Protocol of the Session on February 1, 2017

Schauen Sie da einmal nach.

(Beifall bei der CDU – Christian Piwarz, CDU: Lesen und verstehen, Rico!)

Kontinuität und Stabilität dieses Systems sind die wesentliche Grundlage für den Erfolg unserer Schulen, der in den vergangenen Jahren immer wieder durch die Leistungstests, wie ich eben sagte, bestätigt wurde.

(Christian Piwarz, CDU: Ganz genau!)

Frau Staatsministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Ja, Herr Präsident, gern.

Frau Falken.

Frau Staatsministerin, können Sie uns bitte sagen, wo in Sachsen eine wissen

schaftliche Studie erarbeitet worden ist, die das belegt, was Sie gerade benannt haben?

Frau Falken, wenn Sie meinen Ausführungen aufmerksam gefolgt wären, dann hätten Sie bemerkt, dass ich nicht von sächsischen Studien, sondern von wissenschaftlichen Studien gesprochen habe, die keineswegs nur in Sachsen, sondern auch in anderen Bundesländern erarbeitet werden können.

(Beifall bei der CDU)

Ich führe weiter aus.

Meine Damen und Herren! Das sächsische Gymnasium ist im bundesweiten Vergleich ein Erfolgsmodell. Wir führen zurzeit eine Tagung mit Hessen und Bayern durch, bei der es um begabte Schülerinnen und Schüler und deren Weiterentwicklung geht. Damit meine ich nicht nur sozial starke, sondern auch sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche, die wir fördern möchten.

Unser sächsisches Gymnasium beinhaltet einen einheitlichen gymnasialen Bildungsgang von Klassenstufe 5 bis Jahrgangsstufe 12, an dem wir immer festgehalten haben. Unabhängig davon bieten die Oberschulen mit ihren differenzierten Bildungsgängen optimale Entwicklungsmöglichkeiten für ihre Schülerinnen und Schüler und ermöglichen ihnen auch, das Abitur zu erreichen, und zwar auf dem Weg über das Berufliche Gymnasium.

Das Land Baden-Württemberg – so die Wissenschaft – hat empfohlen, das Modell der sächsischen Oberschule für Baden-Württemberg zu übernehmen, um in den Leistungsstudien wieder ein Stück nach oben zu kommen. Unsere sächsische Oberschule ist ein Erfolgsmodell.

(Beifall bei der CDU – Zuruf der Abg. Ines Springer, CDU)

Meine Damen und Herren! Auch mit dem nunmehr im vorliegenden Gesetzentwurf beschriebenen veränderten Aufnahmeverfahren soll diese Kontinuität erhalten bleiben.

Ja, es ist richtig, dass die Eltern künftig das letzte Entscheidungsrecht über den weiteren Bildungsweg ihrer Kinder haben. Sie werden aber bei dieser Entscheidung nicht alleingelassen. So wird es für Schüler, die von ihrer Grundschule keine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erhalten, eine schriftliche Leistungserhebung – Frau Zais, jetzt möchte ich darauf noch einmal eingehen – zur Diagnostik ihrer Lernvoraussetzungen geben. Eine schriftliche Leistungserhebung zur Diagnostik heißt nicht, dass die Diagnostik mit dem Schreiben einer Zensur unter diese Leistungserhebung erbracht wurde. Das genau ist nicht Diagnostik. Für die Eltern ist ein Beratungsgespräch am Gymnasium zur Unterstützung ihrer Entscheidung vorgesehen. Ich weiß, dass die meisten Eltern sehr verantwortungsbewusst entscheiden. Sie sollen genau durch dieses Beratungsgespräch in Auswertung dieser Leistungserhebung noch einmal erfahren, ob ihr Kind den Anforderungen des Gymnasiums gerecht wird, ob es den

Lernfortschritt am Ende der 4. Klasse schon erreicht hat, um die Anforderungen bis zur zwölften Jahrgangsstufe zu bewältigen.

Es kann wohl kein Fehler sein, wenn wir den Eltern Beratung anbieten. Ich bin sehr erstaunt, dass diese von uns angebotene Beratung hier kritisiert wird.

