Jetzt – nehmen Sie es mir nicht übel – stelle ich einmal eine These in den Raum: Sie machen sich mit diesem Gesetz nämlich zum Büttel des Großkapitals.
Ich komme auch drauf, warum: Die Flüchtlingsräte gehören zu Pro Asyl. Pro Asyl wird unter anderem bezahlt durch die Mitgliedschaft im ECRE. Dort sind aber auch noch andere; es ist eine Organisation auf EU-Ebene, die von der EU-Kommission bezahlt wird. Andere Mitglieder sind drin, zum Beispiel die AWO, DRK, Caritas, Diakonie usw.; auch andere Partner, die natürlich gegenseitig immer wieder vernetzt werden und als Kronzeugen füreinander auftreten: Hungarian Helsinki Committee, die in Ungarn tätig sind, und neben der Bezahlung durch die EU-Kommission von diesem ECRE, die ihre Gelder an Pro Asyl und den Flüchtlingsrat usw. weitergeben – den wir übrigens mit sächsischen Steuergeldern noch querfinanzieren –, bekommen ihre Gelder von der EPIM und von verschiedenen anderen Stiftungen, also zum Beispiel der Open Society Foundations, von unserem George Soros – das ist einer der riesigen Multimilliardäre. Es gibt natürlich noch andere große Stiftungen, die dort ihr Geld hineinpumpen, die Robert-Bosch-Stiftung usw. usf.
Natürlich weiß ich, was ich sage, das ist auch ganz einfach. Gehen Sie doch ins Internet, klicken Sie sich einmal ein paar Minuten durch, das ist gar nicht so schwer, denn sie sind ja transparent, sie machen ja kein Hehl aus dieser ganzen Geschichte. Habe ich noch Zeit, dass ich weitermachen kann, es sind ja noch ein paar Paragrafen, oder soll ich aufhören?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Manchmal frage ich mich, was der eine oder die andere, Kollege oder Kollegin, genommen hat, wenn sie hier sozusagen zur Landtagssitzung erscheinen. Ich nenne jetzt keine Namen, meine Zeit ist knapp, ich kann nicht so viel abschweifen.
Liebe Kollegin Klotzbücher, ja, das Sächsische Flüchtlingsaufnahmegesetz ist änderungsbedürftig. Das haben die Debatten insbesondere im letzten Jahr gezeigt. Standards zu Art, Größe und Ausstattung von Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften fehlen in
Sachsen ebenso wie Regelungen zur sozialen Betreuung oder zu Hilfeangeboten für besonders schutzbedürftige Menschen. Stattdessen haben wir in Sachsen eine Reihe von bloßen Empfehlungen in der Verwaltungsvorschrift Unterbringung beschrieben. Dem kann gefolgt werden oder auch nicht. Eine Reihe von Standards verbindlich im Gesetz zu regeln ist deshalb aus unserer Perspektive, der Perspektive der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hier im Sächsischen Landtag, angemessen, richtig und vorausschauend notwendig.
Das sind die Gründe, warum wir die Gesetzesinitiativen Ihrer Fraktion ausdrücklich befürworten. Positiv im Entwurf möchte ich an dieser Stelle beispielhaft insbesondere die in den §§ 5 bis 12 aufgeführten Regelungen zu schutzbedürftigen Personen, zur Flüchtlingssozialarbeit, zum Gewaltschutz und zum Spracherwerb nennen. Zu diesen Themen haben auch wir als GRÜNE in den letzten Monaten in dieser Legislatur parlamentarische Initiativen eingebracht.
Dass wir uns trotzdem enthalten – das wissen Sie aus den mitberatenden Ausschüssen –, hat folgende Gründe: Das Fehlen der fachkundigen Einschätzung ist hier schon an der einen oder anderen Stelle thematisiert worden durch das Verzichten auf eine öffentliche Anhörung. Es gab die von Ihnen benannten drei fraktionsinternen Anhörungen. Natürlich ist es in Ordnung, wenn man das so macht, aber es sind eben keine Protokolle oder Stellungnahmen zugänglich gemacht worden – nicht einmal uns als wohlgesinnter Fraktion in der Opposition –, darüber war ich schon ein bisschen sehr enttäuscht, muss ich wirklich sagen.
Außerdem haben wir in weiten Teilen Ihres Gesetzentwurfes Regelungen aus dem Flüchtlingsaufnahmegesetz aus Baden-Württemberg. Wir hätten es hier tatsächlich für hilfreich gehalten, die Praxistauglichkeit insbesondere der §§ 17 ff. durch eine Ladung von Sachverständigen aus Baden-Württemberg entsprechend zu klären.
Unklare Begriffsbestimmungen, zum Beispiel die in § 6 erfolgte Gleichstellung des Ausländerbeauftragten mit Hilfsorganisationen, sind ein weiteres Problem, das hier schon benannt worden ist. Ich will ja dem Sächsischen Ausländerbeauftragten – wo ist er? – nicht zu nahe treten; aber ich glaube nicht, dass er in seinem Selbstverständnis eine Hilfsorganisation ist.
Gleiches gilt für die Einrichtung eines sogenannten „Migrationsportals“, welches von den Aufnahmebehörden genutzt und weiterentwickelt werden soll und zu dem die Fachausschüsse des Landtags Zugang erhalten sollen. Auch hier finden sich für mich zu viele unbestimmte Rechtsbegriffe. Denn was heißt „nutzen“, „weiterentwickeln“ oder „Zugang haben“?
