Protocol of the Session on November 10, 2016

(André Barth, AfD: Augenwischerei ist das!)

Das alte privatrechtliche System der Investor-StaatStreitbeilegung ist damit praktisch tot. Das müssen Sie mal zur Kenntnis nehmen. Sie können das Gegenteil behaupten, beschlossen ist etwas anderes.

(Beifall bei der SPD)

Das Schlusswort hält die Fraktion GRÜNE. Herr Dr. Lippold, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Staatsminister, ich möchte jetzt nicht nach hinten schauen und einschätzen, wer die entscheidenden Steinchen zur Klärung beigetragen hat, ob nun SPD-Parteitag oder Gabriel persönlich oder ein gallisches Dorf in Wallonien. Das führt uns nicht weiter.

Ich möchte nach vorn schauen und noch einmal ein paar GRÜNE-Positionen zu dem Thema zusammenfassen.

Wir stehen zum freien und fairen Welthandel, wir dürfen aber nicht zulassen, dass unsere sozialen, ökologischen oder politischen Standards in einer globalen Weltwirtschaft untergraben werden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir fordern bei internationalen Handelsverträgen, dass unsere Standards für Arbeits-, Verbraucher-, Tier- und Umweltschutz eingehalten werden. Fragen der kommunalen Daseinsvorsorge, wie die Trinkwasserversorgung, haben in einem Handelsabkommen nichts verloren. Fairness durch Nachhaltigkeit heißt Verantwortung für die eine Welt und faires Wirtschaften, weil es um die Herausforderung globaler Ungleichheit geht und Denken an die eigene Verantwortung in dieser Welt. Wir wollen die soziale Marktwirtschaft zu einer ökosozialen machen. Waren das GRÜNE-Positionen, zu denen meine Fraktion, ohne dass sie wusste, was ich zitiert habe, geklatscht hat?

Nein! Ich habe soeben zusammenhängend aus zwei Abschnitten des neuen Grundsatzprogramms der Christlich Sozialen Union – „Die Ordnung“ genannt – zitiert. Um Ihnen die Entscheidung für unseren Antrag etwas zu erleichtern, verweise ich noch auf einen Antrag der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD aus diesem Jahr mit dem Titel „UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung für 2030 – Agenda konsequent umsetzen“. Die Koalition fordert dort, den politischen Willen der Bundesregierung, die globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung in die breite Politikgestaltung auf allen Ebenen zu tragen, deutlich zu formulieren und durch entsprechende Maßnahmen zu unterstützen.

Sie fordert also, sich für die Umsetzung dieser sustainable development goals der UNO einzusetzen. Was steht in diesen Beschlüssen? Bezüglich des Welthandels heißt es dort, ein universales, regelgestütztes, offenes, nicht diskriminierendes und gerechtes multilaterales Handelssystem unter dem Dach der Welthandelsorganisation zu fördern.

Sie haben also längst in den eigenen Reihen begriffen, meine Damen und Herren von SPD und CDU, dass Vereinbarungen unter dem Dach der WTO der weit bessere Weg sind, ein regelgestütztes Handelssystem zu etablieren, das nicht zulasten Dritter wirkt. Bilaterale Verträge können das nicht leisten. Wollen Regierungen es dennoch, so müssen sie von Anfang an globale Nachhaltigkeitsziele berücksichtigen. Das aber kann der TTIPProzess nicht leisten, und das hat er auch nie gewollt. Deshalb muss er beendet werden, um Platz und Vertrauen für einen wirklich in die Zukunft führenden Ansatz zu schaffen.

Fangen Sie einfach heute einmal beim gescheiterten TTIP-Prozess mit einem ersten Stück Modernisierung an, indem Sie bei Sachsens Position zum Platzschaffen für wirklich zukunftsfähige Handelsvereinbarungen selbstbewusst ein Zeichen setzen. Dafür ist der Tag nach der

Wahl eines Populisten und Nationalisten als US-Präsident sehr gut geeignet.

(Beifall bei den GRÜNEN – André Barth, AfD: Der ist demokratisch gewählt!)

Meine Damen und Herren! Ich möchte gern zur Abstimmung kommen. Ich lasse jetzt abstimmen über die Drucksache 6/5570. Wer

möchte die Zustimmung geben? – Und die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist dennoch der Antrag mit Mehrheit abgelehnt worden.

Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 9

Fragestunde

Drucksache 6/6897

Alle Fragen wurden schriftlich beantwortet. Die Antworten sind Bestandteil des Protokolls.