(Beifall bei der CDU und der Staatsregierung)

Mit der vorliegenden Umsetzung wird das vielfach zitierte Gerichtsurteil allumfassend berücksichtigt. Es wird aber auch ein völlig ungeregelter Übergang zum Gymnasium vermieden, mit dem übrigens einige Bundesländer nicht nur positive Erfahrungen gemacht haben. Das heißt, die intensive Bildungsberatung an der Grundschule und die Bildungsempfehlung sind auch künftig für die Eltern eine ganz wesentliche Hilfestellung und Orientierung, um sich für die geeignete weiterführende Schulart für ihr Kind zu entscheiden.

Meine Damen und Herren! Im letzten Schuljahr – das sei mir noch zu sagen gestattet – haben rund 400 Schülerinnen und Schüler eine Eignungsprüfung für das Gymnasium absolviert. Diese Schüler hatten nicht den erforderlichen Notendurchschnitt von 2,0, wollten aber dennoch auf das Gymnasium.

Ich bin heute schon sehr oft gefragt worden, ob denn unsere Gymnasien jetzt überhaupt die Kapazität haben oder ob unsere Schüler gegebenenfalls auf der Straße unterrichtet werden müssen. Ich warne hier vor Panikmache. Meine Prognose ist, dass sächsische Eltern sehr wohl sehr bewusst und intensiv in der Familie über den Bildungsweg ihres Kindes diskutieren, dass sie die Beratungen von Lehrerinnen und Lehrern – Frau Zais, danke für Ihre Aussage – annehmen und dass es bei einer Größenordnung von 1 bis 2 % eines Viertklässlerjahrganges bleiben wird, der zusätzlich zu den Kindern, die eine Bildungsempfehlung erhalten haben, auf das Gymnasium wechseln möchte. Wir sind mit den Kommunen im Gespräch, die als Schulträger die Verpflichtung haben, die Plätze vorzuhalten.

Wir erwarten keinen Ansturm auf das Gymnasium. Die Eltern werden ihre Letztentscheidungskompetenz sehr verantwortungsbewusst nutzen. Wer anderes behauptet, spricht Eltern diese Kompetenz ab.

Meine Damen und Herren! Auch wir sind gut beraten, die Änderungen besonnen und gelassen zu behandeln. Aus den genannten Gründen empfehle ich dem Hohen Haus die Zustimmung zum vorliegenden ausgereiften Gesetzentwurf der Regierungskoalition.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Meine Damen und Herren, damit kommen wir zur Abstimmung. Aufgerufen ist das Vierte Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen, Drucksache 6/7136, Gesetzentwurf

der CDU- und der SPD-Fraktion. Abgestimmt wird auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Schule und Sport, Drucksache 6/8171.

Ich schlage Ihnen artikelweise Abstimmung vor. Möchte jemand widersprechen? – Das ist nicht der Fall. Zunächst aber haben wir über einen Änderungsantrag der AfDFraktion in Drucksache 6/8301 zu entscheiden. Frau Abg. Kersten, soll er noch eingebracht werden? – Sie haben nun dazu die Gelegenheit; bitte sehr.

Vielen Dank. Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie vorhin angekündigt, möchte ich Ihnen unseren Änderungsantrag vorstellen. Ich darf noch einmal kurz erinnern: Mit Blick auf die staatliche Befugnis, das Schulsystem zu bestimmen, die dem Elternrecht in bestimmtem Umfang Grenzen setzt, ergibt sich unser Vorschlag wie folgt:

Erstens. Zugang zum Gymnasium ab Klasse 5, wenn sich aus Halbjahresinformation und dem Jahreszeugnis der 3. Klasse, aus der Halbjahresinformation der 4. Klasse in Deutsch, Mathe und Sachkunde sowie den Kopfnoten eine Durchschnittsnote von 2,0 oder besser ergibt. Ist dieser Durchschnitt schlechter, ist der Zugang zum Gymnasium dennoch möglich, wenn in einem zu absolvierenden Leistungstest und den Kopfnoten ebenfalls ein Durchschnitt der Note „Gut“ oder besser erzielt wird.

