Ich denke, dies alles zeigt sehr deutlich, welchen Stellenwert die Koalition aus SPD und CDU dem Gesundheitsmanagement beimisst. Ich denke, das trägt auch schon Früchte; denn innerhalb der Verwaltung wird dieses Thema inzwischen viel ernster genommen und es werden bereits erste Maßnahmen ergriffen.
Ein gutes Beispiel ist das in Ihrem Antrag, Herr Bartl, erwähnte Projekt eines nachhaltig wirksamen betrieblichen Gesundheitsmanagements in sächsischen Justizvollzugsanstalten. Sie hatten bereits auf die Antwort auf Ihre Anfrage abgestellt. Ich gehe davon aus, weil schon einiges dazu gesagt wurde, dass die Staatsregierung dazu vielleicht in ihrem Beitrag noch einmal auf aktuelle Erkenntnisse eingehen wird.
Im Übrigen bin ich zuversichtlich, dass das zuständige Justizministerium im weiteren Prozess den Landtag proaktiv über die Ergebnisse und Schlussfolgerungen des Projekts unterrichten wird, weil das für alle Verwaltungs
bereiche und auch für uns in der Politik sehr wichtig ist. Insofern würde mir der entsprechende Beschlusspunkt Ihres Antrags als obsolet erscheinen.
Etwas sonderbar finde ich allerdings, dass Sie in dem Antrag mit keinem Wort den vom Innenministerium im Frühjahr dieses Jahres fertiggestellten Handlungsleitfaden zum Gesundheitsmanagement für die sächsische Verwaltung erwähnen. Dieser wurde, so kann man es unter anderem in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Kollegin Zais unter Drucksachen-Nummer 6/5782 nachlesen, durch eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe unter Federführung des Innenministeriums erarbeitet.
Ich weiß nicht, ob diese Arbeitsgruppe und deren Handlungsleitfaden bei der Formulierung ihres Antrags nicht bekannt waren oder ob er schlicht nicht ins Konzept gepasst und deswegen keine Erwähnung gefunden hat. Jedenfalls passt es nicht so richtig mit der Antragsbegründung zusammen, in der behauptet wird, dass das gegenwärtige Gesundheitsmanagement nicht im Ansatz geeignet sei, Leistungsfähigkeit, Arbeitsfreude, Flexibilität und Innovationskraft der Bediensteten und Angestellten zu erhalten.
Ich finde, Sie behaupten das ziemlich pauschal. Das ist ein weiterer Grund, weshalb wir dem auch nicht zustimmen können, zumal Sie die Behauptung bereits aufgestellt haben, bevor sich die Staatsregierung dazu geäußert hat. Entweder haben Sie eine Stellungnahme nicht beantragt, oder Sie haben nicht auf das Vorliegen der Stellungnahme gewartet, bis Sie den Antrag gestellt haben.
Meines Erachtens wäre es deutlich sinnvoller gewesen, auch die Stellungnahme der Staatsregierung zum Thema hier einzubeziehen oder aber den Antrag auf Ausschussebene fachlich intensiver zu behandeln, um Ihrem Informationsbegehren nachzukommen.
Es wäre sicherlich auch möglich gewesen, solche Aspekte wie den oben erwähnten Handlungsleitfaden oder den Stand des Modellprojekts näher zu beleuchten.
Natürlich liegt es in Ihrem Ermessen als einbringende Fraktion, über den Werdegang und die Behandlung des Antrags zu entscheiden. Genauso liegt es in unserem Ermessen und im Ermessen der anderen Fraktionen zu entscheiden, ob wir bzw. ob sie den Antrag für zustimmungswürdig erachten oder nicht.
