Wenn wir über die Strukturen verfügen, die in unterschiedlicher Ausprägung vorhanden sind, dann können wir auch die Gefährdungspotenziale einschätzen. Damit ergibt sich auch, welche Maßnahmen für die Exekutivbehörden infrage kommen. Dann kann man beispielsweise auch darüber reden, ob bei der Waffenberechtigungskarte eine Regelabfrage bei Verfassungsschutzämtern Voraussetzung wird.
Ich persönlich und meine Fraktion unterstützen in jedem Fall die Forderung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, dass das OAZ und der Verfassungsschutz die Reichsbürger-Szene in Gänze stärker beobachten, ein Lagebild entwickeln und entsprechende Abschätzungen vornehmen sollen.
Auch für ein Waffenverbot für Reichsbürger stehen wir. Das ist nur konsequent, wo wir entsprechende Bezüge nachweisen können und keine Beliebigkeit erreichen. Wer den deutschen Staat infrage stellt, dessen Institutionen ablehnt, dem kann man wohl kaum Auflagen erteilen und dann meinen, dass er diese einhalten wird.
Im Übrigen gilt das auch für Reichsbürger in staatlichen Institutionen, insbesondere in der Polizei, wenn Sie es ihnen nachweisen können und sie sich als solche zu erkennen geben.
Wer sich im Staatsdienst befindet, insbesondere auch in der sächsischen Polizei – ich sage das in aller Deutlichkeit – und hier Fälle von Reichsbürgern, die belegbar sind, festgestellt werden, dann sind diese Beamten aus dem Dienst zu entfernen, dann ist bis zur Klärung eine Suspendierung angesagt. Denn wer den deutschen Staat ablehnt, kann nicht für den deutschen Staat Sicherheit und Ordnung garantieren.
Wir brauchen auch mehr Aufklärung. Es ist nicht nur eine Frage der Repression. Wir brauchen neben Infobroschüren und Handlungsleitfäden auch einen klaren Umgang mit Reichsbürgern, auch über deren Erkennbarkeit. Insoweit wäre ein Angebot des Landesamtes für Verfassungsschutz an Informationsveranstaltungen auch im Bereich der politischen Bildung angezeigt.
Letzten Endes geht es auch um den Schutz von Behördenmitarbeitern, nämlich vor allen Dingen da, wo sie – angefangen bei Gerichtsvollziehern – im exekutiven Handeln mit diesen Situationen konfrontiert werden. Hier gibt es eine klare Fürsorgepflicht des Staates für seine Bediensteten.
Kurzum: Ich bin sehr überzeugt, dass das Innenministerium den Blick auf das Thema richtig gesetzt hat, dass wir die entsprechenden Maßnahmen einleiten, –
– um uns in einem verfassungskonformen Umgang der Herausforderung zu stellen. Schuldvorwürfe bringen uns an dieser Stelle nicht weiter. Lassen Sie uns den Weg konsequent vorangehen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte, dass wir heute in der Debatte einen Fehler nicht machen, uns nämlich nur auf die innen- und sicherheitspolitische Dimension zu konzentrieren.
Ich möchte das anhand eines Beispiels demonstrieren. Ich habe in meiner Heimatregion ein Frauenzentrum. Dieses Frauenzentrum existiert seit dem Jahr 1990. Dieses Frauenzentrum – Betrieb einer Frauenschutzwohnung, ein Frauentreff, ein Mädchentreff – kümmerte sich um die Integration von Migrantinnen, war in der Mädchenarbeit aktiv, hatte einen Tanzkurs, machte politische Bildung, wurde mehrfach ausgezeichnet, wurde vom Land, vom Landkreis, von der Stadt und über ein großes Projekt der „Aktion Mensch“ gefördert. Das alles gibt es heute nicht mehr.
Der Grund dafür ist ein ganz einfacher: Ein stadt- und polizeibekannter Reichsbürger und im Übrigen Unterstützer der verbotenen „Nationalen Sozialisten Döbeln“ hat mit einer einfachen Anzeige wegen Fördermittelbetruges dieses Projekt weitgehend zerstört, weil sich mit Verweis auf das laufende Verfahren die Fördermittelgeber zurückgezogen haben, ohne jedes Fingerspitzengefühl.
Ich möchte damit darauf hinweisen: Es geht gar nicht nur um Waffen. Es geht darum, dass diese Menschen mit ihrem Potenzial, mit ihrem Vorgehen bewusst versuchen, demokratische Strukturen, Eckpfeiler, Fixpunkte unseres Gemeinwesens zu zerstören. Das dürfen wir nicht zulassen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen.
Damit wird auch klar, dass die Reichsbürger mit ihrer Ideologie Teil des Diskurses sind, den wir gerade auch in Sachsen erleben. Es gibt nicht nur einen kompletten Reichsbürger, der alles komplett vertritt, was an verrückten Theorien unterwegs ist. Es gibt auch nicht auf der anderen Seite die Personen, die damit überhaupt nichts zu tun haben, sondern wir erleben im demokratischen Diskurs immer wieder Versatzstücke dieser Verschwörungstheorien. Wir haben das im Übrigen bei Herrn Spangenberg gerade eindrucksvoll erlebt.
Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren: Lassen Sie uns den Fehler nicht machen. Lassen Sie uns nicht nur über strafbewehrte Reichsbürgeraktivitäten sprechen. Es gibt nicht den guten oder den schlechten Reichsbürger. Reichsbürger sind Teil der extremen rechten Bewegung in diesem Land und gehören deswegen nicht nur juristisch, sondern auch gesellschaftspolitisch mit aller Konsequenz bekämpft.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Homann, es freut mich, dass ich Sie beeindrucken konnte. Tolle Sache; ich bin begeistert. Wem gelingt das schon an diesem Pult?
Frau Köditz, Sie haben von Aufklärung gesprochen. Darin sind wir uns in diesem Punkt ganz selten einmal einig. Auch wir wollen aufklären.
Bei Ihnen kommt gleich wieder die Angst vor der anderen Meinung durch. Zum Begriff „Entwaffnung der extremen Rechten“. Wollen wir nicht einmal alle Extremen entwaffnen? Wäre das nicht auch ganz gut? Warum immer nur in eine Richtung? Sie vergessen immer die andere Richtung. Wir haben zwei Richtungen in Deutschland. Wenn wir entwaffnen – wobei eine Entwaffnung natürlich auch von der Formulierung her merkwürdig klingt; da müssten ja alle bewaffnet herumlaufen –, geht es hier meistens um Waffenbesitzkarten für Sportschützen. Sie sollten das also überprüfen.
Wir als AfD werden auf jeden Fall den Artikel 5 des Grundgesetzes ganz deutlich im Blick behalten; denn wir haben die große Sorge, dass Sie bei Ihrer Politik die Meinungsfreiheit eindämmen wollen. Das wird mit uns nicht gehen. Das werden wir mit aller Deutlichkeit immer wieder betonen.
Herr Lippmann, Ihre Abneigung gegen Waffen mag persönliche Gründe haben, aber ich habe manchmal den Eindruck, dass Sie die EU-Waffenrichtlinie 91/477/EWG umgehen und versuchen wollen, das, was Sie nicht geschafft haben, doch noch durchzusetzen. Es wurde bereits erwähnt: Im § 6 des Waffengesetzes steht eindeutig, wer zuverlässig ist. Das sind sieben Punkte, die Sie brauchen, um eine Waffe zu erhalten. Nur danach geht es und nicht nach Ihrer ideologischen Einstellung, also danach, wer wirklich nicht zuverlässig ist. Allein das ist der Grund.
Wird von der Linksfraktion und von der CDU-Fraktion das Wort gewünscht? Die Redezeiten sind nur noch kurz. Die Linksfraktion hat noch 1 Minute und 38 Sekunden und die CDU 1 Minute und 32 Sekunden. – Frau Köditz, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe noch eine Vorbemerkung und zwei weitere Bemerkungen.
Drittens, und das meine ich wirklich ernst und hoffe, dass Sie mir zugehört haben: Ich traue dem Landesamt für Verfassungsschutz genau diese Informationsveranstaltungen nicht mehr zu.
Wir haben Wissenschaftler und zivilgesellschaftliche Initiativen, die weitaus besser über diese Zusammenhänge informiert sind als dieses Landesamt für Verfassungsschutz. Die Zusammenhänge, die Henning Homann dargestellt hat, hat doch dieses Landesamt für Verfassungsschutz überhaupt nicht auf dem Schirm, nämlich, dass es hier wirklich um eine massive Behinderung von demokratischen Strukturen geht. Unsere Verwaltungen werden zum Teil lahmgelegt. Das ist kein bewaffneter Kampf, aber ein Kampf gegen diesen Staat ohne Waffen. Insofern ist die Forderung nach Entwaffnung nur ein Teil des Problems. Deshalb bin ich ganz deutlich bei Herrn Homann.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nun die Antwort in 01:30 Minuten.
Ganz klar, die aktuelle Entwicklung zeigt: Wir müssen uns mit der Reichsbürgerbewegung intensiv auseinandersetzen. Und ja, wir müssen dort, wo entsprechende Bezüge gegen die staatliche Ordnung sind, ganz konsequent vorgehen. Nein, eine Pauschalisierung ist genau an der Stelle der falsche Weg, weil wir tatsächlich unsere verfassungsmäßige Ordnung und Grundsätze zu achten haben.
Da, wo es rechtsextremistische Bezüge gibt, da, wo der Staat infrage gestellt wird, da, wo die verfassungsmäßige Ordnung gefährdet ist, ist konsequentes Handeln der staatlichen Institutionen gefragt. Da bedarf es auch der Aufklärung und Information. Im Gegensatz zu Ihnen, Frau Köditz, habe ich Vertrauen in die staatlichen Institutionen, und ich stelle auch nicht die Kompetenz des Landesamtes für Verfassungsschutz infrage. Gleichwohl – das hat keiner anders behauptet – kann und muss man sich auch bei solchen Informationsveranstaltungen wissenschaftlichen und externen Sachverstandes bemühen. Wir müssen uns ja vor allem über Informationsveranstaltungen – das habe ich deutlich zu machen versucht – auch in