD: Selbstverständlich können wir das machen. Der Herr Minister darf das gerne machen. Machen wir dieses Jahr!)

Außerdem können Sie gar nicht auf meine Frage antworten, Sie können im Höchstfall eine Zwischenfrage stellen.

(Zuruf von der Staatsregierung)

Bei solchem Unsinn kann man doch nicht mehr ernsthaft antworten, Herr Staatsminister. Entschuldigen Sie, wirklich.

Zur Klarheit: In den letzten zehn Jahren wurden Taser 16mal durch das SEK eingesetzt. Das sind weniger als zweimal pro Jahr. Nehmen wir das letzte Jahr: Laut der Antwort auf die Kleine Anfrage wurde die Schusswaffe sechsmal in Sachsen eingesetzt – wie es so heißt – gegen Menschen. Das waren aber Warnschüsse, sechsmal. Es erübrigt sich zu fragen, wie Sie mit dem Taser einen Warnschuss abgeben wollen. Das ist aber erst einmal völlig egal.

(Carsten Hütter, AfD: Ja, das ist interessant!)

Wenn die Schusswaffe also so selten eingesetzt wurde, ergibt sich quantitativ gar nicht die Notwendigkeit zur flächendeckenden Einführung des Tasers; selbst wenn ich Ihrem Gedankengang folgen würde. Er soll ja auch als nicht tödliche Alternative zur Schusswaffe angewendet werden.

Die Polizeibeamtinnen und -beamten sollen laut AfDAntrag eine vorherige gründliche „Einweisung in die Funktions- und Wirkungsweise der Geräte“ erhalten. Das zeigt, dass Sie im Grunde keine Kenntnis haben; denn das SEK, das haben Sie vorher selbst ausgeführt, muss jährlich mindestens vier Stunden lang den Einsatz von Tasern trainieren – also nicht einmal kurz eine Einweisung. Dann schlagen Sie die PD Leipzig vor, die im letzten Jahr im Durchschnitt – Herr Staatsminister – wie viele Trainingsstunden für Schusswaffen zur Verfügung hatte? Drei Komma etwas Stunden pro Beamtem, um mit der Schusswaffe zu trainieren. – Jetzt kommen Sie daher und sagen, jetzt sollen die Beamten noch zusätzlich mit dem Taser trainieren.

Leute! Nehmen Sie sich selbst überhaupt ernst?