Daher kann ich jetzt den Tagesordnungspunkt wieder schließen.

Schriftliche Beantwortung der Fragen

Unabgestimmtes und widersprüchliches Vorgehen der Landesdirektion und anderen zuständigen sächsischen Behörden im Umgang mit der Verunreinigung von Weinen (Frage Nr. 1)

Vorbemerkung: Der Presseberichterstattung der „Sächsischen Zeitung“ vom 26. Oktober 2016 wird in einer an den Landrat des Landkreises Meißen gerichteten Informationsvorlage vom 23. August 2016 (Anlage) im Ergebnis der durch Mitglieder des Kreistages erfolgten Akteneinsicht zu den Vorgängen und Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Dimethoat-Belastung von Weinen im Landkreis festgestellt, dass zum einen „ein ‚Skandal‘ seitens der Weinbaubetriebe, die den Wein in den Verkehr bringen, nicht vorliege“, dafür „habe das Vorgehen der Landesdirektion und anderer zuständiger sächsischer Behörden ‚Skandalpotenzial‘. Es sei ‚nicht abgestimmt sowie widersprüchlich‘ gewesen.“

Ich frage die Staatsregierung:

1. Inwieweit, zu welchem Zeitpunkt, in welcher Weise und durch wen haben die Staatsregierung, die zuständigen Staatsministerien und die ihr nachgeordneten zuständigen Behörden von der in der Anlage beigefügten und durch den Kreistag des Landkreises Meißen in seiner Sitzung am 22. September 2016 beratenen Informationsvorlage zu den Ergebnisse der Akteneinsicht vom 23. August 2016 Kenntnis erlangt bzw. sind sie darüber in Kenntnis gesetzt worden?

2. Welche konkreten Maßnahmen mit welcher konkreten Zielrichtung sind bzw. werden durch die Staatsregierung, die zuständigen Staatsministerien und die ihr nachgeordneten zuständigen Behörden in Bezug auf die im Ergebnis der erfolgten Akteneinsicht von Kreistagsmitgliedern erzielten Erkenntnisse und getroffenen Feststellungen der in der Anlage beigefügten Informationsvorlage vom

23. Oktober 2016 durchgeführt, veranlasst oder beabsichtigt?

(Anlage: Kreistagsvorlage „Information zur durchgeführ- ten Akteneinsicht zur Tätigkeit der Behörden in Bezug auf Pflanzenschutzmittelnachweise im Wein“ vom 23. August 2016.)

Zu Frage 1: Die Informationsvorlage zu den Ergebnissen der Akteneinsicht der Mitglieder des Kreistages vom 23. August 2016 ist der Staatsregierung und den zuständigen Behörden – soweit bekannt – erst mit der mündlichen Anfrage der Abg. Frau Dr. Pinka zur Kenntnis gelangt. Zwar waren einzelne, behördlicherseits nicht verifizierbare Inhalte dieser Vorlage auch schon einem Pressebericht der Lokalausgabe Meißen der „Sächsischen Zeitung“ vom 26.10.16. zu entnehmen. Eine offizielle Zuleitung ist jedoch weder an die Staatsregierung noch an die zuständigen Behörden erfolgt.

Zu Frage 2: Da den zuständigen Behörden die Informationsvorlage – wie geschildert – erst vor Kurzem zur Kenntnis gelangt ist, konnte diese noch nicht abschließend bewertet werden. Insoweit wurde auch noch nicht über daraus abzuleitende Maßnahmen entschieden.

Förderprogramme „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz“ und „Integrative Maßnahmen“ (Frage Nr. 2)

Fragen an die Staatsregierung:

1. Welche Zeitabstände vergingen durchschnittlich zwischen Antragstellung und Bewilligung/Ablehnung sowie zwischen Mittelabruf und Auszahlung bei den Förderprogrammen „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und

Toleranz“ und „Integrative Maßnahmen“ bei Anträgen, die sich auf das Geschäftsjahr 2016 bezogen?

2. In wie vielen Fällen erfolgte die Bewilligung/Ablehnung erst nach sechs, acht bzw. zehn Monaten nach Antragstellung (Einreichungsfrist) und was beabsichtigt die Staatsregierung zu unternehmen, um in 2017 zeitnahe Bewilligungen/Ablehnungen übersenden zu können?