Für meine Fraktion, die SPD-Fraktion, kann ich sagen, dass weder der Antrag selbst noch die gewählte Form der Befassung unsere Zustimmung finden, zumal Sie nur minimal im letzten Teil Ihrer Einbringungsrede anerkannt haben, dass sich seit dem Jahr 2014 bereits einiges für den öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen getan hat. Ich erwähne schlaglichtartig nur das Personalvertretungsgesetz, die Personalkommission öffentlicher Dienst und die daraus resultierenden Maßnahmen, die sich im kommenden Doppelhaushalt abbilden. Das alles finden wir unzutreffend beschrieben in Ihrem Antrag. Deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Polizeireform 2020 – ein schwarz-gelbes Versagen, welches nicht nur der Sicherheit in Sachsen, sondern auch der Gesundheit unserer Beamten geschadet hat.
Überstunden, Burn-out, Krankschreibungen sind mittlerweile keine Einzelerscheinungen mehr. Das sind Abläufe, die sich in Sachsen mittlerweile etabliert haben. Die Verantwortung hierfür tragen Sie, Herr Ministerpräsident, und Ihre CDU, die bereits seit 25 Jahren in Amt und Würden ist.
Auch in der Justiz, im Justizvollzug und bei der Berufsfeuerwehr ist die Lage teilweise dramatisch. Deshalb ist es wichtig, dass endlich gehandelt wird.
Da wir schon vielfach über die Polizeibeamten gesprochen haben, richte ich mein Augenmerk am heutigen Tag auf die Justizvollzugsbeamten.
Der sächsische Justizvollzugsbeamte war im Jahr 2015 im Durchschnitt an 36 Tagen krank und somit nicht einsatzfähig. Im Jahr 2005 lag die Zahl der Krankheitstage noch bei 23, übrigens ohne Gesundheitsmanagement. In der JVA Chemnitz hingegen war die Zahl schon immer etwas höher; sie lag im Jahr 2014 über dem Durchschnitt, bei 45 Krankheitstagen. Das ist mehr als das Doppelte des normalen Krankenstandes, wenn man es mit dem Krankenstand in der öffentlichen Verwaltung in Sachsen vergleicht.
Sie müssen es sich einmal vorstellen: Von den damals 155 Beamten in Chemnitz waren 36 länger als sechs Wochen krank.
Zehntausende von Überstunden vor sich her, die in der Folge niemals abgebaut werden können. Ja, das sind nun einmal die Auswirkungen des von der CDU vollzogenen Personalabbaus. Dem ist auch das hohe Durchschnittsalter unserer Justizvollzugsbeamten geschuldet, welches in Chemnitz bei circa 50 Jahren liegt.
Erst einmal nicht. Danke. – Die Linksfraktion hat so wie wir von der AfD die Problemlage erkannt. Lassen Sie uns nun aber von der ewigen Bericht
erstattung und damit von Ihrem Antrag, den wir übrigens ablehnen werden, wegkommen. Die Probleme sind doch bekannt. Wir benötigen endlich effektive Maßnahmen, damit Ausfallzeiten und Krankheitskosten verringert und im Gegenzug Leistungsfähigkeit, Leistungsbereitschaft, Motivation und Zufriedenheit gesteigert werden können.
Des Weiteren gebe ich zu bedenken, dass ein aktives Gesundheitsmanagement nicht als Allheilmittel angesehen werden darf. Das ist nicht in jedem Bereich vollumfänglich umsetzbar. Ich spreche aus der Erfahrung von mehr als 20 Berufsjahren, die ich in unseren Streitkräften sammeln konnte.
Das von Ihnen Geforderte kann sich hinderlich auf die Abläufe und die Arbeit auswirken und schafft zudem wieder neue Verwaltungs- und Überwachungsstrukturen, die wiederum sehr viel Personal binden.
Auch wenn in Ihrem Antrag darauf kein Bezug genommen wird, warne ich davor, in die freie Wirtschaft einzugreifen. Dies sollte der Staat den Unternehmen selbst überlassen. Außerdem lässt sich ein systematisches Gesundheitsmanagement nicht einfach von oben nach unten verordnen.
Kurzum: Wir müssen in erster Linie die Hauptursachen des hohen Krankenstandes beseitigen. Wir müssen dem Personalmangel und damit dem Verschleiß des verbliebenen Personals, das sich mit Überstunden und einer permanenten Überlastung herumschlagen muss, Einhalt gebieten.