Mit diesen Regelungen werden klare leistungsbezogene Kriterien für den Zugang an ein Gymnasium benannt, welche den Leistungsanspruch eines Gymnasiums untersetzen und ein bestimmtes Leistungsniveau sicherstellen sollen. Der in unserem Vorschlag verankerte Einfluss der Kopfnoten auf den Notendurchschnitt führt zu einer weiteren Objektivierung der Leistungsbewertung, trägt dabei dem Sachverhalt Rechnung, dass auch das Arbeits- und Lernverhalten des Schülers ein Bewertungskriterium ist, und entlastet nebenbei unsere Lehrkräfte.

(Unruhe bei der CDU – Glocke des Präsidenten)

Gleichzeitig können Eltern – neben der Wahlfreiheit, ihre Kinder an Mittelschulen oder Schulen in freier Trägerschaft anzumelden – ihr Kind über zwei Wege nach der 4. Klasse an das Gymnasium bringen.

Zweitens. Ein späterer Wechsel an ein Gymnasium ist ebenfalls nach jeder Klassenstufe möglich, allerdings erst nach der 6. Klasse. Auch der spätere Wechsel setzt ein bestimmtes nachzuweisendes Leistungsniveau voraus. Die Leistung bemisst sich ähnlich der, die für den Zugang zum Gymnasium nach Klasse 4 benannt ist. Lediglich die Anzahl der Zeugnisse wird auf zwei reduziert. Damit wird dem Wahlrecht der Eltern nochmals Rechnung getragen. Dass der Wechsel erstmals nach Klasse 6 möglich sein soll, begründen wir mit einer gewissen Eingewöhnungsphase in die jeweilige Schulart sowie einer nach anderthalb Schuljahren besser einschätzbaren Leistung.

(Christian Piwarz, CDU: Sie müssen mal die Verfassung lesen!)

In den Absätzen 3, 4 und 5 unseres Änderungsantrages erfolgt dann die Regelung des Zugangs zu jenen Schulen, für welche aufgrund spezieller Vertiefungsrichtungen ganz besondere Leistungsschwerpunkte gesetzt sind. Ich hatte sie vorhin genannt: Sportschulen, Hochbegabtengymnasium etc.

Sehr geehrte Damen und Herren, damit liegt Ihnen nun ein runder Gesetzentwurf vor, welcher dem Uranspruch einer gymnasialen Ausbildung Rechnung trägt: einen Leistungsanspruch zu erheben, welcher damit – dies sehen wir als besonders wichtig an – unsere Mittelschulen stärkt, somit deren Standorte sichert und letztlich alle von uns benannten Mängel des Regierungsentwurfes behebt. Ich darf Sie daher herzlich um Ihre Zustimmung bitten.

(Beifall bei der AfD)

Meine Damen und Herren, gibt es hierzu Wortmeldungen? – Herr Abg. Bienst, bitte.

Sehr geehrte Frau Kersten, eigentlich hatte ich eine Zwischenfrage, aber der Herr Präsident hat mich nicht gesehen.

(Zuruf von der CDU: Du musst richtig rangehen!)

Ich war ja richtig heran, aber – –

Nein, Sie haben jetzt zwei Schritte gemacht, um zum Mikrofon zu kommen.

Danke, Herr Präsident! Dann mache ich es auf diese Art und Weise. Frau Kersten, ich habe zumindest feststellen können, dass Ihr Vorschlag den unseren komplett ersetzt. Ist das richtig so?

(Zustimmung der Abg. Andrea Kersten, AfD)

Aha. – Dann können wir Ihrem Vorschlag überhaupt nicht zustimmen, da Sie zum Beispiel die Belange des sorbischen Volkes in Ihrem Gesetzentwurf überhaupt nicht berücksichtigt haben; denn die Muttersprache der sorbischen Bevölkerung ist Sorbisch, und das muss in diesem Gesetz unbedingt Niederschlag finden. Das haben Sie so nicht berücksichtigt. – Punkt 1.

Punkt 2: Liebe Frau Kersten, haben Sie auch einmal berechnet, was es bedeutet, Kopfnoten, die ja eine subjektive Bewertung ausmachen, mit einem Viertel in die Gesamtberechnung einfließen zu lassen? Das werden Sie sicherlich nicht gemacht haben.

Ich habe es einmal getan. Wenn ein Schüler zum Beispiel eine Eins, eine Zwei und eine Vier auf dem Zeugnis hat oder eine Eins und zwei Dreien, dann hat er ja keinen Durchschnitt von 2,0.