Zu Frage 1: Förderprogramm „Integrative Maßnahmen“: Für die Förderanträge des Jahres 2016 vergingen zwischen Antragseingang und Entscheidung (Bewilligung bzw. Ablehnung) durchschnittlich 196 Kalendertage (6,5 Monate). Dieser relativ hohe Wert ist auf die späte Bereitstellung von Haushaltsmitteln zurückzuführen. Ein Großteil der Förderanträge konnte erst ab Mitte 2016 entschieden werden und damit circa neun Monate nach dem ersten Antragsstichtag. Zwischen Eingang des Auszahlungsantrages und der Auszahlung lagen im Durchschnitt neun Kalendertage.

Förderprogramm „Weltoffenes Sachsen“: Soweit die Bewilligungen und Ablehnungen insgesamt betrachtet werden, vergingen durchschnittlich 195 Wochentage zwischen Antragstellung und Erlass des Bescheides. Werden nur die Bewilligungen betrachtet, vergingen durchschnittlich 180 Wochentage zwischen Antragstellung und Bescheiderlass. Im Hinblick auf die Ablehnungen, soweit diese separat betrachtet werden, sind durchschnittlich 220 Wochentage zwischen Antragstellung und Bescheiderlass zu verzeichnen.

Zwischen Antragseingang bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) und Verbescheidung (Bewil- ligung bzw. Ablehnung) vergingen durchschnittlich 77 Kalendertage (2,5 Monate). Besonderheit bei diesem Förderprogramm ist, dass die SAB nicht die Antragsstelle ist. Die SAB übt lediglich die Funktion als Bewilligungsstelle aus. Die Förderanträge werden der SAB nach Antragsstichtag zeitversetzt zur Verfügung gestellt. Es wird eingeschätzt, dass die Anträge für das Förderjahr 2016 weitere 75 bis 110 Kalendertage von der zuständigen Antragsstelle bearbeitet wurden, bevor die SB einen Antragseingang verzeichnen konnte. Zwischen Eingang des Auszahlungsantrages und Auszahlung liegen auch bei diesem Förderprogramm im Durchschnitt neun Kalendertage.

Zu Frage 2: Förderprogramm „Integrative Maßnahmen“: 154 Förderanträge konnten nach sechs Monaten (Frist

zwischen Antragseingang und Entscheidung) entschieden werden. Weitere 53 Förderanträge konnten nach acht Monaten beschieden werden. Drei weitere Anträge haben eine Frist von zehn Monaten überschritten. Als Hauptgrund für die langen Bearbeitungszeiten ist die späte Bereitstellung der mit dem Kabinettsbeschluss vom 4. März 2016 einhergehenden zusätzlichen Haushaltsmittel zu benennen. Ein Teil der Anträge konnte auf Grundlage der ursprünglich vorgesehenen Mittel für 2016 direkt bewilligt werden, ein weiterer Teil wurde nach fachlicher Bewertung umgehend abgelehnt. Bewusst wurde allerdings ein Großteil der Anträge im Verfahren belassen, damit diese nach der absehbaren Zuweisung weiterer Haushaltsmittel in Folge des Kabinettsbeschlusses vom 4. März 2016 für eine Bewilligung zur Verfügung stehen. Erst durch dieses bewusste „Nichtbescheiden“ konnten die noch im Verfahren schwebenden Anträge zu einem Teil überhaupt positiv beschieden werden.

Förderprogramm „Weltoffenes Sachsen“: In 12 Fällen erfolgte die Bewilligung/Ablehnung erst nach sechs Monaten, in 27 Fällen nach acht Monaten und in 16 Fällen nach zehn Monaten.

Auf die Besonderheit bei diesem Förderprogramm (unter Frage 1) wird verwiesen. Eine Berechnung der angefragten Frist ist der SAB nur zwischen Antragseingang bei der SAB und Erlass des Bewilligungs- bzw. Ablehnungsbescheid möglich. Die vorgelagerte Bearbeitungsfrist der Antragsstelle kann nicht ausgewertet werden.

Insgesamt lässt sich sagen, dass mit der Personalaufstockung durch den Kabinettsbeschluss vom 04.03.2016 in der zuständigen Stabsstelle Demokratieförderung des Geschäftsbereichs Gleichstellung und Integration weiteres Personal bis Oktober 2016 eingestellt werden konnte, welches sich deutlich bemerkbar macht und für eine erkennbare Beschleunigung im Verfahren sorgt.

Die Tagesordnung der 44. Sitzung ist abgearbeitet. Das Präsidium hat den Termin für die nächste Sitzung auf Dienstag, den 13. Dezember 2016, 10 Uhr, festgelegt. Einladung und Tagesordnung gehen Ihnen noch zu.

Die Sitzung ist geschlossen. Ich wünsche allen einen guten Feierabend.