Die Staatsregierung, welche dies in den letzten Jahren sträflich vernachlässigt hat, sollte es jetzt nicht bei Lippenbekenntnissen belassen,
damit unser Rechtsstaat ein funktionierender Rechtsstaat bleibt, in welchem sich unsere sächsischen Bürger und auch wir in Zukunft sicher fühlen können.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE lenkt die Aufmerksamkeit auf ein wichtiges Thema. Die Bediensteten werden in der Tat immer häufiger krank, auch weil der Personalaufbau und die Personalstruktur in der sächsischen Verwaltung nicht mehr gesund sind.
Der über Jahre forcierte Personalabbau führt zu eingeschränkter Arbeitsfähigkeit und zu gesundheitlichen Folgen. Betroffen sind nicht nur die Polizei, die Justiz oder die Berufsfeuerwehr, sondern auch die Lehrerinnen und Lehrer, der öffentliche Gesundheitsdienst, das Veterinärwesen und viele weitere Bereiche.
Die Arbeitsbelastung ist durch die wachsende Zahl von Altersabgängen stark angestiegen. Der Arbeitsdruck wächst. Die Zahl der Krankheitstage ist stark angestiegen.
Überstunden sind Alltag. Es können nicht mehr alle Aufgaben in den verschiedenen Bereichen erledigt werden. Die Auswirkungen bekommen wir alle zu spüren, zum Beispiel durch den zunehmenden Ausfall von Unterrichtsstunden an den Schulen, durch unerledigte Gerichtsverfahren, die sich bei der Justiz stapeln, oder durch Polizeibeamte, die von Einsatz zu Einsatz hetzen müssen, mit viel zu kurzen Ruhephasen gerade in Wochenenddiensten. Überlastete Kollegen müssen die Aufgaben von denen übernehmen, die gerade wegen Überlastung ausgefallen sind. So beschleunigt sich der Personalverschleiß quasi in einer Abwärtsspirale von selbst. Trotz alledem hält die Staatsregierung an einem eher rigiden Personalkurs fest.
Weil Sie, Herr Unland, Ihr 70 000-Stellen-Dogma nicht mehr aufrechterhalten können, haben Sie jetzt ein neues Argument bemüht, nämlich dass vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels ein gut ausgestatteter öffentlicher Dienst alsbald der sächsischen Wirtschaft die Fachkräfte rauben würde. Doch, meine Damen und Herren, gerade die Wirtschaft ist doch auf einen funktionierenden Staat und auf eine leistungsfähige Verwaltung angewiesen.
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE fordert nun die Einführung eines systematischen Gesundheitsmanagements. Handlungsfelder sollen herausgearbeitet werden, bevor entsprechende Maßnahmen entwickelt werden.
In den vergangenen Jahren wurden bereits Mittel für das Gesundheitsmanagement in den Ministerien in den Haushaltsplan eingestellt. Die Vorredner sind darauf eingegangen. Es bleibt aber unklar, für welche Maßnahmen die Mittel genau verwendet werden. Wir vermissen zum Beispiel auch Konzepte, die sich mit der sogenannten Systemprävention beschäftigen, also mit dem Miteinander in der Verwaltung, und so die Teamentwicklung und das Arbeitsklima verbessern. In jedem größeren Betrieb, meine Damen und Herren, gibt es dafür Spezialisten. Im Freistaat werden solche Profis allenfalls nur zeitweise gebunden.
Zudem ist es wichtig, das Gesundheitsmanagement für die verschiedenen Gruppen in der Verwaltung zu spezifizieren. Polizeibeamte sind ganz anderen Belastungssituationen ausgesetzt als zum Beispiel Finanzbeamte.
Innerhalb der Polizei wäre zum Beispiel ein flächendeckender sozialpsychologischer Dienst notwendig, insbesondere zur Vor- und Nachbereitung von Einsätzen, die mit hohem Gewaltpotenzial verbunden sind. Die GRÜNE-Fraktion hat bereits 2013 einen umfassenden Antrag