Unser Fazit: Der Gesetzentwurf ist wirklich gut gemeint. Das sage ich aus ehrlicher Überzeugung – auch mit dem Herzen –, aber nicht ganz so gut gemacht. Es ist tatsächlich etwas zu viel Prosa. Zum Teil enthält der Entwurf auch verwirrende Regelungen, etwa in § 9, wo der beson
Deshalb, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion der LINKEN, werden wir uns heute, wie bereits in den Ausschüssen, zu Ihrem Gesetzentwurf der Stimme enthalten.
Meine Damen und Herren! Das war die erste Runde. Gibt es Bedarf für eine zweite Runde? – Das ist nicht der Fall.
Ich frage die Staatsregierung: Wird das Wort gewünscht? – Jawohl. Herr Staatsminister Ulbig, bitte sehr, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Natürlich will ich zu diesem Thema auch aus der Sicht der Staatsregierung einiges sagen. Es spielt derzeit medial eher weniger eine Rolle. Trotz alledem halte ich es für richtig, dass man sich kontinuierlich mit Fragen der Unterkunft und allen Themen, die damit zusammenhängen, auseinandersetzt und über etwaigen Verbesserungsbedarf diskutiert.
Frau Klotzbücher, Ihnen muss ich allerdings sagen: So, wie Sie Ihren Gesetzentwurf hier eingebracht haben, wird es dann eben doch nichts. Es war von Ihnen zu hören: „Begründen Sie es!“ Ich will die Position der Staatsregierung in drei Themenkomplexen zusammenfassend darstellen und damit auch unsere Haltung zu dem Gesetzentwurf begründen.
Aus meiner Sicht sind in dem Entwurf drei Schwerpunkte zu erkennen: Erstens geht es Ihnen um die Umsetzung von Regelungen der Aufnahmerichtlinie der EU, zweitens um die Erstattung der Kosten der Unterbringung an die Kommunen, drittens um – ich fasse es zusammen – organisatorische Fragen und das Verteilverfahren.
Zum ersten Punkt. Sie fordern die Umsetzung der EUAufnahmerichtlinie aus dem Jahr 2013 in das Landesrecht. Diese Forderung ist eigentlich schon hinfällig,
unter anderem deshalb, weil ich gemeinsam mit meiner Kollegin Petra Köpping mit verschiedenen Projekten längst die Themen mit Leben gefüllt habe.
(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Mit Projekten, ja! Aber wir wollen einen Rechtsanspruch schaffen! – Sebastian Scheel, DIE LINKE: Es gibt ein Rechtsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik!)
Ich erinnere zum Beispiel an das im Dezember 2016 vorgestellte Gewaltschutzkonzept und an die unter Federführung von Petra Köpping durchgeführten Orientierungskurse in unseren Erstaufnahmeeinrichtungen.
Ich erinnere Sie an den Beschluss zum letzten Haushaltsbegleitgesetz. In den Beratungen haben wir uns mit diesem Thema intensiv auseinandergesetzt. Dem ging auch eine intensive Diskussion voraus. Es ging auch um die Auskömmlichkeit der Kostenerstattung. Am Ende gab es eine Evaluation. Entstanden ist eine Anpassungsregelung für den Fall des Anstiegs oder des Sinkens der Asylbewerberzahlen, die nunmehr geltendes Recht ist. Das ist Ergebnis eines langen Prozesses und eines Evaluationsverfahrens gewesen.
Im Ergebnis zeigt sich: Das Pauschalerstattungssystem bietet im Verhältnis zur Spitzabrechnung aus meiner Sicht gleich mehrere Vorteile. Ungeachtet der komplizierten Bestimmung der Höhe der Pauschale erleichtert sie durch den geringen Verwaltungsaufwand den Umgang mit stärkeren Änderungen der Zahl an Schutzsuchenden. Die Handlungsfreiheit und die Flexibilität der Kommunen werden erhöht. Gesonderte Abrechnungen sind nicht notwendig. Last but not least ist das Pauschalerstattungssystem ein Anreiz zur Einhaltung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
Aussparen will ich an dieser Stelle nicht das Thema „Sachleistungen“. Hierzu hat der Bund bereits im Oktober 2015 deutlich Stellung bezogen. Der vorliegende Gesetzentwurf steht insoweit klar im Widerspruch zu geltendem Bundesrecht. Er bedeutet einen Schritt in die entgegengesetzte Richtung.
Ich bin der Auffassung – das will ich hier klar sagen –, dass das Sachleistungsprinzip durch Änderung von Bundesgesetzen zum Beispiel auch auf die kommunale, dezentrale Unterbringungsform ausgeweitet werden
sollte, damit zum Beispiel auch ÖPNV-Leistungen landesweit als Sachleistungen in Rechnung gestellt werden können. Darüber haben wir uns schon unterhalten.
Das Thema „Verteilverfahren“ will ich überspringen, da Kollege Anton intensiv darauf eingegangen ist.
Zu dem Thema „Ressortierung, Zuständigkeit“ gäbe es eine ganze Menge zu sagen. Ich will zusammenfassend wie folgt Stellung nehmen: Auch wenn wir – wie andere Bundesländer – große Anlaufschwierigkeiten hatten, so haben wir am Ende doch gezeigt: Das Ausländerrecht ist in der Zuständigkeit des Innenministeriums sinnvoll aufgehoben. Das Zusammenspiel mit Landesdirektion, Kommunen, Verbänden und Organisationen, aber eben auch mit meiner Kollegin Petra Köpping hat sich letztlich bewährt, auch in den Zeiten, als sehr viele Menschen, Tausende pro Woche, zu uns kamen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für die Staatsregierung empfehle ich Ihnen aus den genannten Gründen, den Gesetzentwurf abzulehnen.
Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung. Aufgerufen ist das Gesetz über die Neuordnung – –